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1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2018

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Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 1-3 Veröffentlichungsdatum: 23.02.2018

3 / 2018

1. Nachtragshaushaltssatzung

des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2018

Aufgrund des § 57 der Kreisordnung in Verbindung mit § 95 b der Gemeindeordnung in den jeweiligen zurzeit gültigen Fassungen wird nach Beschluss des Kreistages vom 15.02.2018 – folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl.

Nachträge gegenüber

bisher

nunmehr festgesetzt auf EUR

1. im Ergebnisplan der

Gesamtbetrag der Erträge 1.160.600 762.600 200.882.700 201.280.700 Gesamtbetrag der Aufwendungen 0 0 200.800.400 200.800.400

Jahresüberschuss 1.160.600 762.600 82.300 480.300

Jahresfehlbetrag 0 0 0 0

2. im Finanzplan der

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit: 1.160.600 762.600 197.161.500 197.559.500 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus

laufender Verwaltungstätigkeit 0 0 194.486.100 194.486.100

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit 337.000 0 13.259.200 13.596.200

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der

Finanzierungstätigkeit 735.000 0 17.169.100 17.904.100

§ 2

Es wird neu festgesetzt:

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen von bisher 7.863.000 auf 8.200.000

(2)

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 2-3 Veröffentlichungsdatum: 23.02.2018

3 / 2018

§ 3 Es wird neu festgesetzt:

der Umlagesatz für die Kreisumlage von bisher 35,3 v. H auf 35,0 v. H.

24306 Plön, den 19.02.2018

gez.:

(Stephanie Ladwig) - Landrätin -

(3)

Öffentliche Bekanntmachung des Kreises Plön

LfdNr./Jahr 3-3 Veröffentlichungsdatum: 23.02.2018

3 / 2018

Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung des Kreises Plön für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 kann während der Dienststunden in der

Kreisverwaltung Plön Amt für Finanzen

in 24306 Plön Hamburger Str. 17/18

Zimmer B 401

eingesehen werden.

Plön, den 19.02.2018 Az.: 12-10-11/18 I

Kreis Plön Die Landrätin Amt für Finanzen

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