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Archiv "Unfall im Ausland: Neue Regeln" (06.07.2001)

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Die Kölner Versicherung Axa Colonia will das Vorsorgege- schäft in den nächsten Jahren deutlich ausbauen. Motor dazu ist die neue Axa Bank, die der Konzern zum Jahresanfang als Frankfurter Bodenbank von der dänischen Bankgesellschaft Nyskredit gekauft hat. Nach Immobilienfinanzierung, Pri- vatdarlehen, Spar- und Fest- geldkonten werde die Bank ihr Angebot in den nächsten Mo- naten um eine Vermögensver- waltung auf Fondsbasis für Pri- vatkunden sowie um Depots für Investmentfonds ergänzen, kündigte die Axa Colonia Kon- zern AG auf ihrer Jahrespresse- konferenz an.

Punkten will Axa Colonia auch mit Produkten für die

„Riester-Rente“ – einer von Arbeitsminister Walter Riester

(SPD) angeregten staatlich ge- förderten Ergänzung der ge- setzlichen Rentenversicherung.

Mit einem aus Renten- und Ka-

pitallebensversicherung beste- henden Produkt will Axa die

„weitreichenden Versorgungs- lücken“ vieler Bürger schließen.

Drei weitere Angebote sollen bis Jahresende folgen.

Im laufenden Jahr will Axa Colonia die Beitragseinnahmen um ein bis zwei Prozent steigern, wobei vor allem das Neuge- schäft in der Lebensversiche-

rung sowie die Krankenversi- cherung überdurchschnittlich zulegen sollen. In der Schaden- und Unfallversicherung wird wegen des anhaltenden Preis- kampfes im Industriekundenge- schäft mit einem weiteren leich- ten Rückgang gerechnet. Im Jahr 2000 steigerte die Axa Co- lonia ihre Beiträge um 8,1 Pro- zent auf 13,1 Milliarden DM.ddp

Axa Colonia

Hoffen auf Riester-Rente

Versicherungen

Unfall im Ausland

Neue Regeln

Ein Autofahrer, der ohne Verschulden im Ausland in einen Unfall verwickelt wurde, muss seine Schadenersatzansprüche vor Ort bei der ausländischen Versicherung geltend machen. Bei aller Hilfestellung, die eine Rechtsschutzversicherung dabei leisten kann, ist dies oft eine mühsame Angelegenheit.

Dies soll sich mit der „4. Kraftfahrthaft- pflicht-EU-Richtlinie“ ändern: Alle Versiche- rungen innerhalb der Europäischen Union sind dann gehalten, in jedem Land der EU ei-

nen Schadenrepräsentanten zu installieren.

Im Ausland Geschädigte können sich dann in ihrem Heimatland an den Repräsentanten der haftpflichtigen ausländischen Versicherung halten. Maßgeblich bleibt aber auch dann das Schadenersatzrecht des Unfallortes.

Da dieses oft weniger Leistungen für das Unfallopfer als das deutsche Recht vorsieht, will die HUK-Coburg als eine der ersten Ver- sicherungen ihren Kunden zum 1. Januar 2002 ein weitergehendes Angebot machen: eine Police, die HUK-Kunden nach einem unver- schuldeten Unfall im Ausland die Reali- sierung ihrer Ansprüche nach deutschem Schadenersatzrecht sicherstellt. Die Police soll

50 DM kosten. rco

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