• Keine Ergebnisse gefunden

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 1 von 2 -

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

WZG§4CANBek

Ausfertigungsdatum: 20.11.1986 Vollzitat:

"Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes vom 20. November 1986 (BGBl. I S. 2095)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 29.11.1986 +++) I.  

Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1968 (BGBl. I S. 1, 29) werden in der Anlage 1 amtliche Prüf- und Gewährzeichen bekanntgemacht, die in Kanada für ein Münzprogramm anläßlich der Olympischen Spiele 1988 in Calgary eingeführt sind.

II.  

Auf Grund des § 4 Abs. 2 Nr. 3a des Warenzeichengesetzes wird bekanntgemacht, daß die in der Anlage 2 wiedergegebenen Bezeichnungen, Abkürzungen und Kennzeichen des Intergovernmental Bureau for Informatics von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen sind.

III.  

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 2. Juni 1986 (BGBl. I S. 912).

Schlußformel  

D e r B u n d e s m i n i s t e r d e r J u s t i z Anlage 1  

(Inhalt: Nicht darstellbare Prüf- und Gewährzeichen, Fundstelle: BGBl I 1986, 2095)

Anlage 2  

(Fundstelle: BGBl. I 1986, 2096)  

Bezeichnungen Abkürzungen

     

INTERGOVERNMENTAL BUREAU

FOR INFORMATICS (englisch) IBI

     

BUREAU INTERGOUVERNMENTAL

POUR L'INFORMATIQUE (französisch) BII

     

OFICINA INTERGUBERNAMENTAL

PARA LA INFORMATICA (spanisch) OII

     

UFFICIO INTERGOVERNATIVO

PER L'INFORMATICA (italienisch) UII

 

(2)

Ein Service des Bundesministeriums der Justiz sowie des Bundesamts für Justiz ‒ www.gesetze-im-internet.de

- Seite 2 von 2 -

 

Kennzeichen Flagge

(Inhalt: nicht darstellbares Kennzeichen)

(Fundstelle: BGBl. I 1986, 2096) (Inhalt: nicht darstellbare Flagge) (Fundstelle: BGBl. I 1986, 2096)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Dezember 1974 (Bundesgesetzbl. 3416), wird bekanntgemacht, daß das Kennzeichen des Sekretariats des Commonwealth (Anlage) von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen ist..

Juni 1970 (Bundesgesetzbl. 821), werden in der Anlage amtliche Prüf- und Gewährzeichen bekanntgemacht, die in der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik eingeführt sind..

Das Prüfzeichen besteht aus den Buchstaben CS mit der Zahl für die zuständige Prüfbehörde und gibt im Fall der regelmäßigen Prüfung auch das Jahr der Prüfung an.         

3 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. 1, 29) wird in der Anlage ein amtliches Prüf- und Gewährzeichen bekanntgemacht, das in der Republik Zypern

3 des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. 1, 29) werden amtliche Prüf- und Gewährzeichen bekanntgemacht, die in der Tschechischen Republik eingeführt

Januar 1968 (Bundesgesetzbl. 805), wird bekanntgemacht, daß das Zeichen der Umwelt-Konferenz der Vereinten Nationen (Anlage) von der Eintragung als Warenzeichen ausgeschlossen ist..

3a des Warenzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. 1, 29) wird bekanntgemacht, daß die Bezeichnungen, die Flagge und die Kennzeichen der..    Postunion für

Juni 1970 (Bundesgesetzbl. 805), wird bekanntgemacht, daß die in der Anlage wiedergegebene Abkürzung der französischen Bezeichnung des Internationalen Verbandes zum Schutz