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(Ausgegeben am 27.01.2022)
27.01.2022
Drucksache 8/675
öffentlich
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
–
Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Schwerpunktkontrolltage anlässlich der neuen Bußgeldkatalog‐Verordnung
Kleine Anfrage ‐ KA 8/360
Sehr geehrter Herr Präsident,
beigefügt übersende ich Ihnen die Antwort der Landesregierung ‐ erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport ‐ auf die o. g. Kleine Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Tamara Zieschang
Ministerin für Inneres und Sport
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Schwerpunktkontrolltag anlässlich der neuen Bußgeldkatalog-Verordnung;
Kleine Anfrage - KA 8/360
Vorbemerkung des Anfragestellers
Am 9. November 2021 trat die Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog- Verordnung (BKatV-Novelle) in Kraft. Diese beinhaltet verschiedene Regelungen zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr im Allgemeinen und insbesondere für den Rad- und Fußverkehr. Zu diesem Zweck werden unter anderem Geschwindig- keitsüberschreitungen besonders im innerstädtischen Bereich, das Parken auf Fuß- und Radwegen und auch die Nichteinhaltung der Schrittgeschwindigkeit von LKWs beim Rechtsabbiegen deutlich stärker als bisher sanktioniert.
Laut Pressemitteilung des Ministeriums für Inneres und Sport vom 1. Dezember 2021 führte die Landespolizei Sachsen-Anhalts anlässlich des lnkrafttretens der neuen Buß- .geldkatalog-Verordnung Schwerpunktkontrolltage durch. Diese fanden laut Mitteilung
des MI statt, in der Polizeiinspektion Magdeburg am 2. Dezember 2021, in der Polizei- inspektion Stendal am 9. Dezember, in der Polizeiinspektion Halle (Saale) am 15. De- zember und in der Polizeiinspektion Dessau-Roßlau am 17. Dezember.
Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport
Frage 1:
Wie viele Einsätze der Landespolizei fanden im Rahmen der Schwerpunktkon- trol/tage tatsächlich statt? Bitte aufgeschlüsselt nach Polizeiinspektionen ange- ben.
Antwort auf Frage 1:
Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion (PI) Magdeburg fand am 2. Dezember 2021 der Schwerpunktkontrolltag unter Beteiligung der Polizeireviere Magdeburg, Harz, Börde und Salzlandkreis sowie des Zentralen Verkehrs- und Autobahndienstes (ZVAD) statt. Insgesamt wurden über den gesamten Tag 35 Kontrollstellen im Bereich der PI eingerichtet und dort Verkehrsüberwachungs-. und Präventionsmaßnahmen durchgeführt.
Am 9. Dezember 2021 wurde durch die PI Stendal der Schwerpunktkontrolltag in den Polizeirevieren Stendal, Altmarkkreis Salzwedel und· Jerichower Land durchgeführt, bei dem insgesamt 27 Kontrollstellen eingerichtet wurden._ Zur Unterstützung der genannten Polizeireviere kamen zudem Polizeikräfte der PI Zentrale Dienste, Abt. 2, Landesbereitschaftspolizei (LBP) zum Einsatz.
In der PI Halle (Saale) wurde der Schwerpunktkontrolltag am 15. Dezember 2021 durchgeführt. An diesem nahmen die Polizeireviere Halle (Saale), Saalekreis, Mansfeld-Südharz und Burgenlandkreis sowie der ZVAD mit insgesamt 36 Kontrollstellen. teil.
Im Bereich der PI Dessau-Roßlau fanden am 17. Dezember 2021 Kontroll- und Präventionsmaßnahmen im Rahmen des Schwerpunktkontrolltags zur Bußgeldkatalog-Verordnung in den Polizeirevieren Dessau-Roßlau, Anhalt-Bitterfeld und Wittenberg sowie durch den ZVAD und den Zentralen Einsatzdienst (ZED) statt.
Hierfür wurden drei Kontrollstellen und eine gesonderte Präventionsstelle gebildet.
Frage 2:
Wie viele Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte wurden dabei eingesetzt? Wie viele Arbeitsstunden fielen dabei an? Bitte aufgeschlüsselt nact, Polizeiinspek- tionen angeben.
Antwort auf Frage 2:
In der PI Magdeburg wurden für die Kontroll- und Prävent1onsmaßnahmen insgesamt 78 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte eingesetzt, welche hierbei 618 Personen- stunden leisteten.
Im Bereich der PI Stendal wurden für die durchgeführten Kontroll- und Präventions- maßnahmen insgesamt 30 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte eingesetzt, wel- che hierbei 336,5 Personenstunden leisteten. Die 13 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der PI Zentrale Dienste, Abt. 2, LBP unterstützten hierbei die PI Stendal mit 65 Personenstunden.
In der PI Halle (Saale) wurden für die durchgeführten Kontroll- und Präventionsmaß- nahmen insgesamt 82 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte eingesetzt, welche hierbei 267,75 Personenstunden leisteten. -
Für die in der PI Dessau-Roßlau durchgeführten Kontroll- und Präventionsmaßnah- men wurden insgesamt 29 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte eingesetzt, welche hierbei 116 Personenstunden leisteten.
Im gesamten Land nahmen 232 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte an den Kon- trollmaßnahmen teil. Hierbei wurden insgesamt 1 A03,25 Personenstunden geleistet.
Frage 3:
Welche Verstöße gegen welche Regelungen der_ Bußgeldverordnung wurden an den Schwerpunktkontrolltagen festgestellt? Welche Rechtsfolgen hatten die Verstöße?· Bitte aufgeschlüsselt nach Polizeiinspektionen angeben.
Antwort auf Frage 3:
In der PI Magdeburg wurden insgesamt 225 Verstöße festgestellt wnd geahndet, davon 25 bei Radfahrenden und 200 bei Kraftfahrzeugführenden. Bei Radfahrenden bildete insbesondere die verbotswidrige Benutzung von Verkehrsbereichen, welche für Rad- fahrende nicht freigegeben sind, mit insgesamt 21 Verstößen den Hauptschwerpunkt.
Die drei Schwerpunkte für die geahndeten Verstöße bei Kraftfahrzeugführenden lagen bei Halt- und Parkverstößen (57), bei den sonstigen Pflichten des Fahrzeugführenden (34) und technischen Mängeln an den Kraftfahrzeugen (19). Die Verstöße und Rechts- folgen können der Anlage 1 entnommen werden.
In der PI Stendal wurden insgesamt 221 Verstöße festgestellt und geahndet, davon 217 bei Kraftfahrzeugführenden und vier bei Radfahrenden. Die meisten Verstöße wa- ren Geschwindigkeitsüberschreitungen (100), gefolgt von Halt- und Parkverstößen (35) und Verstößen gegen das Durchfahrtsverbot aufgrund vorgeschriebener Ver- kehrszeichenregelungen (33). Die Verstöße und Rechtsfolgen können der Anlage 2 entnommen werden.
In der PI Halle (Saale) wurden insgesamt 255 Verstöße festgestellt und geahndet, da- von 26 bei Radfahrenden und 229 bei Kraftfahrzeugführenden. Die meisten Verstöße waren Geschwindigkeitsüberschreitungen (192), gefolgt von Halt- und ·Parkverstößen (15) und der widerrechtlichen Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt (vier).
Die Verstöße und Rechtsfolgen können der Anlage 3 entnommen werden.
In der PI Dessau-Roßlau wurden insgesamt 98 Verstöße gegen Radfahrende und Kraftfahrzeugführende festgestellt und geahndet. Ein Drittel der geahndeten Verstöße ist auf überhöhte Geschwindigkeit (66) zurückzuführen. Die Verstöße und Rechtsfol- gen können der Anlage 4 entnommen werden.
Frage 4:
Welche sind aus Sicht der Landesregierung die zentralen Ergebnisse der Schwerpunktkontrolltage?
Antwort auf Frage 4:
Im Rahmen der Schwerpunktkontrollen anlässlich der neuen Bußgeldkatalog-Verord- nung wurden insgesamt 799 Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung erhoben.
In Betrachtung der Gesamtergebnisse aller Polizeiinspektionen des Landes Sachsen- Anhalt kann festgehalten werden, dass vor allem das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Halt- und Parkverstöße sowie technische und materielle Män- gel an Kraftfahrzeugen den Schwerpunkt der festgestellten Verstöße bildeten.
Bei Radfahrenden bildeten die widerrechtliche Benutzung der nicht für den Radverkehr vorgesehenen Verkehrsbereiche, wie beispielsweise von Fußgängerzonen und Geh- wegen, die Hauptschwerpunkte der Verstöße. Zudem konnten teilweise technische Mängel, hierbei insbesondere an der Beleuchtungseinrichtung, erfasst werden.
Frage 5:
Plant die Landesregierung weitere Schwerpunktkontrollen obiger Art? Wird bei zukünftigen Kontrollen auch die Einhaltung eines ausreichenden seitlichen Ab- standes beim Überholen von Radfahrenden durch Kfz kontrolliert werden?
Antwort auf Frage 5:
Die Schwerpunktkontrolltage wurden anlässlich des lnkrafttretens der neuen Bußgeld- katalogverordnung durchgeführt. Auch im Jahr 2022 sind weitere Aktionstage, zum Beispiel zum Thema Radverkehrssicherheit, angedacht. Darüber hinaus ist die Kon- trolle und Ahndung verkehrsrechtlicher Verstöße Bestandteil der täglichen polizeili- chen Arbeit.
Die Kontrolle der Einhaltung des seitlichen Mindestabstands durch Kraftfahrzeugfüh- rende beim überholen von Radfahrenden wird hierbei weiterhin Bestandteil der Ver- kehrsüberwachung und Prävention in der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt sein.
Frage 6:
Wie beurteilt die Landesregierung die Wirksamkeit der Neuregelungen in der Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-No- velle)?
Antwort auf Frage 6:
Die neue Bußgeldkatalog-Verordnung trat am 9. November 2021 in Kraft- eine valide Beurteilung der Wirksamkeit der Neuregelung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
Anlage 1 - Schwerpunktkontrolltag anlässlich der neuen Bußgeldkatalogverordnung - Übersicht über die begangenen verkehrsrechtlichen Verstöße
Kontrollbehörde: PI Magdeburg Gesamtzahl der Verstöße: 225
-
Radfahrende
Anzahl T atbesta ndsn u mmer Rechtsfolge
BG VG FV
Ausgeschilderten Radweg nicht benutzt 1 141446 1
... mit Behinderung
0 0
... mit Gefährdung ... mit Unfallfolge
verbotswidrige Nutzung des Verkehrsbereichs 14 141175 0 14 0
Befahren des Radweges in nicht zulässiger
1 102173 0 1 0
Richtuna
verbotswidrige Nutzung des Gehwegs 7 141169 0 7 0
Handybenutzung 1 123172 0 1 0
Rotlichtverstoß an Lichtzeichenanlage 1 137624 1 0 0
Kraftfahrzeugführende
Anzahl Tatbestandsnummer Rechtsfolge
BG VG FV
6 141236 0 6 0
--
Höhe d. Geldbuße 20,00 €
25,00 € 20,00 € 25,00 € 55,00 €
100,00 €
-
Höhe d. Geldbuße 30,00 €
10 141237 0 10 0 50,00 € Geschwindigkeitsverstoß
1 141724 1 0 1 320,00 €
2 141721 2 0 0 100,00 €
Überholverbot 1 141627 1 0 0 70,00 €
Ladungssicherung 1 122600 1 0 0 60,00 €
Abstandsverstoß 1 104636 1 0 0 80,00 €
19 141322 0 19 0 - 25,00 €
15 141312 0 15 0 25,00 €
7 112464 0 7 0 55,00 €
11 141118 0 11 0 25,00 €
Halt- und Parkverstoß
1 112272 0 1 0 10,00 €
1 112102 0 1 0 35,00 €
2 112262 0 2 0 10,00 €
1 141194 0 1 0 55,00 €
13 112454 0 13 0 55,00 €
3 112484 0 3 0 55,00 €
Parken auf Gehwegen/Radwegen
2 141184 0 2 0 55,00 €
1 141194 0 1 0 55,00 €
Parken in Feuerwehrzufahrten/-anfahrtswegen 2 141056
0 2
0 55,00 €
oder Rettungswegen 2 112216 2 55,00 €
Rotlichtverstoß an Lichtzeichenanlage 1 137600 1 0 0 90,00 €
Handybenutzung 13 123624 13 0 0 100,00 €
technische Mängel 15 329113
0 15
0 15,00 €
4 329119 4 25,00 €
Verstoß gegen die Gurtpflicht 16 121172 0 16 0 30,00 €
Abbiegeverstoß 1 141274
0 1
0 30,00 €
1 141268 1 30,00 €
Durchfahrtsverbot 13 141167 0 13 0 50,00 €
sonstige Pflichten des Fahrzeugführers 34 335124 0 34 0 5,00€
Anlage 2 - Schwerpunktkontrolltag anlässlich der neuen Bußgeldkatalogverordnung - Übersicht über die begangenen verkehrsrechtlichen Verstöße
Kontrollbehörde: PI Stendal Gesamtzahl der Verstöße: 221
-
Radfahrende -
Anzahl Tatbestandsnummer Rechtsfolge
BG VG FV
Fahren ohne Licht oder mit defektem Licht geführt
... mit Gefährdung 2 117100 0 2 0
... mit Unfall oder Sachbeschädigung
Handybenutzung 1 123172 0 1 0
Einbahnstraße verkehrt befahren 1 141187 0 1 0
Kraftfahrzeugführende
Anzahl Tatbestandsnummer Rechtsfolge
BG VG FV
30 103202 0 31 0
36 103203 0 36 0
1 141664 1 0 0
21 103761 21 0 0
Geschwindigkeitsverstoß
5 103684 5 0 0
2 103715 2 0 0
2 103763 2 0 0
Höhe d. Geldbuße 20,00 € 55,00 € 20,00 €
Höhe d. Geldbuße 30,00 € 50,00 € 60,00 € 70,00 €
115,00€
160,00 € 180,00 €
3 103764 3 0 3 260,00 €
10 141136 0 10 0 10,00 €
1 141322 0 1 0 25,00 €
2 141015 0 2 0 10,00 €
3 142278 0 3 0 55,00 €
Halt- und Parkverstoß 2 112042 0 2 0 15,00 €
1 112293 0 1 0 15,00 €
1 141245 0 1 0 25,00 €
4 112454 0 4 0 55,00 €
11 102118 0 11 0 55,00 €
Handybenutzung 5 123624 5 0 0 100,00 €
Verstoß gegen die Gurtpflicht 14 121172 0 14 0 30,00 €
Ladungssicherung 1 122600 1 0 0 60,00 €
Beleuchtungseinrichtung nicht ordnungsgemäß 3 123136 0 3 0 20,00 €
Mangel an der Beleuchtung 1 349130 0 1 0 5,00€
Hauptuntersuchung überschritten (2 - 4 Monate) 9 329113 0 ·9 0 15,00 €
Hauptuntersuchung überschritten (über 4 Monate) 6 329119 0 6 0 25,00 €
Du rchfa h rtsverbot 33 141167 0 33 0 50,00 €
Zulassung nicht mitgeführt 1 811100 0 1 0 10,00 €
Führerschein nicht mitgeführt 1 204100 0 1 0 10,00 €
Warnweste nicht mitgeführt 1 353000 0 1 0 15,00 €
Erste-Hilfe-Material nicht mitgeführt 1 331112 0 1 0 10,00 €
Überholverbot 1 141627 1 0 0 70,00 €
Fahren über Fahrstreifenbegrenzung 1 141253 0 1 0 10,00 €
Fahren über Fahrstreifenbegr. beim überholen 2 141259 0 2 0 30,00 €
Grünpfeil an Lichtzeichenanlage missachtet 1 137630 1 0 0 70,00 €
Maßnahmen der Polizei gestört 1 123618 1 0 0 75,00 €
Anlage 3 - Schwerpunktkontrolltag anlässlich der neuen Bußgeldkatalogverordnung - Übersicht über die begangenen verkehrsrechtlichen Verstöße
Kontrollbehörde: PI Halle (Saale) Gesamtzahl der Verstöße: 255
Radfahrende
Anzahl Tatbestandsnummer Rechtsfolge
BG VG FV
widerrechtliches Befahren der Fußgängerzone 24 141169 0 24 0
Benutzung Mobiltelefon 1 123172 0 1 0
Rotlichtverstoß an Lichtzeichenanlage 1 137624 1 0 0
-
Kraftfahrzeugführende
Anzahl Tatbestandsnummer Rechtsfolge
BG VG FV
1 103763 1 0 0
1 103761 0 1 0
2 103762 2 0 0
8 103203 0 8 0
4 103202 0 4 0
Geschwindigkeitsverstoß
7 141236 0 7 0
13 141237 0 13 0
4 141711 4 0 0
Höhe d. Geldbuße 25,00 € 55,00 € 100,00 €
Höhe d. Geldbuße 180,00 €
70,00 € 115,00 €
50,00 € 30,00 € 30,00 € 50,00 € 70,00 €
1 141712 1 0 0 115,00€
1 141714 1 0 1 260,00 €
Geschwindigkeitsverstöße durch ZVAD (Groß- Ahndung über
150 89 61 1 Zentrale
messgeräte)
Bußgeldstelle (ZBS)
4 112454 0 4 0 55,00 €
2 141194 0 2 0 55,00 €
4 141312
o ·
4 0 25,00 €Halt- und Parkverstoß
2 142278 0 2 0 55,00 €
2 141118 0 2 0 25,00 €
1 141184 0 1 0 55,00 €
Benutzung Mobiltelefon 4 123624 4 0 0 100,00 €
widerrechtliches Befahren einer Umweltzone 1 141621 1 0 0 100,00 €
Hauptuntersuchung überschritten (über 4 Monate) 4 329119 0 4 0 25,00 €
Bereifung Verstoß Profiltiefe 1 336606 1 0 0 60,00 €
Verstoß Ladungssicherung landw. Zugmaschine 1 122100 0 1 0 35,00 €
Rotlichtverstoß an Lichtzeichenanlage 1 137600 1 0 0 90,00 €
Verstoß gegen die Gurtpflicht 1 121172 0 1 0 30,00 €
Überschreitung techn. Gewichte 1 334660 1 0 0 95,00 €
1 334662 1 0 0 235,00 €
Anhängelast überschritten 1 342653 1 0 0 425,00 €
Verstoß Mindestabstand (BAB) 2 104636 2 0 0 80,00 € überholen mit nicht wesentl. höherer
1- 105604 1 0 0 80,00 €
Geschwindiakeit
Überholverbot 3 141627 3 0 0 70,00 €
Anlage 4 - Schwerpunktkontrolltag anlässlich der neuen Bußgeldkatalogverordnung - Übersicht über die begangenen verkehrsrechtlichen Verstöße
Kontrollbehörde: PI Dessau-Roßlau Gesamtzahl der Verstöße: 98
Radfahrende
Anzahl Tatbestandsnummer Rechtsfolge
BG VG FV
Fahren ohne Licht oder mit defektem Licht geführt
... mit Gefährdung 2 367100 0 2 0
... mit Unfall oder Sachbeschädigung
Rotlichtverstoß an Lichtzeichenanlage 1 137612 1 0 0
Kraftfahrzeugführende
Anzahl Tatbestandsnummer Rechtsfolge
BG VG FV
Geschwindigkeitsverstoß durch ZVAD (Großmess- 65 / / / /
geräte)
... Schrittgeschwindigkeit 1 142109 0 1 0
3 112042 0 3 0
3 112062 0 3 0
2 112454 0 2 0
2 141015 0 2 0
Höhe d. Geldbuße 20,00 €
60,00 €
Höhe d. Geldbuße AhndunQ über
Zentrale Bußgeldstelle (ZBS)
15,00 € 15,00 € 15,00 € 55,00 € 10,00 €
1 141402 0 1 0 55,00 € Halt- und Parkverstoß
2 141118 0 2 0 25,00 €
3 141312 0 3 0 25,00 €
2 141322 0 2 0 25,00 €
2 112454 0 2 0 55,00 €
2 141015 0 2 0 10,00 €
Beleuchtungseinrichtung nicht ordnungsgemäß 1 123136 0 1 0 20,00 €
Hauptuntersuchung überschritten (2 - 4 Monate) 3 329113 0 3 0 15,00 €
Rotlichtverstoß an Lichtzeichenanlage 1 137618 1 0 200,00 €
Grünpfeil an Lichtzeichenanlage missachtet 1 137630 1 0 0 70,00 €
Überschreitung techn. Gewichte 1 334662 1 0 0 235,00 €