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1. Nachtragssatzung des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2017

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-3 Veröffentlichungsdatum: 05.05.2017

26 / 2017

1. Nachtragssatzung

des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2017

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit § 95 b der Gemeindeordnung in den jeweiligen zurzeit gültigen Fassungen wird nach Beschluss des Kreistages vom 23.02.2017 und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl.

Nachträge gegenüber

bisher

nunmehr festgesetzt

auf EUR

1. im Ergebnisplan der

Gesamtbetrag der Erträge 0 890.500 192.315.300 191.424.800 Gesamtbetrag der Aufwendungen 15.000 0 191.394.500 191.409.500

Jahresüberschuss 0 905.500 920.800 15.300

2. im Finanzplan der

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit: 0 890.500 188.729.900 187.839.400 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit 15.000 0 185.756.000 185.771.000 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

0 0 4.289.800 4.289.800 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

15.000 0 13.098.400 13.113.400

(2)

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 2-3 Veröffentlichungsdatum: 05.05.2017

26 / 2017

§ 2

erhöht um vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl.

Nachträge gegenüber

bisher

nunmehr festgesetzt

auf EUR

Der Umlagesatz für die allgemeine Kreisumlage wird 0,7 % 36 % 35,3 % 24306 Plön, den 12.04.17

gez.

Stephanie Ladwig - Landrätin -

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2017 wurde von der Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 07.04.2017 ohne Feststellung von genehmigungspflichtigen Bestandteilen zur Kenntnis genommen.

(3)

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 3-3 Veröffentlichungsdatum: 05.05.2017

26 / 2017

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 kann während der Dienststunden in der

Kreisverwaltung Plön Amt für Finanzen

in 24306 Plön Hamburger Str. 17/18

Zimmer B 403 eingesehen werden.

Plön, den 27.04.2017 Az.: 12-10-11/17

Kreis Plön Die Landrätin Amt für Finanzen

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