• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Rentenversicherung: Bund soll Zahlungsfähigkeit garantieren" (12.07.1979)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Rentenversicherung: Bund soll Zahlungsfähigkeit garantieren" (12.07.1979)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

DIE GLOSSE

Bedarf

„Es ist ... eine unerläßliche Voraussetzung, daß konkrete Vorstellungen über die zu schaffende Zahl von Ausbil- dungsplätzen entwickelt wer- den. Keinesfalls kann es vertret- bar sein, die Ausbildungskapa- zität vom Bedarf an ... Leistun- gen zu trennen und die Chan- cen der späteren Berufs- tätigkeit dem freien Spiel der Kräfte zu überlassen. Die Fol- gen einer solchen Entwicklung müßten überdacht werden . "

Mit anderen Worten: Auf dem hier in Rede stehenden Berufs- feld wird also empfohlen, einen bedarfsgesteuerten Numerus clausus einzuführen, ohne Rücksicht auf den sonst so viel zitierten Artikel 12 des Grund- gesetzes, der das Grundrecht auf freie Berufswahl enthält und der beispielsweise den Ärz- ten sofort vor die Nase gehalten wird, wenn sie es auch nur ganz leise wagen, zukünftigen Be- darf an ärztlichen Leistungen und Zulassungszahlen, die nicht an diesem Bedarf, son- dern nur an einer Kapazität der Universitäten gemessen wer- den, miteinander in Beziehung zu setzen. Soll das Recht auf

freie Berufswahl, soll Artikel 12 GG für Psychotherapeuten nicht gelten? Vielleicht, weil diese Berufsgruppe dem Autor irgendwie sympathischer er- schiene?

Das oben angeführte Zitat stammt von Albert Holler, vor Jahren vom DGB ins Bundesar- beitsministerium übergewech- selter Abteilungsleiter für die Krankenversicherung.

Wäre Holler bereit, in dieses Zi- tat, wo an Stelle der Punkte das Wort „psychosozialer - (Lei- stungen) steht, auch „ärztliche Leistungen" einzusetzen?

Eigentlich müßte er dem zu- stimmen, denn ein paar Zeilen weiter liefert er, politologisch ziemlich perfekt, die Begrün- dung: „Ein Verzicht auf Res- sourcenplanung wäre mit dem auf Bedarfsdeckung konzipier- ten Krankenversicherungssy- stem nicht vereinbar."

Zu lesen war das in der Zeit- schrift „Medikament und Mei- nung" 5/1979 vom 21. Mai, Sei- te 2. Klare Schlußfrage: Gilt die- se Meinung von nun an auch dem Bedarf an Ärzten?

W. Burkart Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Rentenversicherung:

Bund soll Zahlungsfähig- keit garantieren

Um die ständige Zahlungsfähig- keit der gesetzlichen Rentenversi- cherung zu sichern, sollte die Bun- desgarantie gesetzlich konkreti- siert werden. Diese Auffassung vertrat die Gesellschaft für Versi- cherungswissenschaft und -ge- staltung in Köln. Sie unterstützt damit ein gleichlautendes Petitum des Verbandes Deutscher Renten- versicherungsträger (VDR) und des Sozialbeirates.

Die Kölner versicherungswissen- schaftliche Gesellschaft argumen- tiert: Die Finanzlage der gesetzli- chen Rentenversicherungen ent- wickle sich gegenwärtig zwar gün- stiger als erwartet, es müsse aber trotzdem mit einem weiteren Ab- schmelzen der Rücklagen gerech- net werden.

Ergäben sich beispielsweise für 1979 und 1980 geringere Lohnzu- wachsraten als die von der Bun- desregierung unterstellten, so sin- ke die Rücklage bedrohlich in die Nähe des gesetzlich festgelegten Mindestwertes. EB

Bei „konkretem Anlaß"

keine Altersgrenze in der Früherkennung

Gesetzlich krankenversicherte Frauen, die aus „konkretem An- laß" befürchten, daß sie an einer Krebserkrankung leiden könnten, können sich auf Kosten der Kran- kenkassen bei einem Arzt ihrer Wahl untersuchen lassen, auch wenn sie das 30. Lebensjahr noch nicht begonnen haben. Dies er- klärte der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesmini- steriums für Arbeit und Sozialord- nung, Hermann Buschfort, auf ei- ne Anfrage des CDU-Bundestags- abgeordneten und Internisten Dr.

Karl Becker, Frankfurt.

Der Abgeordnete wies in seiner Anfrage darauf hin, daß in den letzten Jahren Unterleibskrebs zu- nehmend auch bei jüngeren Frau- en festgestellt worden sei; darüber habe die wissenschaftliche Litera- tur berichtet. Offenbar hält es die Bundesregierung für nicht erfor- derlich, den maßgeblichen Para- graphen 181 Absatz 1 Nr. 2 der

Reichsversicherungsordnung (RVO) zu ändern, um generell die Altersgrenze für die Inanspruch- nahmeberechtigung zu senken.

Gerade in jüngster Zeit haben ver- schiedene Ersatzkassen darauf hingewiesen, daß sie Früherken- nungsuntersuchungen auch un- terhalb der markierten Altersgren- ze aufgrund von Satzungsregelun- gen regulieren werden. HC

Geräte

künftig mit Prüfsiegel

Medizinisch-technische Geräte dürfen künftig nur dann betrieben werden, wenn sie den strengen Si- cherheitsanforderungen des no- vellierten „Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über technische Ar- beitsmittel'' (sogenanntes Maschi- nenschutzgesetz) entsprechen, das jetzt vom Deutschen Bundes- tag einstimmig verabschiedet wor- den ist. Die Bestimmungen gelten

1850 Heft 28 vom 12. Juli 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

(2)

6)) 635 58 430

55 749

727 723

88,5 88,5 11116;37i4

86,6 w85,7

durchschnittliche Bettenausnutzung

in Prozent

Die Kapazitätsauslastung der Krankenhausbetten nahm 1977 erstmals nach sieben Jahren

wieder zu. Gleichzeitig verringerte sich die Zahl der Krankenhausbetten

erneut.

83,3

82,,6 82,9

blet

730 717 707 701 691) 68,3

1970 1971 1972 1973 1974 1975 1976 durchschnittliche Verweildauer

in Tagen

9 nur planmäßige Betten, d. h. Betten, die den Richtlinien der Bundesländer für den San und die Einrichtung von Krankenhäusern entsprechen;

.) einschließlich Belegärzte;

Quelle: Statistisches Bundesamt © 19/1979 Deuucher huntuts•Verlag hir

d

46 550

21,6 22,7 7

23,4 ,9 24,9

Zahl der Krankenhausbetten insgesamt') in Tausend

, Zahl der in Krankenhäusern V' beschäftigten Ärzte 2)

I I 14 I I

1977 71 - 72 73 7 75 76 77

208

63 808

Krankenhäuser: Besser genutzt

Während sich die Zahl der planmäßigen Krankenhausbetten von 1970 bis 1975 stetig auf 730 000 Betten erhöhte, nahm seit 1975 sowohl die Zahl der Krankenhäuser als auch die Zahl der zu versorgenden Betten geringfügig ab. Ende 1977 wurden 3416 Krankenhäuser mit rund 723 000 Betten gezählt.

Den Planungen der Bundesländer zufolge soll bis 1982 die Zahl der Kranken- hausbetten um weitere 50 000 verringert werden. Dagegen nahm die Zahl der stationär behandelten Patienten seit 1977 wieder deutlich zu: Insgesamt wurden 10,9 Millionen Personen behandelt (+ 2,6 Prozent gegenüber 1976).

Die Zahl der Pflegetage sank geringfügig um 219,6 Millionen im Jahr 1976 auf 218,8 Millionen 1977. Zusammen mit dem Bettenabbau bewirkte dies erst- mals seit 1970 eine leichte Verbesserung der Kapazitätsauslastung auf 82,9 Prozent. Die Personalentwicklung schwenkte nach einem leichten Rückgang 1976 wieder auf den langfristigen Trend: Die Zahl der am Krankenhaus Tätigen nahm bis Ende 1977 um ein Prozent auf gut 709 000 zu iwd/DÄ

Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

sowohl für Produzenten, den Han- del als auch für Importeure. Sämt- liche Geräte, die den sicherheits- technischen Bestimmungen ent- sprechen, werden ab 1980 das Si- cherheitszeichen „GS — geprüfte Sicherheit" erhalten (dazu auch:

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, Heft 21/1979, Seiten 1454 und 1457).EB

Ersatzkassen verzichten auf differenzierte Beiträge

Die Ersatzkassen werden zum 1.

Januar 1980 die bisher üblichen Beitragsdifferenzierungen aufge- ben. Wie der Verband der Ange- stellten-Krankenkassen (VdAK), Siegburg, erklärte, hat der Vor- stand mit dieser Entscheidung die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG), Kas- sel, vom 28. März 1979 gezogen, das rückwirkend zum Inkrafttreten des sogenannten Rehabilitations- Angleichungsgesetzes vom 1. Ok- tober 1974 Beitragsdifferenzierun- gen zwischen Ledigen, freiwillig Weiterversichteren und solchen Versicherten mit Anspruch auf Fa- milienhilfe für unzulässig erklärt hat (DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, Heft 21/1979, Seite 1456).

Seitdem sind die Ersatzkassen laut BSG verpflichtet, ihren nicht versi- cherungspflichtigen Mitgliedern Familienhilfe als gesetzlich vorge- schriebene Regelleistung zu ge- währen, wie sie auch den versi- cherungspflichtigen Mitgliedern zusteht (Aktenzeichen: 3 RK 63/

77; 38/76 und 15/78). Zur Zeit dif- ferieren beispielsweise bei der Barmer Ersatzkasse (BEK) die Bei- träge für Ledige und mitversicher- te Familienangehörige noch um 13,50 DM monatlich.

Wie der VdAK in Siegburg mitteil- te, werden aus der beschlossenen Neuregelung nachträglich keine finanziellen Nachteile sowohl für die Versicherten als auch für de- ren Arbeitgeber entstehen. Auch Beitragssatzsenkungen werden daraus nicht resultieren. Langfri- stig wollen sich die Ersatzkassen weiterhin um Beitragssatzstabilität bemühen. HC

Mehr als tausend mißgebildete Babys durch Alkoholkonsum

Jedes Jahr kommen in der Bun- desrepublik Deutschland mehr als 1000 Babys mit Mißbildungen auf die Welt, weil ihre Mütter während der Schwangerschaft zuviel Alko- hol konsumiert haben. Der Parla- mentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit, Karl Fred

Zander, bestätigte mit dieser Fest- stellung eine entsprechende An- frage des CDU-Abgeordneten Ger- hard Braun (Wermelskirchen).

Starkes Trinken im Frühstadium der Schwangerschaft sei häufig der Grund für „erhebliche Mißbil- dungen", warnte Zander in der Fragestunde des Deutschen Bun- destages. Um so wichtiger sei eine intensive Aufklärungsarbeit durch Ärzte und die Bundesregierung selbst, betonte der Staatssekre- tär. EB

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 28 vom 12. Juli 1979 1851

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Ju:i 1975, bewiesen, daß sie sich nicht nur für eine bloße lineare Erhö- hung der Gebühren einsetzt, son- dern auch eine Umschichtung in der Leistungsbewertung zugun- sten

Sewering wies demgegenüber auf dreierlei hin: zum einen auf die Verpflichtung des Weltärztebundes, sich für die Erhaltung der Freiheit des Arztes einzusetzen, was natür- lich

Bevor man sich mit der Art der Prüfung von in der Weiterbildung zum Facharzt erworbenen Kenntnissen, Fertigkeiten und affektiven Einstel- lungen beschäftigt, wäre es not-

Der neue Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen, den die Bundesländer Mitte Februar geschlossen haben (einstimmig, bei Stimmenthaltung von Ham- burg), sieht

„Gerichtsmedizinerplatz", da er eine höchstpersönliche Rechtsposition darstellt, nicht auf andere Personen übertragen werden. Aus der Tatsache, daß heute an fast

Nach Verhandlungen mit der Landesärztekammer Hessen und den humangenetischen Instituten bei den Universitäten Frankfurt, Marburg und Gießen sind dort zu Anfang des Jahres 1981

MAO-Hemmer sollten nicht gleichzeitig mit PRELIS comp eingenommen werden, Clonidin ist erst nach PRELIS comp abzusetzen.. Cimetidin kann die Wirkung von PRELIS

Forde- rungen nach einer Drosselung des Zugangs zur Kassenpraxis wurden indes nicht laut, was aber nicht heißt, daß solches nicht ge- dacht und gefordert wird. Laut Hirschmann