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6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung des Kreises Plön für die Kreismusikschule Plön

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-2 Veröffentlichungsdatum:

24 / 2010 17.06.2010

6. Nachtragssatzung zur

Gebührensatzung des Kreises Plön für die Kreismusikschule Plön

Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. S. 94), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.09.2009 (GVOBl. S. 572), und der §§

1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2007 (GVOBl. S.

362), wird die Gebührensatzung des Kreises Plön für die Kreismusikschule Plön in der Fassung vom 05.07.2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 16.10.2008, nach Beschlussfassung durch den Kreistag vom 10.06.2010 wie folgt geändert:

§ 1 1. § 3 wird wie folgt neu gefasst:

„Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren. Sie setzen sich aus zwölf monatlichen Gebühren zusammen. Die Beträge sind jeweils zum 15. eines Monats fällig.“

2. § 4 Absatz 1 - Höhe der Gebühren - wird wie folgt geändert:

bisher: neu ab 01.08.2010:

1.1 Musikgarten von „17,80 € 12,00 €“

1.2 Grundkurse Musik für Vorschulkinder von „23,20 € 10,00 €“

1.3 Grundkurse Musik für Grundschulkinder von „23,20 € 10,00 €“

„2.1.3 Pop- und Gospelchor“ (neu) „15,00 €“

„2.1.4 Pop- und Gospelchor für Teilnehmer/innen, die

ein Hauptfach an der KMS belegt haben“ (neu) „10,00 €“

3. In § 4 Absatz 1 wird neu eingefügt:

„5. Aufnahmegebühr für Unterricht

nach Ziffer 2.1 bis Ziffer 3. einmalig 8,00 €“

4. § 4 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:

„Für zeitlich befristete Angebote (Kurse) werden individuelle Gebühren erhoben, die mindestens kostendeckend kalkuliert werden. Das gilt auch für besondere Angebote in der Zusammenarbeit mit Institutionen wie z.B. Kindergärten, Schulen und Seniorenheime. Für die Schüler/innen des Studienseminars wird ebenfalls eine kostendeckende Gebühr erhoben.“

(2)

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 2-2 Veröffentlichungsdatum:

24 / 2010 17.06.2010

§ 2

Die 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung des Kreises Plön für die Kreismusikschule Plön tritt am 1.8.2010 in Kraft.

Plön, den 10.06.2010

Kreis Plön Der Landrat gez. Dr. Volkram Gebel

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