• Keine Ergebnisse gefunden

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 1 von 2 -

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

WZG§4UTRECHTBek

Ausfertigungsdatum: 01.03.1968 Vollzitat:

"Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes vom 1. März 1968 (BGBl. I S. 212)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 14. 3.1968 +++) ----

(1) Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes in der Fassung vom 2. Januar 1968

(Bundesgesetzbl. I S. 1, 29) wird in der Anlage ein amtliches Prüf- und Gewährzeichen bekanntgemacht, das in der Reichsmünze Utrecht des Königreichs der Niederlande eingeführt ist.

(2) Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 30. Oktober 1967 (Bundesgesetzbl.

I S. 1122).

Schlussformel  

Der Bundesminister der Justiz Anlage  

 (Fundstelle: BGBl. I 1968, 212)

 Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes in der Fassung vom 2. Januar 1968 (Bundesgesetzbl.

I S. 1, 29) wird in der Anlage ein amtliches Prüf- und Gewährzeichen bekanntgemacht, das in der Reichsmünze Utrecht des Königreichs der Niederlande eingeführt ist.

 Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 30. Oktober 1967 (Bundesgesetzbl. I S.

1122).

 Bonn, den 1. März 1968  

D e r B u n d e s m i n i s t e r d e r J u s t i z D r . H e i n e m a n n

  

(2)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 2 von 2 -

 

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Dezember 1974 (Bundesgesetzbl. 3416), wird bekanntgemacht, daß das Kennzeichen des Sekretariats des Commonwealth (Anlage) von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen ist..

Juni 1970 (Bundesgesetzbl. 821), werden in der Anlage amtliche Prüf- und Gewährzeichen bekanntgemacht, die in der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik eingeführt sind..

3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, die Abkürzung und das Kennzeichen der

3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, Abkürzungen und das Kennzeichen des Internationalen

Januar 1968 (Bundesgesetzbl. 805), wird bekanntgemacht, daß das Zeichen der Umwelt-Konferenz der Vereinten Nationen (Anlage) von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen ist..

3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, die Flagge und die Kennzeichen der..    Postunion für

Juni 1970 (Bundesgesetzbl. 805), wird bekanntgemacht, daß die in der Anlage wiedergegebene Abkürzung der französischen Bezeichnung des Internationalen Verbandes zum Schutz

(Bundesgesetzbl. 1, 29) werden in der Anlage amtliche Prüf- und Gewährzeichen bekanntgemacht, die in der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien eingeführt sind. (2)