• Keine Ergebnisse gefunden

Dazu soll im Vernehmlassungsverfahren und auch in der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz insbesondere darauf hingewiesen werden

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Dazu soll im Vernehmlassungsverfahren und auch in der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz insbesondere darauf hingewiesen werden"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

M 141/2005 VOL 17. August 2005 43C Motion

2465 Gerber, Gohl (SVP) Rösti, Kandersteg (SVP)

Weitere Unterschriften: 21 Eingereicht am: 13.06.2005

Erhaltung von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen im ländlichen Raum

Der Regierungsrat wird beauftragt, sich im Rahmen der Vernehmlassung zur AP 2011 dafür einzusetzen, dass die strategischen Erfolgspotentiale der landwirtschaftlichen Produktion weiterhin ausgeschöpft werden können und die Landwirtschaft damit ihren Beitrag an die dezentrale Besiedlung auch in Zukunft leisten kann. Dazu soll im Vernehmlassungsverfahren und auch in der Landwirtschaftsdirektorenkonferenz insbesondere darauf hingewiesen werden,

- dass Änderungen am Direktzahlungssystem keinen Mittelabfluss aus dem Kanton Bern zur Folge haben,

- dass der Erhalt der Siloverzichtszulage unabdingbar ist für die Produktion von qualitativ hochstehenden Rohmilchkäsen und

- dass eine möglichst hohe Verkäsungszulage auch in Zukunft Voraussetzung für eine gute Wertschöpfung in den ländlichen Regionen des Kantons Bern ist.

Begründung

Umgestaltung Direktzahlungssystem

Im Rahmen der AP 2011 soll auch das Direktzahlungssystem umgestaltet werden.

Modellrechnungen aus der Studie „Die Weiterentwicklung der schweizerischen Milch- und Fleischproduktion bis ins Jahr 2011“ der FAT in Tänikon zeigen, dass die Einführung eines Raufutterverzehrerbeitrags für Milchkühe zu einer regionalen Umverteilung der Mittel vom Berg- ins Tal- und Hügelgebiet führt. Hier ist es unabdingbar, dass sich der Regierungsrat dafür einsetzt, dass die Summe der Direktzahlungen im Kanton Bern gehalten werden kann. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass das Berg- und Hügelgebiet nicht zum Verlierer einer Umverteilung wird.

Der Erhalt der Summe der Direktzahlungen im Kanton Bern ist auch für die Wirtschaft in den ländlichen Regionen von grosser Bedeutung. Die Bauernfamilien investieren das Geld in ihren Betrieb und davon profitiert das Gewerbe in der jeweiligen Region.

Die geplanten Änderungen in der Agrarpolitik, die mit der AP 2011 angegangen wird, haben ebenfalls grosse Auswirkungen auf den Ackerbau. Gemäss einer Studie der Produzentenorganisationen im Ackerbau (Schweizerischer Getreideproduzentenverband, Schweizerischer Verband der Zuckerrübenproduzenten, Vereinigung Schweizer

(2)

2

Kartoffelproduzenten und swisssem) bedeuten die vorgeschlagenen Massnahmen einen Verlust von rund 209 Mio. Franken (gesamtschweizerisch) für die Produzenten im Ackerbau.

Käseproduktion - Potential und Stärke des ländlichen Raumes

Die Milchproduktion auf der Basis der silofreien Fütterung eignet sich bestens zur standortgerechten Nutzung der Wiesen und Weiden. Dank der Milchproduktion und der dezentralen Verarbeitung der Milch in den gewerblichen Käsereien, kann ein wichtiger Beitrag zur Erfüllung des Verfassungsauftrages „Beitrag zur dezentralen Besiedelung des Landes“ geleistet werden. Es ist allseits bekannt, dass die Randregionen zunehmend an wirtschaftlicher Bedeutung verlieren. Eine Reduktion der Siloverzichtszulage würde genau dieses Problem zusätzlich verschärfen. Verarbeitungsalternativen auf der Basis von Silomilch sind in den Randregionen wirtschaftlich kaum realistisch. Aus regionalpolitischer Sicht müsste eine Schwächung der Siloverzichtszulage als ein Fehlentscheid betrachtet werden und stünde eindeutig im Widerspruch zum erwähnten Verfassungsauftrag.

Die Käseproduktion stellt für die Randregionen ein Potential und eine Stärke dar, die man nicht unnötig schwächen sollte. Die Arbeitsgruppen Wachstumsstrategie Emmental und Oberland, welche im Zusammenhang mit der kantonalen Wachstumsstrategie, Wachstumsmöglichkeiten der Region formuliert, hält fest, dass der Kanton sich in der Strukturfrage von Käsereien engagieren soll. Eine effiziente Verarbeitung von silofreier Milch zu qualitativ hochstehenden Produkten ist gerade auch fürs Emmental und auch für die Alpen im Berner Oberland unabdingbar. Die Wertschöpfung der Milchverarbeitung muss in den Regionen erhalten werden. Eine Veredelung der Milch in der Region ist auch ökologisch sinnvoll.

Die Milch aus silofreier Fütterung bildet die Basis für die Käseexporte

Es ist eine Tatsache, dass die wichtigsten Exporte der Land- und Milchwirtschaft über Milchprodukte aus silofreier Fütterung (z.B. Emmentaler, Bergkäse, Alpkäse AOC) erfolgen.

Soll die Milchmenge gehalten und ausgedehnt werden, kommt diesen Produkten eine zentrale Stellung zu. Dieses Stützungsinstrument zugunsten der Milchproduktion aus silofreier Fütterung und damit die gewerbliche und private Käseherstellung, darf daher nicht geschwächt werden. Der Abbau der unter dem alten Regime geschaffenen Überkapazitäten, die Aufhebung der EU-Exportsubventionen und die Marktöffnung (Bilaterale Verträge CH-EU) sowie setzen diesen Produktionsbereich bereits unter einen enormen Druck.

Die silofreie Milch ist vielerorts auch schon zur Mangelware geworden. In Europa macht sie nur noch 3% der Gesamtmenge aus. Hier geht ein Produktionspotential verloren. Der Verlust wird vielerorts auch nicht mehr rückgängig zu machen sein.

Die Produktion von silofreier Milch ist mit höheren Kosten verbunden (z.B. Schlagkraft bei Heuernte, Bedarf an Arbeitskräften, Infrastruktur/Heuraum und Maschinenkosten).

Zu beachten ist, dass die Siloverzichtszulage und auch die Verkäsungszulage absolut marktkonform sind. Wettbewerbsfähigere Käsesorten, z.B. wie Tête de Moine, können sich gegenüber anderen Sorten durchsetzen, da jede Käsesorte pro Kilogramm eingesetzte Milch gleich gestützt wird. Die Zulagen sind im Gegensatz zu den Beihilfen international nicht bestritten und kompatibel mit den WTO Auflagen.

Gesetzgeber will verbindliche Siloverzichtszulage

In der Schlussabstimmung vom Juni 2003 hat das Parlament beschlossen, die Zulage für Fütterung ohne Silage auch weiterhin verbindlich im Gesetz zu regeln. In der AP 2007 wurde die Siloverzichtszulage ohne „Kann-Formulierung“ in Artikel 39 des Landwirtschaftsgesetztes festgeschrieben. Diesem Beschluss des Gesetzgebers soll auch im Rahmen der Agrarpolitik 2011 Rechnung getragen werden. Es sollen keine Kürzungen in der Höhe der Zulage ins Auge gefasst werden.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Gewährt: 20.06.2005

(3)

3

Antwort des Regierungsrates

Mit dem Vorstoss soll der Regierungsrat beauftragt werden, sich im Rahmen der Vernehmlassung zur Reformetappe Agrarpolitik 2011 (AP 2011) dafür einzusetzen, dass die Berner Landwirtschaft ihre strategischen Erfolgspotentiale weiterhin ausschöpfen kann und ihren Beitrag an die drei Ziele gemäss Artikel 104 Absatz 1 der Bundesverfassung, insbesondere die dezentrale Besiedlung des Landes im Sinne von Buchstabe c, weiterhin zu leisten im Stande ist.

Mit der AP 2011 will der Bundesrat die künftigen Herausforderungen für die Schweizer Landwirtschaft im Rahmen der Umsetzung der voraussichtlichen WTO-Verpflichtungen aktiv angehen. Er rechnet damit, dass die Umsetzung dieser WTO-Vorgaben eine Reduktion des landwirtschaftlichen Produktionswertes um rund 1.5 bis 2.5 Mrd. Franken gegenüber den Referenzjahren 2001/2003 zur Folge haben wird. Vor dem Hintergrund einer WTO-bedingten drastischen Umlagerung von Marktstützungsmitteln in Direktzahlungen in den Etappen AP 2011/2015 kann der Regierungsrat die in der Motion dargestellten Überlegungen nachvollziehen. Die erste Forderung des Vorstosses deckt sich weitestgehend mit der Motion Oesch (M 022/2004; Gezielte Massnahmen zur Verbesserung der bäuerlichen Einkommen und zur Sicherung der Milchproduktion), die vom Grossen Rat in der April-Session 2004 mit 114:0 Stimmen überwiesen worden ist. Bei der zweiten und dritten Forderung des Vorstosses geht es um die Stützungsmittel in der Käsemarktordnung. Diese beiden Forderungen, die aus Sicht der Milchwirtschaft durchaus berechtigt sind, liegen nur bedingt auf der Linie der bundesrätlichen Strategie (leicht reduzierter Zahlungsrahmen in der AP 2011, WTO-bedingter Abbau von Marktstützungsmitteln, Umwandlung der frei werdenden Marktstützungsmittel in Direktzahlungen).

Mit Bezug auf die in der Motion angesprochenen Änderungen/Umgestaltungen im Direktzahlungssystem weist der Regierungsrat darauf hin, dass es sich nicht in erster Linie um Änderungen des Systems an sich handelt, sondern um eine Umlagerung von Marktstützungsmitteln in Direktzahlungen. Aufgrund des WTO-Rahmenabkommens absehbar ist die künftige Stellung der Direktzahlungen: Diese sind durch die Green Box abgestützt. Selbst wenn die Green Box im Rahmen der weiteren Verhandlungen hinsichtlich gewisser Kriterien überprüft und geklärt wird, werden ihre Existenz und Grundsätze nicht in Frage gestellt. Ebenfalls absehbar ist die künftige Stellung der Marktstützungsmassnahmen jeglicher Art: Sie werden von der WTO immer stärker unter Druck geraten; dabei sind auch die Verkäsungs- und Siloverzichtszulagen nicht ausgenommen.

Die Agrarstrategie des Bundes, wonach die unternehmerische Dimension in der Landwirtschaft gestärkt und der Strukturwandel akzeptiert werden muss, ist im Grundsatz mit dem WTO-Rahmenabkommen deckungsgleich. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat die Absicht, die den Handel verzerrende Inlandstützung stark abzubauen, die Exportsubventionen gänzlich abzuschaffen und die dadurch frei werdenden Marktstützungsmittel in Direktzahlungen umzuwandeln. Der Regierungsrat wird sich im Rahmen der Vernehmlassung nochmals deutlich dafür einsetzen, dass die gemäss bundesrätlicher Strategie frei werdenden Marktstützungsmittel vollumfänglich in bestehende Direktzahlungen umgelagert werden. Im Vordergrund steht dabei nach wie vor die Forderung, die in der Vernehmlassung zur Reform der AP 2007 sowie im Schreiben, das der Regierungsrat gestützt auf die erwähnte Motion Oesch (M 022/2004) an den Vorsteher des EVD gerichtet hat, gestellt worden ist: „Zur Einkommensverbesserung in der Landwirtschaft – namentlich in den Milch- bzw. Viehproduktionsbetrieben im Hügel- und Berggebiet – ist eine rasche und gezielte Erhöhung der Beiträge für die Haltung Raufutter verzehrender Nutztiere (inkl. Milchkuhprämie) sowie der Beiträge für die Tierhaltung unter erschwerenden Produktionsbedingungen (TEP-Beiträge) vorzunehmen“. Mit der Einführung eines Raufutterbeitrages für die Milchkühe und einer kräftigen Erhöhung der TEP-Beiträge könnte im Hügel- und Berggebiet die Siloverzichtszulage und die Verkäsungszulage weitgehend kompensiert werden, womit indirekt auch der zweiten und

(4)

4

dritten Forderung des Vorstosses Rechnung getragen würde – und zwar ohne zwischen der Milch- und Fleischproduktion neue Disparitäten zu schaffen.

Die im Vorstoss zitierte Studie der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich „Die Weiterentwicklung der schweizerischen Milch- und Fleischproduktion bis ins Jahr 2011“ ist durch die im Februar 2005 publizierte Strategie des Bundesrates in der AP 2011 bereits überholt. Nach dieser Strategie sollen zur Sicherstellung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen mit den in der Marktstützung frei werdenden Mittel folgende Direktzahlungen erhöht werden:

a. Für die Haltung von Milchkühen, die heute keinen RGVE-Beitrag erhalten, soll künftig ein solcher ausgerichtet werden. Die dazu benötigten Mittel sollen hauptsächlich aus der Milchmarktstützung stammen.

b. Im Ackerbau soll mit einem Zusatzbeitrag für das offene Ackerland die Schwellenpreissenkung für die Getreideproduzenten teilweise kompensiert werden.

c. Im Rahmen der Marktstützungsumlagerung sollen ebenfalls die Beiträge für Tierhaltung unter erschwerten Produktionsbedingungen (TEP-Beiträge) erhöht werden. Dadurch wird dem durch die Abschaffung der Milchkontingentierung verursachten negativen Effekt im Berggebiet gezielt begegnet.

d. Ein Teil der Stützung für Obst- und Obstsaftkonzentrat soll in zusätzliche Direktzahlungen für Hochstammobstbäume im Rahmen von Vernetzungsprojekten (ÖQV) umgelagert werden.

Im Bereich Umlagerung von Marktstützungsmitteln in Direktzahlungen ist die Strategie des Bundesrates schon sehr präzis. Aufgrund dieser bundesrätlichen Strategie stehen die Chancen im Sinne der Motion somit gut, dass die Summe der Direktzahlungen in der Berner Landwirtschaft gehalten werden kann.

Der ersten Forderung des Vorstosses wurde seitens des Bundes bisher noch nicht entsprochen. Der Regierungsrat erachtet deshalb eine nochmalige Intervention im Rahmen der Vernehmlassung zur Reformetappe AP 2011, welche im Zeitraum September-Dezember 2005 geplant ist, als angebracht. Gleichzeitig wird er sich im Sinne der beiden anderen Forderungen des Vorstosses für möglichst hohe Siloverzichts- und Verkäsungszulagen einsetzen. Damit wird den Anliegen der Motion Rechnung getragen.

Allfällige Konsequenzen der Intervention haben keine finanziellen und personellen Auswirkungen für den Kanton Bern.

Antrag: Annahme der Motion An den Grossen Rat

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Es muss davon ausgegangen werden, dass der finanzielle und zeitliche Aufwand für die notwendigen Massnahmen erheblich sein wird und dass deren Realisierung nicht

Ein unabhängiger Bericht, der die Korrektheit der Stimmregister attestiert, verhindert, dass sich die Befürworter und die Gegner während der Abstimmungskampagne nicht

Zudem wird sich der Regierungsrat im Rahmen der Vernehmlassung zur AP 2011 generell für einen sozialverträglichen Strukturanpassungsprozess in der Landwirtschaft und für

Dabei zeigte sich einerseits, dass allenfalls bereits gute Resultate mit einer erheblich geringeren Ausbaggerung und dementsprechend geringeren Kosten realisiert

Sie soll sich über aktuelle Schulversuche und Forschungen zum Thema „altersgemischtes Lernen„ auf dem Laufenden halten, die ganze Thematik durch Forschung und Entwicklung

Die geplante Dreifachturnhalle für das Gymnasium Thun – Schadau soll nicht nur den Turn- und Sportunterricht des Gymnasium Thun – Schadau sondern auch den Turn-

Der Regierungsrat wird aufgefordert, sich umgehend dafür einzusetzen, dass für die Arteplage Biel die zugesicherte Finanzgarantie für deren Rückbau

Der Regierungsrat hat bereits 2011 im Rahmen der Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2014-2017 darauf hingewiesen, dass für die Biodiversitäts- und die