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Haushaltssatzung des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2007

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

Lfd.Nr./Jahr Veröffentlichungsdatum :

6 /2007 25.01.2007

Haushaltssatzung des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2007

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 14.12.2006 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbe- hörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird 1. im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 110.399.200,-- EUR

in der Ausgabe auf 124.704.200,-- EUR

Defizit: 14.305.000,-- EUR

und

2. im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 18.689.400,-- EUR

in der Ausgabe auf 18.689.400,-- EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 3.976.400,-- EUR

davon inneres Darlehen 0,-- EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 1.155.900,-- EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 30.000.000,-- EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 334,81 Stellen

(2)

2

§ 3

Die Umlagesätze für die Kreisumlage werden wie folgt festgesetzt:

1. für die allgemeine Kreisumlage 33 v.H.

2. für die zusätzliche Kreisumlage 33 v.H.

3. der für die Erhebung der zusätzlichen Kreisumlage maßgebliche

Vomhundertsatz nach § 28 Abs. 5 FAG auf 120 v.H.

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermäch- tigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Landrat seine Zustimmung gem. § 57 Kreisordnung in Verbindung mit § 82 Abs. 1 bzw. § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 50.000,-- EUR. Die Genehmigung des Kreistages gilt in diesen Fällen als erteilt.

§ 5

Für den Wirtschaftsplan des Kreiskrankenhauses werden festgesetzt:

a. Betriebsteil I - Kreiskrankenhaus - 1. im Erfolgsplan

die Erträge auf 20.952.800,-- EUR

die Aufwendungen auf 21.098.100,-- EUR

der Jahresgewinn auf 0,-- EUR

der Jahresverlust auf 145.300,-- EUR

2. im Vermögensplan

die Einnahmen auf 893.800,-- EUR

die Ausgaben auf 893.800,-- EUR

3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR

4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR

5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,-- EUR

b. Betriebsteil II - Rettungsdienst - 1. im Erfolgsplan

die Erträge auf 5.239.000,-- EUR

die Aufwendungen auf 4.215.200,-- EUR

der Jahresgewinn auf 1.023.800,-- EUR

der Jahresverlust auf 0,-- EUR

(3)

3

2. im Vermögensplan

die Einnahmen auf 486.300,-- EUR

die Ausgaben auf 486.300,-- EUR

3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR

4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR

5. der Höchstbetrag für Kassenkredite auf 0,-- EUR

§ 6

Für den Wirtschaftsplan des Alten- und Pflegeheimes "Haus am Klostergarten" werden festgesetzt:

1. im Erfolgsplan

die Erträge auf 5.494.200,-- EUR

die Aufwendungen auf 5.602.100,-- EUR

der Jahresgewinn auf 0,-- EUR

der Jahresverlust auf 107.900,-- EUR

2. im Vermögensplan

die Einnahmen auf 232.900,-- EUR

die Ausgaben auf 232.900,-- EUR

3. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR

4. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR

5. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,-- EUR

§ 7

Der Kreis erhebt gem. § 5 Abs. 1 Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch für das Land Schleswig-Holstein sowie zur Änderung und Aufhebung anderer Rechtsvorschriften von den Städten und Gemeinden für die von ihm zu erbringenden Leistungen für Unterkunft und Hei- zung nach § 22 Abs. 1 SGB II einen Kostenanteil. Der zu erstattende Kostenanteil wird auf 23 % festgesetzt.

(4)

4

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 18.01.2007 unter Kürzung des Gesamtbetrages der Kredite um 76.400,-- € erteilt.

24306 Plön, den 23.01.2007

gez. Ohl (Helmut Ohl) -1. stellv. Landrat-

Die vorstehende Haushaltssatzung des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2007 wird hier- mit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007 kann während der Dienststunden in der

Kreisverwaltung Plön

Amt für Finanzen und Wirtschaftsförderung in 24306 Plön

Hamburger Str. 17/18 Zimmer A 320 eingesehen werden.

Plön, den 23.01.2007 Az.: 12-10-11/07

Kreis Plön Der Landrat

Amt für Finanzen und Wirtschaftsförderung

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