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Haushaltssatzung des Verbandes zur Unterhaltung von Schwarzdecken im Kreis Plön für das Haushaltsjahr 2020

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-1 Veröffentlichungsdatum: 22.11.2019

36 / 2019

Haushaltssatzung des Verbandes

zur Unterhaltung von Schwarzdecken im Kreis Plön für das Haushaltsjahr 2020

Aufgrund der §§ 14 und 15 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBL. Schl.-Holst.2003, S. 122 i.V.m. § 77 Abs. 3 ff der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein) wird nach Beschlussfassung durch die Verbandsversammlung vom 07.11.2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird 1. im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 1.515.600,-- € in der Ausgabe auf 1.515.600,-- €

2. im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 500.000,-- € in der Ausgabe auf 500.000,-- €

festgesetzt.

§ 2 Es werden festgesetzt

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- € 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- € 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,-- € 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 4,00 Stellen.

§ 3

Die Verbandsumlage wird auf 935.000,-- € festgesetzt und mit 0,40 € je Quadratmeter angemeldeter Schwarzdecke erhoben.

Die Satzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Plön, den 07.11.2019

gez. Lutz Schlünsen

-Verbandsvorsteher- - L.S.-

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