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Konzentration der Kräfte, Konsequente Nutzung von Synergien in der Versorgung und strukturelle Optimierung im Hinblick auf die neue Spitalfinanzierung nach KVG ab 2012 und den daraus entstehenden Kostendruck

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Academic year: 2022

Aktie "Konzentration der Kräfte, Konsequente Nutzung von Synergien in der Versorgung und strukturelle Optimierung im Hinblick auf die neue Spitalfinanzierung nach KVG ab 2012 und den daraus entstehenden Kostendruck"

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M 172/2009 GEF 21. Oktober 2009 GEF C Motion

1779 Mühlheim, Bern (Grüne) Fritschy, Rüfenacht (FDP) Gasser, Bern (EVP)

Marti Anliker, Bern (SP-JUSO) Gränicher, Bern (SVP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 09.04.2009

Ein gemeinsames Versorgungskonzept für die öffentlichen Spitäler im Grossraum Bern

Der Regierungsrat wird beauftragt ein gemeinsames, verbindliches Versorgungskonzept für das Inselspital und die Spitäler des Spital Netzes Bern (SNB) zu veranlassen und die Umsetzung sicherzustellen. Das gemeinsame Versorgungskonzept soll insbesondere folgende Vorgaben erfüllen:

• Abgestimmte Strategie mit verbindlichen Zielen

• Abgestimmte Infrastrukturplanung und -nutzung gestützt auf die gemeinsamen Ziele

• Gemeinsames Ausbildungskonzept für Medizinstudierende sowie gemeinsames Weiterbildungskonzept für Ärztinnen und Ärzte

• Synergienutzung im Bereich der Supportdienste Begründung

Mit diesem gemeinsamen Versorgungskonzept sollen insbesondere folgende Strategien verfolgt werden

• Optimierung der Spitalversorgung bzw. Spitäler im Grossraum Bern.

• Konzentration der Kräfte, Konsequente Nutzung von Synergien in der Versorgung und strukturelle Optimierung im Hinblick auf die neue Spitalfinanzierung nach KVG ab 2012 und den daraus entstehenden Kostendruck.

• Begrenzen der markanten finanziellen Zusatzbelastung, welche auf den Kanton Bern durch die neue Spitalfinanzierung ab 2012 zukommt.

• Minimieren des sehr grossen Finanzbedarfes welcher durch die Erneuerung der für die Patientenversorgung wichtigsten Gebäude sowohl des Inselspitals (Bettenhochhaus) als auch der Hauptgebäude der stationären Versorgung von Ziegler- und Tiefenauspital in den nächsten Jahren anfallen.

• Das Prinzip der gemeinsamen Versorgungsstrategie der regionalen Spitalzentren soll auch für den Grossraum Bern übernommen und adaptiert werden.

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Antwort des Regierungsrates

Der Regierungsrat teilt die Zielsetzungen der Motion. Durch die neue Spitalfinanzierung ab 2012 kommt tatsächlich eine markante finanzielle Zusatzbelastung auf den Kanton Bern zu (vor allem aufgrund der Mitfinanzierung der Privatspitäler). Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF) arbeitet im Auftrag des Regierungsrats an Massnahmen, die zum Ziel haben, diese Mehrbelastung zu dämpfen. Kurzfristig werden sich die diesbezüglichen Möglichkeiten allerdings in Grenzen halten. Grössere Einsparungen lassen sich nur durch Strukturveränderungen (z.B. Reduktion der Spitalstandorte) und Zusammenarbeit unter den Leistungserbringern (z.B. gemeinsame Materialbeschaffung) erreichen. Zudem sind Überlegungen bezüglich wirksamer Impulse zur Beeinflussung der Patientenströme anzustellen. Solche Massnahmen haben jedoch einen mittel- bis langfristigen Horizont.

Der Blick ist dabei über die Spital Netz Bern AG und das Inselspital hinaus auf die Gesamtheit der Listenspitäler, d.h. auch auf die Privatspitäler, auszuweiten. Es liegt jedoch auf der Hand, dass insbesondere in der Region Bern Koordinationsbedarf besteht.

Zusätzliche Aktualität hat die Thematik der Motion erhalten aufgrund der Erneuerungsprojekte des Inselspitals sowie des geplanten Neubaus der Spital Netz Bern AG als Ersatz der Standorte Tiefenau und Ziegler. Dies vor dem Hintergrund begrenzter staatlicher Mittel für die Spitalversorgung. So zeigt die Investitionsfinanzplanung für das Rechnungsjahr 2009, das Voranschlagsjahr 2010 und die Budgetjahre 2011 bis 2017, dass diverse Gross- und Erneuerungsprojekte sowie Projekte für Strukturanpassungen gemäss Versorgungsplanung (u. a. die Verlagerung vom stationären in den teilstationären Bereich) aus den verbleibenden Mitteln des Fonds für Spitalinvestitionen nicht finanzierbar sind. Erschwerend kommt hinzu, dass ab 1. Januar 2012 aufgrund der KVG1-Teilrevision Spitalfinanzierung nur noch Leistungen bezahlt werden, wobei die Abgeltung auch die Mittel für Investitionen enthält. Im Gegensatz dazu werden heute die Investitionen der öffentlich subventionierten Leistungserbringer zum grössten Teil separat abgegolten. Ab 2012 müssen die Spitäler die erforderlichen Mittel am Markt beschaffen – allenfalls unterstützt durch Bürgschaften des Kantons – und die entstehenden Abschreibungs- und Kapitalkosten aufgrund der neuen Leistungsabgeltung selber tragen können. Dies gilt auch für die oben erwähnten Vorhaben des Inselspitals und der Spital Netz Bern AG.

Die Koordination der Leistungsangebote und die Zusammenarbeit der öffentlichen Spitäler in Stadt und Region Bern sind keine neuen Anliegen. Hintergrund ist u.a. der Auftrag des Inselspitals, soweit dies für die Ausbildung, Lehre und Forschung oder Versorgungssicherheit notwendig und wirtschaftlich ist, Leistungen der umfassenden Grundversorgung zu erbringen. Die Frage, wie stark sich das Inselspital an der umfassenden Grundversorgung der Bevölkerung beteiligen soll, bot in der Vergangenheit immer wieder Anlass für Diskussionen. Auf das Versorgungskonzept des Inselspitals ist der Regierungsrat in der Folge bereits im Rahmen der „Versorgungsplanung 2007 bis 2010 gemäss Spitalversorgungsgesetz vom 27. Juni 2007“ eingegangen (siehe Ziffer 7.5.3). Um Veränderungen einzuleiten, beauftragte er die GEF, in Zusammenarbeit mit dem Inselspital das „Projekt Grundversorgung am Inselspital“ durchzuführen. Mit diesem Projekt, das 2007 mit Einbezug der Spital Netz Bern AG und der Universität Bern begann, sind die mit der Optimierung der Spitalversorgung verbundenen offenen Fragen zu klären.

Die GEF hat die Universität einbezogen, weil Inselspital und Spital Netz Bern AG die Konzeption und Organisation der universitären Lehre und Forschung, einschliesslich des nun auch mit der Motion geforderten gemeinsamen Ausbildungskonzepts für Medizinstudierende, nicht alleine festlegen können. Als vorläufiges Ergebnis dieses Projekts resultierte ein Rahmenvertrag über die strategische Partnerschaft zwischen Spital Netz Bern AG und Inselspital, der am 1. September 2009 in Kraft trat. Die beiden Spitalträgerschaften vereinbarten die Abstimmung ihres Leistungsangebots, den fachbereichsspezifischen Ausbau der Zusammenarbeit, die gemeinsame Durchführung innovativer Projekte, die Förderung der Weiter- und Fortbildung in den ärztlichen und

1Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10)

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nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen sowie die Förderung der medizinischen Lehre und Forschung in Zusammenarbeit mit der Universität Bern. Mit dem Abschluss dieses Rahmenvertrags ist ein erster Schritt im Hinblick auf ein gemeinsames, verbindliches Versorgungskonzept für das Inselspital und die Spital Netz Bern AG gemacht. Weitere Schritte werden nötig sein, um eine abgestimmte Infrastrukturplanung und -nutzung und ein gemeinsames Ausbildungskonzept für Medizinstudierende sowie ein gemeinsames Weiterbildungskonzept für Ärztinnen und Ärzte realisieren und Synergien nutzen zu können.

Im Hinblick auf die vertiefte Zusammenarbeit des Universitätsspitals mit der Spital Netz Bern AG kommt den Tarifverträgen eine grosse Bedeutung zu. Die Komplexität möglicher Zusammenarbeitsformen wird davon abhängen, ob insbesondere in Bezug auf die Abgeltung im Rahmen des SwissDRG-Fallpauschalensystems nach Spitaltyp differenziert wird, d.h. ob beispielsweise für eine Entbindung mit Kaiserschnitt im Universitätsspital mehr als in einem Regionalen Spitalzentrum (RSZ) zu bezahlen ist. Die bisherigen Erfahrungen im In- und Ausland mit der Anwendung von Fallpauschalensystemen haben gezeigt, dass Spitäler mit einer hohen Spezialisierung (z.B. Herzkliniken) und Univer- sitätsspitäler im Vergleich mit den Spitälern der Grundversorgung nicht nach genau gleichen Regeln, insbesondere nicht mit den gleichen Tarifen, finanziert werden können.

Fazit:

Der Regierungsrat stimmt dem Anliegen der Motionärinnen und Motionäre grundsätzlich zu. Im Rahmen des Projekts „Grundversorgung am Inselspital“ haben die Spital Netz Bern AG und das Inselspital eine strategische Partnerschaft beschlossen. Dabei wird ein gemeinsames Versorgungskonzept erarbeitet. Die Komplexität dieses Vorhabens und die in Vorbereitung stehende Umsetzung der KVG-Teilrevision im Bereich der Spitalfinanzierung erfordern jedoch vertiefte Abklärungen.

Antrag: Annahme als Postulat An den Grossen Rat

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