Genußscheine: Genuß ohne Reue?
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mmer mehr Kreditinstitu- te, aber auch zahlreiche Aktiengesellschaften wäh- len Genußscheine als zusätz- liche Möglichkeit der Kapital- beschaffung. Für den Anleger ergeben sich daraus oftmals interessante Renditechancen.Allerdings erfordert die Aus- wahl des Genußscheins einen größeren Analyse-Aufwand als etwa der Kauf von Anlei- hen oder Aktien.
Erstmals wurden Genuß- scheine bereits im vorigen Jahrhundert ausgegeben: Ei- senbahn-Konzessionen wur- den seinerzeit nur befristet er- teilt. Damit die Konzessionäre nach Übergang der Eisen- bahnstrecke in staatliches Ei- gentum nicht leer ausgingen, stellten Genußscheine eine Art Ertragssicherung dar.
Verbrieft wurde damit eine Beteiligung am Gewinn, aus- geschlossen—und dies gilt heu-
te noch — war jedoch jegliche Form der Mitbestimmung.
Aber auch in anderen Berei- chen waren Genußscheine durchaus üblich: Bekannt ist etwa der inzwischen ausge- laufene Audi-NSU-Genuß- schein, der eine Gewinnbetei- ligung an der Verwertung der Wankel-Lizenzen garantierte.
• Genußscheine mit fester Verzinsung Diese Form, bei der der Zinssatz festgeschrieben ist, erscheint insbesondere für konservative Anleger interes- sant, richtet sich die Rendite doch weitgehend nach der ak- tuellen Lage am Kapital- markt. Zu dieser Gruppe zäh-
Genußscheine — die ge- setzlich nicht definiert sind — stellen eine Art Zwitter aus festverzinslichem Wertpapier und Aktie dar, wobei die emittierende Gesellschaft den Schwerpunkt unter- schiedlich legen kann. Man unterscheidet dabei mehrere Arten:
len etwa die Genußscheine von Sixt oder der Dresdner Bank. Gekoppelt wird oft- mals allerdings ein Passus, nach dem im Falle eines Divi- dendenausfalls oder eines Bi- lanzverlustes der Gesellschaft die Zinszahlung auf den Ge- nußschein eingeschränkt wer- den kann oder sogar ganz ausfällt. Auch eine Beteili- gung an einem eventuellen
Bilanzverlust kann vorgese- hen sein.
• Genußscheine mit ertragsabhängiger Auschüttung
Über diese Variante wird der Anleger am Unterneh- menserfolg beteiligt. Die jährliche Ausschüttung orien- tiert sich dabei meist an der Dividendenausschüttung für Aktionäre der Gesellschaft, oftmals wird auch eine feste Mindestausschüttung garan- tiert. Zu dieser Gruppe zäh- len etwa die Genußscheine von Bertelsmann oder der Deutschen Apotheker- und Ärzte-Bank. Das Risiko liegt darin, daß die Dividende ent- weder gesenkt wird oder gar ganz ausfällt: In diesem Fall bekommen auch die Inhaber von Genußscheinen keine
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räumt schnell das zähe Sekret aus
vermeidet überschießende Neuproduktion wirkt bei Bronchitis und bei Sinusitis
AKTUELLE LITERATUR:
R. Laszig, G. Hesse u. T. Lütgebrune: Die Behandlung der akuten Sinusitis mit Sekretolytika.
In: Zeitschrift für Allgemeinmedizin, 65. Jg. (1989), Nr. 1/2, S. 19-21
G. Stussak u. K. Schumann: Behandlung der chronischen Sinusitis. In: Zeitschrift für Allge- meinmedizin. 63. Jg. (1987), Nr. 29, S. 869-871
P. Dorow, Th. Weiss, R. Felix u. H. Schmutzler: Einfluß ... auf die mukoziliare Clearance bei
... Atemwegserkrankung. In: Arzneimittel-Forschung/Drug Research, 37. Jg. (II) (1987), Nr. 12, S. 1378-1381
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Gelomyrtol forte. Zus.: 1 Kaps. enthält 300 mg Myrtol, standardisiert auf mindestens 20 mg ,,-Pinen, 75 mg Limonen und 75 mg Cineol. Ind.: Akute und chronische Bronchitiden, Bronchiektasen, Emphysembronchitis, Sekretolyse bei Sinusitis, Pneumomykosen und Silikose, Abhusten der Röntgenkontrastmittel nach Bronchografie. Kontraind.: Keine bekannt. Nebenw.: Durch Gelomyrtor forte können vorhandene Nieren-oder Gallensteine in Bewegung gesetztwerden. AnwiDos.: Bei akuten und entzündlichen Prozessen 3 bis 4 mal täglich 1 Kaps. Bei chronischen Prozessen 2 mal täglich 1 Kaps. Diese Dosierung kann unbedenklich
über eine längere Zeit angewandt werden. Zum Abhusten nach Bronchografie 2-3 Kaps. Gelomyrtor forte soll am besten eine halbe Stunde vor den Mahlzeiten, jedoch nicht mit einem heißen Getränkeingenommen werden.
Handelsf.: N 1 20 Kaps. DM 8,85; N 2 50 Kaps. DM 20,10; N 3 100 Kaps. DM 35,70; AP (Stand 10/89). GmbH & Co., D-2214 Hohenlockstedt
G. Pohl-Boskamp
Dt. Ärztebi. 88, Heft 13, 28. März 1991 (95) A-1111
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8152 Feldkirchen
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oder nur eine ermäßigte Aus- schüttung.
Einige Genußscheine be- inhalten auch ein Wandel- recht. Dies bedeutet, daß der Anleger das Papier entweder bis zur Fälligkeit behalten kann und sich dann den Rückzahlungsbetrag auszah- len läßt, oder daß er — oftmals unter einer Kapital-Zuzah- lung — die Aktien der betref- fenden Gesellschaft bezieht.
Ein solches Wandelrecht ist etwa bei den Commerzbank- Genußscheinen vorgesehen, die unter Zuzahlung von 50 DM in eine Commerzbank- Aktie gewandelt werden kön- nen. Dies bedeutet: Im Falle eines Wandelrechts orientiert sich der aktuelle Börsenkurs einerseits am Rückzahlungs- betrag zum Fälligkeitstermin, andererseits aber auch am Kurs der Aktie.
Kündigung und Rückzahlung
Ohnehin gibt es gerade bei der Rückzahlung sehr erheb- liche Unterschiede: Zahlrei- che Genußscheine haben ei- nen festen Rückzahlungster- min, so daß die Rendite ins- besondere dann relativ genau kalkuliert werden kann, wenn auch eine feste Verzinsung vorgesehen ist. Es gibt aber auch Genußscheine mit Rückzahlung nach Kündi- gung durch die Gesellschaft.
Hier liegt das Risiko darin, daß sich die Gesellschaft — aus welchen Gründen auch immer — zu einer überra- schenden Kündigung ent- schließt und damit mögliche Gewinne infolge einer attrak- tiven Börsennotiz des Genuß- scheins zunichte gemacht werden. Noch verwirrender wird dies dann, wenn Emit- tent und Genußscheininha- ber zu unterschiedlichen Ter- minen kündigen können. Für Anleger bedeutet dies: Vor Kauf eines Genußscheins sollten die Bedingungen ge- nau überprüft werden. Inter- essant sind Genußscheine im- mer dann, wenn einerseits ein vorzeitiges Kündigungsrecht zumindest für einen absehba-
ren Zeitraum vertragsmäßig ausgeschlossen ist, anderer- seits aber eine relativ hohe Verzinsung sicher ist oder zu- mindest aufgrund der Er- tragslage erwartet werden kann
Die Verzinsung von Ge- nußscheinen kann sich frei- lich sehen lassen: Eine ganze Reihe der knapp 40 derzeit börsennotierten Genußschei- ne bringen Renditen von mehr als 10 Prozent, mithin rund zwei Prozentpunkte mehr als festverzinsliche Ka- pitalanlagen. In gewissem Umfang ist dabei allerdings eine „Zitterprämie" enthal- ten: Wie der Fall der Klöck- ner-Genüsse, die quasi über Nacht wertlos wurden, ge- zeigt hat, bergen Genußschei- ne durchaus auch Risiken.
Selbst wenn die Inhaber von Klöckner-Genußscheinen in- zwischen zumindest einen Teil ihres Schadens ersetzt bekommen haben, sollte man sich daher der Risiken ei- ner Genußschein-Beteiligung durchaus bewußt sein und da- bei auch bedenken, daß sich infolge eines engen Marktes oftmals erhebliche Kurs- schwankungen an der Börse ergeben können.
Die richtige Wahl des Kauftermins
Auch die Renditeangaben sollten stets auf Plausibilität überprüft werden: So werden bei festverzinslichen Wertpa- pieren die unterjährigen Zin- sen — Experten sprechen von
„Stückzinsen" — bei Käufen und Verkäufen während des Jahres separat verrechnet.
Hingegen ist die Ausschüt- tung bei Genußscheinen im Börsenkurs bereits enthalten.
Das bedeutet: Am Tag der Ausschüttung — dies ist meist unmittelbar nach der Haupt- versammlung — wird der Kurs des Genußscheins entspre- chend zurückgenommen, so daß bei ungünstiger Wahl des Kauftermins die tatsächliche Rendite oftmals weitaus nied- riger liegen wird als in Zeit- schriftenpublikationen ange- geben. Peter Jobst
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11111111111■11■1111111111.1■111A-1112 (96) Dt. Ärztebl. 88, Heft 13, 28. März 1991