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Archiv "Donum vitae: Beratungsstellen in 140 Orten" (05.10.2001)

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tung auf die Krankenhäuser bezie- hungsweise Krankenkassen übergegan- gen wäre. Da dann aber auch eine se- lektive Vertragsgestaltung mit den ein- zelnen Kassenarten oder Krankenhaus- trägern notwendig gewesen wäre, wäre auch der Sicherstellungsauftrag als Soli- darklammer für alle GKV-Versicherten entfallen. Dies hätte ein Einkaufsmo- dell zur Folge gehabt. Der Belegarzt hätte zumindest im Hinblick auf die kurativ-stationäre Leistungserbringung seinen Zulassungsstatus als Vertrags- arzt verloren. Er wäre nicht mehr in vollem Umfang in die vertragsärztliche Versorgung zur Verfügung einbezogen.

Daraus hätte sich eine Reihe weiterer Probleme ergeben.

Nach dem Kabinettsentwurf werden für Belegpatienten also – wie derzeit auch – gesonderte DRG-Fallpauscha- len vereinbart, das heißt, die Basisfall- werte werden um die Arztkostenantei- le des Belegarztes, gegebenenfalls des vertragsärztlich tätigen Anästhesisten gekürzt werden. Der Status der Be- legärzte als nicht vom Krankenhaus angestellte Vertragsärzte bleibt, wie in der Bundespflegesatzverordnung von 1995 festgelegt, unverändert. Die ent- sprechenden Vorschriften werden zum 1. Januar 2005 in die Krankenhausent- geltverordnung übernommen. Seine Leistungen werden weiterhin durch die Kassenärztliche Vereinigung ver- gütet.

Allerdings kann nicht ausgeschlos- sen werden, dass für das Jahr 2007, wenn das neue pauschalierte Vergü- tungssystem für alle Krankenhäuser für die Routineanwendung eingeführt ist und die Krankenhausbudgets weggefal- len sind, neue ordnungspolitische und rechtliche Rahmenbedingungen für die wahlärztlichen und belegärztlichen Entgeltregelungen festgelegt werden.

In jedem Fall jedoch gelten für Beleg- patienten sonst alle Vorgaben des Fall- pauschalengesetzes. Für den Belegarzt erwächst daraus im Innenverhältnis die Verpflichtung, dem Krankenhaus die zur Festlegung einer DRG-Fallpau- schale notwendigen Daten zeitnah zur Verfügung zu stellen.

Dr. med. Klaus Schalkhäuser Urologe – Belegarzt Erdinger Straße 17 84405 Dorfen/Oberbayern

P O L I T I K

A

A2548 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 40½½½½5. Oktober 2001

R

ita Waschbüsch, die Vorsitzende des Vereins Donum vitae, zeigte sich zufrieden: „Donum vitae ist ein gelungenes Beispiel, wie aktive Selbstorganisation heute gelingen kann“, sagte sie auf der ersten bundesweiten Jahrestagung der Organisation am 21.

September in Fulda. Der Verein sei in- zwischen finanziell abgesichert, die in- nerkirchliche Diskussion habe sich deutlich beruhigt.

Zur Erinnerung: Nach dem Schwan- gerschaftskonfliktgesetz von 1995 muss jede Frau, die eine Abtreibung erwägt, sich vorher von einer staatlich anerkann- ten Stelle beraten lassen und sich die Be- ratung bescheinigen lassen. Auch die katholische Kirche hat diese gesetzliche Regelung mitgetragen. Dazu hatten Ca- ritas und der Sozialdienst katholischer Frauen ein Netz von Beratungsstellen aufgebaut. Papst Johannes Paul II. gab Ende 1999 den deutschen Bischöfen die Anweisung, die Beratung zwar fortzuset- zen, aber keine Bescheinigungen mehr auszustellen. Dies führte zur Gründung von „Donum vitae“ (dazu DÄ, Heft 46/2000). Der Verein, der „ungeborenes Leben schützen will“, stellt eine Beschei- nigung aus, wenn dies gewünscht wird.

Kritik an Spätabtreibungen

Inzwischen sei man in allen Bundeslän- dern – außer in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern – mit einer Vielzahl von örtlichen Vereinen und Gruppierungen vertreten, berichtete Waschbüsch. 86 staatlich anerkannte Be- ratungsstellen mit 57 Außenstellen seien in 140 Orten Deutschlands tätig. In den zwölf Beratungsstellen, die bereits im Jahr 2000 ihre Tätigkeit aufgenommen hatten, seien 1 109 Frauen im Erstkon-

takt beraten worden. Angestellt sind nach ihren Angaben bei Donum vitae 180 Beraterinnen, die von 90 Verwal- tungsangestellten unterstützt werden.

Zusätzlich arbeiten mehr als 300 ehren- amtliche Mitglieder für die Organisation.

Finanziert wird die Arbeit von Do- num vitae vor allem durch Spenden und Zuschüsse der Länder. Im Jahr 2000 er- hielt der Verein nach eigenen Angaben rund drei Millionen DM an Spenden, im ersten Halbjahr 2001 bereits zwei Millionen. Für die langfristige Siche- rung der finanziellen Basis hat Donum vitae jetzt eine Stiftung gegründet.

Die Diskussion innerhalb der ka- tholischen Kirche über Donum vitae habe sich weitgehend beruhigt, betonte Waschbüsch. Laien dürften selbstver- ständlich das tun, „was die große Mehr- heit der deutschen Bischöfe über Jahre hinweg mit großer Überzeugung und großem Erfolg getan hat“. Der Vorwurf, Donum vitae würde gegen die kirchliche Lehre handeln und die Kirche spalten, sei unberechtigt und absurd. Wie sonst hätte der Papst den Bischöfen mehr als fünf Jahre Übergangsfrist für den Aus- stieg gewähren können und wie sonst wäre dem Limburger Bischof Kamphaus der Verbleib im staatlichen System mög- lich gewesen, fragte die Vorsitzende des Vereins. Gleichzeitig kritisierte sie die bestehende gesetzliche Regelung: „Die Tatsache, dass in der Bundesrepublik bis kurz vor der Geburt so genannte Spätab- treibungen vorgenommen werden, ist ein Skandal, an dessen Überwindung wir mit aller Kraft arbeiten müssen.“ Do- num vitae setze sich deshalb für eine Än- derung des ärztlichen Haftungsrechtes, eine Beratung vor und nach der Prä- nataldiagnostik sowie eine rechtliche Klärung des Anwendungsbereiches der medizinischen Indikation ein. Kli

Donum vitae

Beratungsstellen in 140 Orten

Zwei Jahre nach Gründung des Vereins fand

die erste bundesweite Jahrestagung statt.

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