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Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

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Academic year: 2022

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  09.09.2021

Drucksache  8/158

öffentlich

Antwort  der  Landesregierung  auf  eine  Kleine  Anfrage  zur  schriftlichen  Beantwortung 

–   

Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD)   

 

Kohlendioxidwerte unter Gesichtsmasken bei Kindern    

Kleine Anfrage ‐ KA 8/53   

 

Sehr geehrter Herr Präsident,   

beigefügt übersende ich Ihnen die Antwort der Landesregierung ‐ erstellt vom Ministerium  für Arbeit, Soziales und Integration ‐ auf die o. g. Kleine Anfrage. 

 

Mit freundlichen Grüßen   

   

Petra Grimm‐Benne 

Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration  

(2)

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

Abgeordneter Ulrich Siegmund (AfD)

Kohlendioxidwerte unter Gesichtsmasken bei Kindern Kleine Anfrage — KA 8/53

Vorbemerkung des Fragestellenden

Eine polnische Studie publizierte im Journal of American Medical Association (JAMA) die Untersuchung der Anhäufung von CO2 unter der Maske bei Kindern und

Jugendlichen zwischen 6 und 17 Jahren. Die Untersuchungen erfolgten mit medizinischen OP-Masken und FFP2-Masken. Das Ergebnis der Studie zeigte

eindeutig eine drei- bis sechsfache Überschreitung des gesundheitlich akzeptablen Grenzwertes des Kohlendioxidanteils in der Luft. Parallel dazu gibt es eine Studie der Universität Innsbruck aus dem Jahr 2004, die ebenfalls eine Akkumulation von CO2 bei der Verwendung von medizinischen OP-Masken bei Erwachsenen bestätigt.

Vorbemerkung der Landesregierung

Die in der Vorbemerkung des Fragestellenden benannte Veröffentlichung wurde aufgrund methodischer Mängel und fachlicher Bedenken am 16.07.2021 wieder zurückgezogen (siehe Anlage, abrufbar unter:

https://jamanetwork.comiournalsiamapediatrics/fullarticle/2782288).

Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration

Frage 1:

Hat die Landesregierung eigene Studien in Auftrag gegeben, um die allgemeine Maskenpflicht bei Kindern und Jugendlichen durch valide Daten zu begründen?

Wenn ja, benennen Sie diese bitte und erläutern Sie die Ergebnisse. Wenn nein, bitte begründen.

(3)

Antwort zu Frage 1:

Das Land hat keine eigenen Studien in Auftrag gegeben. Das Land orientiert sich an den wissenschaftlich begründeten Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI), des Europäisches Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Frage 2:

Besitzt die Landesregierung Kenntnis zu der polnischen Studie, die am 30.06.2021 veröffentlicht wurde?

Antwort zu Frage 2:

Es wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen.

Frage 3:

Welche wissenschaftlichen Studien bzw. evidenzbasierten Kenntnisse dienen der Landesregierung als Grundlage, um die dringliche Empfehlung zum Tragen von Masken zum Schutz vor dem Corona-Virus in den Schulen in der momentanen Situation aufrechtzuerhalten?

Antwort zu Frage 3:

Die Landesregierung handelt auf Grundlage der Empfehlungen des RKI, der ECDC und der WHO. Es ist unstrittig, dass das Tragen von Masken die Übertragung sowie die Ausbreitungsgeschwindigkeit des COVID-19-Virus reduziert und auch die

Risikogruppen geschützt werden.

Personen, denen das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes aus

gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, sind von der Verplfichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit. Dies ist in geeigneter Weise glaubhaft zu machen. Spezielle ärztliche Atteste oder die Vorlage eines

Schwerbehindertenausweises sind ausdrücklich nicht erforderlich.

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Frage 4:

Ist es zutreffend, dass bei einer CO2-Konzentration von ca. 1 bis 1,5 Prozent in der Atemluft geringe Auswirkungen, aber wachsende Konzentrationsschwäche bei einem erwachsenen Menschen als auch bei Kindern und Jugendlichen festzustellen sind? In abweichenden Fällen bitte durch wissenschaftlich gesicherte Angaben widerlegen.

Antwort zu Frage 4:

Kohlendioxid (CO2) ist ein geruch- und geschmackloses Gas, das mit einer

Konzentration von etwa 400 ml/m3 als natürlicher Bestandteil in der Umgebungsluft enthalten ist. 1000 ml/m3 (ppm) CO2 entsprechen 0,1 Volumenprozent. In der

Ausatemluft des Menschen beträgt die 002-Konzentration etwa 40000 ml/m3, was einer Konzentration von 4 Volumenprozent entspricht.

Die 002-Konzentration wird auch als Indikator für mögliche Belastungen der

Innenraumluft durch Viren verwendet, da die Luft, die infizierte Personen ausatmen, außer CO2 auch Viren enthält.

Das Umweltbundesamt empfiehlt seit 2008 Leitwerte für die Einschätzung der Qualität von Innenraumluft auf Basis von 002-Konzentrationen

(https://www.umweltbundesamt.de/bild/leitwerte-fuer-die-innenraumluft).

Danach werden für die 002-Konzentrationen als Momentanwerte folgende Zuordnungen getroffen:

• < 1000 ml/m3 „hygienisch unbedenklich",

• 1000-2000 ml/m3 „hygienisch auffällig",

• > 2000 ml/m3 „hygienisch inakzeptabel".

Auf dieser Basis wurden auch die Lüftungsregeln unter Corona-Bedingungen abgeleitet, die insbesondere in Klassenzimmern anzuwenden sind, denn oberhalb des

hygienischen Leitwerts für Kohlendioxid von 1000 ml/m3 (0,1 Volumenprozent) sinken die Konzentration sowie die Lernfähigkeit und außerdem steigt dadurch die mögliche Virenlast und somit die Ansteckungsgefahr.

Aufgrund der hohen 002-Konzentration in der Ausatemluft von ca. 40000 ml/m3 ist es

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Es ist somit zutreffend, dass bei CO2-Konzentrationen von ca. 1 bis 1,5 Volumenprozent eine wachsende Konzentrationsschwäche sowohl bei einem erwachsenen Menschen als auch bei Kindern und Jugendlichen festzustellen ist.

Zur tatsächlichen Beurteilung des gesundheitlichen Zustandes ist die 002-

Konzentration im Blut im Rahmen einer Blutgasanalyse heranzuziehen. Schülerinnen und Schüler, die eine Leistungsminderung beklagen oder sich gesundheitlich

beeinträchtigt fühlen und dies auf das Tragen der Maske zurückführen, können diese Einschränkung mit dem behandelnden Arzt besprechen. Schülerinnen und Schülern, denen das Tragen eines meidzinischen Mund-Nasen-Schutzes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, sind von der Verplfichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit. Dies ist in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.

Spezielle ärztliche Atteste oder die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises sind ausdrücklich nicht erforderlich.

Frage 5:

Wie rechtfertigt es die Landesregierung, jedem Schüler einen Maskentragezwang aufzuerlegen, obwohl die CO2-Konzentration der Lernkonzentration im Unterricht und damit dem Lernerfolg im Wege steht?

Antwort zu Frage 5:

Laut § 14 Abs. 5 der aktuell geltenden Vierzehnten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in

Sachsen-Anhalt vom 16. Juni 2021, zuletzt geändert durch Vierte Verordnung vom 20.08.2021 besteht eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen innerhalb des Schulgeländes (z. B. Schulflure). Gerade

während des Aufenthalts im Unterrichtsraum, insbesondere zur Unterrichtszeit, gilt eine derartige Verpflichtung nicht. Ebenso ist nach § 14 Abs. 7 der 14. SARS-CoV-2-EindV auch beim Schulsport, aufgrund der körperlichen Betätigung von einer

Trageverpflichtung abgesehen worden. Den Schülerinnen und Schülern sollen ausreichend Tragepausen gewährt werden.

(6)

Frage 6:

Nach einer Einordnung der Bundesregierung, ist die in Frage 4 erhöhte

Konzentration von CO2 an der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung, in vielen Situationen werden diese Werte laut Studie weiter überschritten. Bitte beziehen Sie dazu Stellung und wie bewerten Sie die Gesundheitsgefährdung für Kinder und Jugendliche?

Antwort zu Frage 6:

Gesundheitsgefahren bestehen nach aktuellem Wissensstand für gesunde Kinder und Jugendliche nicht. Personen, für die eine tatsächliche Gesundheitsgefahr besteht, sind von der Maskenpflicht befreit.

Frage 7:

Erfolgt in Sachsen-Anhalt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf eigene Gefahr?

Antwort zu Frage 7:

Die Benutzung einer Mund-Nasen-Bedeckung erfolgt immer auf eigene Gefahr.

Hinweise zur richtigen Nutzung von Mund-Nasen-Bedeckungen finden sich beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Frage 8:

Wer haftet bei gesundheitlichen Folgen durch die Einhaltung der Maskenpflicht in den Schulen? Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage, auf die sich berufen

werden kann?

Antwort zu Frage 8:

Die Frage nach vermeintlichen Schadensersatzansprüchen aufgrund der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung stellt sich schon dem Grunde nach nicht.

In seinem Beschluss vom 11. Juni 2021 — 3R 102/20 — hat das OVG Sachsen-Anhalt festgestellt, dass die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung

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die Reichweite der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den genannten Bereichen räumlich und zeitlich beschränkt sei und die Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung durch die Ausnahmebestimmungen in § 2 Abs. 2 Satz 2 der 6.

SARS-CoV-2-EindV abgemildert werde. Diese Rechtsauffassung hat das

Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 19.09.2020-LVG 21/20 bestätigt.

Für Kinder und Jugendliche ergibt sich weiterhin aus der gemeinsamen Stellungnahme der maßgeblichen medizinischen Fachgesellschaften, nämlich der Deutschen

Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI), des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (bvkj e.V.) der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), der Gesellschaft für Pädiatrische Pulmologie (GPP) und der Süddeutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (SGKJ) vom 12.11.2020 (abrufbar im Internet über die Seite der DGPI, https://dgpi.de) ausdrücklich, dass das Tragen von Masken nicht zu einer relevanten Erhöhung der Kohlendioxidkonzentration führt.

Die Landesregierung kann nach dem derzeitigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse davon ausgehen, dass durch die Verpflichtung zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung nach der 14. SARS-COV-2-EindV keine gesundheitlichen Gefahren drohen.

Frage 9:

Schließt das Land Sachsen-Anhalt jeglichen Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit aus?

Antwort zu Frage 9:

Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.

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Redaktion

Juli 16, zum Jahr 2021

Widerrufsbelehrung. Walach H. et al. Experimentelle Bewertung des

Kohlendioxidgehalts in der Atemluft mit oder ohne Gesichtsmasken bei gesunden Kindern: Eine randomisierte klinische Studie. JAMA Pädiatrie. Online veröffentlicht am 30. Juni 2021.

Dimitri Christakis, MD, MPH1; Phil B. Fontanarosa, MD, MBA2 Autorenverbindungen Artikelinformationen

JAMA Pädiatrie. Online veröffentlicht am 16. Juli 2021.

doi:10.1001/jamapediatrics.2021.3252

TDer Forschungsbrief „Experimental Assessment of Carbon Dioxide Content in Inhaled Air With or Without Face Masks in Healthy Children: A Randomized Clinical Trial" von Harald Walach, PhD, und Kollegen, veröffentlicht online in JAMA Pediatrics am 30. Juni 2021, lwird hiermit zurückgenommen. Nach der Veröffentlichung wurden zahlreiche wissenschaftliche Fragen in Bezug auf die Studienmethodik aufgeworfen, einschließlich Bedenken hinsichtlich der Anwendbarkeit des Geräts, das zur Bewertung des Kohlendioxidgehalts in dieser Studienumgebung verwendet wird, und ob die erhaltenen Messungen den

Kohlendioxidgehalt in der Atemluft genau wiedergeben, sowie Fragen zur Validität der Studienergebnisse. In ihren eingeladenen Antworten auf diese und andere Bedenken lieferten die Autoren keine ausreichend überzeugenden Beweise, um diese Probleme zu lösen, wie dies durch eine redaktionelle Bewertung und zusätzliche wissenschaftliche Überprüfung festgestellt wurde. Angesichts grundlegender Bedenken hinsichtlich der Studienmethodik, der Unsicherheit hinsichtlich der Gültigkeit der Ergebnisse und

Schlussfolgerungen und der möglichen Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit haben die Herausgeber diesen Forschungsbrief zurückgezogen.

Zurück nach oben Artikelinformationen

Korrespondierender Autor: Phil B. Fontanarosa, MD, MBA, JAMA und JAMA Network, 330 N Wabash Ave, Chicago, IL 60611 ( phil.fontanarosaeiamanetwork.org ).

Online veröffentlicht: 16. Juli 2021. doi: 10.1001/iamapediatrics.2021.3252 Offenlegung von Interessenkonflikten: Keine gemeldet.

Verweise 1.

Walach H, Weikl R, Prentice J, et al. Experimentelle Bewertung des Kohlendioxidgehalts in der Atemluft mit oder ohne Gesichtsmasken bei gesunden Kindern: eine randomisierte klinische Studie. JAMA Pediatr. 2021. Online veröffentlicht am 30. Juni 2021.

doi: 10.1001/iannapediatrics.2021.2659 ArtikelPubMedGooqle Scholar

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