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4. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Kreises Plön

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-2 Veröffentlichungsdatum: 26.01.2010

03 / 2010

4. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Kreises Plön

Aufgrund des § 4 der Kreisordnung für Schleswig-Holstein wird nach dem Beschluss des Kreistages vom 3. Dezember 2009 und mit Genehmigung des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 22. Dezember 2009 die nachfolgende 4. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Kreises Plön erlassen:

Art. 1

Die Hauptsatzung des Kreises Plön wird wie folgt geändert:

4. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung des Kreises Plön 1. § 13 wird neu eingefügt

§ 13 Erstattung von Aufwendungen für rechtliche Beratung und anwaltliche Vertretung

(1) Aufwendungen für rechtliche Beratung und anwaltliche Vertretung können erstattet werden, wenn

1. Kreistagsabgeordnete und bürgerliche Mitglieder in ihrer Funktion als Vertreter des Kreises, insbesondere als Mitglied von Gesellschaften, Zweckverbänden oder vergleichbaren Einrichtungen, tätig geworden sind, 2. die Zuziehung eines Rechtsanwalts oder eines sonstigen Bevollmächtigten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung

notwendig war und

3. ein anderer Erstattungsanspruch nicht besteht.

Aufwendungen, die durch das Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) eines Erstattungsberechtigten entstanden sind, hat dieser selbst zu tragen.

(2) Über die Kostenübernahme entscheidet der Hauptausschuss auf Antrag.

Erstattungsfähig sind nur Aufwendungen die nach der Entscheidung des Hauptausschusses über die beantragte Kostenübernahme entstehen.“

1.1 Die jetzigen Paragrafen 13 – 15 erhalten die Nummerierung 14 – 16

2. Aus dem § 8 Abs. 2 Ziff. 4 wird der Klammerzusatz „(für das Kreiskrankenhaus Wertgrenze 140.000,-EUR)“ entfernt.

3. In § 6 Abs. 3 Satz 2 ist die Anzahl der Vertreter auf 17 festzuschreiben.

(2)

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 2-2 Veröffentlichungsdatum: 26.01.2010

03 / 2010

Art. 2

Diese 4. Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 Kreisordnung für das Land Schleswig-Holstein wurde mit Erlass des Innenministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 22.Dezember 2009 erteilt.

Plön, den 20. Januar 2010 Az: 13 HS

Kreis Plön Der Landrat

Övermöhle -1. stellv. Landrat-

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