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Archiv "95. Deutscher Ärztetag: Ganz neues Konzept für die ärztliche Weiterbildung" (29.05.1992)

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AKTUELLE POLITI

95. Deutscher Ärztetag

Ganz neues Konzept für die ärztliche Weiterbildung

Die Ärzteschaft will bei der Gesundheitsreform mitsprechen

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

D

ie neue Weiterbildungsord- nung, die der 95. Deutsche Ärztetag — er tagte vom 12.

bis 16. Mai in Köln — verabschiedet hat, bringt eine völlig neue Konzepti- on für „das Facharztwesen".

War die Weiterbildungsordnung bisher noch stark an der Ankündi- gung von Bezeichnungen orientiert, hat sich das jetzt gründlich geändert.

Zunächst einmal ist eine Fülle von Gebieten aufgenommen worden, die für die freie Praxis keine oder so gut wie keine Rolle spielen: Anatomie, Mikrobiologie, Transfusionsmedizin und vieles andere. Am augenfällig- sten aber wird die neue Philosophie des Facharztwesens in dem gänzlich neugeschaffenen Instrument der fa- kultativen Weiterbildung. Dahinter steckt folgende Idee: In vielen Fach- gebieten unterscheiden sich die Be- rufswirklichkeit in der freien Praxis und im Krankenhaus erheblich von- einander. Das betrifft in erster Linie Gebiete mit erheblichen operativen Anteilen. Weshalb soll ein Augen- arzt, der beabsichtigt, sich niederzu- lassen, all das, was auch operativ zu seinem Fachgebiet gehört, eigenhän- dig beherrschen, wenn er es nie praktizieren muß? Die Antwort auf diese altbekannte Frage gibt der Deutsche Ärztetag mit der fakultati- ven Weiterbildung. Der operierende Augenarzt, um bei diesem Beispiel zu bleiben, kann sich nunmehr „fa- kultativ" intensiv operativ weiterbil- den, der Augenarzt, der auf Nieder- lassung sinnt, braucht das nicht in diesem Maße. Beide heißen nach au- ßen hin Augenarzt, die fakultative Weiterbildung wird zwar von der Ärztekammer bescheinigt, aber sie kann nur „stumm" geführt werden.

Auf dem Ärztetag zeigten sich auffallende Gegensätze zwischen nie- dergelassenen Arzten (repräsentiert auch durch die Kassenärztliche Bun- desvereinigung) und Krankenhaus- ärzten. Die Wogen wurden zwar ge- glättet, aber man kann nicht überse- hen, daß das Interesse der niederge- lassenen Ärzte deutlich weniger Maß- stab für die ärztliche Weiterbildung ist als in vergangenen Jahrzehnten.

Die beachtliche Expansion der Zahl der Gebiete (von 28 auf 41), die weiteren Differenzierungen inner- halb der Gebiete durch fakultative

Weiterbildung und Schwerpunkte machen es in Zukunft für den Pa- tienten noch schwerer, den richtigen Spezialisten auf eigene Faust zu fin- den. Um so wichtiger wird die Rolle des Allgemeinarztes. Die Allgemein- medizin ist mit dieser Weiterbil- dungsordnung als Fachgebiet in die übrigen Fachgebiete eingeordnet worden. Im Hinblick auf die Bonner Zusicherungen, die Kassenzulassung von einer Weiterbildung abhängig zu machen, hat der 95. Deutsche Arzte- tag beschlossen, die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin auf drei Jahre zu reduzieren. Dieser Beschluß gilt freilich nur unter der Bedingung, daß Bonn endlich tätig wird.

Den Facharzt für Allgemeinme- dizin hat es schon in der früheren DDR gegeben, es gibt ihn in den neuen Bundesländern. Die Be- schlußfasung des 95. Deutschen Ärz- tetages hat auch etwas mit den ost- deutschen Bundesländern zu tun, sie entspricht, was die Allgemeinmedi- zin angeht, indes auch langgehegten Wünschen der westdeutschen Allge- meinärzte. Auch die Ausweitung der Zahl der Fachgebiete ist wesentlich auf die neuen Bundesländer zurück- zuführen, sie entspricht außerdem dem Spezialisierungstrend. Die neu- en Bundesländer werden ihre Vor- stellungen in der neuen Weiterbil- dungsordnung fast vollständig wie- derentdecken können. Und so hat denn auch am Schluß des Ärztetages der Präsident einer ostdeutschen Ärztekammer unter dem Beifall der

Delegierten festgestellt, mit diesem Ärztetag sei man einen großen Schritt aufeinander zugegangen.

Das Werk, das der Deutsche Ärztetag verabschiedet hat, wird zur Zeit bei der Bundesärztekammer re- daktionell bearbeitet; die Vielzahl der Beschlüsse des Deutschen Ärzte- tages muß noch eingearbeitet wer- den. Es wird sodann im Deutschen Ärzteblatt bekanntgegeben. Bei die- ser Weiterbildungsordnung handelt es sich um ein Muster, eine Empfeh- lung des Deutschen Ärztetages an die Landesärztekammern. Weiterbil- dungsrecht ist nämlich Landesrecht, und die einzelnen Ärztekammern müssen die Weiterbildungsordnung je für sich einführen. Man kann nur hoffen und wünschen, daß sie im In- teresse der Rechtseinheitlichkeit sich des Musters bedienen.

Verglichen mit dem gewaltigen Brocken der Weiterbildungsordnung sind die übrigen Ergebnisse des 95.

Deutschen Arztetages bescheiden.

Die Beratungen zur aktuellen Ge- sundheitspolitik litten darunter, daß in Bonn über die Pläne zur nächsten Auflage der Gesundheitsreform be- harrlich geschwiegen wird. Der Deutsche Ärztetag meldete noch einmal seinen Anspruch an, bei die- ser Reform sachverständig mitreden zu wollen. Mehrfach wies er darauf hin, daß sich das Dogma von der Bei- tragssatzstabilität nicht verträgt mit den zunehmenden Anforderungen der Bevölkerung an das Gesund- heitswesen. Was die Gesundheitsre- form angeht, so schwante den Dele- gierten Böses, und sie beschlossen daher, die Bundesärztekammer mö- ge vorsorglich einen außerordentli- chen Ärztetag vorbereiten. NJ

I Gewichtiger Einfluß der neuen Länder

Dt. Ärztebl. 89, Heft 22, 29. Mai 1992 (19) A1-2007

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