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Archiv "Sterilität: Kollege Günther irrt" (20.01.1995)

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SPEKTRUM LESERBRIEFE

Therapien

Zu dem Beitrag „Ungeeignet", einer Besprechung des Buches von Helmut Kiene: Komplementärmedizin — Schulmedizin durch Karl-Friedrich Se- wing, in Heft 46/1994:

Kienes Formulierung genau richtig

... Sewing glaubt, Kienes Interpretation der statisti- schen Aussage „p gleich 0.03"

korrigieren zu müssen. Kie- nes Formulierung jedoch ist im Sinne der Neyman-Pear- sonschen Theorie der Signifi- kanztests genau richtig, Se- wings Fassung aber genau falsch.

Ein Kommentator sollte ein Minimum an Sachkennt- nis besitzen und ein Mini- mum an Objektivität und Fairneß walten lassen. Dann würde er erkennen, daß Kie- nes profunde, allerdings ver- nichtende Kritik des Memo- randums der Bundesärzte- kammer zu Recht besteht.

Nicht Kienes Buch, sondern das Memorandum ist unge- eignet.. .

Prof. Dr. Joachim Hornung, Universitätsklinikum Benja- min Franklin, 12200 Berlin

Polemische Überheblichkeit

. . . Die Kritik oder besser gesagt die polemische Über- heblichkeit von Sewing spie- gelt in lehrreicher Weise die Grundproblematik der heuti- gen wissenschaftlichen Aus- einandersetzungen, so wie sie von Kiene ausführlich darge- stellt wird, wider: Die Tole- ranz der andersartigen Mei- nung gegenüber ist heutzuta- ge in der Medizin schwieriger denn je, und eine sachliche Auseinandersetzung findet öffentlich nicht statt.

Dies ist für sich genom- men schon sehr bedenkens- wert; daß aber das DÄ, ein Forum der gesamten Ärzte- schaft, eine solche Unsach- lichkeit und schlichte Un- wahrheit, wie sie der Artikel

von Sewing darstellt, durch breite Aufmachung auch noch gutheißt und unter- stützt, läßt wieder einmal er- kennen, daß auch diesen Gre- mien und Institutionen nicht daran gelegen ist, eine not- wendige Diskussion auf sach- licher Ebene zu ermöglichen, sondern sie vielmehr einer weiteren Polarisierung das Wort reden. Dies ist sehr be- denklich!

Matthias Lohn, Kanzlerweg 44, 75223 Niefern-Öschel- bronn

Arzneimittel

Zu dem Leserbrief „Behörden-Mei- nung" von Karin Günther vom Bun- desinstitut für Arzneimittel und Medi- zinprodukte in Heft 46/1994, den sie zu dem Beitrag „Verdacht gegen Diane: Pseudo-Information" in Heft 40/1994 schrieb:

Rhetorische Fehlzündung

Hat es schon zu Zeiten des Instituts für Arzneimittel im mittlerweile aufgelösten BGA erhebliche Verständi- gungsschwierigkeiten zwi- schen Administration und Außenwelt (insbesondere Fachöffentlichkeit) gegeben, so ist offenbar die Kommuni- kationsbereitschaft des Fol- geinstituts BIAM (Bundesin- stitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) nicht bes- ser geworden.

Statt aus dem Vorwurf der mangelnden Sensibilität und der Nachlässigkeit die Konse- quenz zu ziehen, in fachlich fundierter Form mit den Fachkreisen und der Ärzte- schaft den Dialog aufzuneh- men und dabei zu verdeutli- chen, daß auch die Arbeit ei- ner staatlichen Behörde auf- grund der direkten Unterstel- lung unter ein Bundesmini- sterium einer Vielzahl von Sachzwängen und Reglemen- tierungen unterliegt, geht die Verfasserin des Leserbriefs zum Angriff über und unter- stellt Fragenden und Zweif- lern an den Maßnahmen des BIAM Unkenntnis und Rea- litätsferne. Wäre es statt die-

ses publizistischen Blindgän- gers, der nicht eine einzige wirklich inhaltliche Aussage enthält, nicht angemessener, in Form eines Fachartikels über pharmako-epidemiolo- gische Probleme zu erklären, weshalb dem Versuch der Quantifizierung eines Arz- neimittel-Risikos erhebliche Grenzen gesetzt sind und da- mit eine „realistische Ein- schätzung der persönlichen Gefährdung" kaum möglich ist?

Es gibt wohl auf der ganzen Welt keine einzige Behörde, deren Maßnahmen sich ungeteilter Zustimmung aller Interessengruppen er- freuen könnten.

Auch dem BIAM wird dies nicht gelingen. Dabei ist es ja gar nicht so sehr die Fachöffentlichkeit, die dem BIAM das Leben schwer macht. Vielmehr bringen häufig die Medien mit ihrer zum Teil schwer zu ertragen- den populistischen, sensati- onsgierigen und vereinfa- chenden Berichterstattung über Arzneimittel und deren Risiken das Bundesinstitut in Handlungszwang. Ob sinn- voll oder nicht, die breite Öf- fentlichkeit verlangt Taten. Je dirigistischer und restriktiver, um so besser.

Solche Probleme aus Sicht eines Amtes darzustellen, könnte wohl mehr Verständ- nis wecken, als in Form von Leserbriefen. Fachkreisen das Recht auf Nachfrage mit dem Vorwurf der Inkompetenz und Realitätsferne abzuspre- chen.

Ohne eine regulatorische Behörde zum Zweck der Überwachung von Arznei- mitteln wird es auch im Rah- men des europäischen Zu- sammenschlusses nicht ge- hen! Deshalb sollte die Chan- ce zur Zusammenarbeit von BIAM und Ärzteschaft nicht durch solche rhetorischen Fehlzündungen vertan wer- den, denn: dieses Verfahren hat sich über Jahre nicht be- währt, und das BIAM sollte daran denken, von dieser Praxis abzuweichen.

Dr. E. Lauenroth-Mai, Edel- trautweg 22, 13505 Berlin

Sterilität

Zu dem Leserbrief „Verbotsdrohende Entwürfe" von Prof. Dr. Erwin Günther in Heft 45/1994, der sich auf den Be- richt über die Generalversammlung des Weltärztebundes (WMA) in Stock- holm von Walter Burkart in Heft 38/1994 bezog:

Kollege Günther irrt Die von einem belgischen Kollegen bei der diesjährigen 46. Generalversammlung des Weltärztebundes in Stock- holm eingebrachten Entwür- fe zu reproduktionsmedizini- schen Themen sind von der deutschen Delegation nicht etwa deshalb abgelehnt wor- den, weil wir die Behandlung der Sterilität grundsätzlich in Frage stellen wollen, sondern weil die Entwürfe einen Per- silschein für die in vielen Län- dern kommerzialisierte Pra- xis des Embryotransfers und der heterologen Inseminati- on dargestellt hätten.

Wesentliche Kritikpunkte waren erstens die vorgesehe- ne Anonymität des Spenders gegenüber dem durch die he- terologe Insemination er- zeugten Kind und zweitens die Vorschläge zur eugeni- schen Selektion des geneti- schen Ausgangsmaterials (zum Beispiel Anpassung der Augen- und Haarfarbe). Fer- ner hat die deutsche Delega- tion betont, daß der Verant- wortung des Arztes gegen- über seinem Patienten nicht genügend Rechnung getra- gen worden ist. Anders als die amerikanische und die belgi- sche Delegation, die diese Entwürfe im wesentlichen unterstützten, sehen wir auch eine zentrale Verantwortung des Arztes gegenüber dem neu geschaffenen Leben. Die Wahrnehmung dieser Verant- wortung, so haben wir in der Diskussion dargestellt, halten wir bei der heterologen Inse- mination und dem Transfer von befruchteten und unbe- fruchteten Oozyten für ein ungelöstes Problem.

Kollege Günther irrt sich, wenn er die Bundesärzte- A-78 (6) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 3, 20. Januar 1995

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SPEK TRUM LESERBRIEFE

kammer von den internatio- nalen Ärztevertretungen iso- liert sieht. Von den 75 Stim- men wären 57 für eine An- nahme der Papiere notwen- dig gewesen. Das erste Pa- pier, „Vorschlag zu einer Er- klärung des Weltärztebundes zur Gametenspende", erhielt 26 Pro-Stimmen und 27 Ab- lehnungen. 16 Pro-Stimmen kamen dabei en bloc alleine aus der amerikanischen De- legation. Das zweite Papier,

„Vorschlag zu einer Er- klärung des Weltärztebundes zur Spende befruchteter Ei- zellen", erhielt 28 Pro-Stim- men und 22 Gegenstimmen, auch hier stammten allein 16 Stimmen von der amerikani- schen Delegation. Die Bun- desärztekammer befindet sich also mitnichten in der in- ternationalen Isolation, son- dern nimmt lediglich eine kri- tische Haltung gegen die be- denkenlose Anwendung neu- er reproduktionsmedizini- scher und genetischer Tech- niken ein.

Prof. Dr. med. C. Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer, Her- bert-Lewin-Straße 1, 50931 Köln

Qualitätssicherung

Zu dem Interview in Heft 38/1994:

„Kolkmann: Die Richtlinie ist flexi- bel":

Behördliche Empfeh- lung abqualifiziert

Im Interview wird von Prof. Kolkmann festgestellt, daß sich die Richtlinie der KBV im Hygienebereich auf die „außerordentlich um- fangreichen, kaum lesbaren und sehr starren Empfehlun- gen des Bundesgesundheits- amtes bezieht, wohingegen die BÄK vom Krankenhaus- standard spricht. Diese For- mulierung ist sehr viel fle- xibler, da Krankenhausstan- dard rechtlich nicht fixiert ist, .. ".

Im Mai 1994 wurden von der BGA-Kommission für Krankenhaushygiene und In-

fektionsprävention hygieni- sche Anforderungen beim ambulanten Operieren publi- ziert (Bundesgesundheits- blatt 37 [1994] 226-229). Es handelt sich um etwas mehr als drei Seiten, die nicht be- sonders schwer zu lesen sind;

bei einem Umfang von drei Seiten kann auch nicht von

„außerordentlich umfang- reich" gesprochen werden.

Mit der Feststellung von Prof. Kolkmann jedoch wer- den — ob gewollt oder unge- wollt — behördliche Empfeh- lungen als unbrauchbar ab- qualifiziert und amtlichen Stellen jegliche Kompetenz abgesprochen. Zum Rechts- charakter der BGA-Richtli- nie ist im übrigen zu sagen, daß sie ebenfalls nicht „recht- lich fixiert" ist. Sie ist eine schriftlich geäußerte Exper- ten-Empfehlung, die zu- nächst einmal keinen Geset- zes- oder Verordnungscha- rakter hat. Außerdem ist auch in der BGA-Richtlinie die Mitarbeit der einzelnen Berufsverbände verwirklicht.

Offensichtlich ist es ja so, daß die verschiedenen Inter- essengruppen — aus welchen Gründen auch immer — un- terschiedliche Ansichten dar- über haben, was denn nun hy- gienisch erforderlich ist. Ge- rade dann ist die Hinzuzie- hung der BGA-Richtlinie als einigermaßen neutrale In- stanz sehr wohl in Betracht zu ziehen. Mit den in der BÄK-Richtlinie in der Anla- ge eins unter Punkt drei ge- nannten hygienischen Anfor- derungen jedenfalls dürften die Niedergelassenen wohl nicht so wahnsinnig viel an- fangen können. Es bleibt noch anzumerken, daß in der Richtlinie der BÄK zur Qua- litätssicherung endoskopi- scher Eingriffe (im gleichen Heft veröffentlicht) aus- drücklich gefordert wird, daß die in der Richtlinie des BGA festgelegten speziellen An- forderungen zu beachten sind.

Zweifellos bietet eine aus- reichende persönliche Quali- fikation die beste Gewähr für die fachgerechte und für den Patienten sichere Durch-

führung von Operationen.

Daß die hygienischen Anfor- derungen dabei eher als lästi- ge Begleiterscheinungen ge- sehen und je nach Bedarf von den verschiedenen Interes- sengruppen unterschiedlich definiert werden, erscheint bedenklich.

Dr. med. Heribert Bischoff, Gute Änger 22, 85356 Frei- sing

Studium

Zu dem Beitrag „Studienreform — wohin?" von cand. med. Karin Gund- lach in Heft 46/1994:

Nicht die Meinung der Studierenden

Der gänzlich unkritischen Wiedergabe des Artikels würde ich gerne einige Punk- te hinzufügen:

• Was sich da als „Bund der Arbeitskreise für ein qua- lifiziertes Studium" (BAQS) ausgibt, kommt aus dem Dunstkreis des „Vereins für Psychologische Menschen- kenntnis" (VPM), einer Ver- einigung, die zeitweilig auf dem Sektenindex stand.

• Der sicherlich hochqua-

Polizeiaufruf

Zu der Nachricht „Polizei bittet um Mithilfe" in Heft 48/1994:

Heikel

Daß Sie diese Anfrage des Bundeskriminalamtes ab- drucken, verwundert mich sehr. Besonders erstaunt mich, daß der Abdruck im re- daktionellen Teil erfolgt.

Stellt er doch eine Aufforde- rung zum Bruch der ärztli- chen Schweigepflicht dar!

Eine befugte Geheimnis- offenbarung kann sich aus dem Rechtfertigungsgrund des Notstandes gemäß Para- graph 34 StGB ergeben. . . Dagegen rechtfertigt ein rei- nes Strafverfolgungsinteresse bezüglich bereits begangener Delikte die Offenbarung

lifizierte, dabei aber vorsich- tige und zurückhaltende Wis- senschaftsrat wird hier rechts überholt.

• Die Autoren befürch- ten eine Verletzung der In- timsphäre der Studenten durch Kurse der Anatomie am Lebenden: Vielleicht wären Ärzte viel vorsichtiger im Umgang mit ihren Patien- ten, wenn sie auf eigene Er- fahrung in dem schwierigen Bereich der „Wahrung der In- timsphäre" zurückgreifen könnten.

• Zur Person von Frau Gundlach: Ihre Meinung zu diesem Thema fand schon an der Heimatuniversität keine Zustimmung: 1992 verlor sie ihr Fachschaftsreferat „Ap- probationsordnung und Ge- sundheitspolitik" gegen zwei Drittel der Studierendenstim- men. So deutlich wurde selten jemand aus einem Fach- schaftsamt abgewählt.

Der Artikel gibt also kei- nesfalls die Meinung der Stu- dierenden in Deutschland wieder, sondern die Ideologie einer zweifelhaften Rand- gruppe.

Tilman Beckel, cand. med., Röhrchenstraße 97, 58452 Witten

nicht. Eine Anzeige kann nur dann aus Paragraph 34 StGB gerechtfertigt sein, wenn Grund zu der Annahme be- steht, daß der Täter schwerste Taten gegen Leben, Leib, Freiheit oder staatliche Si- cherheit wiederholen wird (Timm, S.70). Beide Situatio- nen liegen nach meiner Beur- teilung nicht vor. Besonders heikel finde ich die zweite Frage der Polizei: „Wer fragte im relevanten Zeitraum nach Abstillmedikamenten?" Was soll eine unbeteiligte Mutter über unsere Verschwiegen- heit denken, wenn sie nach ei- nem Besuch beim Hausarzt oder Notdienst (zum Beispiel wegen Mastitis) der Polizei die Existenz ihres Neugebo- renen nachweisen muß?.. .

Clemens Groppe, Fährhus- weg 7, 26465 Nordseeheilbad Langeoog

A-80 (8) Deutsches Ärzteblatt 92, Heft 3, 20. Januar 1995

Referenzen

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