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1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2019

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

21/2019 1-3 Veröffentlichungsdatum: 22.05.2019

1. Nachtragshaushaltssatzung

des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2019

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit § 95 b der Gemeindeordnung in den jeweiligen zurzeit gültigen Fassungen wird nach Beschluss des Kreistages vom 09.05.2019 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl.

Nachträge gegenüber

bisher

nunmehr festgesetzt auf EUR

1. im Ergebnisplan der

Gesamtbetrag der Erträge 795.200 1.334.500 211.396.000 210.856.700 Gesamtbetrag der Aufwendungen 669.200 92.000 210.278.800 210.856.000

Jahresüberschuss 126.000 1.242.500 1.117.200 700

2. im Finanzplan der

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit: 795.200 1.324.500 207.003.800 206.474.500 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit 669.200 92.000 202.968.200 203.545.400 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

527.400 0 9.839.500 10.366.900 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

1.765.500 2.555.200 26.515.800 25.726.100

§ 2 Es wird neu festgesetzt:

der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigungen

von bisher 24.526.100 auf 30.490.000

(2)

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

21/2019 2-3 Veröffentlichungsdatum: 22.05.2019

§ 3 Es wird neu festgesetzt:

der Umlagesatz für die Kreisumlage von bisher 35 v. H. auf 34,25 v. H.

24306 Plön, den 16.05.2019

gez.

Stephanie Ladwig -Landrätin-

(3)

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

21/2019 3-3 Veröffentlichungsdatum: 22.05.2019

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 können während der Dienststunden in der

Kreisverwaltung Plön Amt für Finanzen

in 24306 Plön Hamburger Str. 17/18

Zimmer B 403 eingesehen werden.

Plön, den 17.05.2019 Az.: 12-10-11/19

Kreis Plön Die Landrätin Amt für Finanzen

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