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Archiv "Patientenrechte: Gesetz umstritten" (05.10.2007)

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A2688 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 40⏐⏐5. Oktober 2007

A K T U E L L

Die Techniker Krankenkasse (TK) warnt davor, Wasserpfeifenrauchen bei Jugendlichen zu verharmlosen.

Nach einer aktuellen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung gaben bundesweit 14 Prozent der Zwölf- bis 17-Jährigen an, im letzten Monat den süßlich- fruchtig schmeckenden Shisha-Ta- bak geraucht zu haben. Eine Studie des Bezirksamts Friedrichshain- Kreuzberg von Berlin ermittelte so- gar einen Anteil von 31 Prozent bei Heranwachsenden zwischen zehn und 15 Jahren. Letzteres erklärt sich auch durch den hohen Anteil von Migranten in dem Bezirk. Weil der Wasserpfeifenrausch nicht streng nach Tabak, sondern Fruchtaromen schmeckt, werden Nichtraucher an- gezogen. Attraktiv auf Jugendliche wirken die orientalisch anmutenden

„Shisha-Bars“ mit Sitzkissen und bunt bemalten Wänden.

Doch Shishas sind keine harmlo- se Alternative zu Zigaretten. Nach Angaben der Weltgesundheitsorga- nisation inhalieren Wasserpfeifen- raucher während einer Shisha-Sit- zung etwa so viel Rauch wie durch hundert filterlose Zigaretten. „Da der durch das Wasser gekühlte Qualm zudem nicht im Hals kratzt, inhaliert man tiefer als bei heißem Zigarettenrauch“, erklärt Beate Thier, Ärztin bei der TK. In der Fol- ge sei die Nikotinkonzentration im Blut deutlich höher als nach dem

Konsum von Zigaretten. Das Niko- tin ist verantwortlich für die Sucht- wirkung. „Deshalb ist Shisha-Rau- chen als Einstiegsdroge für Jugend- liche gefährlich“, warnt Thier.

Die Studien zeigen, dass sich die Jugendlichen über die Gesundheits- risiken nicht bewusst sind: Unter den befragten Schülern in Berlin (1 147) wusste nur jeder Dritte über die Risiken Bescheid. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) fordert deshalb eine Kennzeichnung der Inhaltsstoffe in deutscher Spra- che sowie Warnhinweise wie auf Zigarettenpackungen. Diese Regula- rien sind laut DHS aber schwierig umzusetzen, weil der Tabak nicht von den großen Konzernen vertrie- ben wird, sondern meist als „Grau- import“ aus arabischen Ländern eingeführt wird. Dies sei kaum zu

kontrollieren. PB

WASSERPFEIFENRAUCHEN

Jugendliche

unterschätzen Risiken

Eine Gruppe engagierter Psycholo- gischer Psychotherapeuten in Aus- bildung (PPiA-Netz) fordert in ei- nem offenen Brief an die Leitungen psychiatrischer und psychosomati- scher Kliniken in Deutschland eine tariflich angemessene Vergütung des sogenannten Psychiatriejahres. 57 Prozent der angehenden Psychologi- schen Psychotherapeuten und Kin- der- und Jugendlichenpsychothera- peuten (KJP) arbeiten während der 1 800 Stunden umfassenden prakti- schen Tätigkeit ohne Gehalt, ermit- telte eine Studie von Busche, Mösko und Kliche (2006). Gemäß ihrer Qualifikation als Diplom-Psycholo- gen (Diplom-Pädagogen bei KJP) würden die PPiA jedoch in der Regel als vollwertige Stationspsychologen und -psychotherapeuten eingesetzt, führten eigenverantwortlich psycho- therapeutische Einzelgespräche und Therapiegruppen durch.

Für diese Tätigkeit fordert das PPiA-Netz eine Vergütung entspre- chend der fachärztlichen Weiterbil- dung nach BAT-IIa beziehungsweise TVöD-13. Das Netz wendet sich ge- gen die Bezeichnung „Praktikanten“

und „Auszubildende“ während des Psychiatriejahres. Ihrer Meinung nach handelt es sich nach dem abge- schlossenen Studium zum Diplom- Psychologen (Diplom-Pädagogen) um eine Weiterbildung zum „Fach- psychologen“ vergleichbar mit der Weiterbildung zum Facharzt. PB

PATIENTENRECHTE

Gesetz umstritten

Der AOK Bundesverband, der Ver- braucherzentrale Bundesverband (vzbv) sowie die Patientenbeauf- tragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel, haben sich für ein Patientenrechtsgesetz ausgespro- chen. „Ziel ist es, dass Patientinnen und Patienten ihre Rechte in einem Gesetz übersichtlich zusammenge- fasst ebenso einfach nachlesen können, wie Urlauber dies im Reise- vertragsrecht tun können“, sagte

Kühn-Mengel, bei einer AOK- Tagung in Berlin.

Dr. jur. Roland Uphoff, Fachan- walt aus Bonn, wies darauf hin, es sei derzeit eine große Hürde für Pa- tienten, einen Behandlungsfehler nachzuweisen und zu belegen, dass der eingetretene Gesundheitsscha- den durch genau diesen Fehler ver- ursacht worden sei. Der vzbv-Ge- sundheitsexperte, Dr. phil. Stefan Etgeton, sprach sich dafür aus, die juristische Position der Patienten, die von Behandlungsfehlern betrof- fen seien, zu stärken.

Helga Kühn-Mengel

PSYCHOTHERAPEUTENAUSBILDUNG

Psychiatriejahr nicht ohne Vergütung

Die Bundesärztekammer (BÄK) lehnt ein Gesetz zum Behandlungs- vertrag zwischen Arzt und Patient ab. Patientenrechte müssten nicht neu erfunden werden, erklärte BÄK-Vizepräsident Dr. med. Frank Ulrich Montgomery. „Sie müssen aber Tag für Tag gegen Wettbe- werbswahn und staatliche Gänge- lung verteidigt werden.“ Nach An- sicht der Kammer dient dem Patien- tenwohl vor allem der freie Zugang zur einer hochwertigen, wissen- schaftlich fundierten medizinischen

Versorgung. MM

Foto:Caro

Foto:picture-alliance/ZB

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