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Archiv "Verweildauer: Kassen dürfen prüfen" (14.06.2002)

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eit mehr als 100 000 Un- fälle ereignen sich jähr- lich zwischen in Deutsch- land und im Ausland versicher- ten Autofahrern, die meisten davon in den Ferienmonaten.

Oft wissen die Beteiligten nicht, wie die Schadenregulie- rung gehandhabt wird.

Grundsätzlich gilt: Unfallschä- den werden nach dem Recht des Landes reguliert, in dem sie entstanden sind. Schadener- satzrecht und Leistungsumfang sind in den einzelnen Ländern allerdings sehr unterschiedlich.

Wird ein Autofahrer in Deutschland in einen Unfall verwickelt, den ein im Ausland versicherter Fahrer verursacht, kann er sich zur Schadenregu- lierung an das „Grüne-Karte- Büro“ in Hamburg, Glocken- gießerwall 1, wenden. Das Büro beauftragt dann eine deutsche Versicherungsgesellschaft, die den Schaden nach deutschem Recht reguliert. Es gelten die gesetzlichen Mindestdeckungs- summen, also 2,5 Millionen Eu- ro für Personenschäden, maxi-

mal 7,5 Millionen Euro pro Un- fall und 500 000 Euro für Sach- schäden. Hat der hierzulande versicherte Autofahrer den Un- fall verursacht, reguliert seine Versicherung die Schadener- satzansprüche des Ausländers nach hiesigem Recht.

Wird ein in Deutschland ver- sicherter Autofahrer im Aus- land in einen Unfall verwickelt, muss er seine Ersatzansprüche bei der Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend machen.

Dies kann mit Schwierigkeiten verbunden sein. Oft liegen die

Entschädigungssummen unter deutschem Standard, Schmer- zensgeld gibt es selten, Nut- zungsausfall wird nicht berech- net, und Rechtsanwaltskosten werden nicht erstattet.

An dieser Stelle setzt die neue Ausland-Schadenschutz-Versi- cherung (ASSV) der HUK-Co- burg an. Die Police stellt den ge- schädigten Versicherungsneh- mer so, als hätte sich das Scha- denereignis in Deutschland er- eignet. Der Versicherungsneh- mer wendet sich an die HUK- Coburg und erhält dort alle Lei- stungen, auf die er Anspruch hätte, wenn der Verursacher mit den gleichen Versicherungssum- men versichert wäre wie er selbst. Auf Anfrage informiert die Versicherung über die Mög- lichkeiten ärztlicher Versorgung im Ausland oder benennt einen deutsch oder englisch sprechen- den Arzt. Nahe Verwandten werden auf Wunsch benachrich- tigt. Die ASSV wird als Zusatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung angeboten und kostet 21,50 Eu- ro im Jahr. Rolf Combach

Urlaubsreise

Autounfälle im Ausland können ihre Tücken haben

Versicherungen

Verweildauer

Kassen dürfen prüfen

Die gesetzlichen Krankenkassen sind berechtigt zu prüfen, ob es medizinisch notwendig war, dass ein Krankenhaus ein Mit- glied (das hier 58 Tage stationär untergebracht war – Kosten:

2 700 Euro) für die berechnete Zeit behandelt hat. Sie dürfen die Behandlungsunterlagen vor Bezahlung der Rechnung ein- sehen und benötigen dafür nicht die Einwilligung ihres Versi- cherten. (Sozialgericht Dortmund, Az.: S 41 KR 176/99) WB

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