Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön
LfdNr./Jahr 1-3 Veröffentlichungsdatum: 05.05.2017
26 / 2017
1. Nachtragssatzung
des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit § 95 b der Gemeindeordnung in den jeweiligen zurzeit gültigen Fassungen wird nach Beschluss des Kreistages vom 23.02.2017 und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um vermindert um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl.
Nachträge gegenüber
bisher
nunmehr festgesetzt
auf EUR
1. im Ergebnisplan der
Gesamtbetrag der Erträge 0 890.500 192.315.300 191.424.800 Gesamtbetrag der Aufwendungen 15.000 0 191.394.500 191.409.500
Jahresüberschuss 0 905.500 920.800 15.300
2. im Finanzplan der
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit: 0 890.500 188.729.900 187.839.400 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit 15.000 0 185.756.000 185.771.000 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
0 0 4.289.800 4.289.800 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
15.000 0 13.098.400 13.113.400
Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön
LfdNr./Jahr 2-3 Veröffentlichungsdatum: 05.05.2017
26 / 2017
§ 2
erhöht um vermindert um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl.
Nachträge gegenüber
bisher
nunmehr festgesetzt
auf EUR
Der Umlagesatz für die allgemeine Kreisumlage wird 0,7 % 36 % 35,3 % 24306 Plön, den 12.04.17
gez.
Stephanie Ladwig - Landrätin -
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2017 wurde von der Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 07.04.2017 ohne Feststellung von genehmigungspflichtigen Bestandteilen zur Kenntnis genommen.
Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön
LfdNr./Jahr 3-3 Veröffentlichungsdatum: 05.05.2017
26 / 2017
Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 kann während der Dienststunden in der
Kreisverwaltung Plön Amt für Finanzen
in 24306 Plön Hamburger Str. 17/18
Zimmer B 403 eingesehen werden.
Plön, den 27.04.2017 Az.: 12-10-11/17
Kreis Plön Die Landrätin Amt für Finanzen