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Archiv "Medikamentenmißbrauch beim Freizeitsportler im Fitneßbereich: Schlußwort" (30.10.1998)

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(1)

A-2778

M E D I Z I N

(58) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 44, 30. Oktober 1998 Wie von Prof. Schlund dargelegt

(1), kann unter rechtlichen Gesichts- punkten ein Arzt einem Patienten, der Bodybuilding betreibt, Androgene/

Anabolika verordnen, wenn hierfür eine medizinische Indikation besteht.

Es wird aber Zeit zu akzeptieren, daß mit Ausnahme der Substitutionsbe- handlung bei echten Mangelzuständen wie Hypogonadismus oder bestimm- ten Formen der Wachstumsstörung – die männliche Kontrazeption befin- det sich seit nunmehr 30 Jahren im Versuchsstadium – keine strenge me- dizinische Indikation besteht. Die in der Roten Liste aufgeführten Indika- tionen, wie: „Zustandsbilder, bei de- nen eine eiweißaufbauende Wirkung wünschenswert ist, chronische rheu- matische Erkrankungen, Frakturen, Kortikoidlangzeittherapie, Klimakte- rium virile, Kachexie, chronische Leberkrankheiten, psychovegetative Störungen, Leistungsminderung, re- nale Anämie, Impotentia coeundi, Stenokardien, Schilddrüsenerkran- kungen“ stellen keine Indikationen für Androgene/Anabolika dar, son- dern sind Zielmärkte. Würde die Indi- kationsliste so eng gefaßt, wie es nach den Regeln der „evidence based me- dicine“ notwendig wäre, müßten fast alle Anabolika auch wegen der Ne- benwirkungen sofort vom Markt ge- nommen werden.

Damit würde auch ein Zeichen gesetzt, daß Anabolika fast keine In- dikationen haben und so nebulös for- mulierte Krankheiten wie in der Ro- ten Liste nicht mehr vorgebracht wer- den dürfen. Begründungen wie (1):

„Verstoß gegen ärztliches Gelöbnis und Rechtsnormen, sittenwidriges Verhalten, fahrlässige Tötung, Do- ping mit/ohne Einwilligung, Betrugs- bestand . . .“ müssen dann nicht mehr als Hilfskonstrukte herangezogen werden, um Strafverfolgungen einzu- leiten (bisher wenig erfolgreich). Des weiteren könnte das in obigem Arti-

kel aufgeführte Schlupfloch „medizi- nische Indikationen“ ersatzlos gestri- chen werden, denn Sportler mit hor- monellen Mangelzuständen aufgrund von Drüsenfunktionsstörungen sind eindeutig definierbar.

Literatur

Schlund GH: Rechtliche Aspekte des Arz- neimittelmißbrauchs. Dt Ärztebl 1998; 95:

A-958–960 [Heft 16].

Prof. Dr. H. K. Kley 1. Medizinische Klinik Hegau-Klinikum GmbH Virchowstraße 11 · 78224 Singen

Es ist Prof. Kley beizupflichten, daß es sich bei den in der Roten Liste aufgeführten Indikationen zum Einsatz der Androgene und Anabolika über- wiegend um reine Zielmärkte handelt.

Eine gesicherte Behandlungsindikati- on für Androgene – und damit sind in

erster Linie die Testosteron-Ester ge- meint – stellt der primäre und sekundä- re männliche Hypogonadismus dar.

Für alle anderen aufgeführten In- dikationen liegen derzeit keinerlei wis- senschaftlich valide Untersuchungen vor, die einen therapeutischen Nutzen belegen. Dies gilt insbesondere für das Indikationsspektrum Katabolie. We- der im Bereich der Intensivmedizin (SIRS, Langzeitbeatmung) noch in der Behandlung von chronischen Infektio- nen oder gar der Tumorkatabolie kön- nen Muskelverlustsyndrome mit An- drogenen suffizient behandelt werden.

Dies hat eine pathophysiologische Er- klärung in der eigentlichen Genese der

katabolen Erkrankung (1, 2). Im Rah- men des Streßstoffwechsels führt das Überwiegen der katabolen Faktoren Katecholamine, Glukagon, Glukokor- tikoide, Zytokine und Immobilisation zu einem massiven Glutamintransfer (und damit Proteinverlust) aus der Muskulatur in andere Organsysteme (Leber, Niere, Darm) zur Optimierung der dortigen Glukoneogenese und Funktionsproteinsynthese (1, 4). Eine gesicherte antikatabole Wirkung konnte nur durch Glutaminsupple- mentierung und supraphysiologische STH-Substitution erreicht werden (1, 3, 4). Die Stimulation des Testosteron- rezeptors scheint in dieser Krankheits- phase keine relevante antikatabole Be- deutung zu haben. Bei dem derzeiti- gen Wissensstand verwundert es daher um so mehr, daß im New England Journal of Medicine eine Studie zur Hochdosisapplikation von Testoste- ron-Estern (600 mg/Woche) bei gesun- den Männern zum Nachweis der ana- bolen Testosteroneffekte veröffent- licht wurde ohne kritische Stellun- gnahme des Editorial Board (5). Eine subtile Überprüfung von Zulassung und Indikationen der in der Roten Li- ste aufgeführten Präparate der Sub- stanzklassen Androgene/Anabolika er- scheint somit dringlich geboten.

Literatur

1. Bhasin S et al.: The effect of supraphysiolo- gical doses of testosterone on muscle size and strength in normal men. N Engl J Med 1996; 335: 1–7.

2. Streat SJ, Beddoe AH, Hill GL: Aggressive nutritional support does not prevent pro- tein loss despite fat gain in septic intensive care patients. J Trauma 1987; 27: 262–266.

3. Van der Hulst RR, Van Kreel B, Von Meyen- feldt MF, Brummer M, Arends JW, Deutz NE, Soeters PB: Glutamine and the preser- vation of gut integrity. Lancet 1993; 341:

1363.

4. Wilmore DW: Catabolic illness. N Engl J Med 1991; 325: 695–702.

5. Ziegler TR, Young LS, Manson JM, Wilmore DW: Metabolic effects of recombinant human growth hormone in patients receiving parenteral nutrition. Ann Surg 1998; 208:

6–16.

Dr. med. Carsten Boos Klinik für Chirurgie

Medizinische Universität Lübeck Ratzeburger Allee 160 · 23538 Lübeck DISKUSSION

Medikamentenmißbrauch beim Freizeitsportler im Fitneßbereich

Zu dem Beitrag von Dr. med. Carsten Boos, cand. med. Peter Wulff, Prof. Dr. med. Peter Kujath und Prof. Dr. med. Peter Bruch in Heft 16/1998

Strengere Indikation für Androgene/Anabolika

Schlußwort

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