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Landwirtschafts- und Wohnzone kommen sich immer näher. Auch des- halb werden Mindest- abstände angepasst.

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Academic year: 2022

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Datum: 19.12.2015

«Schweizer Bauer»

3001 Bern 031/ 330 95 33 www.schweizerbauer.ch

Medienart: Print Medientyp: Fachpresse Auflage: 30'540

Erscheinungsweise: 2x wöchentlich

Themen-Nr.: 540.001 Abo-Nr.: 1090267 Seite: 19

Fläche: 42'548 mm²

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ARGUS der Presse AG

Rüdigerstrasse 15, Postfach, 8027 Zürich Tel. 044 388 82 00, Fax 044 388 82 01 www.argus.ch

Argus Ref.: 60122511 Ausschnitt Seite: 1/2

Mehr Magen über Gerüche - neue Mindestabstände in Arbeit

Mehr Auslauf für Tiere bedeutet in vielen Fällen auch mehr Emissionen von Gerüchen. (Bild: Ulrike Steingräber,

Landwirtschafts- und Wohnzone kommen sich immer näher. Auch des- halb werden Mindest- abstände angepasst.

BEAT STEINER MARGRET KECK*

Sowohl das Umwelt- (Art. 1 und 7 USG, Art.1 LRV) als auch das Raumplanungsrecht (Art. 3

RPG) enthalten Bestimmungen, wonach Menschen vor schädli- chen oder lästigen Luftverunrei- nigungen und damit auch vor er- heblich störenden Geruchsbe- lästigungen zu schützen sind.

Zur Vorsorge verlangt die Luft- reinhalte-Verordnung (LRV) bei der Errichtung von Anlagen mit Tierhaltung die Einhaltung von Mindestabständen zu bewohn-

ten Zonen (Anh. 2 Ziff. 512

LRV). Das Risiko von Geruchs- klagen kann vermindert werden, wenn dem Geruch im Rahmen der Nutzungsplanung bzw. der Planung eines Tierhaltungs- betriebs von den Planern, den Gemeinden und den kantonalen Luftreinhalte-Fachstellen die notwendige Aufmerksamkeit ge- schenkt wird. Hier setzt die

Methode der Mindestabstands- ermittlung an.

Sensiblere Bevölkerung

Die Berechnung der Mindest- abstände von Tierhaltungsanla- gen ist im FAT-Bericht Nr. 476 (Richner u. Schmidlin 1995) mit folgenden Teilschritten be- schrieben:

Bestimmen der Geruchsbelas- tung nach Tierart und Quellen.

Berechnung und Bemessung von Mindestabständen bei meh- reren Geruchsquellen.

In der Einleitung des Berichts ist festgehalten: «Infolge der zu- nehmenden Sensibilisierung der Bevölkerung sowie der dichte- ren Bauweise haben sich Behör- den und Gerichte vermehrt mit Klagen über Geruchsemissionen aus der Landwirtschaft zu befas- sen.» Veränderungen in der Nutztierhaltung bei Haltungs- systemen (Laufställe, Mehrflä- chensysteme, Ausläufe), grös- sere Bestände sowie die Sied- lungsentwicklung haben den Handlungsbedarf noch ver- stärkt.

So hat sich in den letzten Jah-

ren gezeigt, dass der FAT-Bericht Nr. 476 aus dem Jahr 1995 der heutigen Situation nicht mehr genügt, weil einerseits neuere Erkenntnisse zu Geruchsquel- len und -ausbreitung von aktuell verbreiteten Haltungssystemen vorliegen. Andererseits ist die Bevölkerung noch sensibler ge- worden. Die fachlichen Mängel wurden schon vor über 15 Jah-

ren erkannt, worauf im Jahr

2005 ein erster Revisionsent- wurf entstand. Dieser konnte sich jedoch nicht generell durch- setzen. Aufgrund der seit 2005 unklaren Situation hat sich der kantonale Vollzug bei der Min- destabstandsberechnung «di- versifiziert». Kantone wenden den FAT-Bericht Nr. 476 oder den Revisionsentwurf 2005 an.

Einzelbewertung möglich

Nach weiteren zehn Jahren ist nun ein erneuter Revisionsent- wurf in Erarbeitung. Die beiden Bundesämter für Umwelt (Bafu) und Landwirtschaft (BLW) ha- ben Agroscope beauftragt, eine aktualisierte Empfehlung zu er- arbeiten, begleitet durch eine

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Datum: 19.12.2015

«Schweizer Bauer»

3001 Bern 031/ 330 95 33 www.schweizerbauer.ch

Medienart: Print Medientyp: Fachpresse Auflage: 30'540

Erscheinungsweise: 2x wöchentlich

Themen-Nr.: 540.001 Abo-Nr.: 1090267 Seite: 19

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Argus Ref.: 60122511 Ausschnitt Seite: 2/2

breit abgestützte Arbeitsgruppe und Experten aus der Tierhal- tungsbranche, dem Vollzug des Umwelt- und Raumplanungs- rechts sowie der Meteorologie.

Zum Entwurf der neuen Emp- fehlung ist im kommenden Jahr eine Konsultation geplant. Das Institut für Nachhaltigkeitswis- senschaften von Agroscope hat detaillierte Erhebungen zur Ge- ruchsstoffkonzentration von verschiedenen Flächenquellen (Lauf- und Liegeflächen, Gärfut- ter- und Hofdüngerlager usw.) mit bewährten Methoden durch- geführt. Die Geruchsstoffkon- zentrationen wurden an- schliessend am Olfaktometer Von geschulten Testpersonen be- stimmt. Immissionsseitig wurde das Zusammenwirken der Ein- zelquellen mit Geruchsfahnen- begehungen bewertet. Dazu er- mittelten Testpersonen das Ab- klingen von Geruch mit zuneh- mender Distanz zum Betrieb.

Dabei waren sie jeweils in der

Geruchsfahne in unterschiedli- chen Abständen zum Betrieb po- sitioniert. Die neue Empfehlung, die derzeit erarbeitet wird, ba- siert auf diesen Erhebungen und soll folgende Verbesserungen bringen:

Mit der Methode der Abstands- berechnung und -bemessung können die heute gebauten Stäl- le mit den verschiedenen Einzel- quellen wie Tierbereich, Gärfut- ter- und Hofdüngerlager abge- bildet werden.

Mit der Standortbewertung können lokale Strömungssitua- tionen mit Blick auf Geruchs- ausbreitung und deren Einwir- kung auf Wohngebäude und Zonen berücksichtigt werden.

Die Empfehlung ermöglicht eine differenzierte, einzelbetrieb- liche Bewertung und trägt somit zur langfristigen Planungs- und

Investitionssicherheit bei.

* Beat Steiner und Margret Keck sind wis- senschaftliche Mitarbeiter am Institut für Nachhaltigkeit bei Agroscope.

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