• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Genussscheine: Verzehr nicht immer ohne Reue" (24.05.2002)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Genussscheine: Verzehr nicht immer ohne Reue" (24.05.2002)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Bast-Bau, Erkrath, Rosche Fi- nanz, Freiburg oder Rentaco, Berlin, aus, weil sie sich im Insolvenzverfahren befinden.

Weitere 15 Gesellschaften, dar- unter Baltic Capital, Hamburg, BBV Immobilien, München, Grund + Renten, Berlin, oder Hanseatic, Hamburg, haben sich entschlossen, im laufen- den Jahr keine neuen Fonds aufzulegen, sondern nur noch die vorhandenen Bestände zu verwalten.

Immobilienfonds sind nach wie vor der beliebteste Tum- melplatz der Fondsinitiatoren (Tabelle). Dabei ist neuer- dings auch wieder der Woh- nungsbau im Fokus, weil sich da inzwischen ebenso gutes Geld verdienen lässt wie bei einem geschlossenen Fonds für Alten- und Pflegeheime, die in den Verkaufsprospek- ten unter Seniorenresidenzen firmieren. Besonders optimi- stisch gehen die Anbieter von Schiffs- und Windkraftbeteili- gungen ans Werk. Für die Schiffe wird mehr als eine Verdoppelung des Zeich- nungsvolumens auf über drei Milliarden Euro im laufenden Jahr erwartet. Und die Anbie- ter von Windkraftfonds wol- len die Zeichnungssumme mit rund 1,5 Milliarden Euro sogar verdreifachen.

Wer unter all diesen Ange- boten nichts Passendes findet,

dem stehen auch ungewöhnli- chere Beteiligungsmodelle zur Verfügung. So wird die Gesell- schaft Apollo Medien in Mün- chen in diesem Jahr einen Event-Fonds für die Erträge aus besonders spektakulären Veranstaltungen auflegen, mit denen die Wirtschaft ihre Ver- käufer motiviert oder die be- sten prämiiert. Bei Blue Capi- tal in Hamburg kann man sich an einem Fonds für Bordeaux- Weine beteiligen, bei Direct Invest in Düsseldorf an einem Fonds für edle Zigarren. Die Schöbel UN Gruppe in Nord- horn will von den Erträgen in Autobahnrasthöfen profitie- ren, und Sport Concept in Mannheim legt einen Fußball- fonds auf, der von den Trans- fer-Erlösen der Profis leben soll.

Wie sollte sich ein steuer- sensibler Interessent bei der Auswahl geschlossener Fonds verhalten? Er muss sich vor allem bewusst sein, dass er mit seiner Beteiligung stets ein unternehmerisches Risiko eingeht. Auf alle Fälle sollte er die Verkaufsprospekte zu- sammen mit seinem Steuer- berater studieren. Bei den verschiedenen Offerten soll- ten sich Anleger auf erfahre- ne Fondsgesellschaften mög- lichst mit Bankhintergrund oder auf reine Bankanbie- ter konzentrieren. Immerhin befinden sich unter den An- bietern geschlossener Fonds die Commerzbank, HSBC Trinkaus & Burkhardt, DZ- und BfG Bank, die Depfa und die Westdeutsche Landesbank sowie zahlreiche renommier- te Leasinggesellschaften. Vor überzogenen Rendite- und Verlust-Versprechen muss man sich hüten. Besonders gefähr- lich ist es vor allem, wenn die Verkäufer zeitlich drängen, weil angeblich der Fonds schon weitgehend gezeichnet ist und nur noch wenige Anteile zur Verfügung stehen. Mit solchen Druckmitteln wird besonders zum Jahresende gearbeitet.

Aber wer in diesen Zeiten – die drohende Steuerbelastung vor Augen – übereilt geschlos- sene Fonds gezeichnet hat, ist nicht selten auf die Nase ge- fallen. Werner Staudte

V A R I A

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 21½½½½24. Mai 2002 AA1449

´ TabelleC´

Pläne der Fondsgesell- schaften für 2002 (Doppelzählungen)

Beteiligungsmodell Fonds- projekte Büro- und

Geschäftshäuser 94 Einkaufszentren 61 Sozialimmobilien 29 Wohnungen Neubau/

Modernisierung 73

US-Immobilien 45

Holland-Immobilien 24 Schiffsbeteiligungen 35 Windkraftanlagen 42

Medienfonds 39

Wagniskapital für

junge Unternehmen 26

D

ie ersten Genussscheine kamen im 18. Jahrhun- dert in Nordamerika auf den Markt. Betreiber-Kondi- tionen für Eisenbahnlinien wurden seinerzeit nur befristet ausgestellt, nach Ablauf gin- gen sie mit allen Rechten und Pflichten auf den jeweiligen Bundesstaat über. Als Aus- gleich erhielten die ursprüngli- chen Inhaber einen Anteil am Gewinn, der durch Genuss- scheine verbrieft wurde.

In Deutschland konnten Genussscheine erstmals in den Fünfzigerjahren in Form der mittlerweile ausgelaufe- nen Audi-NSU-Genüsse Fuß fassen. Als Refinanzierungs- und Anlageinstrument wur- den sie jedoch erst zu Be- ginn der Neunzigerjahre „ent- deckt“. Heute umfasst der Markt nahezu 300 verschie- dene Emissionen, wobei es inzwischen weniger die In- dustrieunternehmen, sondern vielmehr Kreditinstitute wie die Deutsche Apotheker- und Ärztebank sind, die sich auf diesem Wege refinanzieren.

Unterschiedliche Konstruktionen

Unter Anlagegesichtspunkten nimmt der Genussschein eine Zwitterstellung zwischen fest- verzinslichem Wertpapier und Aktie ein, wobei die Schwer- punkte unterschiedlich gesetzt sein können. Es gibt keine ge- setzliche Definition für Ge- nussscheine. Jeder Emittent kann die Ausgabebedingun- gen und die Konditionen sei- ner Genussscheine weitgehend nach eigenen Vorstellungen festlegen. Damit sind jedoch auch Probleme verbunden:Die

ausgegebenen Genussscheine unterscheiden sich in ihrer Konstruktion oftmals ganz er- heblich voneinander, Verglei- che sind deshalb nur schwer möglich.

Zu unterscheiden ist einer- seits nach der Art der Aus- schüttung:

Genussscheine mit fester Ausschüttung – und dies ist die Mehrheit der umlaufenden Genussscheine – sehen (wie der Name bereits sagt) eine gleich bleibende Ausschüttung vor. Diese orientiert sich an der Lage am Rentenmarkt bei Ausgabe des Genussscheins.

Entsprechend ändern sich die Kurse ähnlich wie die der festverzinslichen Wertpapiere:

Steigen die Zinsen, gehen die Notierungen zurück, bei sin- kendem Zinsniveau steigen die Kurse der Scheine. In der Regel können Anleger mit ei- nem relativ zuverlässigen und marktgerechten Ertrag rech- nen.❃ Genussscheine mit er- gebnisabhängiger Ausschüt- tung sehen eine Ausschüttung vor, die sich am wirtschaftli- chen Erfolg des Unterneh- mens orientiert. Als Bemes- sungsgrundlage kann bei- spielsweise die Dividende ei- nes Unternehmens auf seine Aktien dienen, teilweise wer- den auch Bilanz-Kennzahlen zugrunde gelegt. Der Kurs dieser Genussscheinkatego- rie orientiert sich vorrangig an der Unternehmensentwick- lung: Kann mit einer Beibehal- tung oder Steigerung der Aus- schüttungszahlung gerechnet werden, notieren die Papiere stabil oder sie steigen. Bei drohenden Risiken sinkt der Kurs tendenziell. ✁

Genussscheine

Verzehr nicht immer ohne Reue

Der Genussschein nimmt eine Zwitterstellung zwi-

schen festverzinslichem Wertpapier und Aktie ein.

(2)

Genussscheine mit ga- rantierter Mindestverzinsung sehen zwar ebenfalls eine ergebnisabhängige Ausschüt- tung vor, allerdings garantiert der Emittent eine Mindest- zahlung, die oftmals auch für Jahre ohne Ausschüttung nachgezahlt werden muss.

Die Kursentwicklung dieser Kategorie ist zwar auch weit- gehend unternehmensabhän- gig, die garantierte Mindest- ausschüttung erlaubt jedoch eine gewisse „Spekulation mit Netz“.

Genussscheine mit Wan- delrecht sehen entweder eine feste oder eine ergebnisab- hängige Ausschüttung vor.

Daneben bieten sie die Mög- lichkeit zur Wandlung, das heißt, Anleger können das Papier in Aktien des Unter- nehmens umtauschen, wobei eine Zuzahlung festgelegt sein kann. Die Kursentwick- lung richtet sich aufgrund die- ser festen Bindung nahezu ausschließlich nach der Un- ternehmensentwicklung.

Ein weiteres Unterschei- dungskriterium für die Genus- sscheine ist die Rückzahlung:

Genussscheine mit festem Rückzahlungstermin sind für den Anleger unproblema- tisch, kann doch die Rendite – insbe- sondere bei Papie- ren mit fester Aus- schüttung – relativ genau kalkuliert werden.

Genussscheine mit Kündigungsrecht bergen hingegen das Ri- siko, dass der Emittent das Papier zu einem Zeitpunkt kündigt, der für den Anleger besonders ungünstig ist, zum Beispiel nach kräftigen Kursgewinnen.

Diese Aufteilung in Basis- Kategorien, zu denen es noch eine Vielzahl von Un- terkategorien gibt, zeigt be- reits, dass Genussscheine durchaus auch unterschied- liche Anleger-Mentalitäten befriedigen können. Hinzu kommt eine attraktive Rendi- te: Genussscheine erstklassi- ger Emittenten bringen heute Erträge zwischen 5,25 Pro- zent und sieben Prozent, so-

dass sie durchaus mit ande- ren Anlagen konkurrieren können.

Allerdings zeigt der gegen- über festverzinslichen Wertpa- pieren relativ hohe Zusatzer- trag, dass mit Genussscheinen auch Risiken verbunden sein können. Jeder Anleger muss sich der Tatsache bewusst sein, dass er nicht nur an den Gewinnen beteiligt ist, son- dern auch eventuelle Verluste mitzutragen hat. Zudem ver- briefen Genussscheine – ganz im Gegensatz zu Festverzins- lichen Wertpapieren – ledig- lich eine nachrangige Forde- rung mit der Folge, dass im Fall einer notwendig gewor- denen Kapitalherabsetzung die Genussscheininhaber den Verlust in voller Höhe tragen müssen.

Ein weiteres Risiko ist die Marktgängigkeit der Genuss- scheine. Einige Titel sind nur mit einem Volumen von weni- gen Millionen Euro aufgelegt worden, sodass ein Börsen- handel lediglich sporadisch

stattfindet. Damit ist eine je- derzeitige Verkäuflichkeit zu einem angemessenen Kurs nicht mehr gewährleistet.

Zwar bemühen sich insbeson- dere die Banken bei ihren Genussscheinen um ange- messene Marktpflege; eine Garantie dafür gibt es aller- dings – dies zeigen die oftmals

hektischen Kurssprünge bei manchen Genussscheinen – nicht. Andererseits bietet ein geringes Handelsvolumen zu- mindest grundsätzlich auch die Chance, Genussscheine mittels limitiertem Auftrag besonders günstig zu kaufen und zu verkaufen.

Vorteil: keine unterjährigen Stückzinsen

In jedem Fall interessant ist jedoch die steuerliche Be- handlung von Genussschei- nen und deren Ausschüttung.

Üblicherweise unterliegen Er- träge aus festverzinslichen Wertpapieren bei Überschrei- ten des Sparerfreibetrags dem Zinsabschlag in Höhe von 30 Prozent sowie dem Solida- ritätszuschlag. Bei Genuss- scheinen wird hingegen ledig- lich eine Kapitalertragsteuer von 20 Prozent sowie der dar- auf entfallene Solidaritätszu- schlag einbehalten, sodass sich bis zur Einkommensteuerver- anlagung – bei der beide Er- tragsarten wiederum gleich behandelt wer- den – ein gewisser Li- quiditätsvorteil ergibt.

Wesentlich wichti- ger ist jedoch der Vor- teil bei der unterjähri- gen Verzinsung: Da die Höhe der nächsten Ausschüttung (zumin- dest grundsätzlich) un- bekannt ist, gibt es bei Genussscheinen keine unterjährigen Stück- zinsen. Diese sind be- reits im Kurs enthal- ten. Während des Jah- res wird der Genuss- scheinkurs also – un- veränderte Rahmen- bedingungen voraus- gesetzt – kontinuier- lich steigen, um dann am Ausschüttungstag (ähnlich wie bei Akti- en) um den Ausschüttungsbe- trag zurückzufallen.

Aus dieser „Flat-Notierung“

ergibt sich eine interessante Steuerspar-Möglichkeit: Ver- kauft ein Anleger seine Ge- nussscheine kurz vor dem Ausschüttungstermin, bleibt der bis dahin erzielte Ertrag – obwohl zinsähnlich – immer

dann steuerfrei, wenn zwi- schen dem Kauf und dem Verkauf der Papiere minde- stens zwölf Monate vergan- gen sind oder die Freigrenze für alle Gewinne aus Speku- lationsgeschäften nicht über- schritten wird. Bei geschick- ter Koppelung mehrerer En- gagements in unterschiedli- chen Genussscheinen kann also ein wesentlicher Teil der Kapitalerträge steuerfrei blei- ben. Bei den Transaktionen müssen aber auch andere als steuerliche Gründe eine Rolle spielen, damit die Fi- nanzbehörde in den Trans- aktionen keinen missbräuch- lichen Umgehungstatbestand erkennt.

Ganz so problemlos, wie oftmals dargestellt wird, funk- tionieren solche Steuerstrate- gien ohnehin nicht immer.

Nachdem immer mehr Inve- storen am Tag der Ausschüt- tung die jetzt wieder „billi- gen“ Papiere erwerben wol- len, geht der Kurs in der Re- gel weitaus weniger zurück, als dies rechnerisch zu er- warten wäre. Aber auch der Anstieg während des Jahres entspricht oftmals nicht dem errechneten Wertzuwachs auf Basis der angegebenen Rendi- te: Spricht der Emittent eine Kündigung aus, geht der Kurs möglicherweise deutlich zu- rück, ebenso in Fällen steigen- der Kapitalmarktzinsen. Zu- dem sind Spesen zu berück- sichtigen, die bei jedem Ver- kauf und anschließendem Kauf zusammen bis zu 2,3 Pro- zent ausmachen können.

Fazit: Genussscheine stel- len zwar durchaus eine in- teressante, weil renditestarke und steuerlich attraktive An- lageform dar. Der gegenüber festverzinslichen Wertpapie- ren erzielbare Mehrertrag ist jedoch nichts anderes als eine Zusatzprämie für das größere Risiko und den höheren Ver- waltungsaufwand. In jedem Fall lohnt es sich, die Ver- tragsbedingungen des ausge- wählten Genussscheins bei der Hausbank beziehungs- weise dem Emittenten anzu- fordern, um so allen Risiken rechtzeitig aus dem Weg ge- hen zu können. Peter Jobst V A R I A

A

A1450 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 21½½½½24. Mai 2002

Zeichnung:Dirk Meissner

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Zwar kann man die fruchtbaren Tage durch verschiedene natürliche Methoden bestimmen, doch viele Frauen fühlen sich einfach sicherer, wenn sie durchgängig verhüten..

Wir wür- den uns über eine sehr rege Teilnahme unserer Labiauer aus Stadt und Kreis sowie Gäste freuen, denn wir wollen dokumentieren: Uns gibt es noch, wir sind präsent, nach

Gefrorenes, das sich schlicht Eis nennt, enthält entweder eine Mi- schung aus Pflanzen- und Milchfett oder ausschließlich Pflanzenfett.. Trendige Alternativen In den

• Mannose spendet Feuchtigkeit und erschwert Keimen aus dem Analbereich (wie E. coli), sich an der Haut im äußeren Intimbereich anzuheften Die regelmäßige Anwendung pflegt

Daraus ergibt sich je- doch eine interessante steuer- liche Möglichkeit: Während bei festverzinslichen Wertpa- pieren auch erzielte Stückzin- sen der Einkommensteuer

Einer Diffamierung kommt auch folgende Be- hauptung gleich: „Schwer- punkte der Verordnung sind banale, zur Selbstheilung nei- gende und arzneitherapeu- tisch schwer oder gar

In der Einleitung des Berichts ist festgehalten: «Infolge der zu- nehmenden Sensibilisierung der Bevölkerung sowie der dichte- ren Bauweise haben sich Behör- den und Gerichte

Für dieser Servierart wird in der Küche auf Platten angerichtet, entweder für eine oder mehrere Personen. Bevor die Speise auf dem Teller angerichtet wird, wird die Platte dem