• Keine Ergebnisse gefunden

Haushaltssatzung des Verbandes zur Unterhaltung von Schwarzdecken im Kreis Plön für das Haushaltsjahr 2016

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Haushaltssatzung des Verbandes zur Unterhaltung von Schwarzdecken im Kreis Plön für das Haushaltsjahr 2016"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-1 Veröffentlichungsdatum: 22.03.2016

10 / 2016

Haushaltssatzung des Verbandes

zur Unterhaltung von Schwarzdecken im Kreis Plön für das Haushaltsjahr 2016

Aufgrund der §§ 14 und 15 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBL. Schl.-Holst.2003, S. 122 i.V.m. § 77 Abs. 3 ff der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein) wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vom 02.03.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird 1. im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 1.039.000,-- € in der Ausgabe auf 1.039.000,-- €

2. im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 130.000,-- € in der Ausgabe auf 130.000,-- €

festgesetzt.

§ 2 Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen auf -,-- € 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf -,-- € 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf -,-- €

§ 3

Die Verbandsumlage wird auf 581.700,-- € festgesetzt und mit 0,25 € je Quadratmeter angemeldeter Schwarzdecke erhoben.

Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Plön, den 02.03.2016

gez. Wolf-Dietrich Rath

-Verbandsvorsteher- - L.S. -

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

1.) Übersteigen die Mehrerträge und die dazu gehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets die Mindererträge und die dazu gehörige Mindereinzahlungen, so kann der übersteigende Betrag

Die Aufwendungen der Kontengruppe 50 (Personal) und der Kontengruppe 51 (Versorgung) sowie die dazu gehörigen Auszahlungen der Kontengruppen 70 und 71 sind nur

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der

Aufgrund des § 5 Abs. 3 und 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung vom 28. 122) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird

der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Kreistages vom 14.12.2006 und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbe- hörde folgende Haushaltssatzung erlassen:..

Die Jahresrechnung 2006 und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen vor und können während der Sprechzeiten in der Kreisverwaltung Plön, Zimmer A 321,

Heizung, Energie Reinigungsleistungen Wasser, Abwasser Abgaben, Müllabfuhr Bewachungskosten Lehr- und Unterrichtsmittel Lernmittelergänzungspauschale Schulbücher.