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Archiv "3 Fragen an… Dr. med. Gerald Burgard, Chefarzt für Anästhesie am Helios-Klinikum Erfurt" (16.03.2007)

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A696 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 11⏐⏐16. März 2007

P O L I T I K

wachung einer unkritischen Narko- se übernehme, damit zum Beispiel ein Oberarzt einem Assistenzarzt bei einer komplizierten Narkose as- sistieren könne. Im Vergleich zu an- deren Krankenhäusern, in denen ein erfahrener Arzt einem unerfahrenen Arzt in einer Krisensituation bei- springen müsse und dann die Anästhesiepflegekraft die Narko- seüberwachung übernehme, bringe das Helios-System sogar eine Qua- litätssteigerung mit sich, argumen- tierte Burgard: „Schließlich sind unsere MAfAs für diese Fälle besser qualifiziert als herkömmliche Anäs- thesiepflegekräfte.“

Auch die beteiligten Ärzte gehen ein Risiko ein

Prof. Dr. med. Hugo van Aken hält diese Argumente für vorgeschoben.

Der DGAI-Präsident ist überzeugt, dass Helios mit der Umsetzung des

MAfA-Konzepts vorrangig kos- tenintensive ärztliche Arbeit ein- sparen will. Die Delegation ärztli- cher Leistungen sei aber insbeson- dere in der Anästhesie viel zu ge- fährlich. „Schwere Anästhesiezwi- schenfälle sind zwar selten, aber wenn sie auftreten, dann handelt es sich um lebensbedrohliche und ge- fährliche Krisen“, sagte der Direk- tor der Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie und operative In- tensivmedizin am Universitätsklini- kum Münster. In solchen Situatio- nen sei fachärztliches Know-how unabdingbar, um drohenden Scha- den vom Patienten abzuwenden:

„Oft liegen zwischen Erkennen ei- nes sich ankündigenden Zwischen- falls und dessen Beherrschen nur wenige Minuten. Ist der Anästhe- sist, wie im MAfA-Konzept vorge- sehen, in Rufweite – beispielsweise in einem anderen Operationssaal –

so fehlen diese lebenswichtigen Mi- nuten.“ Hinzu komme, dass die ers- ten Alarmzeichen einer Komplika- tion oft nicht erkannt würden und der Anästhesist deshalb häufig nicht oder zu spät gerufen werde.

Doch nicht nur für den Patienten birgt das MAfA-Konzept Risiken:

„Hat der Arzt bei einem Zwischen- fall zwischenzeitlich den Operati- onssaal verlassen, liegt ein schwerer Kunstfehler vor“, betonte van Aken.

Dr. iur. Elmar Biermann, Justiziar des BDA, bestätigte diese Einschät- zung anhand der vier „Parallelnar- koseurteile“ des Bundesgerichts- hofs (BGH), in denen die rechtli- chen Mindestanforderungen für die Durchführung und Überwachung von Narkosen festgelegt wurden.

Demnach dürfen Anästhesieverfah- ren grundsätzlich nur von einem als Facharzt ausgebildeten Anästhesis- ten oder – bei einem entsprechend fortgeschrittenen Ausbildungsstand – zumindest unter dessen Aufsicht von einem anderen Arzt vorgenom- men werden, „wobei Blick oder Rufkontakt bestehen muss“. Aus- drücklich legte der BGH fest, dass im Spannungsverhältnis zwischen wirtschaftlichen Überlegungen und der Einhaltung der gebotenen Stan- dards Letzteren der Vorrang einge- räumt werden müsse. „Die Sicher- heit der Patienten“ geht „allen ande- ren Gesichtspunkten vor“ und darf nicht „etwaigen personellen Eng- pässen geopfert werden“.

Helios beugt sich dem Druck

„Wenn die Fachgesellschaft festlegt, dass eine Narkose eine ärztliche Tätigkeit ist, dann ist die Rechtslage klar“, ergänzte der Münchener Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. Dr. rer.

pol. Klaus Ulsenheimer – und dies ist der Fall: DGAI und BDA lehnen die auch nur zeitweise Betreuung von Patienten während der Narkose durch MAfAs strikt ab. „Nach dem Gehörten gibt es nur eine Schluss- folgerung für einen Vorstand: Finger weg von der Zuständigkeit der Anästhesisten für die Narkosen“, schlussfolgerte Rüdiger Strehl, kauf- männischer Direktor des Univer- sitätsklinikums Tübingen und Gene- ralsekretär des Verbands der Univer- sitätsklinika Deutschlands.

DÄ: Herr Dr. Burgard, hat Helios das MAfA-Konzept auf den Weg gebracht, um Kosten zu sparen?

B

Buurrggaarrdd::Nein. Helios hat ganz im Gegenteil in die Ausbildung investiert, um zu erreichen, dass das Know-how in den Operationssälen steigt. Das heißt: Wir haben ein Qualifizie- rungsprogramm für Anästhe- siefachpflegekräfte, das MAfA- Konzept, auf den Weg gebracht, um die Ausbildung unserer Krankenpflegekräfte zu verbes- sern und damit die Qualität der Patientenbetreuung während der Narkose insgesamt zu erhöhen.

DÄ: Hat der Konzern die Brisanz des Themas unterschätzt?

B

Buurrggaarrdd::Wir fühlen uns in der momentan geführten Diskussion missverstanden, denn das MAfA-Konzept hat nicht zum Ziel, geltende Richtlinien der

Fachgesellschaften zu miss- achten. Möglicherweise haben wir selbst zu Missverständnissen Anlass gegeben, indem wir nicht deutlich genug herausgestellt haben, dass der MAfA ein Quali- fizierungsprogramm für Anästhe- siepflegekräfte ist und eben kein neues Berufsbild, das die beste- hende ärztliche Verantwortung aufweicht. Helios hat zur Bekräf- tigung seiner Position und zur Klarstellung, dass die MAfAs an den Kliniken auf der Linie der Fachgesellschaften agieren und damit also keine ärztlichen Tätig- keiten übernehmen, aktuell eine Konzernregelung an seine Chef- ärzte verschickt. Die Ärzte sind auf diese Weise noch einmal angeleitet, dass sie den MAfA innerhalb des durch den Berufs- verband Deutscher Anästhesis- ten und der Deutschen Gesell- schaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin vorgegebenen Rahmens einsetzen und nicht darüber hinaus.

DÄ: Helios hat demnach auf die massive Kritik der Fach- gesellschaften reagiert?

B

Buurrggaarrdd::Der zentrale Vorwurf der Verbände, Helios wolle durch MAfAs Kosten und Ärzte sparen, ist falsch. Er wider- spricht den klaren und nach- prüfbaren Festlegungen im Konzern. Das MAfA-Konzept ließ es bisher in Einzelfällen zu, dass in unkritischen Phasen der Narkose die Überwachung der Narkose unter Verantwor- tung eines Arztes einem speziell qualifizierten Anästhe- siefachpfleger übertragen wird. In diesem Punkt haben die Fachgesellschaften und nunmehr auch die Kammern Bedenken geäußert. Wir haben uns daher entschlossen, diesen Bedenken in vollem Umfang Rechnung zu tragen, und dies verbindlich mit einer Konzernregelung, die auch in Erfurt zur Anwendung kommt, umgesetzt.

3 FRAGEN AN…

Dr. med. Gerald Burgard, Chefarzt für Anästhesie

am Helios-Klinikum Erfurt

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