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Archiv "93. Deutscher Ärztetag: Weiterbildung soll Pflicht werden" (07.06.1990)

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Am Präsidiumstisch (von rechts): Vizepräsidenten Prof. Osterwald und Dr. Klotz, Präsident Dr. Vilmar, Hauptgeschäftsführer Dr. Odenbach, Kammerpräsident Dr Bialas (Hamburg)

93. Deutscher Ärztetag

Die mit Spannung erwarteten Referate und Debatten zum The- menkomplex „Aus- und Weiterbil- dung" sowie die Berichte zur Lage der Allgemeinmedizin und der fach- ärztlichen Versorgung unter dem Tagesordnungspunkt V „Tätigkeits- bericht der Bundesärztekammer"

endeten nach fünfstündiger Debat- ten mit einer kleinen „Sensation":

Nach elf Jahren zähen Ringens hat sich der Deutsche Ärztetag mit gro- ßer Mehrheit (bei einzelnen Gegen- stimmen) für eine mindestens dreijäh- rige Weiterbildung in Allgemeinmedizin als obligatorische Voraussetzung für eine selbständige allgemeinärztliche Berufsausübung ausgesprochen.

Diese Entscheidung, der sehr kontrovers und engagiert vorgetrage-

ne Plenardebatten vorausgingen, wurde in einem Beschlußantrag initi- iert, der „interfraktionell" von Dele- gierten aus den Reihen des Berufs- verbandes der Praktischen Ärzte und Ärzte für Allgemeinmedizin (BPA), der Gemeinschaft fachärztlicher Be- rufsverbände (GfB), des Hartmann- bundes (HB) und des NAV (Ver- band der niedergelassenen Ärzte Deutschlands) eingebracht und in Debattenbeiträgen begründet wur- de.

Die Protagonisten werteten den Würzburger Beschluß, der übrigens sowohl in erster als auch in zweiter Lesung den „Segen des Hohen Hau- ses" bekam, als einen Beitrag zur Wiederherstellung des innerärztli- chen Friedens. In der Tat: Seit dem

82. Deutschen Ärztetag 1979 in Nürnberg gingen innerhalb der Arz- teschaft und den ärztlichen Verbän- den sowie Fachgesellschaften die Meinungen Pro und Kontra Pflicht- weiterbildung in der Allgemeinmedi- zin, und vor allem: ob strukturiert oder unstrukturiert, und über welche zeitliche Distanz, quer Beet.

Dr. Helmuth Klotz, Vizepräsi- dent der Bundesärztekammer und als Vorsitzender der Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin (Fachausschuß der Bundesärzte- kammer) Referent zum Tagesord- nungspunkt V beim diesjährigen Ärztetag, kommentierte den Be- schluß: „Auf der Basis des Würz- burger Beschlusses und bei weiteren Anstrengungen kann es gelingen, der Allgemeinmedizin jenen zentralen Platz in der ärztlichen Grundversor- gung einzuräumen, den sie verdient

— dies auch im Zuge der Angleichung der Gesundheitssicherungssysteme und der Vereinigung der beiden deutschen Staaten."

Dr. Klotz begrüßte ferner, daß nun eine Richtschnur für die Novel- lierung der Musterweiterbildungs- ordnung vorgegeben sei, die bereits auf dem nächsten (94.) Deutschen Ärztetag in Hamburg (vom 30. April bis 4. Mai 1991 im CCH) auf der Ta- gesordnung stehen soll. Wie Klotz sprachen sich auch andere Delegier- te dafür aus, im Kontext mit dem Würzburger Beschluß alle anderen Weiterbildungsgänge durchzumu- stern, inhaltlich zu revidieren und entsprechend zu verkürzen.

Das Ärztetags-Votum wurde aber auch als ein „Schulterschluß"

mit der Kassenärztlichen Bundesver- einigung (KBV) gewertet, die eben- falls seit mehreren Jahren eine drei- jährige strukturierte geregelte Wei- terbildung als Voraussetzung für die Tätigkeit als Kassenarzt in der all- gemein-/hausärztlichen Versorgung fordert.

In einer ersten Kommentierung äußerte sich der Präsident der Bun- desärztekammer und des Deutschen Ärztetages, Dr. Vilmar, optimistisch, daß der Beschluß zur Beruhigung in- nerhalb der Arzteschaft nach lang- jährigem zähen Ringen beiträgt, „da- mit man sich auch den anderen drin- genden Problemen endlich voll zu-

Weiterbildung soll Pflicht werden

Punkt V der Tagesordnung: „Tätigkeitsbericht"

• Förderung der Allgemeinmedizin

• Fachpersonal an Krankenhäusern

A-1840 (20) Dt. Ärztebl. 87, Heft 23, 7. Juni 1990

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wenden kann" (Vilmar erwähnte ei- ne grundlegende Reform des Medi- zinstudiums; die Hochschulkapazitä- ten; die längst überfällige Novellie- rung der Kapazitätsverordnung so- wie die inhaltlich neu zu strukturie- renden und zu modernisierenden Weiterbildungsgänge).

Die Befürworter des Ärztetags- beschlusses beeilten sich zu erwäh- nen, das Votum für eine mindestens dreijährige Pflichtweiterbildung in Allgemeinmedizin bedeute, daß die derzeitigen Pflichtzeiten lediglich um sechs, maximal zwölf Monate aufgestockt werden müßten, ohne dabei auch die übrigen Imponderabi- lien abschätzen zu wollen. Dabei sind allerdings die AiP-Zeit ebenso wie die Vorbereitungszeiten berück- sichtigt. Dr. Vilmars Kommentar in der Pressekonferenz im Anschluß an die Plenardebatten: „Ich halte es für frustran, daß man sich um zwölf Mo- nate weiter streitet. Die Politik wird eher veranlaßt sein, weiter nichts zu tun, wenn sich die Ärzteschaft unver- ändert heftig streitet und bekriegt."

Das Votum des Ärztetages sei auch eine Konsequenz einer qualitativ praktisch unzureichenden Medizi- nerausbildung.

Rasche stufenweise Umsetzung Vilmar und Klotz kündigten an, der Vorstand der Bundesärztekam- mer und die Weiterbildungsgremien der BÄK würden sofort die Vorar- beiten zur Überarbeitung der Mu- sterweiterbildungsordnung aufneh- men. Vilmar prognostiziert, daß die Konsequenzen aus dem Ärztetags- beschluß, etwa über eine zu ändern- de Zulassungsverordnung, frühestens 1997 gezogen werden dürften. Ent- sprechend sollten Übergangsrege- lungen erwogen und sachverständig mit der Ärzteschaft abgesprochen werden. Eine Überprüfung und ge- gebenenfalls Verkürzung der Wei- terbildungszeiten in einzelnen Fach- richtungen und eine Harmonisierung mit den EG-Erfordernissen können durchaus notwendig werden. Dies könne man tun, weil die Weiterbil- dungsqualifikation schließlich auch in (kontrollierten) Prüfungen nach- gewiesen werden muß. Weiterbil-

Dr. Rolf-Eckart Hoch vom BPA kämpfte für die Zukunft der Allgemeinmedizin

dungsinhalte könne man sich nicht im Schnellverfahren und durch blo- ßes Buchwissen aneignen. Diese müßten in allen Fachgebieten durch ein ausreichendes Maß an Praxis- und Erfahrungswissen und durch be- stimmte Mindestverrichtungen er- probt und nachgewiesen werden, so Dr. Vilmar.

Den Beschlüssen zur Aus- und Weiterbildung sind im Ärztetags- Plenum lebhafte, zum Teil kontro- vers geführte Debatten vorangegan- gen, eingeleitet und flankiert durch die Referate des Vorsitzenden der Deutschen Akademie für Allgemein- medizin, Dr. Helmuth Klotz, Darm- stadt, und des Vorsitzenden der Deutschen Akademie der Gebiets- ärzte, Sanitätsrat Prof. Dr. Franz Carl Loch, Sulzbach.

Prof. Dr Hans Joachim Sewe- ring, Vorsitzender von Ständiger Konferenz und Ausschuß für Wei- terbildungsfragen der Bundesärzte- kammer, München, verdeutlichte die rechtssystematische Einordnung, vor allem die verfassungsrechtliche Di- mension, und die möglichen Rea- lisierungswege zur Einführung einer Pflichtweiterbildung auch in der All- gemeinmedizin. Daß die Allgemein- medizin nicht „zu ihrem Recht" kä- me, sei nicht auf „Versäumnisse" der Bundesärztekammer und ihrer Gre- mien zurückzuführen, sondern sei vielmehr Resultat der verfassungs- rechtlichen Gegebenheiten in der Bundesrepublik Deutschland, die ei- ne strenge Abgrenzung der Rechts- kompetenzen von Bund und Län- dern bei der Weiterbildungsfrage,

auch in der Allgemeinmedizin, bein- halten und bedingen. Sewering: „Das Berufsrecht ist übergeordnetes Recht. Was die Landesärztekam- mern genehmigen, haben die Kas- senärztlichen Vereinigungen zu ak- zeptieren. Die Qualifikationsanfor- derungen festzulegen und zu über- prüfen, ist Sache ausschließlich der Kammern und des Berufsrechtes, nicht aber Sache der Kassenärzt- lichen Vereinigungen und des Kas- senarztrechtes. Danach haben sich letztere zu richten."

Der Vorsitzende der Gebiets- ärzte-Akademie, Prof. Loch, sekun- dierte: „Wir haben . . . Bedenken, daß durch eine Pflichtweiterbildung, wie sie von seiten der Allgemeinärz- te, aber auch von anderen Verbän- den gefordert wird, die Basis des gel-

Prof, Dr. Dr. h. c. Hans Joachim Sewering, Experte für Weiterbildungsfragen

tenden Berufsrechtes und die Tren- nung in der Gesetzgebungszustän- digkeit zwischen Bund und Ländern aufgehoben wird. Wir befürchten ei- nen zweiten Numerus clausus vor Beginn der Weiterbildung wegen fehlender Weiterbildungsstellen für Allgemeinmediziner mit den negati- ven Folgen des akademischen Prole- tariats . ."

Prof. Sewering gab zu bedenken:

„Der Weg über die Landesgesetze ist ein langwieriger, dornenreicher Weg." Wenn der Verordnungsgeber über eine zu ändernde Zulassungs- verordnung die Eingangsvorausset- zungen für die berufliche Betätigung im niedergelassenen Bereich anhebe und Blüm seine feste Zusage endlich einlöse, könne die Ärzteschaft ein Dt. Ärztebl. 87, Heft 23, 7. Juni 1990 (21) A-1841

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Dr. Frank Ulrich Montgomery, Hamburg, ist Vorsitzender des Marburger Bundes

rung und Erfüllbarkeit gestellt wer- den.

Wiederholt prallten die Argu- mente der Verteidiger des Status quo (vor allem aus den Reihen des Marburger Bundes) mit denen, die sich die Allgemeinmedizin auf die Fahnen geschrieben haben, aufein- ander. MB-Vorsitzender Dr. Frank Ulrich Montgomery sprach von einer Diskriminierung der praktischen Ärzte, wenn eine Pflichtweiterbil- dung eingeführt werde. Er sah kei- nen Anlaß, die bisherige Beschlußla- ge der Ärztetage zu ändern. Der Deutsche Ärztetag habe sich bisher stets gegen die Pflichtweiterbildung auch für Allgemeinärzte aus rechts- systematischen und übergeordneten Gesichtspunkten (Berufsrecht) aus- gesprochen.

Auch das Argument, die vierjäh- rige Pflichtweiterbildung, wie sie seit 1967 in der DDR gilt, habe sich be- währt, ließ Montgomery nicht gelten.

Sein oft wiederholtes und abgewan- deltes Bonmot: „Wer die Rosinen aus einem schimmeligen Kuchen herauspicken will, muß den ganzen Kuchen essen, um die Rosinen zu finden."

Wer die Übernahme der Pflicht- weiterbildung in der Allgemeinmedi- zin, wie sie in der DDR praktiziert werde, befürworte, müsse auch die Vorzeichen kennen, unter denen dies geschieht. Tatsache sei, daß es in der DDR keine freie Wahl des Weiterbildungsgebietes gebe, und die Pflichtweiterbildung funktioniere in einer sozialistischen Gesellschaft

wie der DDR nur dann, wenn der Staat eine Stellengarantie über- nimmt (Stichwort: „Landverschik- kung").

Montgomery schlug vor, eine Pflichtweiterbildung mit einer ver- bindlichen Stellengarantie für die Weiterbildungszeit in der Klinik und beim niedergelassenen Arzt zu kop- peln, „um die Gefahr eines Fla- schenhalses auszuschließen".

Closed-shop und DDR-Analogie Dr. Peter Krebs, Köln, meinte, eine Pflichtweiterbildung leiste ei- nem Closed-shop-Denken Vorschub.

Und es gebe bereits genug Barrieren und Hürden, ehe sich ein junger ap- probierter Arzt in eigener Praxis nie- derlassen kann (Dr. Ingo Flenker, Sprockhövel).

Dr. Helmuth Klotz konterte die Abwehrbemühungen mit dem Hin- weis auf den „beklagenswerten Zu- stand" und das Dilemma der Allge- meinmedizin in der Bundesrepublik vor dem Hintergrund der bevorste-

Dr. Ursula Sehrt, Nordrhein: ‚Pyrrhussieg für die Allgemeinmedizin"

henden Einheit Deutschlands und der damit verbundenen Eingliede- rung des Gesundheitswesens der DDR in ein vereinheitlichtes Versor- gungssystem nach westlichem Mu- ster. Klotz zitierte OMR Dr. Gün- ther Borgwardt, den Vorsitzenden der Gesellschaft für Allgemeinmedi- zin in der DDR, als „Kronzeugen", der sich „im Interesse der Ärzte" für eine Pflichtweiterbildung aussprach.

wohldurchdachtes Konzept einer strukturierten Weiterbildung sofort anbieten.

Prof. Loch umriß, um welche Kärrnerarbeit es bei der Weiterent- wicklung der Weiterbildungsord- nung (im nächsten Jahr in Hamburg) gehen wird: „Die Weiterbildungsin- halte für die einzelnen Gebiete der Weiterbildungsordnung müssen so definiert werden, daß sie entweder zum notwendigen Inhalt der Weiter- bildung gehören und daher durch die Anerkennungsurkunde bescheinigt werden, oder aber fakultativ im Rah- men der Weiterbildung bei entspre- chender Ausgestaltung des Weiter- bildungsganges erlernbar sind, dann aber zusätzlicher Bescheinigungen des Weiterbilders bedürfen. Diese Trennung in die durch die Anerken- nungsurkunde für die Gebietsbe- zeichnung nachgewiesenen Kennt- nisse und Erfahrungen und die durch besondere Qualifikations- nachweise zu erbringenden Fach- kundebescheinigungen sollten syste- matisch bei einer Weiterentwicklung des Weiterbildungsrechtes umge- setzt werden. Dadurch sollte verhin- dert werden, daß innerhalb der Wei- terbildung Qualifikationen als Vor- aussetzung für die Gebietsarztaner- kennung gefordert werden, die in der späteren fachärztlichen Tätigkeit in aller Regel der Fälle nicht Gegen- stand der Berufsausübung im jeweili- gen Gebiet sein werden. Anderer- seits soll jedoch dem Arzt, der sich innerhalb des Gebietes Kenntnisse und Erfahrungen in bestimmten Spezialverfahren aneignet, die Mög- lichkeit des Nachweises einer ent- sprechenden Qualifikation einge- räumt werden, damit sie auch für die kassenärztliche Tätigkeit durch be- rufsrechtliche Vorschriften aner- kannt werden kann."

Prof. Sewering nannte die Au- genheilkunde, die Orthopädie, HNO-Heilkunde, Gynäkologie, aber auch die Innere Medizin, bei denen in diesem, von Prof. Loch angedeu- teten, Sinne die Weiterbildungsin- halte überprüft und gegebenenfalls auf die Praxiserfordernisse abgestellt werden.

Die Durchmusterung der Wei- terbildungsordnung müsse stets un- ter das Primat der Qualitätssiche-

A-1842 (22) Dt. Ärztebl. 87, Heft 23, 7. Juni 1990

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Um Zeit zu sparen — die Redezeit bei Ärztetagen muß häufig genug auf 5 oder gar nur 3 Minu- ten begrenzt wer- den — begeben sich viele Diskussions- redner schon recht- zeitig an die Trep- pe, die zum Podium hinaufführt. An der auf eine Leinwand projizierten Redner- liste können sie ab- lesen, wann sie

„dran" sind. Hier nutzen der Präsi- dent der Ärztekam- mer Nordrhein, Pro- fessor Dr. Horst Bourmer (links), und der bayerische Delegierte Dr. Eber- hard Thäle ihre Wartezeit zu einem Gespräch

Die Befürchtung, eine Zwangs- weiterbildung würde die Motivation der nachrückenden Ärztegeneration zur selbständigen Berufsausübung untergraben, konterte DDR-Gast Dr. Rainald Langer, Stellvertreten- der Vorsitzender der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, Halle, mit dem Hin- weis, die Pflicht-Weiterbildung in al- len Fachgebieten werde in der DDR nicht als Reglementierung und Be- vormundung verstanden, und die Fachärzte für Allgemeimedizin in der DDR verbäten sich, daß an ih- rem Status etwas gekratzt wird. Dr.

Langer und Dr. Klotz unisono: „Wo bleibt der Patient, wenn man den Arzt auf ihn ohne geregelte struktu- rierte Weiterbildung oder mit einer falschen Weiterbildung losläßt?"

Im „Husarenritt" wurden dann auch die Anträge zur Aus- und Wei- terbildung und die „flankierenden"

Anträge abgestimmt und der ein- gangs referierte Beschluß mit großer Mehrheit angenommen Der als Al-

ternative zum Antrag V-22 gewerte- te Antrag „Montgomery und Mit- streiter" zum Thema Weiterbildung/

Stellengarantie/Flaschenhals" wurde mit 133 zu 89 Stimmen abgelehnt.

Zunächst (in erster Lesung) gebilligt wurden auch Anträge von Dr. Sehrt und Delegierten der AK Nordrhein sowie von Dr. Hans Hege, Ärzte- kammer Bayern, München, die für die Erhaltung einer mindestens vier- jährigen Weiterbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin plädierten.

Das Petitum von Dr. Jörg D.

Hoppe, Vorsitzender des BÄK-Aus- schusses „Ausbildung zum Arzt/

Hochschule und Medizinische Fa- kultäten", die Anträge zur Aus- und Weiterbildung an den Vorstand zu überweisen, wurde abgelehnt.

Ein zweite Lesung wurde bean- tragt, weil Kontradiktorisches und Inkompatibles bei einigen weiterge- henden bereits beschlossenen All- gemeinmedizin-Anträgen vermutet wurde.

Relativiert wurde das Votum für das DDR-Facharztmodell allerdings durch einen geladenen und redebe- rechtigten DDR-Arzt, Dr. Gerhard di Pol, neu gewählter Vorsitzender des Landesverbandes Sachsen des Marburger Bundes, Leipzig. Dieser wies darauf hin, daß es in der DDR andere Voraussetzungen für die be- rufliche Tätigkeit und die Weiterbil- dung als in der Bundesrepublik gibt, wo die Stellen an weiterbildungsbe- rechtigten Kliniken nicht garantiert würden.

Denjenigen, die damit argumen- tierten, die durchschnittliche Wei- terbildungszeit in den Kliniken be- trage heute bereits sechs bis sieben Jahre, hielt Dr. Ursula Sehrt, Dele- gierte der ÄK Nordrhein, Mülheim, entgegen: Aus der nur unmerk- lich gestiegenen durchschnittlichen Krankenhausweiterbildungszeit/Be- rufsverweilzeit kann nicht geschlos- sen werden, ob tatsächlich sinnvoll und curricular weitergebildet wurde oder was tatsächlich ärztlich geleistet wurde (oder aber einige Zeit auch auf die Kindererziehung oder Taxi- fahren entfiel).

Dr. Klaus-Dieter Kossow, Stell- vertretender BPA-Vorsitzender, De- legierter der ÄK Niedersachsen, Achim-Uesen, der ebenfalls zum Thema „Qualifizierung" sprach: So- wohl der Enquetebericht des Bun- destages als auch der Sachverständi- genrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen hätten Mängel in der Primärversorgung festgestellt,

„die letztlich auf die Tatenlosigkeit dieses Hauses zurückzuführen sind.

Nur durch eine Entscheidung ..

kann diesem Negativtrend entgegen- gewirkt werden." Schließlich verlan- ge auch § 135, Abs. 2 SGB V Quali- tätssicherung in der ambulanten Versorgung, und es bestehe Gefahr, daß sich hier die Krankenkassen ak- tiv einmischen (hierauf wies auch Dr. Hans-Jürgen Thomas, HB-Vor- sitzender aus Erwitte/Westfalen, hin).

Wer sich für einen Mindest- Qualitätsstandard in anderen Gebie- ten der Medizin ausspreche, könne dem Gebiet der Allgemeinmedizin das gleiche Recht nicht verweigern (Dr. Hartmut Lummert, Uetze-He- nigsen/Nie dersachsen) .

Dt. Ärztebl. 87, Heft 23, 7. Juni 1990 (23) A-1843

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So kam es zu dem von den Prot- agonisten einer qualitativ verbesser- ten und im Image aufpolierten All- gemeinmedizin beifällig aufgenom-

Dr. Jörg-D. Hoppe, Vertreter der angestell- ten Ärzte im BÄK-Vorstand

menen Votum: Dem Antrag zur Ein- führung einer strukturierten geregel- ten Weiterbildung in der Allgemein- medizin wurde auch in zweiter Le- sung zugestimmt. Die übrigen Anträ- ge, die sich für eine mindestens vier- jährige Weiterbildung aussprachen, wurden in der zweiten Lesung dage- gen an den Vorstand überwiesen.

Frau Dr. Sehrt wähnte darin einen Pyrrhussieg der Allgemeinmedizin.

Wenn eine strukturierte, mindestens vierjährige Weiterbildung nicht in der Weiterbildungsordnung veran- kert werde, sei die Allgemeinmedi- zin als eigenständiges Fach in der Patientenbetreuung, an Hochschu- len, in der Forschung und Lehre tot.

Am Schluß kamen verhaltene Freude und Optimismus auf — ganz nach dem Motto: „Totgesagte leben länger, als man denkt!"

Eine Lanze für mehr Fachpersonal an den Krankenhäusern

Engagiert setzten sich die Dele- gierten des Deutschen Ärztetages auch für die berechtigten Anliegen der Ärztinnen und Ärzte in den rund 3050 bundesdeutschen Kranken- häusern ein. Auch beim Beratungs- komplex „Krankenhäuser/Stationäre Versorgung" wurde der Ärztetag

ganz seinem Selbstverständnis als die berufspolitische Interessenvertre- tung aller Ärzte und als Sachwalter einer möglichst individuellen, quali- fiziert hochstehenden ärztlichen Versorgung in allen Sektoren des Gesundheits- und Krankenhauswe- sens ,gerecht Immerhin waren nach der Arztestatistik der Bundesärzte- kammer Ende 1989 von den insge- samt 188 200 berufstätigen Ärztin- nen und Ärzten rund 90 500 in Kran- kenhäusern tätig (darunter rund 9500 in leitender und 83 000 in nicht leitender Position), eine Zähl, die um fast 18 000 die Zahl der berufstä- tigen niedergelassenen Ärzte (1989:

rund 74 000) überschreitet.

Die Delegierten unterstrichen, daß es bei ihrer Sorge um die perso- nelle Besetzung der Krankenhäuser und den Qualitätsstandard im Kran- kenhaus nicht um „Interessenparti- kularismus" gehe, sondern allein die angespannte Personalsituation so- wohl im ärztlichen Dienst und (noch mehr) im Pflegebereich zu ernsten Sorgen Anlaß gäbe.

Tatsächlich sind die Personal- planstellen viel zu eng bemessen, werden unzumutbare, meist unbe- zahlte Überstunden geleistet, wer- den immer mehr Ärzte nur noch mit befristeten Arbeitsverträgen be- schäftigt und ist auch das „Gastarzt- Unwesen" immer noch an der Tages- ordnung. Unter den elf zum The- menkomplex „Krankenhausversor- gung" gestellten Entschließungsan- trägen waren die meisten unumstrit- ten und wurden nach lebhaften De-

Dr. Ingrid Hasselblatt-Dietrich, Delegierte der Ärztekammer Hessen, ist Chirurgin

batten zumeist mit überwältigender Mehrheit angenommen

Für eine einvernehmliche Festle- gung zeitgemäßer Personalanhalts- zahlen — die gesetzlichen Kranken- kassen und die Deutsche Kranken- hausgesellschaft liegen hier seit 1981 im Clinch — ist es nach Meinung von Ärztetags-Delegierten, die besonders in Krankenhausfragen engagiert sind, „fünf Minuten vor Zwölf". Ru- dolf Henke (Nordrhein) und Dr. In- grid Hasselblatt-Dietrich (Hessen) wiesen auf die gewachsene Leistungs- intensität, die gestiegene Kranken- haushäufigkeit der Patienten bei suk-

Rudolf Henke, Nordrhein: Engagierter Ein- satz für die Krankenhauskollegen

zessive verringerter Verweildauer (sie liegt heute bei 13,1 Tagen in Akutkrankenhäusern) hin, die eine Personalaufstockung und praktikable Anhaltszahlen erforderten.

Namentlich Frau Hasselblatt- Dietrich wies auf die ungünstigen Betreuungsrelationen im Kranken- haussektor in der Bundesrepublik hin — auch unter Berücksichtigung internationaler Vergleichszahlen. So beträgt die Betreuungsrelation in den bundesdeutschen Kliniken 1,15 Mitarbeiter pro Bett, in Schweden hingegen 2,8 Mitarbeiter pro Kran- kenhausbett (bei allerdings unter- schiedlichen Strukturen und Versor- gungsaufträgen).

Die nach § 19 Abs. 1 KHG vor- gesehene Einigungsfrist für gemein- same Empfehlungen über „Maßstäbe und Grundsätze für die Wirtschaft- lichkeit und Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser, insbesondere für A-1844 (24) Dt. Ärztebl. 87, Heft 23, 7. Juni 1990

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Zahlreiche Vertreter von Presse, Rundfunk und Fernsehen verfolgten die Verhandlungen von ihrer Tribüne aus. Zum „Service" für sie gehört die mittägliche Pressekonferenz den Personalbedarf und Sachkosten"

läuft am 30. Juni 1990 aus. Scheitern die Verhandlungen erneut, was die Debattenredner befürchteten, kom- men die Rechtsfolgen des § 19 Abs. 2 KHG zum Zuge. Dann ist nämlich die Bundesregierung (mit Zustim- mung des Bundesrates) am Zuge, Personalanhaltszahlen und Maßstä- be per Rechtsverordnung zu erlassen

— im Zweifelsfall auch gegen die In- teressen der Krankenhausberufe, der Krankenhausträger und vor al- lem der Patienten. Wenn auch in den noch verbleibenden 40 Tagen bis zum Ablauf der Ausschlußfrist (und der dann einsetzenden Ersatzvor- nahme durch den Bundesverord- nungsgeber) von den Ärztetagsdele- gierten kaum noch Chancen zur Ei- nigung auf ein gemeinsames Kon- zept bei den Anhaltszahlen einge- räumt wurden, so appellierte der Ärztetag für die Anwendung eines prinzipiell geänderten, und zwar analytischen, Personalermittlungs- verfahrens, wie es die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) im März 1989 in die Verhandlungen eingebracht und wie es anläßlich ei- nes Hearings in Bonn am 23. Mai 1990 erörtert wurde. (Das nur schwach besuchte Treffen ging aus wie das Hornberger Schießen: keine Einigung, kein Kompromiß!)

Dieses Modell kontrastiert deut- lich mit dem von den Spitzenverbän- den der Krankenkassen vorgelegten

„Empirischen Konzept zur Ermitt- lung von Personalanhaltszahlen" für den gesamten Personalbereich der Kliniken.

Befristete Verträge gefährden die Versorgung

Besorgt zeigte sich der Ärztetag auch, was die Beschäftigungssituation im Krankenhaus für Teilzeitbeschäf- tigte und vor allem für Frauen betrifft.

In der Bundesrepublik arbeitet inzwi- schen jeder zehnte, im öffentlichen Dienst sogar jeder fünfte Arbeitneh- mer weniger als die tariflich verein- barte Regelarbeitszeit. Nicht ver- gleichbar mit der allgemeinen Ent- wicklung von Teilzeitarbeitsverhält- nissen ist der Anteil von Teilzeitar- beitsstellen im Krankenhausbereich,

so ein Hinweis eines „Betroffenen".

Obwohl zwischen 60 und 70 Prozent aller Ärztinnen eine Teilzeitstelle wünschen und knapp 40 Prozent al- ler vom Marburger Bund befragten Ärztinnen und Ärzte sich eine Teil- zeitstelle unter Umständen vorstel- len könnten, liegt der Anteil tatsäch- lich vorhandener Teilzeitarbeitsmög- lichkeiten bei rund fünf Prozent.

Über Betriebsvereinbarungen soll- ten verstärkt neue Formen der Teil- zeitarbeit erprobt werden, so der Te- nor eines „interfraktionellen" Antra- ges, der vom Ärztetag mit großer Mehrheit angenommen wurde.

Ein Hinweis von Ärztinnen aus dem Plenum: Nur wenigen jungen Klinikärzten gelingt es, die Weiter- bildung auch in Teilzeit zu absolvie- ren und dadurch berufliche mit fami- liären und privaten Verpflichtungen zu verbinden. Die allgemeine Ar- beitsmarktsituation hat auch dazu geführt, daß immer mehr befristete Arbeitsverträge (oftmals sind sie nur auf ein oder zwei Jahre terminiert) in der Krankenhauspraxis überhand nehmen. Obwohl der dafür erforder- liche Befristungsgrund meist nicht vorliegt, werde vielfach eine zeitliche Limitierung dennoch durchgedrückt

— vor allem bei Frauen und gegen den Protest der Betriebs- und Perso-

nalräte, berichtete Dr. Ulrike Wahl, Stuttgart. Auf Grund der rigorosen Befristung der Verträge trauten sich viele Kolleginnen und Kollegen nicht mehr, ihre tarifvertraglichen Rechte in Anspruch zu nehmen. Durch un- bezahlte und nicht durch Freizeit ausgeglichene Mehrarbeit werde über das erhebliche quantitative Stellendefizit hinweggetäuscht. Die

„Ausbeutung" des Personals und da- mit eine direkte und indirekte Sub- ventionierung der Krankenkassen und damit auch der Kliniken schade nicht nur der Krankenversorgung, sondern verstärke den Stellenmangel für arbeitslose Ärztinnen und Ärzte.

Insbesondere Schwangere wür- den insofern bei befristeten Verträ- gen ins wirtschaftliche und soziale Abseits gedrängt, als sie nach Been- digung ihrer befristeten Arbeit kei- nen Anspruch auf die sonst üblichen Erziehungszeiten und die sonst ge- währten Mutterschutzregelungen hätten. Dadurch werde der Arbeits- markt für Ärztinnen und Ärzte in ei- nem nicht unerheblichen Maße zu- sätzlich belastet (die Arbeitslosen- zahl wird bei Ärzten und Ärztinnen zur Zeit auf 8000 bis 15 000 ge- schätzt).

• Der Ärztetag sprach sich schließlich für eine leistungsgerechte Dt. Ärztebl. 87, Heft 23, 7. Juni 1990 (25) A-1845

(7)

Die „Bank der Justitiare" — für Fragen der ärztlichen Berufsordnung müssen sich ärztliche Gremien des sachverständigen Rates ihrer Juristen bedienen

A-1846 (26) Dt. Ärztebl. 87, Heft 23, 7. Juni 1990 Bezahlung der Tätigkeit von Ärztin-

nen und Arzten im Praktikum (AiP) aus. Es müsse Schluß sein mit der Hungerlohnvergütung. Heute sei der Nettolohn eines AiP nur unwesent- lich höher als der BAföG-Höchstsatz

Der 93. Deutsche Ärztetag in Würzburg hatte einen Auftrag des 92. Deutschen Ärztetages in Berlin zu erfüllen: eine kleine, aber wichti- ge Änderung der Berufsordnung. In Berlin hatte es eine lange Debatte von hohem Niveau darüber gegeben, ob und unter welchen Kautelen per- sonenbezogene Patientendaten im Rahmen von Forschungsvorhaben verwendet oder weitergegeben wer- den dürfen. In Berlin war man zu dem Schluß gekommen, daß dies un- ter sehr streng definierten Kautelen ausnahmsweise der Fall sein dürfe;

der Vorstand war beauftragt, den Absatz 7 des § 2 der Muster-Berufs- ordnung entsprechend zu ändern.

Erstaunlicherweise ging das mit der Einfügung eines einzigen Wortes in den bisherigen Text: Daten dürfen

für Studenten oder der Lohn des Reinigungspersonals im Kranken- haus. Schließlich seien AiP studierte Mediziner und Ärzte — wenn auch in untergeordneter Stellung und unter Aufsicht arbeitend. HC

',grundsätzlich" nicht unverschlüsselt oder mit Genehmigung des Betroffe- nen weitergegeben werden. „Grund- sätzlich" heißt, daß es Ausnahmen geben kann.

Inzwischen hat der Wissen- schaftliche Beirat der Bundesärzte- kammer genauer definiert, wann ei- ne solche Ausnahme anzunehmen ist (Deutsches Ärzteblatt, 5. Oktober 1989). Wie aber zu erwarten, drohte die ganze Debatte des Vorjahres von neuem zu entbrennen. Nach sieben Wortmeldungen waren allerdings die Argumente erschöpft. Die Delegier- ten billigten den Vorstandsvorschlag, verlangten aber in einem zweiten Be- schluß, daß die Ausführungen des Wissenschaftlichen Beirates in ver- bindliche Richtlinien überführt wer- den müssen.

Den Vorstandsvorschlag hatte Dr. Franz-Josef Große-Ruyken vor- getragen. Der Präsident der Landes- ärztekammer Baden-Württemberg hat im Bundesärztekammer-Vor- stand die Zuständigkeit für die Be- rufsordnung von Dr. Wilhelm Baldus übernommen, der nicht mehr für den Kammervorstand in Westfalen-Lip- pe und damit auch nicht für einen Sitz im Vorstand der Bundesärzte- kammer kandidiert hatte. bt

Dr. Franz-Josef Große-Ruyken, im BÄK-Vor- stand zuständig für die Berufsordnung

Entschließungen

Ergänzung der Berufsordnung (§ 2 Abs. 7)

„Der 93. Deutsche Ärztetag be- schließt den § 2 Abs. 7 Musterberufsord- nung in nachfolgender Fassung (Ände- rung unterstrichen):

,Zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung und Lehre dürfen der Schwei- gepflicht unterliegende Tatsachen und Be- funde grundsätzlich nur soweit mitgeteilt werden, als dabei die Anonymität des Pa- tienten gesichert ist oder dieser ausdrück-

lich zustimmt. —

Richtlinien zum Datenschutz

„Der Vorstand der Bundesärztekam- mer wird beauftragt, Richtlinien zu erar- beiten, nach denen Tatsachen und Befun- de, die der Schweigepflicht unterliegen, der wissenschaftlichen Forschung und Lehre zugeführt werden dürfen."

Ergänzung der Berufsordnung

Punkt IV der Tagesordnung

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