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1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2021

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

53 / 2021 1-3 Veröffentlichungsdatum: 11.06.2021

1. Nachtragshaushaltssatzung

des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 29.04.2021 und mit der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl.

Nachträge gegenüber

bisher

nunmehr festgesetzt auf EUR

1. im Ergebnisplan der Gesamtbetrag der Erträge

2.751.200

7.354.000 260.831.200 256.228.400 Gesamtbetrag der Aufwendungen

317.100 2.918.900 267.440.600 264.838.800

Jahresfehlbetrag 2.001.000

0

6.609.400 8.610.400

2. im Finanzplan der

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit: 2.751.200 7.354.000 258.073.600 253.470.800

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit 357.100 2.918.900 259.856.000

257.294.200

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit 25.700 3.166.900 32.622.500 29.481.300

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit 158.600 3.300.000 34.531.800 31.390.400

(2)

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

53 / 2021 2-3 Veröffentlichungsdatum: 11.06.2021

§ 2

Es werden neu festgesetzt:

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 25.398.600 EUR auf 15.229.200 EUR

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 31. Mai 2021 erteilt.

24306 Plön, den 07.06.2021

gez. Stephanie Ladwig - Landrätin -

(3)

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

53 / 2021 3-3 Veröffentlichungsdatum: 11.06.2021

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 können während der Dienststunden in der

Kreisverwaltung Plön Amt für Finanzen

in 24306 Plön Hamburger Str. 17/18

Zimmer B 403 eingesehen werden.

Plön, den 11.06.2021 Az.: 12-10-11/19

Kreis Plön Die Landrätin Amt für Finanzen

Genehmigung

Aufgrund § 57 Kreisordnung in Verbindung mit § 80 sowie § 85 Absatz 2 der Gemeindeord- nung genehmige ich in der vom Kreistag am 29. April 2021 beschlossenen 1. Nachtrags- haushaltssatzung des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2021 die Festsetzung

1. des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Inves-

titionsförderungsmaßnahmen von 15.229.200 Euro

Kiel, 31. Mai 2021

Ministerium

für Inneres, ländliche Räume und Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

gezeichnet Mathias Nowotny

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