• Keine Ergebnisse gefunden

2. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2017

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "2. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2017"

Copied!
3
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-3 Veröffentlichungsdatum: 04.11.2017

69 / 2017

2. Nachtragshaushaltssatzung

des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2017

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit § 95 b der Gemeindeordnung in den jeweiligen zur Zeit gültigen Fassungen wird nach Beschluss des Kreistages vom 05.10.2017 - und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl.

Nachträge gegenüber

bisher

nunmehr festgesetzt

auf EUR

1. im Ergebnisplan der

Gesamtbetrag der Erträge 2.271.600 0 191.424.800 193.696.400 Gesamtbetrag der Aufwendungen 2.266.000 0 191.409.500 193.675.500

Jahresüberschuss 5.600 0 15.300 20.900

2. im Finanzplan der

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit: 2.271.600 0 187.839.400 190.111.000 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit

3. Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungs-

2.266.000 0 185.771.000 188.037.000

tätigkeit 6.000 0 13.113.400 13.119.400

§ 2 Es werden neu festgesetzt:

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 7.335.000 € auf 7.529.600 €

(2)

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 2-3 Veröffentlichungsdatum: 04.11.2017

69 / 2017

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 23. Oktober 2017 erteilt.

24306 Plön, den 27.10.2017

gez.

Stephanie Ladwig - Landrätin -

(3)

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 3-3 Veröffentlichungsdatum: 04.11.2017

69 / 2017

Die vorstehende 2. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 kann während der Dienststunden in der

Kreisverwaltung Plön Amt für Finanzen

in 24306 Plön Hamburger Str. 17/18

Zimmer B 403

eingesehen werden.

Plön, den 01.11.2017 Az.: 12-10-11/17

Kreis Plön Die Landrätin Amt für Finanzen

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit § 95 b der Gemeindeordnung in den jeweiligen zurzeit gültigen Fassungen wird nach Beschluss des Kreistages vom

1.) Übersteigen die Mehrerträge und die dazu gehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets die Mindererträge und die dazu gehörige Mindereinzahlungen, so kann der übersteigende Betrag

Die Aufwendungen der Kontengruppe 50 (Personal) und der Kontengruppe 51 (Versorgung) sowie die dazu gehörigen Auszahlungen der Kontengruppen 70 und 71 sind nur

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der

1.) Übersteigen die Mehrerträge und die dazu gehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets die Mindererträge und die dazu gehörige Mindereinzahlungen, so kann der übersteigende

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung in den jeweiligen zur Zeit gültigen Fassungen wird nach Beschluss des Kreistages vom 09.07.2009 - und

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit § 80 der Gemeindeordnung in den jeweiligen zur Zeit gültigen Fassungen wird nach Beschluss des Kreistages vom 04.06.2009