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Archiv "Verfügung gegen den Arzneiverordnungs-Report aufgehoben" (20.03.1998)

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Aus Bund und Ländern

Bundesrat stimmt GKV-Finanzstärkung zu

BONN. Der Bundesrat hat Anfang März dem soge- nannten GKV-Finanzstär- kungsgesetz zugestimmt. Die Krankenkassen in den neuen Ländern erhalten von 1999 an im Rahmen eines gesamt- deutschen Risikostrukturaus- gleichs zusätzliche Mittel in Höhe von rund 1,2 Milliarden DM pro Jahr. Die Kassen im Westen könnten dies verkraf- ten, da ihre Finanzreserven gestiegen seien.

Zusätzlich erhalten die ost- deutschen Krankenkassen bis Ende 1998 die Möglichkeit, Kredite zum Ausgleich ihres Defizits aufzunehmen. Wei- terhin wurden die möglichen Hilfen innerhalb einer Kran- kenkasse(nart) erleichtert.

Der Risikostrukturaus- gleich ist auf drei Jahre befri- stet. In der Zwischenzeit soll auf Drängen Bayerns und Baden-Württembergs geprüft werden, ob eine Regionalisie- rung der Krankenkassen- beiträge möglich ist. Trotz dieser Kompromisse stimm- ten die Vertreter beider Län- der im Bundesrat gegen das Gesetz. Gesundheitsminister Horst Seehofer (CSU) zeigte sich darüber in einem Inter- view enttäuscht; es sei das er- ste Mal, daß die bayerische Landesregierung gegen ein wesentliches Gesetz eines der CSU-Minister in Bonn ge- stimmt habe. afp/Rie

Verfügung gegen den Arzneiverordnungs- Report aufgehoben

DÜSSELDORF. Das Oberlandesgericht Düssel- dorf hat die einstweilige Ver- fügung gegen die Veröffentli- chung einer Liste umstritte- ner Arzneimittel mit ent- sprechenden Substitutions- vorschlägen im Arzneiver- ordnungs-Report (AVR) auf- gehoben. Das Gericht wies damit den Antrag eines Phar- maunternehmens zurück.

Zur Begründung hieß es, das

Unternehmen habe die Dar- stellung der Kassen nicht wi- derlegen können, daß die Au- toren ihre Beiträge eigenstän- dig verfaßt hätten.

Als „Etappensieg“ be- zeichnete ein Sprecher des Wissenschaftlichen Instituts der AOK die Entscheidung.

Dem AVR sei die wissen- schaftliche Unabhängigkeit bescheinigt worden. Zudem habe das Gericht entschie- den, daß die Kassen berech-

tigt seien, den Autoren des AVR ihre Arzneimitteldaten zur Verfügung zu stellen. An der gegenwärtigen Situation werde sich jedoch nichts än- dern, da noch weitere Verfah- ren gegen den AVR liefen.

Der Gustav-Fischer Verlag, der den Report verlegt, will mit einer Neuauflage bis zu einer endgültigen Entschei- dung der Gerichte warten.

Im September 1997 hatte das Landgericht Düsseldorf per einstweiliger Verfügung den Spitzenverbänden der Krankenkassen untersagt, durch Listen von Arzneimit- teln steuernd in den Arz- neimittelmarkt einzugreifen.

Der AVR war daraufhin mit geschwärzten Passagen ver- öffentlicht worden. HK

Bischofskonferenz:

Arbeitsgruppe zur Schwangerenberatung

BAD HONNEF. Die Deutsche Bischofskonferenz hat Anfang März eine Ar- beitsgruppe eingesetzt, die sich mit der Zukunft der kirchlichen Schwanger- schaftskonfliktberatung be- fassen soll. Die 15 Mitglieder wollen Vorschläge erarbei-

ten, wie dem Anliegen Papst Johannes Paul II. entspro- chen werden kann. Er hatte Ende Januar die kirchlichen Beratungsstellen „eindring- lich“ gebeten, den Beratungs- schein, der eine straffreie Ab- treibung bis zur zwölften Wo- che ermöglicht, nicht mehr

auszustellen. EN

Patientenseminare zum Schlaganfall

DORTMUND. Patien- tenseminare haben sich als gutes Konzept erwiesen, die Bevölkerung für das Thema Schlaganfall zu sensibilisie- ren. Diese positive Bilanz zogen die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe

(KVWL) und die Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe zum Abschluß ihres Projek- tes. In den letzten drei Jahren informierten sich bei 49 Ver- anstaltungen mehr als 4 000 Bürger über Vorbeugung, Akutbehandlung und Reha- bilitation des Schlaganfalls.

Dies sei der richtige Weg, den Schlaganfall als häufigste Ursache von Invalidität und dritthäufigste Todesursache zurückzudrängen, sagte der 2.

Vorsitzende der KVWL, Dr.

Wolfgang Aubke. Der Pro- jektbericht kann bezogen werden über: KVWL, Doris Schlömann, Gartenstraße 210–214, 48147 Münster. SG

Keine verstärkte Ausbreitung

von Meningokokken

BERLIN. Bislang gibt es keinen Hinweis dafür, daß sich Meningokokken in die- sem Jahr in Deutschland verstärkt ausbreiten. Das hat das Robert Koch-Institut in Berlin mitgeteilt. Die Menin- gokokken-Meningitis habe ein saisonal unterschiedliches Vorkommen mit einem Er- krankungsgipfel im Winter- halbjahr. 1997 wurden bun- desweit rund 800 Fälle gemel- det. Dies bedeute gegenüber 1996 (687 Fälle mit 76 Sterbe- fällen) einen leichten An- stieg, könne aber nicht als Trend zu einer allgemeinen Zunahme interpretiert wer- den. 1998 wurden bundesweit bis zur fünften Woche 58 Fäl- le gemeldet. Dies seien deut- lich weniger Fälle als im ver- gleichbaren Zeitraum 1997 (113).

Hintergrund der Stellung- nahme des Robert Koch-In- stituts sind fünf Fälle von Meningokokken-Meningitis, die Anfang März im Land- kreis Rottal-Inn aufgetreten waren. Wie aus einer Er- klärung des Landratsamtes Rottal-Inn verlautet, deuten die Ergebnisse der epidemio- logischen Untersuchung dar- auf hin, daß der Ausbruch zeitlich, räumlich und hin- sichtlich der betroffenen Per- sonengruppe begrenzt ist. EB A-644 (16) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 12, 20. März 1998

P O L I T I K NACHRICHTEN

Spendenbitten

Die Histiozytosehilfe Deutschland fördert die Erfor- schung der Krankheit. Außerdem berät und unterstützt sie Betroffene sowie deren Angehörige. Dafür bittet der Ver- ein um Spenden. Informationen: Dagmar Kauschka, Langenberger Straße 805, 45257 Essen, Tel und Fax 02 01/48 89 90. Bankverbindung: Volksbank Itzehoe, Konto 35 056 100, BLZ 222 900 31.

Der Verein Gemeinsam gegen Kälte e.V. richtete unter anderem Ambulanzbusse und Krankenwohnungen für Ob- dachlose ein. Für seine Arbeit bittet der Verein um finan- zielle Unterstützung. Kontaktadresse: Gemeinsam gegen Kälte – Förderverein e.V., Bilker Straße 15, 40213 Düssel- dorf, Tel 02 11/32 04 04, Fax 02 11/32 04 82. Bankverbin- dung: Commerzbank Düsseldorf, Konto 1 109 966, BLZ 300 400 00.

Der Malteser Hilfsdienstbenötigt für einen Hilfstrans- port nach Bulgarien sechs Audiometer, ein Blutgasanalyse- gerät, ein Ultraschallgerät für den gynäkologischen Einsatz, Instrumente für eine HNO- sowie für eine Zahnarztpraxis.

Ansprechpartner: Malteser Hilfsdienst e.V., Gerhard Welz, Tel 06 71/85 02 60.

Die Redaktion des Deutschen Ärzteblattes kann wie immer keine Verantwortung für diese Angaben übernehmen, da sie auf Informationen der genannten Organisationen beruhen.

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