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9. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung des Kreises Plön für die Kreismusikschule Plön

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-1 Veröffentlichungsdatum: 27.06.2012

19 / 2015

9. Nachtragssatzung zur

Gebührensatzung des Kreises Plön für die Kreismusikschule Plön

Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. S. 94), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.12.2014 (GVOBl. S. 473), und der §§

1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.07.2014 (GVOBl. S.

129), wird die Gebührensatzung des Kreises Plön für die Kreismusikschule Plön in der Fassung vom 05.07.2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 11.06.2012, nach Beschlussfassung durch den Kreistag vom 23.04.2015 wie folgt geändert:

§ 1

§ 4 Absatz 1 - Höhe der Gebühren - wird wie folgt geändert:

(1) Die monatlichen Gebühren werden wie folgt erhöht:

bisher: neu ab 01.08.2015:

2.1 Gruppenunterricht

2.1.1.1 Kleine Gruppe (2 bis 3 Schüler/-innen)

Kinder und Jugendliche von „46,30 €“ 49,00 €“

2.1.1.2 Kleine Gruppe (2 bis 3 Schüler/-innen)

Erwachsene von „57,90 €“ 61,00 €“

2.1.2.1 Große Gruppe (4 bis 6 Schüler/-innen)

Kinder und Jugendliche von „37,90 €“ 40,00 €“

2.1.2.2 Große Gruppe (4 bis 6 Schüler/-innen)

Erwachsene von „47,50 €“ 50,00 €“

(2) Folgende Zeile wird neu eingefügt:

„6 Gebühr für die Lizenz zur legalen Herstellung und

Nutzung von Notenkopien monatlich 1,00 €“

§ 2

Die 9. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung des Kreises Plön für die Kreismusikschule Plön tritt am 01.08.2015 in Kraft.

Plön, den 18.05.2015

Kreis Plön Die Landrätin

Gez.

Stephanie Ladwig

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