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Honorarordnung für die Kreismusikschule Plön

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Academic year: 2022

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(1)

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-3 Veröffentlichungsdatum: 26.06.2021

57 / 2021

Honorarordnung für die Kreismusikschule Plön

§ 1 Geltungsbereich

Die Honorarordnung gilt für freiberuflich selbständig tätige Lehrkräfte der Kreismusikschule Plön, mit denen ein Dienstvertrag nach den §§ 611 ff BGB geschlossen wurde.

§ 2 Honorare

1) Für Lehrkräfte mit einem Nachweis eines in Deutschland anerkannten musikalischen Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss werden folgende Honorare gezahlt:

instrumentaler und vokaler Hauptfachunterricht

für eine 30minütige Unterrichtseinheit 19,00 €

für eine 45minütige Unterrichtseinheit 26,00 €

für eine 60minütige Unterrichtseinheit 34,00 €

Grundstufe (z. B. Musikzwerge, Musikalische Früherziehung, Instrumentaler Orientierungsunterricht und Singkreis)

für eine 45minütige Unterrichtseinheit 26,00 €

Kurse (z. B. Instrumentenkarussell, Bläserklasse, Streicherklasse, Schultarif)

für eine 45minütige Unterrichtseinheit 26,00 €

Ensemble (3 – 4 Teilnehmer)

für eine 45minütige Unterrichtseinheit 27,00 €

für eine 60minütige Unterrichtseinheit 36,00 €

In Absprache mit der Schulleitung können zusätzliche Proben durchgeführt werden.

Eine 45minütige Probe wird mit 20,00 € vergütet.

Orchester (ab 5 Teilnehmer)

für eine 45minütige Unterrichtseinheit 27,00 €

für eine 60minütige Unterrichtseinheit 36,00 €

Für die Orchestertätigkeit werden pro Unterrichtseinheit zusätzlich 15 Minuten als Vorbereitungszeit auf der Anwesenheitsliste vermerkt und mit 10,00 € vergütet.

In Absprache mit der Schulleitung können zusätzliche Proben durchgeführt werden.

Eine 45minütige Probe wird mit 20,00 € vergütet.

Studienvorbereitende Theorie

für eine 45minütige Unterrichtseinheit 27,00 €

(2)

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 2-3 Veröffentlichungsdatum: 26.06.2021

57 / 2021

Chor (mindestens 8 Teilnehmer)

für eine 45minütige Unterrichtseinheit 27,00 €

für eine 60minütige Unterrichtseinheit 36,00 €

Für die Tätigkeit als Chorleitung werden pro Unterrichtseinheit zusätzlich 15 Minuten als Vorbereitungszeit auf der Anwesenheitsliste vermerkt und mit 10,00 € vergütet.

In Absprache mit der Schulleitung können zusätzliche Proben durchgeführt werden.

Eine 45minütige Probe wird mit 20,00 € vergütet.

2) Für Lehrkräfte ohne einen Nachweis eines in Deutschland anerkannten musikalischen Hoch- bzw. Fachhochschulabschluss werden folgende Honorare gezahlt:

instrumentaler und vokaler Hauptfachunterricht

für eine 30minütige Unterrichtseinheit 16,00 €

für eine 45minütige Unterrichtseinheit 23,00 €

für eine 60minütige Unterrichtseinheit 31,00 €

Grundstufe (z. B. Musikzwerge, Musikalische Früherziehung, Instrumentaler Orientierungsunterricht und Singkreis)

für eine 45minütige Unterrichtseinheit 23,00 €

Kurse (z. B. Instrumentenkarussell, Bläserklasse, Streicherklasse, Schultarif)

für eine 45minütige Unterrichtseinheit 23,00 €

Ensemble (3 – 4 Teilnehmer)

für eine 45minütige Unterrichtseinheit 24,00 €

für eine 60minütige Unterrichtseinheit 33,00 €

In Absprache mit der Schulleitung können zusätzliche Proben durchgeführt werden.

Eine 45minütige Probe wird mit 20,00 € vergütet.

Orchester (ab 5 Teilnehmer)

für eine 45minütige Unterrichtseinheit 24,00 €

für eine 60minütige Unterrichtseinheit 33,00 €

Für die Orchestertätigkeit werden pro Unterrichtseinheit zusätzlich 15 Minuten als Vorbereitungszeit auf der Anwesenheitsliste vermerkt und mit 10,00 € vergütet.

In Absprache mit der Schulleitung können zusätzliche Proben durchgeführt werden.

Eine 45minütige Probe wird mit 20,00 € vergütet.

Studienvorbereitende Theorie

für eine 45minütige Unterrichtseinheit 24,00 €

(3)

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 3-3 Veröffentlichungsdatum: 26.06.2021

57 / 2021

Chor (mindestens 8 Teilnehmer)

für eine 45minütige Unterrichtseinheit 24,00 €

für eine 60minütige Unterrichtseinheit 33,00 €

Für die Tätigkeit als Chorleitung werden pro Unterrichtseinheit zusätzlich 15 Minuten als Vorbereitungszeit auf der Anwesenheitsliste vermerkt und mit 10,00 € vergütet.

In Absprache mit der Schulleitung können zusätzliche Proben durchgeführt werden.

Eine 45minütige Probe wird mit 20,00 € vergütet.

3) Für Tätigkeiten außerhalb des Unterrichts werden für alle Lehrkräfte folgende Honorare gezahlt:

Konferenzen (Teilnahme ist freiwillig)

pro Konferenz 25,00 €

Elternabende, Beratungsgesprächen (z.B. im Rahmen von Kursen und Kooperationen)

pro Veranstaltung 25,00 €

Vorspiele

mit eigenen Schülern

pro Vorspiel 25,00 €

als Organisator (mit eigenen Schülern und Kollegen beteiligen sich)

pro Vorspiel 51,00 €

Leistungen aufgrund einer Nebenabrede

(z. B. Korrepetition, Wartung von Instrumenten, Instrumententransport, Schülerbeurteilungen)

für 15 Minuten 10,00 €

für 30 Minuten 15,00 €

für 45 Minuten 20,00 €

für 60 Minuten 25,00 €

§ 3 Inkrafttreten Die Honorarordnung tritt am 01.08.2021 in Kraft.

Plön, den 14.06.2021

Kreis Plön Die Landrätin gez. Stephanie Ladwig

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