Die Information:
Bericht und Meinung
Kostendämpfungsgesetz Nr. 2
enthält — beispielsweise die Ver- pflichtung, zukünftig neben dem Arzneimittel-Höchstbetrag auch einen Heilmittel-Höchstbetrag jährlich mit den Krankenkassen zu vereinbaren —, bedürfen der sorg- fältigen Erörterung. Die Auswir- kungen auf eine qualitativ hoch- wertige, aber dennoch wirtschaft- liche ambulante ärztliche Versor- gung, aber auch für die Kassen- und Vertragsärzte, sind zu prüfen.
Keine Einschränkung der Therapiefreiheit
Erfreulich ist der Verzicht auf eine Arzneimittel-Positivliste für die ambulante kassenärztliche Ver- sorgung. Die in der Kabinettsvor- lage noch enthaltenen Bestim- mungen, wonach der Kassenarzt nur noch Arzneimittel aus einer solchen Liste verschreiben sollte, sind im Regierungsentwurf ersatz- los entfallen. Auch in dieser Frage hat sich die FDP gegen den größe- ren Koalitionspartner behauptet.
Für den Arzt bleibt es somit auch in der ambulanten kassenärztli- chen Versorgung bei der freien Wahl unter allen vom Bundesge- sundheitsamt zugelassenen Arz- neimitteln. Eine Spaltung des Arz- neimittelmarktes — ohne Ein- schränkungen für Privatpatienten, eingeschränkt für Kassenpatien- ten — bleibt Ärzten wie Versicher- ten erspart. Die Therapiefreiheit des Kassenarztes wird nicht einge- schränkt; ihm obliegt, bei der Aus- wahl des medizinisch sachgerech- ten Arzneimittels im Einzelfall gleichzeitig auch das Wirtschaft- lichkeitsgebot zu beachten. Ange- sichts der unverändert hohen Zu- wachsraten der Ausgaben der Krankenkassen für verordnete Arzneimittel muß darauf immer wieder hingewiesen werden.
In Wertung der Anstrengungen, ja der Erfolge der Kassenärzte um Kostenbalance in der gesetzlichen Krankenversicherung ist es kaum nachvollziehbar, wie sehr seitens der Vertreter des Bundesarbeits- ministeriums bis zum letzten Augenblick gerade um diejeni-
gen Bestimmungen gerungen wur- de, die den Sektor der ambulan- ten kassenärztlichen Versorgung empfindlich reglementiert und das Bemühen der Kassenärzte um Ko- stendämpfung zunichte gemacht hätten. Dieses Verhalten ist um so verwunderlicher, als der für die Krankenversicherung zuständige Abteilungsleiter im BMA, Ministe- rialdirektor Albert Holler, in einem Zeitschriftenartikel den Kassen- ärzten noch vor kurzem attestier- te, daß sie es seien, die „schon heute" als einzige Gruppe „we- sentlich zur Kostendämpfung bei- tragen".
Erste Lesung am 17. September
Auch insoweit ist es konsequent und richtig, daß am Ende mit der gesundheits- und sozialpolitisch wichtigen Grundsatzentscheidung zugunsten des Erhaltes des bishe- rigen Handlungsraumes der ge- meinsamen Selbstverwaltung und der Vertragsfreiheit zwischen Ärz- ten und Ersatzkassen sich die Ver- nunft bei den Verantwortlichen durchgesetzt hat. Damit hat sich die vom Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, Professor Volrad Deneke, im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT vom 13. August 1981 gestellte Prognose hinsicht- lich der Standfestigkeit der FDP erfüllt. Entgegen den ursprüngli- chen Plänen sind die für die ambu- lante kassenärztliche Versorgung und das System der gegliederten Krankenversicherung geltenden grundlegenden Gesetzesregelun- gen unversehrt erhalten geblie- ben. Bleibt zu hoffen, daß dies bis zum Ende der weiteren parlamen- tarischen Beratungen Bestand hat. Die erste Lesung des Gesetz- entwurfes findet schon am 17.
September im Bundestag statt.
Dr. med. Eckart Fiedler Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
NACHRICHTEN
Referentenentwurf für eine neue GOÄ
Der Referentenentwurf für eine neue Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ist vom Bundesar- beitsministerium fertiggestellt und an die von der Neuregelung be- troffenen und als sachverständig zu hörenden Institutionen, Organi- sationen und Verbände versandt worden. Er sieht einen gestuften Multiplikator vor. Nach Paragraph 5 des Entwurfs soll sich die Höhe der einzelnen Gebühren nach dem Ein- bis Dreifachen des Vergü- tungssatzes bemessen. Die Novel- le enthält auch detaillierte Vor- schriften über die Abrechnung der Vergütung.
Nach Mitteilung des Bundesar- beitsministeriums ist für Beratung, Beschlußfassung und Verabschie- dung einer neuen GOÄ ein Ter- minplan vorgesehen, der „eine ausreichende Diskussion" ermög- lichen soll. Eine Sachverständi- gen-Anhörung soll am 13. Oktober in Bonn stattfinden.
Als erstes Gremium der Bundes- ärztekammer hat sich die Deut- sche Akademie der Fachärzte am 29. August in München mit der Vorlage beschäftigt. Dabei wurde in Übereinstimmung der beiden Vorsitzenden des gemeinsamen Ausschusses der Bundesärzte- kammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung „Gebühren- ordnung", Dr. Gustav Osterwald, Vizepräsident der Bundesärzte- kammer, und Dr. Gerhard Löwen- stein, Vorstandsmitglied der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung, mit der Geschäftsführung der Bundesärztekammer festgestellt, daß der Entwurf in seinen ent- scheidend wichtigen Bestimmun- gen dem letzten Stand der Gesprä- che mit Bundesarbeitsminister Dr.
Ehrenberg in dieser Sache deut- lich zu Lasten der Ärzte wider- spricht.
Der Vorstand der Bundesärzte- kammer wird sich noch mit dem Entwurf befassen. Mi/DÄ
1762 Heft 38 vom 17. September 1981 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT