Die Information:
Bericht und Meinung Neue Gebührenordnungen
• Nach der E-GO kann Wegegeld nach Nr. 12 und Wegepauschale nach Nr. 11 berechnet werden.
Entsprechende Positionen weist der BMÄ '78 nicht auf. Allerdings wird bestimmt, daß der Kassenarzt für jeden Besuch Wegegeld/
Wegepauschale erhält. Näheres ist in den Gesamtverträgen zu regeln.
• Versand- und Portokosten kön- nen in der E-GO unter den Nrn.
18a bis 18d abgerechnet werden.
Auch hier gibt es keine analogen Positionen im BMÄ '78. Regelun- gen sind gleichfalls in den Ge- samtverträgen zu treffen.
• Sowohl in der E-GO als auch im BMÄ '78 sind neben einer ein- gehenden Untersuchung nach den Nrn. 65 bzw. 65a Leistungen nach den Nrn. 600, 601, 1203, 1204, 1228, 1240, 1400, 1401, 1414 und 3625 nicht berechnungsfähig.
Darüber hinaus sind in der E-GO neben einer Leistung nach der Nr.
65 die Leistungen nach den Nrn.
1209 und 1730 nicht berechnungs- fähig, neben einer Leistung nach Nr. 65a nicht die Leistungen nach den Nrn. 1209, 1555, 1556 und 1730.
Im BMÄ '78 sind dagegen die Lei- stungen nach den Nrn. 826, 1412, 1565, 3520, 3530 zusätzlich ausge- schlossen.
• Neben Kombinationsnarkosen (Nrn. 460 bis 463) wird nach Nr. 20 E-GO ein Zuschlag gezahlt, soweit diese Leistungen in der Wohnung des Patienten bzw. in der Praxis eines Vertragsarztes außerhalb des Krankenhauses durch einen hinzugezogenen Facharzt für An- ästhesie erfolgen. Der BMÄ '78 sieht keine entsprechende Rege- lung vor.
> Dies sind einige der wesentli- chen Abweichungen. Die Kassen- ärztliche Bundesvereinigung hat eine Übersicht wichtiger Abwei- chungen zwischen E-GO und BMÄ '78 erstellt, die in den nächsten Tagen gleichfalls den Kassen-/
Vertragsärzten zugeschickt wird.
Sie wird eine wesentliche Hilfe bei
der Anwendung der beiden Ab- rechnungswerke darstellen.
Schlußbemerkungen
Der einheitliche Bewertungsmaß- stab und damit die E-GO sowie der BMÄ '78 stellen noch nicht das Endergebnis der schon vor eini- gen Jahren begonnenen Überar- beitung der Gebührenordnungen dar.
Nach wie vor fehlt die Neugliede- rung der ärztlichen Grundleistun- gen. Zu diesem Zwecke wurde im 4. Quartal 1977 unter Beteiligung von 850 Kassenärzten aus ver- schiedenen KV-Bereichen ein Feldversuch durchgeführt. Die Er- gebnisse dieses Feldversuches werden in Kürze vorliegen und die Grundlage für die abschließende Überarbeitung des Grundlei- stungskapitels sein.
Zugleich sollen auch noch einmal die Sonderleistungskapitel durch- forstet werden. Die Überarbeitung soll ihren Abschluß zum 1. Juli 1979 finden.
Eine entsprechende Absichtser- klärung haben die Partner des Bundesmantelvertrages abgege- ben, nachdem vorher schon mit den Ersatzkassen die Überarbei- tung des Grundleistungskapitels gleichfalls vereinbart worden war.
Ziel dieser abschließenden Arbei- ten soll es weiter sein, die Bewer- tung der persönlich-ärztlichen ge- genüber der medizinisch-techni- schen Leistung unter Beachtung des besonderen Wirtschaftlich- keitsgebotes des § 368 n Abs. 8 RVO zu verbessern.
Allerdings wird man vor diesem Schritt eingehend die Auswirkun- gen der Einführung des BMÄ '78 in der Abrechnung mit den RVO- Krankenkassen prüfen, da mit der Einführung des BMÄ '78 die Grundleistungen entsprechend der E-Adgo auch bei den RVO- Krankenkassen deutlich im Wert angehoben werden. Dadurch kommt es zu einer weiteren Hono-
rarumverteilung. ■
DIE GLOSSE
Das könnt` ihm so passen!
Auch noch im nächsten Jahr, so lesen wir es in einer angesehenen Provinzzeitung, hoffe der Bundes- arbeitsminister Ehrenberg, „trotz weiteren Kostenanstiegs im Ge- sundheitswesen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversiche- rung stabil halten zu können".
Wie bitte? — Doch, doch, so steht's da schwarz auf weiß. Nie etwas gehört von Selbstverwaltung oder davon, daß sich die Krankenkas- senbeiträge nach den Ausgaben richten, sondern Arbeitsminister Dr. rer. pol. Herbert Ehrenberg, der hält die Beiträge stabil.
Der Zeitung zufolge bemüht er sich auch, „im Zeichen anhalten- der Konjunkturschwäche den Ver- sicherten und der Wirtschaft keine zusätzlichen Lasten aufzubür- den."
Es sei dem Bundesarbeitsminister ausdrücklich bescheinigt, daß er sicherlich nichts davon gewußt hat, was für Vollmachten für die Beitragsgestaltung ihm hier unter- stellt werden (er hätte sie ja viel- leicht ganz gerne).
Sondern: ein Journalist hat's nicht besser gewußt oder hat grob ver- einfacht, wirklich sehr grob.
Leider muß man aber befürchten, daß bei etlichen Zeitungslesern et- was davon hängenbleibt. Provinz- zeitungen werden ja besonders re- gelmäßig und aufmerksam gele- sen. Und so kommt dann ein Bun- desminister ganz unverdient zu dem Ruhm, er habe ganz allein die Beitragsstabilität der Krankenkas- sen fertiggebracht.
Hat denn wenigstens ein Kassen- funktionär einen Leserbrief an die- se Zeitung geschrieben und die Sache richtiggestellt? Die Selbst- verwaltungen der Kassen geht das nämlich vor allem an. Mit dem Zi- tat in einer ärztlichen Monatszeit- schrift und mit dieser Glosse sollte es nicht getan sein . . . gb
1474 Heft 25 vom 22. Juni 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT