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Archiv "Bürokratieabbau beim Arbeitsschutz: Über das Ziel hinausgeschossen" (28.01.2005)

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T H E M E N D E R Z E I T

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A186 Deutsches ÄrzteblattJg. 102Heft 428. Januar 2005

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eniger Bürokratie, weniger staatliche Reglementierung – schon seit vielen Jahren kommt aus der Wirtschaft diese Forderung.

Dies würde ein rasches Wachstum der Wirtschaft und das Entstehen zusätzli- cher Arbeitsplätze bewirken. Zu die- sem Vorhaben hat sich die Politik auf al- len Ebenen bekannt. Trotz zahlreicher Bemühungen, Initiativen, vieler Kom- missionen und Sachverständigengremi- en ist der Bürokratieabbau bisher weit- gehend gescheitert.

Aber gerade im Bereich des Arbeits- schutzes haben diese Initiativen in den letzten Jahren an Kraft gewonnen. Vor allem mit dem Ziel, kleine und mittlere Unternehmen zu entlasten, legte das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) im März 2003 in der Projektgruppe „Masterplan Bürokra- tieabbau“ konkrete Vorschläge zum Abbau von Vorschriften vor.

Kurz darauf veröffentlichte der beim BMWA eingerichtete Koordinierungs- kreis „Neuordnung des Arbeitsschutz- rechtes“ aus Vertretern der Länder, der Spitzenverbände der gesetzlichen Un- fallversicherung der Sozialpartner, der Industrie und des Handwerks „Leitlini- en zur künftigen Gestaltung des Vor- schriften- und Regelwerkes im Arbeits- schutz“ im Bundesarbeitsblatt. Hier wird auf das in Europa einzigartige

„duale Arbeitsschutzsystem“ verwie- sen, in dem staatliche Arbeitsschutzin- stitutionen und Unfallversicherungsträ- ger gemeinsam, aber mit unterschiedli- chen gesetzlichen Grundlagen und Kompetenzen, für Sicherheit und Ge- sundheit der Beschäftigten bei der Ar- beit sorgen. Auf diesem Rechtsboden sei über die Jahrzehnte hinweg ein um- fangreiches Vorschriften-Regelwerk entstanden.

Im Zuge des europäischen Harmoni- sierungsprozesses seien mit dem Ar- beitsschutzgesetz und den dazugehöri- gen Rechtsverordnungen die europäi- schen Richtlinien in nationales Recht umgesetzt und der Grundstein für ein umfassendes modernes Arbeitsschutz- recht gelegt worden. Mit der Erweite- rung ihres Präventionsauftrages habe auch die Unfallversicherung mit der

Modernisierung ihres Satzungsrechtes begonnen. Es bestehe jetzt der politi- sche Druck – heißt es in den vom BMWA-Koordinierungskreis vorgeleg- ten Richtlinien –, dass Staat und Unfall- versicherung die gemeinsame Aufgabe bewältigen, ein kohärentes sich ergän- zendes Vorschriften- und Regelwerk aus staatlichen Arbeitsschutzvorschrif- ten und Unfallverhütungsvorschriften aufzubauen. Hierbei soll verstärkt der Unternehmer im Mittelpunkt stehen.

Die Vorschriften sollten für den Un- ternehmer durchschaubar und ver- ständlich sein und in der Praxis eine wirksame Hilfe zur Gewährleistung ei- nes hohen Niveaus von Sicherheit und

Gesundheit bei der Arbeit bieten. Der Unternehmer müsse zu der Überzeu- gung gelangen, dass die Präventions- maßnahmen sowohl der staatlichen Ar- beitsschutzbehörden als auch der Un- fallversicherungsträger sinnvoll für die betriebliche Tätigkeit sind.

Eine Auswirkung dieser Überlegun- gen war, dass das BMWA den Hauptver- band der Gewerblichen Berufsgenos- senschaften (HVBG) beauf- tragte, eine neue Berufsgenos- senschaftliche Unfallverhü- tungsvorschrift „Betriebsärz- te und Fachkräfte für Arbeits- sicherheit“ (BGV A2) zu er- stellen. Sie wurde als Muster- text am 29. Juli 2004 gebilligt und liegt derzeit bei den Ge- werblichen Berufsgenossen- schaften vor, um den Muster- text in geltendes Recht zu überführen. Wesentlicher In- halt dieser Unfallverhütungs- vorschrift ist, dass der Unter- nehmer neben einer modifi- zierten Regelbetreuung eine

„alternative bedarfsorientier- te betriebsärztliche und sicherheitstech- nische Betreuung“ in Betrieben bis zu 50 Personen wählen kann.

Die so genannte alternative betriebs- ärztliche Betreuung bedeutet, dass der Unternehmer mehr Verantwortung an der Stelle übernehmen soll, an der bisher der Rat eines Betriebsarztes hätte einge- holt werden müssen. Der Unternehmer soll durch ein Seminar für den Arbeits- schutz motiviert und informiert werden, Gefährdungen zu analysieren, zu bewer- ten und geeignete Maßnahmen zu er- greifen. Nach dem Abschluss der Moti- vations- und Informationsmaßnahmen kann der Unternehmer über die Not- wendigkeit und das Ausmaß einer exter-

Bürokratieabbau beim Arbeitsschutz

Über das Ziel hinausgeschossen

Der deutsche Arbeitsschutz steht auf dem Prüfstand.

Es besteht die Gefahr, dass das Niveau des Gesundheitsschutzes

in kleinen und mittleren Betrieben sinkt.

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nen Betreuung selbst entscheiden. Dies kann dazu führen, dass der Betriebsarzt und der Sicherheitsingenieur nicht mehr zu Beratungen hinzugezogen werden.

Bei unsachgemäßer Handhabung könn- te dies zur Folge haben, dass mittel- und langfristig die Zahl der Berufskrankhei- ten und Arbeitsunfälle wieder steigt.

Diese neue Unfallverhütungsvor- schrift wurde beschlossen, ohne dass Änderungs- und Ergänzungshinweise der zuständigen ärztlichen Organisatio- nen Berücksichtigung fanden. Diese hatten gefordert, dass der Unternehmer die Gefährdungsbeurteilung unter Be- teiligung der Betriebsärzte durchführt und dass der Beschäftigte ungehinder- ten Zugang zum Arbeitsmediziner ha- ben muss, wenn er das so wünscht.

Dass sich der Druck der Wirtschaft noch verstärkt,zeigt auch die Bundesrats- initiative Baden-Württembergs „Flexi- bilisierung im Bereich des Arbeitssicher- heitsgesetzes“ (Drucksache 710/04), be- schlossen am 26. November 2004. Sie fordert das BMWA auf, die Rechtsvor-

schriften zur Gewährleistung von Si- cherheit und Gesundheit bei der Arbeit daraufhin zu überprüfen, welche Vor- schriften zur Erreichung von Arbeits- schutzzielen unverzichtbar und welche Deregulierungen gegenüber dem heuti- gen Rechtszustand möglich sind. In diese Prüfung sollen auch die Normen der Un- fallversicherungsträger einbezogen wer- den. Die Initiative stellt das Arbeitssi- cherheitsgesetz infrage, indem gefordert wird, die Bestellpflicht für Betriebsärzte zu beschränken. Betriebsärzte sollen nur

noch in Betrieben tätig werden, in denen eine große Unfall- und Gesundheits- gefahr für den Beschäftigten besteht.

Dem Arbeitgeber soll verstärkt die Wahrnehmung betriebsärztlicher Aufga- ben ermöglicht werden. In den Unter- nehmen, in denen die Bestellpflicht ent- fällt, sollen auch die vorgeschriebenen Einsatzzeiten für Betriebsärzte abge- schafft werden. Die Pflicht zur Bildung von Arbeitsschutzausschüssen soll flexi- bel und bedarfsgerecht gestaltet werden.

Im Gegensatz zu den ärztlichen Organi- sationen, die den vom HVBG vorgeleg- ten Musterentwurf einer Unfallver- hütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (BGV A2) für zu deregulierend halten, wird dieser durch die Bundesratsinitiative ge- genteilig bewertet.

Darüber hinaus hat der Bundesrat im Rahmen der Diskussion zur Gefahr- stoffverordnung am 1. Oktober 2004 beschlossen (Drucksache 413/04) zu prüfen, ob zukünftig die Anforderun- gen an die arbeitsmedizinische Vorsor- T H E M E N D E R Z E I T

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Die Tabelle zeigt den Stand qualifizierter Betriebs- ärzte Ende 2003. Gegenüber dem Vorjahr ist eine moderate Steigerung um 2 Prozent zu verzeich- nen. Eine Prognose über den zukünftigen Bedarf an Betriebsärzten ist gegenwärtig schwierig.

Zwar scheiden schon bald, insbesondere in den neuen Bundesländern, viele Betriebsärzte aus Altersgründen aus dem Berufsleben aus; aber angesichts der Aktivitäten des Bundesministe- riums für Wirtschaft und Arbeit, das Arbeits- schutzsystem zu „verschlanken“, wird die Nach- frage nach Ärzten mit arbeitsmedizinischer Fach- kunde zukünftig wohl eher rückläufig sein (ausführlichere statistische Informationen unter www.bundesaerztekammer.de/30/Arbeitsmedizin).

´ TabelleCC´

Zahl der Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde gemäß § 3 UVV „Betriebsärzte“

Stand: 31. Dezember 2003

Landesärztekammer Gesamtzahl der

Ärzte mit Gebietsbezeichnung Zusatzbezeichnung Fachkunde § 3 Abs. 3 Fachkunde § 3 Abs. 4 arbeitsmedizinischer „Arbeitsmedizin“ „Betriebsmedizin“ UVV „Betriebsärzte“ Nr. 1 u. 2a) bzw. 2b)

Fachkunde UVV „Betriebsärzte“

Baden-Württemberg 1 558 595 737 91 135

Nordbaden 421 170 194 8 49

Nordwürttemberg 465 252 199 14 0

Südbaden 402 95 205 59 43

Südwürttemberg 270 78 139 10 43

Bayern 2 049 588 1 031 166 264

Berlin 647 382 191 33 41

Brandenburg 286 176 95 15 0

Bremen 104 66 38 0 0

Hamburg 257 153 92 6 6

Hessen 816 294 435 23 64

Mecklenburg-Vorpommern 219 94 123 2 0

Niedersachsen 1 119 300 668 61 90

Nordrhein 1 192 534 499 33 126

Rheinland-Pfalz 487 159 256 26 46

Saarland 206 53 93 37 23

Sachsen 1 136 278 825 33 0

Sachsen-Anhalt 439 150 288 1 0

Schleswig-Holstein 389 135 208 33 13

Thüringen 315 154 155 0 6

Westfalen-Lippe 1 017 353 465 57 142

Bundesgebiet insgesamt 12 236 4 464 6 199 617 956

Quelle: Bundesärztekammer

Davon:

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ge in einer eigenen Verordnung von der Bundesregierung zu regeln sind. Insbe- sondere soll geprüft werden, ob alle Re- gelungen in dieser Verordnung erfolgen können oder ob die Notwendigkeit der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersu- chung, wie Pflicht- und Angebotsunter- suchungen und maximaler Zeitabstand bei wiederkehrenden Untersuchungen, in den speziellen Vorschriften verblei- ben sollen. Eine speziell hierfür gegrün- dete Arbeitsgruppe des BMWA wird auch unter Beteiligung von ärztlichen Berufsverbänden und der Bundesärzte- kammer bald ihre Arbeit aufnehmen.

All diese politischen Initiativen und Vorstöße zeigen, dass hier eines der be- sten europäischen Arbeitsschutzsysteme infrage gestellt wird. Das Vorhaben des federführenden Ministeriums, überflüs- sige Doppelregulierungen im Arbeits- schutz abzuschaffen, wird auch von der Ärzteschaft mitgetragen, jedoch wird davor gewarnt, das bestehende hohe Ni-

veau des Arbeitsschutzes in Deutsch- land so zu senken, dass der Schutz der Beschäftigten vor Gefahren am Arbeits- platz nicht mehr ausreichend gewährlei- stet ist. Dass dieses System sich bewährt hat, zeigt sich insbesondere am deutli- chen und stetigen Rückgang der Berufs- krankheiten und Arbeitsunfälle.

Im krassen Gegensatz zu den Bestre- bungen von Wirtschaftsminister Wolf- gang Clement, die Prävention und die Gesundheitsförderung im kleinen und mittelgroßen Betrieb drastisch abzubau- en, steht das Prestigevorhaben eines Präventionsgesetzes von Sozialministe- rin Ulla Schmidt. Sie legte den Referen- tenentwurf eines Präventionsgesetzes am 6. Dezember 2004 zur Diskussion vor.

Kaum verständlich ist, wie hier auf der ei- nen Seite die betriebliche Gesundheits- förderung abgebaut und auf der anderen Seite wieder aufgebaut werden soll.

Der Referentenentwurf greift die Forderungen nach einer Stärkung der

Prävention auf und setzt dort an, wo zukünftig Potenziale der gesundheitli- chen Prävention besser genutzt werden müssen. Kranken-, Renten-, Unfall- und Pflegekassen werden in die Pflicht genommen, indem sie Leistungen zur primären Prävention in so genannten Lebenswelten erbringen sollen. Le- benswelten im Sinne dieses Gesetzes sind für die Gesundheit bedeutsame, abgrenzbare soziale Systeme, insbeson- dere des Wohnens, des Arbeitens, des Lernens, der Freizeitgestaltung.

Doch auch die Betrebungen des Ge- setzgebers, im Rahmen des Präventions- gesetzes „betriebliche Gesundheitsför- derung“ zu initiieren, werden von den Vertretern der Arbeitgeber torpediert.

Ob die Initiative der Arbeitgeberver- treter gegen das Präventionsgesetz ebenso Früchte trägt wie im Arbeits- schutzbereich, wird sich zeigen.

Dr. med. Annegret Schoeller Bundesärztekammer

DÄ: Stehen schon bald betriebs- ärztliche Arbeitsplätze zur Dispositi- on? In welchem Umfang wird von der so genannten alternativen betriebs- ärztlichen Betreuung Gebrauch ge- macht werden?

Dr. Panter:Unternehmen mit we- niger als 50 Mitarbeitern können selbst festlegen, ob betriebsärztlicher Betreuungsbedarf besteht oder nicht.

Bei vielen Berufsgenossenschaften liegt der Anteil dieser Unternehmen bei mehr als 40 Prozent der Mitglieds- unternehmen. Es ist daher davon auszugehen, dass eine große Zahl betriebsärztlicher Arbeitsplätze ver- schwinden wird, da bereits von vielen Arbeitgeberverbänden intensiv Re- klame für dieses Unternehmermodell gemacht wird. Dies wird zu einer Ab- senkung des Gesundheitsschutzes in Kleinbetrieben führen und langfristig die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter vermindern.

DÄ: Wo sehen Sie noch Möglich- keiten, das deutsche Arbeitsschutzsy- stem auf seinem hohen Niveau zu er- halten?

Dr. Panter:Das hohe Niveau des Arbeitsschutzes in Deutschland hat si- cher auch zur Überregulierung in ein- zelnen Bereichen geführt. Der VDBW hat ein eigenes Modell der betriebs- ärztlichen Betreuung von Klein- und Mittelbetrieben entwickelt. Das Modell geht nicht mehr von starren Einsatz- zeiten aus, sondern orientiert sich am Gefährdungsgrad. Dieser ist der Maß- stab für notwendige betriebsärztliche Maßnahmen. Das Modell kann sowohl in Groß-, Mittel- als auch in Klein- betrieben umgesetzt werden. Es entla- stet die Betriebe von starren Regulari- en und gewährleistet trotzdem durch

die Beteiligung des Betriebsarztes bei der Gefährdungsbeurteilung ein hohes Arbeitsschutzniveau.

DÄ: Gibt es Unterstützung aus den Gewerkschaften für Ihre Position?

Dr. Panter:Aus der Arbeitnehmer- schaft gibt es viele positive Signale der Unterstützung sowohl vor Ort in den Be- trieben als auch in den Organisationen.

DÄ: Wie Schätzen Sie die Möglich- keiten des VDBW ein, auf der (berufs-) politischen Schiene noch Änderungen zu bewirken?

Dr. Panter: Der VDBW hat vor kurzem eine Kampagne gestartet, die sowohl den Unternehmern als auch den Mitarbeitern deutlich machen soll, welche Beiträge Betriebsärzte zur Si- cherung der Beschäftigungsfähigkeit – aber auch zur Sicherung der Leistungs- fähigkeit – bringen. Wir sind sicher, dass Unternehmer, die langfristig denken, verstehen werden, dass die Mitarbeiter in ihren Betrieben gerade aufgrund der demographischen Ent- wicklung eines hohen Niveaus des Gesundheitsschutzes bedürfen. ) Nachgefragt

Dr. med. Wolfgang Panter, Präsident des Verbands Deutscher Betriebs- und Werks- ärzte e.V. (VDBW)

Foto:privat

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