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Haushaltssatzung des Verbandes zur Unterhaltung von Schwarzdecken im Kreis Plön für das Haushaltsjahr 2021

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-1 Veröffentlichungsdatum: 29.06.2021

59 / 2021

Haushaltssatzung des Verbandes

zur Unterhaltung von Schwarzdecken im Kreis Plön für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund der §§ 14 und 15 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBL. Schl.-Holst.2003, S. 122 i.V.m. § 77 Abs. 3 ff der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein) wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vom 15.06.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird 1. im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 1.197.200,-- € in der Ausgabe auf 1.197.200,-- €

2. im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 5.000,-- € in der Ausgabe auf 5.000,-- €

festgesetzt.

§ 2 Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- € 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- € 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,-- € 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4,00 Stellen.

§ 3

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben, für die der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 GO erteilen kann, beträgt 2.500,00 €.

§ 4

Die Verbandsumlage wird auf 935.000,-- € festgesetzt und mit 0,40 € je Quadratmeter angemeldeter Schwarzdecke erhoben.

Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Plön, den 15.06.2021

gez. Lutz Schlünsen

-Verbandsvorsteher- - L.S.-

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