Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Die Anlage ist in Word als Objekt beigefügt und öffnet durch Doppelklick den Acrobat Reader.
Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen‐Anhalt erfolgen oder
7/7466
öffentlich
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
–
Abgeordneter Wulf Gallert (DIE LINKE)
Auswirkungen der Pandemie auf die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt
Kleine Anfrage ‐ KA 7/4390
Vorbemerkung des Fragestellenden:
Aufgrund der Corona‐Pandemie kämpfen viele Soloselbstständige und Unternehmen mit den finanziellen und wirtschaftlichen Folgen. Dabei sind die Problemlagen und Auswirkun‐
gen je nach Branchen und auch Unternehmensgrößen durchaus unterschiedlich.
Antwort der Landesregierung
erstellt vom Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung
Vorbemerkung der Landesregierung:
Die Vorbemerkung betrifft hier die Fragen 8 bis 10:
Eine eindeutige Definition von „Startups“ ist nicht bekannt. Zur Beantwortung der Frage er‐
folgt eine Anlehnung an die Startup‐Definition des Bundesverbandes Deutsche Startups e. V.: Start‐ups sind jünger als zehn Jahre, sie haben ein geplantes Mitarbeiter‐
/Umsatzwachstum und/oder sind (hoch) innovativ in ihren Produkten/Dienstleistungen, Ge‐
schäftsmodellen und/oder Technologien.
2
Eine amtliche Gründungsstatistik wird in Deutschland nicht geführt. Näherungswerte erhält man über die Gewerbeanzeigenstatistik und über aussagekräftigere Indikatoren, wie den Gründungsmonitor der KfW, der auch freiberufliche Existenzgründungen berücksichtigt bzw.
die Daten zur Gründungsintensität durch das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn). Nach Berechnungen des IfM Bonn ist davon auszugehen, dass nur etwa die Hälfte der erfassten Gewerbeanmeldungen echte Existenzgründungen sind. Der Anteil der Startups un‐
ter den Existenzgründungen kann daher nur näherungsweise erfasst werden.
Als privater Dienstleister zur Erlangung quantitativer Daten über die Startup‐Szene hat sich der Startup‐Detector etabliert.1 Die hier verfügbaren Daten werden durch Screening der Da‐
ten des Handelsregisters und erfahrungsbasierte Überprüfung der Unternehmen auf Star‐
tup‐Charakteristiken generiert. Der Startup‐Detector ist keine amtliche Statistik, vielmehr ei‐
ne kostenpflichtige Dienstleistung. Ergänzend wurde zur Beantwortung der Fragen die Ex‐
pertise des Investforums Startup‐Service in Anspruch genommen. Der Investforum Startup‐
Service ist ein Angebot der Univations GmbH Halle (Saale) und wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen‐Anhalt gefördert.
Frage 1:
Wie viele Soloselbstständige und Unternehmen aus Sachsen‐Anhalt hatten seit März 2020 einen pandemiebedingten Umsatzeinbruch von mehr als 70 %, 50 bis 70 %, 30 bis 50 % zu verzeichnen? Bitte aufschlüsseln nach Monaten und Unternehmensgrößen.
Antwort zu Frage 1:
Antwort auf die Frage könnten zunächst die beim Statistischen Landesamt Sachsen‐Anhalt geführten Konjunkturstatistiken liefern. Diese Statistiken werden jedoch teilweise nur als Stichprobe erhoben oder erfassen nur Einheiten ab einem bestimmten Schwellenwert. Zu‐
dem ist eine Information, ob die Umsatzentwicklungen pandemiebedingt sind oder nicht, sind diesen Erhebungen nicht entnehmbar.
Eine Beantwortung erfolgt daher hilfsweise unter Rückgriff auf die im Land Sachsen‐Anhalt geleistete Überbrückungshilfe I für die Monate Juni bis August 2020 bzw. Überbrückungshil‐
fe II für die Monate September bis Dezember 2020.
Soloselbstständige und Unternehmen waren antragsberechtigt, soweit sie entsprechende Umsatzrückgänge erlitten haben, die dazugehörigen Daten aufgeschlüsselt nach Monaten und Unternehmensgrößen sind der Anlage 1 zu entnehmen.
In den Monaten März bis Mai 2020 wurde aus dem Programm „Sachsen‐Anhalt ZUKUNFT“ die Corona‐Soforthilfe gewährt. Diese konnte ohne Nachweis eines Umsatzein‐
bruches beantragt werden, sodass für diese Monate pandemiebedingte Umsatzeinbrüche nicht dargestellt werden können.
1 Siehe www.startupdetector.de.
Frage 2:
Wie viele Unternehmen sind seit März 2020 in Sachsen‐Anhalt pandemiebedingt konse‐
quent geschlossen und wie viele dieser Unternehmen mussten im oben genannten Zeit‐
raum ihr Gewerbe abmelden? Beispielsweise Kultureinrichtungen etc.; bitte aufschlüsseln nach Unternehmensgröße.
Antwort zu Frage 2:
Bei den Unternehmen, die auf rechtlicher Grundlage der Verordnungen über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS‐CoV‐2 in Sachsen‐Anhalt (SARS‐CoV‐2‐Eindämmungsverordnungen ‐ SARS‐CoV‐2‐EindV) seit März 2020 konsequent, d. h. ununterbrochen und ohne Ausnahmen, geschlossen sind, handelt es sich um:
„Tanzlustbarkeiten (wie z. B. Clubs, Diskotheken, Musikclubs; vergleichbare Einrichtungen, in denen bei gewöhnlichem Betrieb Menschenansammlungen mit räumlicher Enge nicht aus‐
geschlossen werden können)“.2
Diesem Bereich können 59 rechtliche Einheiten3 (Unternehmen) aus dem Unternehmensre‐
gister im aktuellsten Berichtsjahr 2019 in Sachsen‐Anhalt zugeordnet werden, davon 52 rechtliche Einheiten mit bis zu neun abhängig Beschäftigten und sieben Einheiten mit zehn bis 49 abhängig Beschäftigten.
Eine Angabe, wie viele dieser Unternehmen im oben genannten Zeitraum ihr Gewerbe ab‐
gemeldet haben, ist nicht möglich, da sie auf WZ‐5‐Steller‐Ebene erfolgen müsste. Die In‐
formationen zu Gewerbeabmeldungen müssen der Gewerbeanzeigenstatistik entnommen werden, welche Auswertungen bis zur Gliederungstiefe der WZ‐3‐Steller zulässt. Es können in Anlage 2 daher lediglich hilfsweise die Gewerbeabmeldungen (vollständige Aufgaben) für den übergeordneten Wirtschaftszweig 56.3 (Ausschank von Getränken nach Beschäftigten‐
größenklassen dargestellt werden.)4,5 Dabei ist u. a. zu beachten, dass sich die Angabe der Beschäftigten auf den Zeitpunkt der Gewerbeabmeldung bezieht und deshalb (erheblich) niedriger liegen kann als die reguläre Beschäftigtenzahl vor der Entscheidung zur Gewerbe‐
schließung.
Frage 3:
Wie viele Unternehmen in Sachsen‐Anhalt haben in Hygienekonzepte oder Maßnahmen investiert und können dennoch pandemiebedingt nicht öffnen oder waren von einer er‐
neuten Schließung betroffen?
2 Vgl. hierzu § 4 Absatz 1 der Achten SARS‐CoV‐2‐Eindämmungsverordnung vom 15. September 2020 (auch in der durch die Verordnung zur Änderung der Achten SARS‐CoV‐2‐Eindämmungsverordnung geänderten Fassung vom 27. Oktober 2020), in der alle weiteren zwischenzeitlichen Schließungen vorübergehend zurückgenommen waren.
3 Rechtliche Einheiten mit abhängig (sozialversicherungspflichtig oder geringfügig) Beschäftigten und / oder steuerbarem Umsatz von mehr als 17.500 Euro im Berichtsjahr.
4 Dieser enthält mit 56.30.1 Schankwirtschaften, 56.30.2 Diskotheken und Tanzlokale, 56.30.3 Bars, 56.30.4 Vergnügungslokale (u. a.: Nachtlokale [Vergnügungslokale]; Night‐Clubs; Stripteaselokale; Table‐Dance‐Clubs [Tanzlokale]) sowie 56.30.9 Sonstige getränkegeprägte Gastronomie.
5 Zur Einordnung: Für das Berichtsjahr 2019 weist das Unternehmensregister in diesem Bereich insgesamt 609
rechtliche Einheiten aus.
4
Antwort zu Frage 3:
Nach dem Unternehmensregister belaufen sich die insbesondere von den §§ 2, 4 bis 8 bzw.
2a, 4a bis 8a der jeweils geltenden SARS‐CoV‐2‐Eindämmungsverordnungen in Sachsen‐
Anhalt erfassten rechtlichen Einheiten in Sachsen‐Anhalt auf rund 15.500 im aktuellsten Be‐
richtsjahr 2019. Diese waren zu unterschiedlichen Zeiträumen und in unterschiedlicher Art und Weise vollständig oder zum Teil von den jeweils geltenden SARS‐CoV‐2‐
Eindämmungsverordnungen (Verbot der Öffnung, Öffnung unter Einschränkungen, Auflagen etc.) betroffen und waren im Rahmen der Neunten SARS‐CoV‐2‐Eindämmungsverordnung vom 15. Dezember 2020 (geändert durch Dritte Verordnung zur Änderung der Neunten SARS‐CoV‐2‐Eindämmungsverordnung vom 22. Januar 2021) geschlossen.6 Es ist davon aus‐
zugehen, dass mit Vorliegen entsprechender Öffnungsperspektiven ein Großteil der Unter‐
nehmen auch in Hygienekonzepte bzw. ähnliche Maßnahmen investiert hatte. Da der Lan‐
desregierung aber nicht genau bekannt ist, ob und in welchem Ausmaß die Unternehmen tatsächlich entsprechende Hygienemaßnahmen ergriffen haben, kann die nachgefragte An‐
zahl der Unternehmen nicht angegeben werden.
Frage 4:
Wie viele Unternehmen mussten seit März 2020 in Sachsen‐Anhalt pandemiebedingt zu‐
sätzliche Kredite aufnehmen? Bitte aufschlüsseln nach Unternehmensgröße und Monat.
Antwort zu Frage 4:
Informationen über die absolute Anzahl und den Umfang der pandemiebedingt zusätzlich von Unternehmen mit Sitz in Sachsen‐Anhalt aufgenommenen Kredite, auch am privaten Kapitalmarkt, liegen der Landesregierung nicht vor. Hilfsweise sind die über die Investitions‐
bank Sachsen‐Anhalt ausgereichten Liquiditätshilfedarlehen der Produktfamilie „Sachsen‐
Anhalt ZUKUNFT“ angegeben, die der Anlage 3 entnommen werden können.
Ferner übermittelt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Daten der von ihr bewilligten Corona‐Hilfsdarlehen. Die den Bundesländern zur Verfügung gestellte Statistik ist nicht nach Größenklassen gegliedert und wird auch nicht monatlich geführt. Zum 31. Dezember 2020 wurden von der KfW für Unternehmen mit Sitz in Sachsen‐Anhalt 1.561 Darlehen mit einem Volumen von 448 Mio. Euro bewilligt. Im Januar 2021 wurden weitere 132 Darlehen mit ei‐
nem Volumen von 15,8 Mio. Euro bewilligt.
Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass die gewährten Kreditmittel nicht aus‐
schließlich zur Liquiditätssicherung verwendet werden dürfen, sondern teilweise auch Inves‐
titionen und andere betriebliche Vorhaben mitfinanzieren.
Frage 5:
Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, dass Unternehmen in Sachsen‐
Anhalt pandemiebedingt zusätzliche private Einlagen in das Unternehmen überführen
6 Bei dieser Eindämmungsverordnung handelt es sich um diejenige mit den stärksten Einschränkungen nach den vorübergehenden Lockerungen im Sommer/Herbst 2020.
mussten, um die Liquidität zu sichern und Überschuldungen zu vermeiden (z. B. durch Ver‐
kauf von Sachanlagen, Auflösung von Altersvorsorge etc.)?
Antwort zu Frage 5:
Umfragen der gewerblichen Kammern im Land Sachsen‐Anhalt und Erfahrungen aus Hot‐
lineservices zeigen, dass bei pandemiebedingten vorübergehenden Schließungen insbeson‐
dere die kleinen Unternehmen damit konfrontiert wurden, dass Umsätze bei weiterlaufen‐
den Betriebskosten nahezu komplett wegbrachen. Bis zur Auszahlung der staatlichen Unter‐
stützungsleistungen (z. B. November‐, Dezemberhilfe, Überbrückungshilfen, Neustarthilfen) mussten die Unternehmer/‐innen auf ihre finanziellen Rücklagen zurückgreifen. In der Kon‐
junkturumfrage des Deutschen Industrie‐ und Handelskammertages (DIHK‐
Konjunkturumfrage) zu Jahresbeginn 2021)7 gaben die Unternehmen zu ihrer aktuellen Fi‐
nanzlage an, dass 27 % einen Eigenkapitalrückgang, 20 % Liquiditätsengpässe, 14 % zuneh‐
mende Forderungsausfälle, 7 % eine hohe Fremdkapitalbelastung, 7 % einen erschwerten Fremdkapitalzugang, 5 % eine drohende Insolvenz und 50 % keine negativen Auswirkungen bemerken (Mehrfachnennungen möglich). Es ist davon auszugehen, dass sich bei den Unter‐
nehmen in Sachsen‐Anhalt ein ähnliches Bild abzeichnen dürfte.
Frage 6:
Wie viele Soloselbstständige in Sachsen‐Anhalt haben seit März 2020 ihr Gewerbe abge‐
meldet und wie viele waren es im Vorjahreszeitraum? Bitte aufschlüsseln nach Monaten.
Antwort zu Frage 6:
Zur Beantwortung wird als Soloselbständige, die ihr Gewerbe abgemeldet haben, auf die Meldungen in der Gewerbeanzeigenstatistik zurückgegriffen, die eine Gewerbeabmeldung
„zur vollständigen Aufgabe von Einzelunternehmen im Haupterwerb ohne Beschäftigte“
vollzogen haben. Mit diesen Merkmalsausprägungen kann geschlussfolgert werden, dass die betroffenen Einheiten zum Zeitpunkt der vollständigen Aufgabe keine Beschäftigte hatten.8 Die Aufschlüsselung auf einzelne Monate seit März 2020 zeigt die nachfolgende Tabelle:
Zeitraum seit März 2020 Anzahl Zeitraum im Vorjahr Anzahl
März 2020 300 März 2019 365
April 2020 184 April 2019 288
Mai 2020 196 Mai 2019 341
Juni 2020 243 Juni 2019 320
Juli 2020 276 Juli 2019 333
August 2020 206 August 2019 327
7 Siehe https://www.dihk.de/resource/blob/35738/75dca701af5b226cce35e8a85789f035/dihk‐
konjunkturumfrage‐jahresbeginn‐2021‐kurzfassung‐data.pdf.
8 Dies träfe bspw. auch auf ein Großunternehmen zu, welches zunächst alle Beschäftigten entlassen und da‐
nach die Gewerbeabmeldung vorgenommen hat.
6
Zeitraum seit März 2020 Anzahl Zeitraum im Vorjahr Anzahl
September 2020 272 September 2019 318
Oktober 2020 296 Oktober 2019 276
November 2020 302 November 2019 323
Dezember 2020 489 Dezember 2019 587
Januar 2020 425
Februar 2020 305
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen‐Anhalt.
Frage 7:
Wie viele KMU aus Sachsen‐Anhalt mussten seit März 2020 ihr Gewerbe abmelden und wie viele waren es im Vorjahreszeitraum? Bitte nach Monaten und Unternehmensgröße aufschlüsseln.
Antwort zu Frage 7:
Zur Beantwortung wird als KMU, die ihr Gewerbe abgemeldet haben, auf die Meldungen in der Gewerbeanzeigenstatistik zurückgegriffen, die eine Gewerbeabmeldung „zur vollständi‐
gen Aufgabe“ vollzogen haben. Die Aufschlüsselung auf einzelne Monate und Beschäftigten‐
größenklassen seit März 2020 zeigt Anlage 4.
Frage 8:
Wie viele Startups wurden seit März 2020 in Sachsen‐Anhalt gegründet und wie viele im Vorjahreszeitraum? Bitte aufschlüsseln nach Monaten.
Antwort zu Frage 8:
Gemäß Startup‐Detector und unter Berücksichtigung der in den Vorbemerkungen aufgezeig‐
ten methodischen Einschränkungen in der Definition von Startups wurden im Jahr 2019 ins‐
gesamt 23 Start‐ups in Sachsen‐Anhalt gegründet, im Jahr 2020 dagegen zwölf. Die Auf‐
schlüsselung auf einzelne Monate seit März 2020 zeigt die nachfolgende Tabelle:
Zeitraum seit März 2020 Anzahl Zeitraum im Vorjahr Anzahl
März 2020 0 März 2019 1
April 2020 0 April 2019 2
Mai 2020 1 Mai 2019 1
Juni 2020 0 Juni 2019 4
Juli 2020 2 Juli 2019 3
August 2020 2 August 2019 0
Zeitraum seit März 2020 Anzahl Zeitraum im Vorjahr Anzahl
September 2020 1 September 2019 1
Oktober 2020 0 Oktober 2019 3
November 2020 1 November 2019 3
Dezember 2020 0 Dezember 2019 0
Januar 2020 3
Februar 2020 2
Frage 9:
Wie viele Startups in Sachsen‐Anhalt mussten 2020 ihr Gewerbe pandemiebedingt vor‐
rübergehend schließen?
Antwort zu Frage 9:
Konkrete Angaben hierzu liegen der Landesregierung nicht vor. Nach den Recherchen des Investforums Startup‐Service gab es seit März 2020 im Startup‐Bereich des Landes Sachsen‐
Anhalt im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (März 2019 bis Februar 2020) keine gravierenden Unterschiede. Die Startups im Land Sachsen‐Anhalt haben sich behauptet, wobei es naturgemäß branchenbezogene Unterschiede gab. Die meisten Star‐
tups haben sich jedoch an die aktuelle Situation angepasst.
Frage 10:
Wie viele Startups in Sachsen‐Anhalt mussten seit März 2020 ihr Gewerbe abmelden und wie viele waren es im Vorjahreszeitraum? Bitte aufschlüsseln nach Monaten.
Antwort zu Frage 10:
Aufgrund der in den Vorbemerkungen dargestellten eingeschränkten Aussagefähigkeit der Gewerbeanzeigenstatistik kann die Landesregierung zu dieser Frage keine quantitativen Aus‐
sagen treffen. Aufgaben/Insolvenzen sind nach Recherchen des Investforums Startup‐Service nicht bekannt.
Anlage 1 - Antwort zu Frage Nr. 1:
Monat Juni 20201)
Beschäftigte
Anzahl Umsatz- einbruch von
30 - 50 %
Anzahl Umsatz- einbruch von
51 - 70 %
Anzahl Umsatz- einbruch von
mehr 70 %
a: bis 1 79 121 443
b: >1 bis 5 72 115 228
c: >5 bis 10 29 47 71
d: >10 bis 25 31 36 73
e: >25 bis 50 11 9 15
f: >50 bis 250 1 1 7
ohne Angabe 5 12 64
Gesamt 228 341 901
Monat Juli 20201)
Beschäftigte
Anzahl Umsatz- einbruch von
30 - 50 %
Anzahl Umsatz- einbruch von
51 - 70 %
Anzahl Umsatz- einbruch von
mehr 70 %
a: bis 1 93 128 391
b: >1 bis 5 70 98 189
c: >5 bis 10 37 28 50
d: >10 bis 25 34 24 47
e: >25 bis 50 8 6 10
f: >50 bis 250 0 1 7
ohne Angabe 6 13 55
Gesamt 248 298 749
Monat August 20201)
Beschäftigte
Anzahl Umsatz- einbruch von
30 - 50 %
Anzahl Umsatz- einbruch von
51 - 70 %
Anzahl Umsatz- einbruch von
mehr 70 %
a: bis 1 80 155 401
b: >1 bis 5 96 104 191
c: >5 bis 10 39 40 50
d: >10 bis 25 40 28 45
e: >25 bis 50 3 8 13
f: >50 bis 250 3 1 5
ohne Angabe 13 14 51
Gesamt 274 350 756
1) Quelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt;
Auswertung der Umsatzeinbrüche der Überbrückungshilfe I bezogen auf die Bewilligungen.
einbruch von 30 - 50 %
einbruch von 51 - 70 %
einbruch von mehr 70 %
a: bis 1 90 103 182
b: >1 bis 5 85 60 86
c: >5 bis 10 33 28 15
d: >10 bis 25 22 18 24
e: >25 bis 50 9 3 8
f: >50 bis 250 7 3 0
ohne Angabe 13 14 33
Gesamt 259 229 348
Monat Oktober 20202)
Beschäftigte
Anzahl Umsatz- einbruch von
30 - 50 %
Anzahl Umsatz- einbruch von
51 - 70 %
Anzahl Umsatz- einbruch von
mehr 70 %
a: bis 1 119 92 184
b: >1 bis 5 90 60 88
c: >5 bis 10 38 21 24
d: >10 bis 25 28 17 26
e: >25 bis 50 8 5 6
f: >50 bis 250 3 2 2
ohne Angabe 12 8 35
Gesamt 298 205 365
Monat November 20202)
Beschäftigte
Anzahl Umsatz- einbruch von
30 - 50 %
Anzahl Umsatz- einbruch von
51 - 70 %
Anzahl Umsatz- einbruch von
mehr 70 %
a: bis 1 78 92 351
b: >1 bis 5 49 68 250
c: >5 bis 10 24 14 93
d: >10 bis 25 19 21 63
e: >25 bis 50 6 6 15
f: >50 bis 250 5 1 6
ohne Angabe 6 9 58
Gesamt 187 211 836
Monat Dezember 20202)
Beschäftigte
Anzahl Umsatz- einbruch von
30 - 50 %
Anzahl Umsatz- einbruch von
51 - 70 %
Anzahl Umsatz- einbruch von
mehr 70 %
a: bis 1 67 95 392
b: >1 bis 5 54 78 276
c: >5 bis 10 20 22 94
d: >10 bis 25 16 26 72
e: >25 bis 50 6 8 15
f: >50 bis 250 2 3 5
ohne Angabe 5 11 58
Gesamt 170 243 912
2) Quelle: Investitionsbank Sachsen-Anhalt;
Auswertung der Umsatzeinbrüche der Überbrückungshilfe II bezogen auf die Bewilligungen.
Die Zuordnung richtet sich nach dem/den Monat(en), wo der Umsatzeinbruch erfolgte.
56.3 Ausschank von Getränken davon mit
0 Beschäftigte oder ohne Angabe 5 4 4 11 4 5 2 6 2 6
1 bis 4 Beschäftigte 3 1 0 0 0 1 2 3 2 4
5 bis 9 Beschäftigte 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1
Gesamt: 8 5 4 11 4 6 4 9 4 11
Gewerbeabmeldungen zur vollständigen Aufgabe 56.3 Ausschank von Getränken davon mit
0 Beschäftigte oder ohne Angabe 5 2 3 0 1 2 6 3 5 3 3 2
1 bis 4 Beschäftigte 3 0 2 1 1 0 2 2 0 2 2 0
5 bis 9 Beschäftigte 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0
Gesamt: 8 2 5 1 2 2 8 5 5 5 6 2
Dezember Juni Juli August September Oktober November
Januar Februar März April Mai
Jahr 2020 Monate
März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
Anlage 3 - Antwort zu Frage Nr. 4:
Monat Jahr
Anzahl
Darlehens-
volumen in Euro Anzahl
Darlehens-
volumen in Euro Anzahl
Darlehens- volumen in Euro
April 2020 16 1.310.000,00 8 870.000,00 2 275.000,00
Mai 2020 41 2.465.000,00 8 945.000,00 3 550.000,00
Juni 2020 39 4.323.140,00 17 3.365.000,00 13 3.705.000,00
Juli 2020 38 2.925.419,00 3 576.000,00 7 6.695.000,00
August 2020 17 2.223.000,00 3 320.000,00 4 8.172.000,00
September 2020 25 1.161.000,00 5 650.000,00 5 1.560.000,00
Oktober 2020 28 3.305.066,00 10 2.380.000,00 6 1.965.000,00
November 2020 20 1.647.958,00 0 0,00 4 13.650.000,00
Dezember 2020 14 629.000,00 3 1.258.000,00 4 5.600.000,00
Januar 2021 1 700.000,00 0 0,00 3 4.230.000,00
Größenklasse
1 - 10 Beschäftigte 11 - 25 Beschäftigte >25 Beschäftigte
0 Beschäftigte oder ohne Angabe 699 641 651 607 617 610 654 561 671 1062
1 bis 4 Beschäftigte 133 111 114 117 84 100 99 112 117 178
5 bis 9 Beschäftigte 29 25 18 9 22 11 22 16 13 24
10 bis 19 Beschäftigte 12 7 8 5 6 10 6 6 6 7
20 bis 49 Beschäftigte 6 3 5 5 2 2 3 3 2 5
50 bis 249 Beschäftigte 1 0 3 0 1 0 2 1 0 1
250 Beschäftigte oder mehr 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Gesamt: 880 787 799 743 732 733 786 699 809 1277
Gewerbeabmeldungen zur vollständigen Aufgabe
davon mit Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember
0 Beschäftigte oder ohne Angabe 817 619 565 383 405 506 561 438 584 632 624 970
1 bis 4 Beschäftigte 172 107 122 64 84 105 84 78 108 105 127 169
5 bis 9 Beschäftigte 18 13 15 8 11 22 16 15 19 16 23 20
10 bis 19 Beschäftigte 15 5 3 6 4 10 7 5 7 8 9 7
20 bis 49 Beschäftigte 5 7 3 0 2 5 1 1 4 2 9 4
50 bis 249 Beschäftigte 4 1 2 2 0 4 1 1 0 3 1 2
250 Beschäftigte oder mehr 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0
Gesamt: 1031 752 710 463 506 652 670 538 722 767 793 1172
Jahr 2020 Monate