Lösungen zu den Aufgaben zur Selbstkontrolle
Website: FHM Online-University Kurs: - Modul: Recht (ab 06/2020) -
Buch: Lösungen zu den Aufgaben zur Selbstkontrolle Gedruckt von: Annika Weber
Datum: Friday, 6. March 2020, 10:43
Inhaltsverzeichnis
1. Lösungen zu den Aufgaben zur Selbstkontrolle im Lernabschnitt Einkommensteuergesetz 2. Lösungen zu den Aufgaben zur Selbstkontrolle im Lernabschnitt Körperschaftsteuergesetz 3. Lösungen zu den Aufgaben zur Selbstkontrolle im Lernabschnitt Gewerbesteuergesetz 4. Lösungen zu den Aufgaben zur Selbstkontrolle im Lernabschnitt Umsatzsteuergesetz 5. Lösungen zu den Aufgaben zur Selbstkontrolle im Lernabschnitt Bilanzsteuerrecht 6. Lösungen zu den Aufgaben zur Selbstkontrolle im Lernabschnitt Abgabenordnung
1. Lösungen zu den Aufgaben zur Selbstkontrolle im Lernabschnitt Einkommensteuergesetz
Die Aufgaben zu den untenstehenden Lösungshinweisen finden Sie hier.
(Hinweise und Stichworte, bitte bei den eigenen Lösungen ausführlich begründen!)
Das EStG unterscheidet drei Arten der unbeschränkten Steuerpflicht: Unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 EStG, nach § 1 Abs. 2 EStG und nach § 1 Abs. 3 und § 1a EStG. Voraussetzungen sind Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland bzw. ein entsprechender Antrag.
Die sachliche Steuerpflicht umfasst die sieben Einkunftsarten nach § 2 Abs. 1 EStG, aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb, aus selbständiger Arbeit, aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und sonstige Einkünfte.
Ein Lotteriegewinn ist nicht in diese Einkünfte einzuordnen.
Als freiberuflich gilt nur die Aufzählung in § 18 EStG.
Renten, private Veräußerungsgeschäfte.
Den Antrag auf die Verteilung stellen.
Kirchensteuer, Versicherungsbeiträge, Kosten der ersten Berufsausbildung.
Als allgemeine außergewöhnliche Belastungen.
Durch das Kindergeld bzw. Freibeträge.
Nicht dauernd getrennt leben, verheiratet.
Verteilung auf fiktive 5 Jahre beim Tarif.
Er stellt steuerfrei.
Einen Monat nach Erhalt des Bescheides.
Durch Verlustrücktrag.
2. Lösungen zu den Aufgaben zur Selbstkontrolle im Lernabschnitt Körperschaftsteuergesetz
Die Aufgaben zu den untenstehenden Lösungshinweisen finden Sie hier.
(Hinweise und Stichworte, bitte bei den eigenen Lösungen ausführlich begründen!) GmbH, AG, Versicherungsgesellschaften, gemeinnütziger Verein.
Geschäftsleitungssitz ist da, wo die täglichen Entscheidungen der Geschäftsführung getroffen werden, den Sitz bestimmt die Satzung.
Wer entweder Geschäftsleitung oder Sitz im Inland hat.
Ja, z.B. die Bundesbank, Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Nur gewerbliche.
Als gewerbliche Einkünfte, auf die Tätigkeit des Anwalts kommt es nicht an.
Das zu versteuernde Einkommen.
Werbegeschenke über 35 %, Bewirtungskosten über 70 %, Körperschaftsteuer.
Nein.
Um die Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Die Hinzurechnung zum Einkommen.
Nein, sie muss neutral behandelt werden.
Beschränkung des Zinsabzugs zur Vermeidung von Gewinnverlagerungen ins Ausland.
Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer.
Die Versteuerung der Ausschüttung bei im Betriebsvermögen gehaltenen Anteilen mit 60 %.
Durch Steuererklärungen.
Ja, Vorauszahlungen, vierteljährlich.
3. Lösungen zu den Aufgaben zur Selbstkontrolle im Lernabschnitt
Gewerbesteuergesetz
Die Aufgaben zu den untenstehenden Lösungshinweisen finden Sie hier.
(Hinweise und Stichworte, bitte bei den eigenen Lösungen ausführlich begründen!) Gewerbebetrieb kraft Betätigung, Rechtsform, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
S. Legaldefinition aus § 15 Abs. 2 EStG.
Bundesbank, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Sozialkassen der Tarifvertragsparteien.
Der nach EStG/KStG ermittelte Gewinn.
Ja, das Gesetz differenziert nicht, sondern kennt nur „Entgelte für Schulden“.
Nein, man will die Gemeinden nicht mit rückwirkenden Zahlungen belasten.
Natürliche Personen, Personengesellschaften.
Das FA, die Gemeinde.
In einem Grundlagenverhältnis. Die Gemeinde ist zwingend an die Feststellungen des FA gebunden.
Beim Steuergläubiger, also der Gemeinde.
Die Aufteilung auf mehrere Gemeinden durch das FA.
Vierteljährliche Vorauszahlungen, möglicherweise weniger, je nach Beginn der Steuerpflicht.
4. Lösungen zu den Aufgaben zur Selbstkontrolle im Lernabschnitt Umsatzsteuergesetz
Die Aufgaben zu den untenstehenden Lösungshinweisen finden Sie hier.
(Hinweise und Stichworte, bitte bei den eigenen Lösungen ausführlich begründen!)
Unternehmer, im Rahmen seines Unternehmens, Lieferung oder sonstige Leistung, im Inland, gegen Entgelt.
Wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nachhaltig ausübt.
Lieferung ist eine Leistung, durch die jemand befähigt wird, über einen Gegenstand zu verfügen, sonstige Leistung ist eine Leistung, die keine Lieferung ist.
Eine wie jeder Unternehmer.
Wirtschafts-und sozialpolitische Gründe, systematische zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Ausfuhr, Bankleistungen, Gesundheitsleistungen, ehrenamtliche Tätigkeit etc.
Im Inland.
Verbringen eines Gegenstandes vom Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet.
Die Meldung innergemeinschaftlicher Umsätze an das Bundeszentralamt für Steuern.
Ja, zur Vermeidung einer doppelten Belastung mit Verkehrsteuern.
Alles, was der Leistungsempfänger aufwendet abzüglich der Umsatzsteuer
5. Lösungen zu den Aufgaben zur Selbstkontrolle im Lernabschnitt Bilanzsteuerrecht
Die Aufgaben zu den untenstehenden Lösungshinweisen finden Sie hier.
(Hinweise und Stichworte, bitte bei den eigenen Lösungen ausführlich begründen!) HGB, EStG und IFRS
EÜR, Betriebsvermögensvergleich Nach der Art einer Kassenrechnung
Z.B. die abnutzbaren Wirtschaftsgüter, die nichtabnutzbaren Wirtschaftsgüter Mit den AK abzüglich der Abschreibungen
Mit den AK
Die Abgrenzung von Einnahmen/Ausgaben zu dem Wirtschaftsjahr, in dem sie Ertrag/Aufwand wirtschaftlich darstellen
Bei ausschließlicher oder mehr als 50%iger betrieblicher Nutzung Nein, nur der entgeltlich erworbene
Bei dauerhafter Wertminderung
6. Lösungen zu den Aufgaben zur Selbstkontrolle im Lernabschnitt Abgabenordnung
Die Aufgaben zu den untenstehenden Lösungshinweisen finden Sie hier.
(Hinweise und Stichworte, bitte bei den eigenen Lösungen ausführlich begründen!)
Geldleistung, keine Gegenleistung für eine besondere Leistung, von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen erhoben, Zweck ist Erzielung von Einnahmen, Tatbestandsmäßigkeit.
Die fehlende Gegenleistung.
Nein, steuerliche Nebenleistungen.
Das Wohnsitzfinanzamt.
Da, wo die alltäglichen Entscheidungen getroffen werden.
Die ordnungsgemäße Bekanntgabe.
Ein abgegrenzter Zeitraum.
Antrag auf Wiedereinsetzung stellen.
1 % pro Monat.
Das FA muss den Sachverhalt von Amts wegen ermitteln.
Ein Bescheid ohne Angabe der Steuerart.
Nein. Weder erforderlich noch üblich.
Jederzeit bis zum Ende der Festsetzungsfrist.
Durch Zahlung, Aufrechnung, Erlass oder Verjährung.
Das Hinausschieben der Fälligkeit einer Steuer.
Klage erheben.
Steuerstraftaten und Ordnungswidrigkeiten.