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5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung des Kreises Plön für die Kreismusikschule Plön

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-1 Veröffentlichungsdatum:

_35 / 2008__ 29.10.2008

5. Nachtragssatzung zur

Gebührensatzung des Kreises Plön für die Kreismusikschule Plön

Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.2.2003 (GVOBl. S. 94), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.5.2007 (GVOBl. S. 271), und der §§

1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.1.2005 (GVOBl. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.7.2007 (GVOBl. S.

362), wird die Gebührensatzung des Kreises Plön für die Kreismusikschule Plön in der Fassung vom 05.07.2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 30.03.2006, nach Beschlussfassung durch den Kreistag vom 02.10.2008 wie folgt geändert:

§ 1

§ 4 Absatz 1 - Höhe der Gebühren - wird wie folgt geändert:

Die monatlichen Gebühren werden wie folgt erhöht:

bisher: neu ab

01.01.2009: 01.01.2010:

1.1 Musikgarten von „16,20 €“ auf „17,00 € 17,80 €“

1.2 Grundkurse Musik für Vorschulkinder von „21,20 €“ auf „22,20 € 23,20 €“

1.3 Grundkurse Musik für Grundschulkinder von „21,20 €“ auf „22,20 € 23,20 €“

1.4 Instrumentaler Orientierungsunterricht incl. Instrumentenmiete und Singkreis

(4 bis 6 Schüler/-innen) von „40,40 €“ auf „42,20 € 44,20 €“

2.1 Gruppenunterricht

2.1.1 Kleine Gruppe (2 bis 3 Schüler/-innen) von „39,40 €“ auf „41,20 € 43,20 €“

2.1.2 Große Gruppe (4 bis 6 Schüler/-innen) von „32,30 €“ auf „33,80 € 35,40 €“

2.2 Einzelunterricht

2.2.1 Einzelunterricht 30 Min. von „59,10 €“ auf „61,80 € 64,60 €“

2.2.2 Einzelunterricht 45 Min. von „87,90 €“ auf „91,80 € 96,00 €“

3.1 Ensemble- und Ergänzungsfachunterricht

für Externe von „14,10 €“ auf „14,80 € 15,60 €“

§ 2

Die 5. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung des Kreises Plön für die Kreismusikschule Plön tritt am 1.1.2009 in Kraft.

Plön, den 16. Oktober 2008

Kreis Plön Der Landrat gez. H. Övermöhle

stellv. Landrat

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