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Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

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Academic year: 2022

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  02.09.2021

Drucksache  8/124

öffentlich

Antwort  der  Landesregierung  auf  eine  Kleine  Anfrage  zur  schriftlichen  Beantwortung 

–   

Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)   

 

Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen     

Kleine Anfrage ‐ KA 8/82   

 

Sehr geehrter Herr Präsident,   

beigefügt übersende ich Ihnen die Antwort der Landesregierung ‐ erstellt vom Ministerium  für Landesentwicklung und Verkehr ‐ auf die o. g. Kleine Anfrage. 

 

Mit freundlichen Grüßen   

   

Thomas Webel 

Minister für Landesentwicklung und Verkehr  

(2)

Antwort der Landesregierung

auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen Kleine Anfrage – KA 8/82

Antwort der Landesregierung

erstellt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr

1. Wie viele und welche Kommunen waren Gründungsmitglied und wie viele und welche sind Stand 30. Juni 2021 Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen (AGFK)?

Die Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundliche Kommunen (AGFK LSA) wurde mit Unterstützung des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr am 11.11.2019 im Rahmen der Fahrradkommunalkonferenz in der Lutherstadt Wittenberg von 36 Kommunen gegründet.

Gründungsmitglieder der AGFK LSA in der Reihenfolge der Unterzeichnung der Mitgliedervereinbarung:

1. Gemeinde Calvörde 19. Stadt Wettin-Löbejün 2. Gemeinde Erxleben 20. Stadt Dessau-Roßlau 3. Stadt Aken (Elbe) 21. Gemeinde Jübar 4. Hansestadt Osterburg (Altmark) 22. Hansestadt Stendal 5. Stadt Hohenmölsen 23. Stadt Teuchern 6. Stadt Wolmirstedt 24. Gemeinde Colbitz 7. Gemeinde Eilsleben 25. Stadt Halberstadt 8. Gemeinde Harbke 26. Stadt Calbe (Saale) 9. Gemeinde Hötensleben 27. Lutherstadt Wittenberg 10. Gemeinde Muldestausee 28. Stadt Sandersdorf-Brehna 11. Stadt Osterwieck 29. Gemeinde Huy

12. Gemeinde Sommersdorf 30. Hansestadt Gardelegen 13. Gemeinde Ummendorf 31. Landeshauptstadt Magdeburg 14. Gemeinde Völpke 32. Stadt Mücheln (Geiseltal) 15. Gemeinde Wefensleben 33. Stadt Wanzleben-Börde 16. Stadt Annaburg 34. Stadt Thale

17. Stadt Schönebeck (Elbe) 35. Stadt Halle (Saale) 18. Stadt Bitterfeld-Wolfen 36. Stadt Zörbig

(3)

Mit Stand vom 30. Juni 2021 sind 67 Kommunen Mitglied in der AGFK LSA. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zur Aufnahme der neuen Mitglieds- kommunen erfolgten im Dezember 2019, August 2020, März 2021 sowie Juni 2021.

Neben den bereits genannten Gründungsmitgliedern sind seit dem 11.11.2019 folgende Kommunen der AGFK LSA beigetreten (Reihenfolge nach der Unterzeichnung der Mitgliedervereinbarung):

37. VG Seehausen (Altmark) 53. Stadt Haldensleben 38. Gemeinde Ingersleben 54. Stadt Coswig (Anhalt) 39. Stadt Staßfurt 55. Stadt Kalbe (Milde) 40. Goethestadt Bad Lauchstädt 56. Gemeinde Hohe Börde 41. Gemeinde Beendorf 57. Stadt Bismark (Altmark)

42. Gemeinde Bülstringen 58. Gemeinde Osternienburger Land 43. Landkreis Stendal 59. Stadt Zerbst / Anhalt

44. Welterbestadt Quedlinburg 60. Gemeinde Kabelsketal 45. Stadt Sangerhausen 61. Stadt Lützen

46. Stadt Köthen (Anhalt) 62. Stadt Oebisfelde-Weferlingen 47. VG Droyßiger-Zeitzer Forst 63. Landkreis Börde

48. Stadt Ilsenburg (Harz) 64. Stadt Aschersleben

49. Stadt Ballenstedt 65. Landkreis Anhalt-Bitterfeld 50. Stadt Weißenfels 66. Landkreis Jerichower Land 51. Stadt Tangerhütte 67. VG Egelner Mulde

52. Stadt Raguhn-Jeßnitz

Aktuelle Informationen zu den Mitgliedern der AGFK LSA sind abrufbar auf der Internetseite der Arbeitsgemeinschaft (https://www.agfk-sachsen-anhalt.de/) und auf der Internetseite des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr (https://mlv.sachsen-anhalt.de/themen/radverkehr/arbeitsgemeinschaft-

fahrradfreundliche-kommunen/).

2. Wie viele und welche Kommunen sind Stand 30. Juni auf der Warteliste für die Mitgliedschaft in der AGFK?

Mit Rückmeldefrist bis zum 31.08.2021 erfolgt aktuell ein Umlaufbeschluss zur Aufnahme sechs weiterer Kommunen. Im Einzelnen sind dies:

1. Stadt Blankenburg (Harz) 4. Stadt Genthin 2. Gemeinde Beetzendorf 5. Stadt Querfurt

3. Gemeinde Bördeland 6. Stadt Südliches Anhalt

Nach Einleitung des aktuellen Umlaufbeschlusses wurde ein weiterer Mitgliedsantrag durch die Gemeinde Barleben eingereicht. Die Aufnahme wird im Rahmen der nächsten Mitgliederversammlung oder mittels Umlaufbeschluss erfolgen.

Weitere acht Kommunen haben darüber hinaus Informationsmaterial zu einem Beitritt angefordert.

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3. Inwieweit wird die AGFK bei den aktuellen Haushaltsanmeldungen berücksichtigt? Welche Personal- und Sachkosten sollen in welcher Höhe berücksichtigt werden?

Im Rahmen der aktuellen Haushaltsanmeldungen wurden zunächst zu Lasten des Haushaltsjahrs 2022 Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltsjahre 2023 bis 2026 in Höhe von jährlich 150.000 EUR angemeldet.

Gemäß Kabinettsvorlage Nr. 0441 vom 7. März 2018, beschlossen im Kabinett am 20. März 2018, sollen zu gegebener Zeit die Bereitstellung und die Höhe der Mittel evaluiert und ggf. angepasst werden.

Mit dem Zuwendungsbescheid vom 11.12.2020 wurden der AGFK LSA für die Wirtschaftsjahre 2021 und 2022 Zuwendungen in Höhe von 150.000 EUR pro Jahr, in Summe 300.000 EUR bewilligt. Gemäß vorliegenden Wirtschaftsplänen werden die institutionellen Ausgaben der AGFK LSA in 2021 voraussichtlich 138.500,00 EUR und in 2022 voraussichtlich 139.300,00 EUR betragen. Hiervon entfallen in 2021 rund 94.000,00 EUR und in 2022 rund 96.800,00 EUR auf Ausgaben für die beiden Personalstellen in der Geschäftsstelle.

4. Welche aktuellen Vorhaben und Projekte wurden seit Gründung der AGFK bearbeitet und werden im Rahmen der AGFK aktuell bearbeitet?

Folgende Projekte wurden seit der Gründung bzw. werden aktuell bzw. fortlaufend durch die AGFK LSA bearbeitet:

• Präsenz im Rahmen des Nationalen Radverkehrskongresses 2021

Gemeinsam mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr und dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung präsentierte sich die AGFK LSA im Rahmen der virtuellen Länderpräsentationen beim Nationalen Radverkehrskongress 2021 einem internationalen Publikum. Der gemeinsame Auftritt mit dem Land bei Veranstaltungen, Messen usw. dokumentiert die gute Zusammenarbeit der Kommunen mit dem Land und soll regelmäßig fortgeführt werden.

• Anschaffung und Verleih von mobilen Radzählanlagen

Nach dem Vorbild anderer Arbeitsgemeinschaften wurden durch die Geschäftsstelle zunächst zwei Radzählanlagen beschafft, die vorrangig kostenlos an die Mitgliedskommunen und nachrangig kostenpflichtig an Nichtmitgliedskommunen verliehen werden. Aufgrund der hohen Nachfrage plant die AGFK LSA weitere Zählgeräte zu beschaffen, um den Mitgliedskommunen auch über einen mehrwöchigen Zeitraum Erhebungen an verschiedenen Orten im Gemeindegebiet und regelmäßige Wiederholungszählungen zu ermöglichen.

• Anschaffung eines Eventtrailers

Zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der AGFK LSA und der Mitglieds- kommunen im Rahmen von Veranstaltungen wurde ein Eventtrailer beschafft.

Mitgliedskommunen können den Trailer als mobilen Messestand für Veranstaltungen rund um das Thema Radverkehr kostenfrei in der Geschäftsstelle ausleihen. Der Trailer soll künftig auch bei gemeinsamen Aktionen und Veranstaltungen mit dem Land, dem ADFC, dem ADAC und der

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• Ladepunkte für Elektroräder in den Mitgliedskommunen

Zur Förderung der Elektromobilität sowie zur öffentlichkeitswirksamen Darstellung der AGFK LSA in der Bevölkerung wurden nach Beschluss der Mitglieder- versammlung durch die Geschäftsstelle im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung 52 Ladesäulen für Elektrofahrräder beschafft. Die Ladesäulen sind einheitlich im Layout der AGFK LSA gestaltet und enthalten neben der reinen Funktion mit Ladepunkten und Schließfächern durch ihre Gestaltung öffentlichkeitswirksame Informationen zur Arbeitsgemeinschaft und der Landesförderung.

Zum Zeitpunkt des Projektstarts waren 52 Kommunen Mitglied in der AGFK. Die Ladesäulen werden in diesen Mitgliedskommunen an präsenter Stelle installiert.

Die Umsetzung aller Standorte soll voraussichtlich im Oktober 2021 abgeschlossen sein. Die Nutzung ist kostenfrei. Die Ladesäulen werden von der AGFK während der dreijährigen Zweckbindungsfrist an die Mitgliedskommunen verliehen und gehen danach in das Eigentum der Kommunen über.

• LOTTO-Toto Sachsen-Anhalt – Förderprogramm Fahrrad-Ladestationen

Die AGFK LSA gibt ihre Erfahrungen weiter und vernetzt sich mit anderen Akteuren der Radverkehrsförderung. So konnte die LOTTO-Toto Sachsen-Anhalt GmbH aus den Erfahrungen des Projektes „Ladepunkte für Elektroräder in den Mitgliedskommunen“ der AGFK LSA wichtige Erkenntnisse gewinnen und hat daraufhin das Förderprogramm Fahrrad-Ladestationen auf den Weg gebracht.

• Internetauftritt AGFK LSA

Der Entwurf und die Bearbeitung der Internetseite der AGFK LSA erfolgt durch die Geschäftsstelle. Hier werden regelmäßig Informationen für Kommunen und die Öffentlichkeit zum Beispiel zu Förderprogrammen und Projekten bereitgestellt. Die Internetseite wird sukzessive um weitere Inhalte ergänzt. Parallel dazu erfolgt die Präsentation in Socialmediakanälen.

• Netzwerk AGFK LSA

Die Geschäftsstelle weist ihre Mitglieder auf Seminare, Fortbildungs- und Schulungsveranstaltungen hin und nimmt auch selbst daran teil, um die Kommunen fachlich beraten zu können. Im 4. Quartal 2021 soll in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr eine erste Fortbildungsveranstaltung zugeschnitten auf die aktuellen Themen der Mitglieds- kommunen durchgeführt werden.

Darüber hinaus streut die AGFK LSA aktuelle Informationen an ihre Mitgliedskommunen über einen Newsletter, recherchiert bei Fragen, sammelt Projektskizzen und Unterlagen von umgesetzten Projekten und vermittelt Ansprechpartner, beispielsweise zum Bike-Leasing, zum Thema Fahrradverleih- systeme und zu Fahrradabstellanlagen im Bahnhofsumfeld.

Die AGFK LSA steht in regelmäßigem Austausch mit dem ADAC, der Landes- verkehrswacht, dem ADFC, den AGFK-Geschäftsstellen der anderen Bundesländer sowie mit den Koordinierungsstellen der überregionalen touristischen Radrouten des Landes. Mit einigen Partnern konnten bereits erste Kooperationsprojekte vereinbart werden, die kurz- und mittelfristig umgesetzt werden sollen.

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• Mitgliederbetreuung und -akquise

Die Geschäftsstelle steht den Mitgliedskommunen bei allen Fragen rund um das Thema Radverkehr zur Verfügung. Die fortlaufende Betreuung der Mitglieds- kommunen und der immense Mitgliederzuwachs sowie die damit verbundenen Aufgaben nahmen in den letzten Monaten einen großen Teil der Personalkapazitäten der Geschäftsstelle in Anspruch.

Die Geschäftsstelle unterstützt die Mitgliedskommunen durch gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und bei Kampagnen und Aktivitäten zur Förderung des Radverkehrs, beispielsweise bei der Aktion Radweg L 24 Oebisfelde-Weferlingen und bei der Konzeption des Radverkehrskonzeptes des Landkreises Anhalt- Bitterfeld.

• Zertifizierungsprogramm „Fahrradfreundliche Kommune“

Die Mitgliederversammlung der AGFK LSA hat die Einführung eines Zertifizierungsprogramms für Mitgliedskommunen beschlossen. Die Geschäftsstelle ist beauftragt, das Zertifizierungssystem zu entwickeln. Um von den Arbeitsgemeinschaften anderer Bundesländer zu partizipieren, nimmt die Geschäftsstelle an Zertifizierungsfahrten in Bayern und Niedersachsen teil und erarbeitet eine Bewertungsmatrix.

5. Inwieweit ist die Landesregierung an diesen Vorhaben und Projekten beteiligt?

Inwieweit finden zwischen Land und AGFK dazu regelmäßige Arbeitstreffen statt?

Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr pflegt einen sehr engen Kontakt zu der Arbeitsgemeinschaft. So ist das Ministerium sowohl zu den Sitzungen des Vorstandes als auch zu den Mitgliederversammlungen geladen und ist über den Schriftverkehr der Vorstandsmitglieder informiert. Mit der Geschäftsstelle gibt es einen regen telefonischen Austausch zum Sachstand der Projekte. Darüber hinaus ist das Ministerium fachlich bei der Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Beschlussvorlagen zu Projekten eingebunden und berät die Geschäftsstelle bei fachlichen und juristischen Fragen. Themenbezogen werden die Fachressorts für den touristischen Radverkehr und des ländlichen Wegebaus aber auch die nachgeordneten Bereiche eingebunden.

Seit 2021 werden die Projekte der AGFK gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung im Rahmen einer Projektförderung durch das Ministerium noch einmal hinsichtlich der beabsichtigten Zielerreichung und Wirtschaftlichkeit geprüft.

Weiterhin kommuniziert das Ministerium aktuelle relevante Themen der Ressorts direkt an die AGFK, die diese Informationen wiederum über die Mitgliedskommunen hinaus an einen breiten Empfängerkreis verteilt und zusätzlich im Newsletter und auf der Internetseite publiziert. Fachliche Fragen der Mitgliedskommunen werden durch die AGFK gebündelt mit dem Ministerium erörtert.

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6. Welchen Beitrag leistet die Sitzkommune der Geschäftsstelle der AGFK personell und sächlich?

Die AGFK LSA ist gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) eine kommunale Arbeitsgemeinschaft und besitzt damit keine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Geschäftsführende Kommune übernimmt sämtliche Aufgaben und Tätigkeiten der Arbeitsgemeinschaft für die eine Rechtspersönlichkeit erforderlich ist. Die Stadt Aken (Elbe) wurde im Rahmen eines Bewerbungs-verfahrens von der Mitgliederversammlung zur Geschäftsführenden Kommune gewählt.

Die AGFK LSA ist an die Stadt Aken (Elbe) angegliedert. Der Haushalt läuft vollständig über die Kommune. Sie ist einem Amt / einer Abteilung innerhalb der Stadt Aken (Elbe) gleichgestellt.

Die Geschäftsführende Kommune stellt die Anträge zur Förderung der Arbeitsgemeinschaft beim Land, stellt den Wirtschaftsplan auf, erstattet der Mitgliederversammlung Rechenschaft über die Mittelverwendung und leistet den Verwendungsnachweis gegenüber dem Land. Sie stellt zudem die Räumlichkeiten für die Geschäftsstelle und Stellflächen für das Inventar (Eventtrailer, Dienstwagen) zur Verfügung. Darüber hinaus nutzt die Geschäftsstelle der AGFK LSA die Systeme des Verwaltungsapparates der Stadt Aken (Elbe). Das Personal der Geschäftsstelle ist bei der Stadt Aken (Elbe) angestellt. Der disziplinarische Vorgesetzte ist der oberste Verwaltungsbeamte der Stadt Aken (Elbe). Die Arbeitsverträge sind nach § 14 Abs. 1 Nr.7 des Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse mit sachlichem Grund befristet. Ein Personalausfall in der Geschäftsstelle wird, soweit erforderlich, kurzfristig durch den Einsatz städtischen Personals kompensiert.

7. Wird die sächliche und personelle Ausstattung der Geschäftsstelle als angemessen angesehen von der Landesregierung und was ist künftig vorgesehen?

Das Mitgliederwachstum seit der Gründung im November 2019 zeigt den großen Zuspruch der AGFK LSA und das wachsende Interesse der Kommunen an einer Radverkehrsförderung im Land Sachsen-Anhalt. Im nationalen Vergleich hat die AGFK LSA, trotz ihres jungen Daseins, bereits eine beachtliche Mitgliederzahl erreicht.

Der administrative Anteil der Arbeit in der Geschäftsstelle ist mit der Verdopplung der Mitgliederzahl seit der Gründung stetig gewachsen. Die große Zahl von Anfragen der Mitgliedskommunen, weiterer interessierter Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürger kann mit den vorhandenen Personalkapazitäten kaum noch bewältigt werden, wenn gleichzeitig durch die Geschäftsstelle Termine wahrzunehmen und Projekte umzusetzen sind. So ist bei Außenterminen und Öffentlichkeitsveranstaltungen bereits eine lückenlose Besetzung der Geschäftsstelle nicht mehr gewährleistet.

Gleichzeitig ist eine Vergabe von Projekten an Dritte vor dem Hintergrund der geringen zur Verfügung stehenden Projektmittel ebenfalls schwierig.

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Die steigende Zahl an Mitgliedskommunen führt zu höheren Einnahmen an Mitgliedsbeiträgen, die in 2021 erstmals erhoben werden. Die Mitgliedsbeiträge der AGFK LSA sind im bundesweiten Vergleich sehr moderat und liegen zwischen 100 bis maximal 700 Euro pro Jahr. Die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen wurde intensiv in der Gründungsphase diskutiert. Auch finanzschwache Kommunen sollen die Möglichkeit erhalten, der Arbeitsgemeinschaft beizutreten, um sich mit Unterstützung des Netzwerks der Radverkehrsförderung widmen zu können. Die niedrigen Beitragssätze sind somit der allgemeinen Finanzsituation der Kommunen geschuldet.

Laut Aussage der AGFK LSA könnten somit 22.700 Euro Mitgliedsbeiträge eingenommen werden. Jedoch liegen bereits zahlreiche Anträge der Kommunen vor, die Beitragszahlung auszusetzen, weil die Zahlungen für freiwillige Aufgaben nicht geleistet werden können.

Seitens des Ministeriums wurden für das Haushaltsjahr 2022 Zuweisungen und Zuschüsse für Modellprojekte, Aktionen und Kampagnen im Bereich Radverkehr angemeldet, mit denen - soweit der Haushaltsgesetzgeber die Mittel bestätigt - vorrangig auch Projekte der AFGK LSA bzw. deren Mitgliedskommunen gefördert werden können.

Gemäß Kabinettsvorlage Nr. 0441 vom 7. März 2018, beschlossen im Kabinett am 20. März 2018, sollen zu gegebener Zeit die Bereitstellung und die Höhe der Mittel evaluiert und ggf. angepasst werden. Diese Evaluierung muss aus Sicht des Ministeriums zeitnah erfolgen, um mit dem Haushalt 2023 eine sachgerechte Anpassung der Förderung vornehmen zu können.

8. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit der AGFK insgesamt?

Die Arbeitsgemeinschaft ist für die Landesregierung ein wichtiger Partner und Multiplikator in der Radverkehrsförderung und fördert sowohl die interkommunale Zusammenarbeit als auch die Zusammenarbeit mit dem Land.

Pandemiebedingt ist die Arbeitsgemeinschaft in schwierigen Zeiten gestartet, da Mitgliederversammlungen, Veranstaltungen, Fortbildungen und Workshops nicht durchgeführt werden konnten. Personelle Veränderungen in der Geschäftsstelle mussten durch die Geschäftsführende Kommune zeitweise ausgeglichen werden.

Dennoch ist es dem Personal der Geschäftsstelle gelungen, erste Projekte auf den Weg zu bringen (siehe Antwort zu Frage 4), Kontakte zu knüpfen, das Netzwerk auszubauen und in anderen Institutionen wertvolle Partner zu gewinnen.

Die vier großen Arbeitsgemeinschaften aus NRW, Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen sind mit kleinen Mitgliederzahlen vor mehr als 10 Jahren gestartet und konnten mit ihren Aufgaben sukzessive wachsen. Keine der anderen Arbeitsgemeinschaften in Deutschland hat ein vergleichbares Wachstum vorzuweisen. Die Erwartungen an die AGFK LSA sind groß, jedoch aufgrund des jungen Bestehens sowie vor dem Hintergrund der finanziellen und personellen Ausstattung zu relativieren.

Insofern bewertet die Landesregierung die Arbeit der AGFK LSA in den ersten 1,5

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