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Archiv "Bundesgesundheitsministerium zur ICD-10: Keine Verpflichtung zur Diagnosenverschlüsselung" (27.02.1998)

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Nettozugang von 9,3 Prozent. Im Durchschnitt verzeichneten zwölf Arztgruppen, für die die strenge Be- darfsplanung greift, einen Nettozu- gang von 0,7 Prozent. Die Zugangsra- ten differieren zwischen vier Prozent bei den Nervenärzten und 3,5 Prozent bei den Radiologen bis hin zu den praktischen Ärzten/Allgemeinärzten, bei denen praktisch überhaupt keine Bestandsänderung eintrat.

Ärzte ohne Berufschance

Bei der gegenwärtigen Niederlas- sungsneigung und unveränderten Zu- lassungsbedingungen können von den 40 142 niederlassungswilligen Ärztin- nen und Ärzten bis zum Jahr 2006 nur noch 35 487 Ärzte zugelassen werden.

Diese stoßen auf 30 413 Ärzte, die aus Altersgründen ausscheiden werden, und weitere 5 074 rechnerisch noch freie Arztsitze. Demnach werden rund 5 000 Ärztinnen und Ärzte keine Zulassungschance haben, wenn die

„Ausscheiderate“ nicht noch erheblich

unter das gesetzlich verfügte „Zwangs- pensionierungsalter“ von 68 Jahren ab 1999 sinkt. Infolge dieser Restriktio- nen stabilisiert ein nur geringfügig höherer Ärztebestand im Jahr 2006 von insgesamt von 118 812 Ärzten die Finanzen der Gesetzlichen Kranken- versicherung – aber um den Preis ver- minderter Berufschancen für den ärzt- lichen Nachwuchs. Dr. Harald Clade A-448

P O L I T I K LEITARTIKEL/AKTUELL

(16) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 9, 27. Februar 1998 Tabelle

Veränderung der Zahl der Vertragsärzte im Jahr 1997 gegenüber 1996 in Prozent (aus- gewählte Arztgruppen)

Arztgruppen der Bedarfsplanung

+ 12,1 Psychotherap. tätige Ärzte + 11,7 Anästhesisten

+ 4,1 Nervenärzte + 3,5 Radiologen + 1,5 Hautärzte + 1,2 Orthopäden + 1,2 Internisten + 1,2 Urologen + 0,9 HNO-Ärzte + 0,7 Frauenärzte + 0,6 Augenärzte + 0,6 Kinderärzte + 0,5 Chirurgen

– 0,1 Allgemein-/Praktische Ärzte

ie Ankündigung Horst See- hofers, die ICD-10 in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu veröffentlichen und damit die ei- gentlich vorgesehene Verpflichtung der Kassenärzte zur Diagnosenverschlüs- selung aufzugeben, gilt nach wie vor.

Dies stellte jetzt der Leiter des Mini- sterbüros, Dr. med. Manfred Lang, un- mißverständlich klar. „Es gibt derzeit keine Verpflichtung für die Ärzte, die von ihnen auf den Leistungsabrechnun- gen und Arbeitsunfähigkeitsbescheini- gungen angegebene Diagnose nach ICD-10 zu verschlüsseln“, sagt Lang.

Irritationen waren weniger wegen Seehhofers Äußerungen beim ersten Bundeskongreß der Vertragsärztlichen Vereinigungen Mitte Januar in Han- nover (Deutsches Ärzteblatt, Heft 5,

„Seite eins“) aufgekommen. Vielmehr war im Anschluß daran in Teilen der Fachpresse unter Berufung auf Exper- ten aus dem Bundesgesundheitsmini- sterium über ein „mögliches Eigentor“

des Ministers spekuliert worden.

Falsche Interpretation der Rechtslage

Danach habe Seehofer zwar auf die Veröffentlichung der neuen Fas- sung der ICD-10 verzichtet. Zugleich gelte damit aber die ursprüngliche, völlig unpraktikable Fassung der in- ternationalen Diagnosencodierung.

Dieser Interpretation der Rechtslage tritt das Ministerium entschieden ent- gegen. Lang: „Der Gesetzgeber hat im 2. GKV-NOG festgelegt, daß die Verschlüsselung der Diagnosen nach ICD-10 erst dann verbindlich wird, wenn vom Bundesministerium für Gesundheit eine überarbeitete Fas-

sung in Kraft gesetzt wird. Das ist bis- her nicht geschehen.“

Minister Seehofer, führt Lang weiter aus, habe seit 1995, als die Ein- führung der ICD-10 erstmals breit und kontrovers diskutiert worden sei, immer wieder betont, eine Ein- führung der ICD-10 sei so lange nicht gerechtfertigt, bis eine unbürokra- tisch handhabbare und praxistaugli- che Version vorliege. Denn ohne eine Akzeptanz der Ärzteschaft, die ja schließlich die ICD-10-Codierung umsetzen müsse, dürfte die Qualität der Codierung und der daraus ableit- baren Erkenntnisse fragwürdig sein.

Horst Seehofer: „Wenig ermutigende Ergebnisse“

Der Bundesgesundheitsminister selbst hat sich dann in Hannover auf die „wenig ermutigenden“ Ergebnisse des Modellversuchs in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt (Deutsches Ärz- teblatt, Heft 46/1997) bezogen. Die überwiegende Mehrheit der Ärzte hat die ICD-10-Codierung als bürokra- tisch und ohne medizinischen Wert be- urteilt. Das Verfahren sei zeitaufwen- dig, und ein Drittel der Diagnosen sei entweder überhaupt nicht oder nur mit hohem Aufwand zu verschlüsseln.

Ob und in welcher Form die ICD-10-Codierung schließlich ver- bindlich eingeführt werde, ist nach Darstellung von Dr. med. Manfred Lang beim jetzigen Erkenntnisstand nicht absehbar. Das bisherige Verfah- ren – die Angabe der Diagnosen in Klarschrift – bleibe in Kraft. Dane- ben könne die ICD-10-Verschlüsse- lung allerdings auf freiwilliger Basis weiter erprobt werden. Josef Maus

Bundesgesundheitsministerium zur ICD-10

Keine Verpflichtung zur

Diagnosenverschlüsselung

Horst Seehofer bleibt dabei: Die ICD-10 wird vorerst nicht verbindlich eingeführt. Die Diagnosen müssen weiter im Klartext angegeben werden.

D

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