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(1)

Magazin des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes 1 · 2005 · 16. Jahrgang

K o m m u n a l e r

A r b e i t s s c h u t z

Wenn Arbeit krank macht

Berufskrankheit und Rehabilitation in der gesetzlichen Unfallversicherung

Modellprojekt VerEna

Neue Organisationsstrukturen sollen den Arbeits- und

Gesundheitsschutz verbessern

Beileger

Die neue

Gefahrstoffverordnung

(2)

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

immer wieder hat sich die gesetzliche Unfallversicherung an geänderte gesellschaftliche und ökonomische Rahmenbedin- gungen angepasst. So beispielsweise durch die Einführung der Schülerunfallversicherung 1971.

Jetzt hat der Gesetzgeber den Kreis der Versicherten abermals ausgeweitet. Viele ehrenamtlich Tätige in Vereinen und Initiati- ven, die sich beispielsweise für ihre Gemeinde oder die Schule ihrer Kinder engagieren, genießen nun den vollen Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Mehr Informationen dazu lesen Sie auf Seite 3.

Den Arbeits- und Gesundheitsschutz haben wir in dieser Aus- gabe in den Mittelpunkt gestellt. Wie stark der Informations- bedarf in den Mitgliedsbetrieben ist, zeigte uns die Resonanz auf unsere Fachtagung „Arbeitsschutz mit System“ über die wir ab Seite 11 berichten.

Die Pflichten des Arbeitgebers im Hinblick auf den Gesund- heitsschutz von Beschäftigten in Kindertagesstätten erläutert der Artikel auf Seite 15. Konkrete Erkenntnisse für eine Ver- besserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in den Betrieben liefert das Modellprojekt VerEna. Wer sich beteiligte, welche Motivation die Unternehmen antrieb, was genau unter- sucht wurde und welche Maßnahmen daraus abgeleitet wer- den, erfahren Sie auf den Seiten 18 bis 21.

Wie die gesetzliche Unfallversicherung hilft, wenn die Arbeit doch zu gesundheitlichen Schäden geführt hat, lesen Sie in unserer Fallschilderung ab Seite 22.

Bitte beachten Sie auch unseren Beileger zur neuen Gefahr- stoffverordnung.

Eine interessante Lektüre wünscht Ihnen

Gabriele Pappai

Direktorin des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungs- verbandes in Düsseldorf

2 I n h a l t· K o m m u n a l e r A r b e i t s s c h u t z · 1 / 2 0 0 5

Inhalt

Kurz & Knapp

3-4

Sozialwahlen 2005

5

Jubiläum

Der Rheinische GUVV blickt auf sein 75-jähriges Bestehen

zurück

6-7

Neubau und Sanierung

Die Sanierung der Altbauten

schließt Baumaßnahmen ab

8-9 Intern

Herzliche Verabschiedung von zwei langjährigen Mitarbeitern des Rheinischen GUVV

10 Fachtagung

Arbeitsschutz mit System

11-14 Pflichten des Arbeitgebers

Immunschutz für Beschäftigte in Kindertagesstätten

15 Serie von A bis Z ...

Regress

16-17

ModellprojektVerEna

Neue Organisationsstrukturen sollen den Arbeits- und Gesund- heitsschutz bei Entsorgungs-

betrieben verbessern

18-21 Berufliche Rehabilitation

Wenn Arbeit krank macht

22-23

Impressum

Herausgeber:Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband, Heyestraße 99, 40625 Düsseldorf

Verantwortlich für den Inhalt:Gabriele Pappai Redaktion:Thomas Picht

Gestaltung und Produktionsabwicklung:Bodendörfer | Kellow, Grafik-Design und Medienproduktion, info@bo-ke.de

Bildnachweis:U1 Ullsteinbild-Innerhofer; S. 3 laif, Photocase; S. 4 Photocase; S. 6-7 Picht;

S. 9 Splinter, Picht (2); S. 11 Splinter; S. 13 Splinter; S. 14 Digital Vision; S. 15 laif;

S. 16 Bodendörfer | Kellow; S. 17 getty images; S. 18 Kroehl foto + graphics; S. 19 Photocase;

S. 22 Corbis; U4 Haas;

Beileger U1 Corbis.

(3)

Erweiterter Schutz für Ehrenamtliche ab 2005

Gute Nachrichten für alle, die ein Ehrenamt ausüben: Zum Jahreswechsel wurden ihre Rechte gestärkt, der Unfallver- sicherungsschutz wurde erweitert.

Seit dem 1. Januar 2005 stehen auch alle Bürgerinnen und Bür- ger, die sich in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Zustimmung von Gebietskörperschaften ehrenamtlich engagie- ren, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für ehrenamtlich Tätige in Rettungsorganisationen, beispielsweise beim Deutschen Roten Kreuz, wird der schon bestehende Ver- sicherungsschutz erweitert: Sachschäden, die ihnen während ihres Einsatzes entstehen, werden erstattet.

In den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf sind bisher bereits rund 300.000 Ehrenamtliche beim Rheinischen GUVV unfallversichert, zum Beispiel Schülerlotsen, Wahlhelfer, Schöf- fen, Mitglieder von Hilfeleistungsorganisationen, Blut- und Organspender und Gemeinde- oder Stadtratsmitglieder.

Ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen und Bürgerinitiativen waren bislang unversichert. Diese Lücke ist nun geschlossen worden. Mit Beginn des Jahres sind umfassend auch Personen versichert, die sich im Auftrag oder mit Zustimmung der Kommunen ehrenamtlich beispielsweise in einer Patenschaft für einen Kinderspielplatz engagieren, bei der Pflege von Parks oder Säuberungsaktionen an Flussufern mitmachen oder auch bei der Renovierung von Klassenzimmern oder Sporthallen mit- helfen.

HARTZ IV – Ein-Euro-Jobs gesetzlich unfallversichert

Personen, die Arbeitslosengeld II nach dem ab 1. Januar 2005 geltenden SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) erhalten und zur Wahrnehmung von Arbeitsgelegenheiten verpflichtet wer- den, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Sie stehen bei ihrer Tätigkeit und den damit zusammenhängenden Wegen wie Arbeitnehmer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Welcher gesetzliche Unfallversicherungs- träger im Falle eines Unfalles Leistungen zu erbringen hat, richtet sich nach dem Unternehmen, in welchem die Arbeits- gelegenheit wahrgenommen wird.

Handelt es sich bei der Einsatzstelle um ein Mitgliedsunternehmen des Rhei- nischen Gemeindeunfallversicherungs- verbandes, so ist der Empfänger bei unserem Verband im Rahmen seiner Tätigkeit unfallversichert.

Nach einem Unfall während des Arbeits- einsatzes oder auf den damit zusam- menhängenden Wegen übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Heilbehandlung sowie

Rehabilitationsmaßnahmen und zahlt gegebenenfalls eine Rente.

Haben Sie noch Fragen ? Wir beraten Sie gerne.

Kirsten Heider (0211 / 2808-551) Martina Hötger (0211 / 2808-550) Gerald Müller-Bruhnke (0211 / 2808-552) eMail: kataster@rguvv.de

Der Schutz umfasst Unfälle, die während des Ehrenamtes selbst oder bei Ausbildungsveranstaltungen für das Ehrenamt passieren. Versichert sind auch Verkehrsunfälle auf den mit dem Ehrenamt verbundenen Wegen.

Für die „Ehrenamtler“ selbst ist die Versicherung kostenlos, die Beiträge zahlt die öffentliche Hand. Das Meldeverfahren ist einfach: Der freiwillige Helfer meldet den Unfall der Institution, für die er tätig ist. Auch der behandelnde Arzt muss wissen, dass der Unfall bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit passiert ist.

Die gesetzliche Unfallversicherung trägt dann alle Aufwendun- gen für die medizinisch geeignete Heilbehandlung und für die soziale und berufliche Wiedereingliederung.

In Zusammenarbeit u.a. mit dem Bundesverband der Unfall- kassen hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung zur weiterführenden Information eine umfassende Broschüre mit dem Titel „Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im Ehrenamt“ herausgegeben, die als PDF-Datei (40 Seiten) aus dem Internet heruntergeladen werden kann.

Adresse: www.bmgs.bund.de/download/broschueren/A329.pdf

Kurz & Knapp

K o m m u n a l e r A r b e i t s s c h u t z · 1 / 2 0 0 5 · K u r z & K n a p p 3

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Mitgliedschaft von rechtlich

selbstständigen Kommunalunternehmen beim Rheinischen GUVV

Mit dem Gesetz zur Verbesserung des unfallversicherungsrecht- lichen Schutzes bürgerschaftlich Engagierter und weiterer Personen vom 09.12.2004 (BGBl I S.3299) wurde die unfallver- sicherungsrechtliche Zuständigkeit für rechtlich selbstständige Unternehmen neu geregelt.

Hiernach ist unser Verband nunmehr kraft Gesetzes zuständig für Unternehmen, die in selbstständiger Rechtsform betrieben und ab dem 01.01.2005 gegründet werden, deren Sitz sich im Landesteil Nordrhein befindet, an denen Gemeinden oder Gemeindeverbände unmittelbar oder mittelbar überwiegend beteiligt sind oder auf deren Organe sie einen ausschlaggeben- den Einfluss haben.

Der Begriff „mittelbar“ umfasst dabei sowohl die überwiegende Beteiligung über Zwischeninstitutionen (Mutter- und Tochter- unternehmen) als auch durch Aufbringen der notwendigen geldlichen Mittel zum Betrieb des Unternehmens, z.B. durch institutionelle Förderungen. Die Prüfung der erwerbswirtschaft- lichen Ausrichtung des Unternehmens entfällt.

Hinterbliebenenrente auch für Lebenspartner

Am 1. Januar 2005 ist die Novelle des Lebenspartnerschafts- gesetzes in Kraft getreten, das sich auch auf die gesetzliche Unfallversicherung auswirkt. Danach haben Lebenspartner, deren Partner durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrank- heit das Leben verlieren, vom kommenden Jahr an Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Bisher umfasste der Begriff „Hinter- bliebene“ nur Ehegatten und Kinder des Versicherten. Durch die Gesetzesnovelle hat der Gesetzgeber den Kreis der Berechtigten nun um die eingetragenen Lebenspartner von Versicherten erweitert. So werden unter anderem homosexuelle Paare mehr Rechte erhalten. Neben der Hinterbliebenenversorgung verbes- sert das Gesetz auch die Möglichkeiten zur Adoption und regelt die Unterhaltspflichten bei einer Trennung. Träger der Unfall- versicherung für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst sind die Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände.

Ein Antrag auf Übernahme nach § 129 Abs. 3 SGB VII ist beim Landesversicherungsamt NRW nicht mehr zu stellen.

Auf die bereits bis zum 13.10.2004 gestellten Anträge von Unternehmen auf Übernahme, über die noch nicht bestands- kräftig entschieden wurde, wird die neue Gesetzesregelung angewendet.

Haben Sie noch Fragen?

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen weiter:

Begründung der Mitgliedschaft:

Frau Kirsten Heider Durchwahl - 551 Frau Martina Hötger Durchwahl - 550 Herr Gerald Müller-Bruhnke Durchwahl - 552 eMail: kataster@rguvv.de

Beitragsrecht:

Frau Marliese Gleser Durchwahl - 547 Herr Manfred Kasper Durchwahl - 546 eMail: beitrag@rguvv.de

4 K u r z & K n a p p· K o m m u n a l e r A r b e i t s s c h u t z · 1 / 2 0 0 5

(5)

K o m m u n a l e r A r b e i t s s c h u t z · 1 / 2 0 0 5 · S o z i a l w a h l e n 2 0 0 5 5

Sozialwahlen 2005

Am 1. Juni 2005 finden bei allen Sozial- versicherungsträgern in der Bundes- republik die Sozialversicherungswahlen statt. So auch beim Rheinischen GUVV als Träger der gesetzlichen Unfallver- sicherung im Rheinland. Die Bedeutung der Sozialwahl geht aus dem gesetz- lichen Auftrag der Versicherungsträger hervor, die ihre Aufgaben in Selbstver- waltung erfüllen. Das Prinzip der Selbst- verwaltung hat sich seit langem bewährt und stellt ein Stück Demokratie dar. Mit der Sozialversicherungswahl wird die Vertreterversammlung gewählt. Dieses Gremium ist paritätisch mit Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber besetzt und stellt das „Parlament“ des Rheinischen GUVV dar. Als Legislativ- organ des Verbandes beschließt es die Satzung, die Unfallverhütungsvorschrif- ten, den Haushalt und wählt den eben- falls paritätisch besetzten Vorstand.

Die alle sechs Jahre stattfindenden Sozialversicherungswahlen sind für den Rheinischen GUVV bereits entschieden.

Da bei den Sozialversicherungswahlen keine einzelnen Kandidaten, sondern Listen gewählt werden, besteht die Mög- lichkeit einer so genannten „Friedens- wahl“, bei der es zu keiner Wahlhand-

lung kommt. Werden auf den Listen nicht mehr Kandidaten benannt als Sitze in der Vertreterversammlung zu verge- ben sind, gelten die Bewerber automa- tisch mit Ablauf des Wahltages als gewählt. Dies ist, so stellte es der Wahlausschuss nach Prüfung und Zu- lassung der eingereichten Vorschlags- listen fest, der Fall.

Von Seiten der Arbeitgeber wurde eine Liste des Kommunalen Arbeitgeberver- bandes (KAV) eingereicht. Die Versicher- tenseite legte eine Liste der Gewerk- schaft Ver.di vor.

Gewählt sind demnach für die Gruppe der Versicherten Gerd Stuhlmann

Gerd Usdowski Thomas Wittstock Albert Baurmann Heinrich Hatz Karola Hoch Ursula Hülsen Andreas Hupke Michael Kohl Karl-Heinz Claßen Birgit Damaschke Andreas Kremers

Stellvertreterinnen und Stellvertreter:

Iris Schindler Andre auf der Heiden Ulrich Hüsgen Gabriele König Bernd Hagedorn Delef Ahn Andreas Fischer Gerhard Goerigk Paul Jürgen Siedenbiedel Beate Fust

Heinz Töpel Jürgen Tzschoppe

Gewählt sind demnach für die Gruppe der Arbeitgeber Jost Eickmann

Brigitte van de Flierdt Theodor Hindahl Ludger Hinsen Martin Kemnitz Hans-Gerd von Lennep Johannes Maubach Dr. Friedhelm Possemeyer Adolf Terfloth

Herbert Winkelhog Oliver Wolff Beate Zielke

Stellvertreterinnen und Stellvertreter Dr. Johannes Slawig

Reiner Häusler Jürgen Slawik Frithjof Berg Helmut Klein

Dr. Gabriele Neugebauer Ulrich Schneidewind Dr. Josef Korsten Helmut Preuß

Dr. Christoph Langscheidt Heinz Nikolaus Lindgens Ernst Schneider

Thomas Picht

Pressereferent beim Rheinischen GUVV

(6)

Arbeits- und Gesundheitsschutz für rund zwei Millionen

Bürgerinnen und Bürger

Im Jahr 2004 bestand der Rheinische Gemeindeunfallversicherungs- verband 75 Jahre. Ein Jubiläum? Ein Grund zurückzublicken? Wir meinen, ja.

Doch nicht die Tatsache, dass wir seit 75 Jahren existieren, sondern unsere Arbeit für unsere Versicherten und unsere Mitgliedsunter- nehmen ist entscheidend.

Seit 75 Jahren engagiert sich der Rheinische GUVV für den Arbeits- und Gesundheitsschutz von inzwischen rund zwei Millionen Ver- sicherten. Fast jede Bürgerin und jeder Bürger im Rheinland ist im Laufe seines Lebens beim Rheinischen GUVV versichert. Sei es als Kindergartenkind, als Schüler, Blutspender, Hilfeleistender, ehren- amtlich Tätiger oder Pflegender. Hinzu kommen die Beschäftigten der rheinischen Kommunen, der Sparkassen sowie private Haus- haltshilfen. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Verband Teil der Sozialversicherung in Deutschland.

Rund 200.000 Unfallmeldungen jährlich sind zu bearbeiten.

Glücklicherweise vielfach Unfälle mit Bagatellverletzungen, doch oft- mals auch mit lebensverändernden Einschnitten für den Einzelnen.

Mit körperlichen, seelischen und finanziellen Folgen. Dann sorgen wir für die bestmögliche medizinische Behandlung in Spezialklini- ken, stellen Finanzmittel für den Umbau von Wohnungen und Fahr- zeugen bereit, bieten psychologische Hilfe an und kümmern uns darum, dass verletzte Kinder den Anschluss in der Schule nicht verpassen. Mit unseren Entschädigungsleistungen sichern wir Er- krankte, Verunfallte und Hinterbliebene finanziell ab. Ein wichtiges Stück sozialer Sicherheit für die Betroffenen.

Heute versteht sich der Rheinische GUVV als Dienstleister für Ver- sicherte und Mitgliedsunternehmen, dessen Handeln auch künftig davon bestimmt sein wird, die Versicherten gut zu betreuen und die Mitgliedsunternehmen bei der Prävention von Unfällen und Berufs- krankheiten zu unterstützen. Wir arbeiten mit modernen betriebs- wirtschaftlichen Methoden und sind für die sozialpolitischen Herausforderungen der Zukunft gut gerüstet.

6 J u b i l ä u m· K o m m u n a l e r A r b e i t s s c h u t z · 1 / 2 0 0 5

Der Rheinische GUVV blickt auf sein

75-jähriges Bestehen zurück

von oben nach unten:

Helmut Etschenberg, Ulrich Kinstner, Hans-Gerd von Lennep

(7)

6 Pflegen · Kommunaler Arbeitsschutz · 1/2004 K o m m u n a l e r A r b e i t s s c h u t z · 1 / 2 0 0 5 · J u b i l ä u m 7

Eingeführt wurde die gesetzliche Unfallversicherung 1884 durch Kaiser Wilhelm II. Die gemeindlichen Unfallversicherungsverbände entstanden allerdings erst im Jahr 1928. Der Rheinische GUVV wurde durch Erlass des Oberpräsidenten der Rheinprovinz am 28. Juni 1929 errichtet, zunächst als „Gemeindeunfallversicherungsverband Rheinprovinz und Hohenzollern“, der später in

„Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband“ umbenannt wurde.

Gespräch über Rehabilitation

Während der Jubiläumsveranstaltung zeigte der Rückblick auf die Verbandsgeschichte die vielen Facetten des Rheinischen GUVV. Besonders beeindruckend war das Gespräch eines Reha- Beraters des Verbandes mit zwei seit langem von uns betreuten Versicherten. Sie schilderten aus ihrer Sicht die erlittenen Un- fälle und deren Folgen sowie die Unterstützung, die sie seitdem durch die Mitarbeiter des Verbandes und die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erfahren haben. Allen Beschäf- tigten und Gästen des Hauses wurde der Sinn der täglichen Arbeit neu bewusst.

Während mit der Präsentation des Internetprojekts „Sichere Schule“

moderne Ansätze der Prävention vorge- stellt wurden, war der „Blick auf alte Zeiten“ des Schauspielerpaares Heike und Rüdiger Fabry eher heiterer, kaba- rettistischer Art.

Hans Gerd von Lennep, Vorsitzender der Vertreterversammlung, ging in seinem Grußwort insbesondere auf den Neubau sowie die Renovierung der alten Bürogebäude ein, die an diesem Jubiläumstag offiziell eingeweiht wurden. Nicht zuletzt dankte er den Beschäftigten für ihre aktive und engagierte Arbeit. Sie seien es, die die Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zum Wohle und Nutzen der Versicherten sicherstellten. In seinem Festvortrag stellte Ministerialdirigent Ulrich Kinstner die Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen zur politischen Entwicklung der Unfallversicherung dar.

Der Vorsitzende des Vorstandes, Helmut Etschenberg, machte deutlich, dass sich nicht nur die Gebäude des Verbandes, son- dern auch der Rheinische GUVV in den letzten Jahren moderni- siert und gewandelt hat. Um die zentrale Funktion der gesetz- lichen Unfallversicherung zu bewahren und gleichzeitig Verbes- serungen anzustreben, arbeite der Verband in beispielgeben- den Projekten mit. So stelle er sich in einem Benchmarking dem Vergleich mit anderen UV-Trägern und blicke mit dem Euparos- Projekt über die nationalen Grenzen hinaus.

Die Herausforderung, die notwendigen Modernisierungen mit- zugestalten und umzusetzen, nehme der Verband gerne an.

Thomas Picht

Pressereferent beim Rheinischen GUVV Otto Grochtdreis im Gespräch mit den Versicherten

Benjamin Putsch (links) und Wolfgang Markus (rechts)

(8)

Bauen bei laufendem Geschäftsbetrieb

Schon vor der sich konkretisierenden Bauablaufplanung wurde mit Blick auf die Kosten die Entscheidung getroffen, sämtliche Bauaktivitäten bei laufendem Geschäftsbetrieb und ohne Aus- lagerung in andere Gebäude abzuwickeln. Aspekte der Wirt- schaftlichkeit führten dazu, dass die eingangs diskutierte Mög- lichkeit, vorhandene Gebäudeteile an der Heyestraße aufzu- stocken, schon frühzeitig verworfen und der Konzeption eines die Gebäudeteile verbindenden Bürohausneubaus der Vorrang eingeräumt wurde.

Neben den insbesondere in den Jahren 2000 und 2001 durch- geführten Planungsarbeiten wurden die notwendigen Genehmi- gungsverfahren vor dem Bauaufsichtsamt der Landeshauptstadt Düsseldorf einerseits sowie vor der Aufsichtsbehörde des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverbandes, dem Landesversicherungsamt Nordrhein-Westfalen andererseits angestoßen. Nach Abschluss aller Planungsarbeiten zum Büro- neubau sowie nach positiver Bescheiderteilung der Genehmi- gungsbehörden erfolgte im August 2002 die Grundsteinlegung.

Ein Jahr später übergab das Architekturbüro Ueli Schnetzer im Sommer des Jahres 2003 den Neubau an die Verwaltung. Die Funktionsräume, dazu zählen u.a. zwei Seminarräume, ein Besuchszimmer, ein Archivraum, eine Bibliothek sowie zwei Besprechungsräume, wurden vom ersten Tag an zur Nutzung bereitgestellt, der Bezug der Büroräume durch die Geschäfts- führung mit Sekretariat sowie zunächst einer Abteilung erfolgte nach dem Jahreswechsel 2004. Insgesamt konnten mit dem Büroneubau neben den genannten Funktionsräumen die drin- gend erforderlichen Büroflächen für über 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verbandes geschaffen werden.

Der Rheinische Gemeindeunfallversicherungs- verband (GUVV) übernahm 1998 die Eigen- unfallversicherungen der Städte Düsseldorf, Köln und Essen. Dies führte nicht nur zu erheb- licher Mehrarbeit, sondern überforderte die schon vorher sehr begrenzten Raumkapazitä- ten. Ferner stellte sich heraus, dass die Natur- stein- und Glasfassaden des Hauses an der Heyestraße dringend saniert werden mussten.

Es hatten sich bereits Fassadenteile gelöst, wei- tere drohten abzustürzen und undichte Dächer und Fassaden ließen Wasser eindringen.

Darüber hinaus zwangen Auflagen dazu, den Brandschutz anzupassen.

Nach entsprechender Beschlussfassung durch die Selbstverwaltungsorgane des Rheinischen GUVV wurde im Jahr 1999 ein Bauausschuss zur Steuerung der beabsichtigten Neubau- und Sanierungsaktivitäten eingerichtet.

8 N e u b a u u n d S a n i e r u n g· K o m m u n a l e r A r b e i t s s c h u t z · 1 / 2 0 0 5

Die Bauaktivitäten des Rheinischen GUVV – eine kurze Chronologie

Die Sanierung der Altbauten

schließt Baumaßnahmen ab

(9)

Das Haus an der Heyestraße vor der Sanierung…

während der Sanierung… und nach der Sanierung…

K o m m u n a l e r A r b e i t s s c h u t z · 1 / 2 0 0 5 · N e u b a u u n d S a n i e r u n g 9

Staub, Lärm und wechselnde Arbeitsplätze

Bevor aber die auf der Grundlage des erstellten Raumkonzeptes angestrebte Planung umgesetzt werden konnte, mussten die der größten Abteilung des Verbandes im Neubau zugeordneten Büroräume im Zuge der Teilsanierungsaktivitäten – übergangs- weise – als Ausweichquartiere eingesetzt werden. Dieser Sach- verhalt ergab sich daraus, dass die in Verbindung mit der Mo- dernisierung der Außenfassade eintretenden schweren Eingriffe in die Gebäudesubstanz des Vorderhauses an der Heyestraße eine komplette Räumung des Gebäudeabschnittes erforderten.

Die Fassadensanierung wurde begleitet von umfassenden Brandschutz- und Renovierungsarbeiten, von einem Austausch der aus den sechziger Jahren stammenden Aufzugsanlage sowie von unterschiedlichen Maßnahmen im Bereich der Außenan- lagen. Die Detailplanungen und Ausschreibungen erfolgten teil- weise zeitgleich zu den Bauarbeiten am Büroneubau und erfor- derten von allen an den Maßnahmen Beteiligten eine hohe Ein- satzbereitschaft. Besonders zu erwähnen ist die konstruktive Haltung der Belegschaft in der Zeit von April bis November 2004.

Unterbringung in Containern, mehrfache Umzüge, Belastungen durch Baustellenbetrieb, Staub und Lärm sowie jeden Tag neue Wege zum Arbeitsplatz waren hinzunehmen. Umso bemerkens- werter ist die Tatsache zu werten, dass der Geschäftsbetrieb nach außen hin nahezu unbeeinträchtigt fortgeführt werden konnte.

Im Ergebnis bildet der Büroneubau sowohl in der Außenansicht als auch in der Betrachtung der Innenräume einen harmonisch in die Bausubstanz eingefügten Gebäudekomplex mit hoher Funktionalität. Daneben haben die mit der Neubaumaßnahme sorgfältig abgestimmten Teilsanierungen den Charakter der aus den sechziger und siebziger Jahren stammenden Gebäudeteile erhalten. Geschäftsführung und Beschäftigte des Rheinischen GUVV haben die neuen und modernisierten Büroräume zwi- schenzeitlich vollständig bezogen und schätzen die neu gewon- nene Atmosphäre. Ab Februar 2005 wird der Rheinische GUVV einen Großteil seiner Seminare z.B. für die Fachkräfte für Arbeitssicherheit in seinen neuen, modernen Seminarräumen durchführen und trägt damit zu einer Kostenreduzierung bei.

Für Fragen zum Gesamtprojekt stehen Interessenten die Mit- arbeiter des Fachbereichs gern zur Verfügung.

Ansprechpartner beim Rheinischen GUVV:

Wolfgang Sperling Fachbereich Organisation eMail: w.sperling@rguvv.de

(10)

1 0 K o m m u n a l e r A r b e i t s s c h u t z · 1 / 2 0 0 5 · I n t e r n s

Nach mehr als 43-jähriger Tätigkeit wurde Peter Zech jetzt in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Bemerkenswert ist es, dass er während dieser langen Zeit alle Abteilungen vom Personalbereich bis zur Rehabilitations- und Entschädigungs- abteilung, die er viele Jahre lang leitete, durchlief. Zuletzt war er mehr als zehn Jahre lang Leiter der Präventionsabteilung.

Gleichzeitig wurde Klaus Rehwald aus dem Bereich Wider- spruchsverfahren nach 42-jähriger Tätigkeit für den Verband verabschiedet. An der offiziellen Verabschiedung nahmen mehr als 200 geladene Gäste u.a. aus der Selbstverwaltung des Rheinischen GUVV, von anderen Unfallversicherungsträgern, von Kooperationspartnern sowie ehemalige Kolleginnen und Kollegen teil.

Die Laudatio auf die zukünftigen Pensionäre hielten der Vor- standsvorsitzende des Rheinischen GUVV, Gerhard Stuhlmann, Geschäftsführerin Gabriele Pappai sowie der Vorsitzende des Personalrates, Gerd Klöcker.

Einen besonderen Dank an Peter Zech für dessen Tätigkeit als Aufbauhelfer nach der Wende und die besten Wünsche für die Zukunft überbrachte Helmut Hetz, Geschäftsführer der Unfallkasse Brandenburg.

Alle Redner würdigten das große Engagement, verwiesen auf die große fachliche sowie soziale Kompetenz und dankten Peter Zech und Klaus Rehwald für die langjährige Tätigkeit für den Verband.

Die Präventionsabteilung sagte ihrem Chef danke für die lang- jährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit und wünschte den beiden Ruheständlern und ihren Familien für die Zukunft alles Gute.

Dr. Monika Broy

Abteilungsleiterin der Prävention beim Rheinischen GUVV

Herzliche Verabschiedung

von zwei langjährigen Mitarbeitern

des Rheinischen GUVV

Dr. Monika Broy überreicht ihrem Vorgänger im Amt zur Verabschiedung ein kleines Präsent.

(11)

F a c h t a g u n g· K o m m u n a l e r A r b e i t s s c h u t z · 1 / 2 0 0 5 1 1

Arbeitsschutz mit System

Fachtagung des Rheinischen GUVV

231 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung des Rheinischen GUVV zur Fachtagung rund um das Thema Arbeitsschutzmanagement – Standards, Rahmenbedingungen, betriebliche Lösungsansätze – ins Kölner Maternushaus gefolgt.

Eröffnet wurde die Tagung durch

Dr. Ursula Christiansen, Beigeordnete

für Gesundheit, Umwelt und Feuerschutz der Stadt Köln, die die Grußworte der

Stadt Köln überbrachte. Anschließend begrüßten Günter Andreß, stellvertretender

Geschäftsführer des Rheinischen GUVV, und Helmut Klein, Bürgermeister der Stadt

Alsdorf sowie Mitglied des Präventionsausschusses des Verbandes, die Anwesen-

den. Durch seine Funktion selbst in Unternehmerverantwortung, wies Bürger-

meister Klein auf die Notwendigkeit hin, den Arbeitsschutz systematisch zu organi-

sieren, um somit der Forderung nach einer „gerichtsfesten“ Organisation gerecht

zu werden. (Anmerkung: Der Rheinische GUVV führt gemeinsam mit der Stadt

Alsdorf ein Projekt zur Implementierung eines Arbeitsschutzmanagementsystems

durch.) Die Fragen, die sich viele Arbeitgeber stellen, z.B. welche Pflichten für

Arbeitgeber im Arbeitsschutz einzuhalten sind, wie diesen Pflichten nachzukommen

ist oder was sich hinter einer gerichtsfesten Organisation verbirgt, wurden im an-

schließenden Vortrag von Rechtsanwalt Dr. Heinz Adams aufgegriffen und ausführ-

lich und anschaulich diskutiert.

(12)

Das Tagesprogramm der Veranstaltung war insgesamt in drei Themenblöcke untergliedert:

I. Standards und Rahmenbedingungen für Arbeitsschutzmanagementsysteme (ASM)

Zunächst wurde, wie bereits erwähnt, von Dr. Heinz Adams im ersten Überblicksreferat die Unternehmerverantwortung vor dem Hintergrund der derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen als Ausgangspunkt für eine systematische Vorgehensweise im Arbeits- und Gesundheitsschutz vorgestellt. (Abb. 1)

Das zweite Referat baute inhaltlich auf den Ausführungen des Vortrages zu den Pflichten des Unternehmens, für eine geeig- nete Organisation zu sorgen, auf, indem Arbeitsschutzmanage- mentsysteme als prinzipielle Möglichkeit zur Umsetzung dieser Anforderungen durch Josef Merdian von der Berufsgenossen- schaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) anschaulich erläutert wurden. Zuerst beantwortete er die Frage, was ein Arbeitsschutzmanagementsystem leisten soll, und hob folgende Aspekte hervor:

1. Arbeitsschutz nachhaltig optimieren

(verbesserte Arbeitsbedingungen, weniger Unfälle, Berufs- krankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen, Integration des Arbeitsschutzes in die betrieblichen Abläufe ... )

2. Kosten reduzieren

(ungestörter Betrieb, Motivation der Beschäftigten, höhere Produktionsqualität und -quantität, Nutzung von Synergien, Reduktion von Fehlern ... )

3. Rechtssicherheit schaffen(gerichtsfeste Organisation) Anschließend stellte er die Kernelemente und Kernprozesse eines Arbeitsschutzmanagements den Zuhörern vor (Abb.2).

1 2 F a c h t a g u n g· K o m m u n a l e r A r b e i t s s c h u t z · 1 / 2 0 0 5

Abb. 1: Unternehmerverantwortung

(13)

Eckpunkte eines wirksamen ASM

> Arbeitsschutzpolitik und -strategie entwickeln

> Verantwortung, Aufgaben und Befugnisse festlegen

> Interner und externer Informationsfluss sowie Zusammenarbeit koordinieren

> Verpflichtungen ermitteln und umsetzen

> Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz in betriebliche Prozesse (Prozessorientierung)

> Dokumentation und Dokumentenlenkung regeln

> Ergebnisermittlung, -bewertung und Verbesserung des AMS

Abb. 2: Kernelemente und Kernprozesse eines wirksamen ASM Einen weiteren inhaltlichen Schwerpunkt des Vortrages von Josef Merdian bildete die Vorstellung der Funktionsweise eines Arbeitsschutzmanagementsystems nach dem Idealmodell des P-D-C-A (Plan-Do-Check-Act = planen, durchführen, überprüfen

und handeln) (Abb. 3). Referent Josef Merdian

K o m m u n a l e r A r b e i t s s c h u t z · 1 / 2 0 0 5 · F a c h t a g u n g 1 3

Abb. 3: Modell eines Managementsystems (PDCA)

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II. Betriebliche Erfahrungen

Der zweite Themenblock umfasste betriebliche Erfahrungen aus unterschiedlichen Perspektiven. Zum einen wurde die Vor- gehensweise der hessischen Arbeitsschutzaufsicht dargelegt (Referentin war Betina Schuch), im Weiteren wurden aus Unter- suchungen der Unfallkasse Hessen im Öffentlichen Dienst erste Ergebnisse skizziert, hier kamen Stephanie Caspar und Hans- Günter Abt, Organisationsberater der Präventionsabteilung der Unfallkasse, zu Wort. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit aus der chemischen Industrie, Manfred Feldhaus von Infracor, ver- mittelte den Zuhörenden Eindrücke der hier bereits langjährig vorhandenen Erfahrungen zum Thema Arbeitsschutzmanage- ment, und anschließend stellte Dirk Michelsen, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit aus einem Mitgliedsunternehmen des Ver- bandes, erste Schritte zu dieser Thematik aus dem kommunalen Bereich vor. Gerade die Darstellung der betrieblichen Erfahrun- gen mit systematischen Ansätzen im Arbeitsschutz machte deut- lich, dass die Führungsverantwortung und -übernahme einer der wichtigsten Aspekte für einen funktionierenden, organisierten Arbeits- und Gesundheitsschutz ist. Arbeitsschutzmanagement kann aufgrund der Komplexität des Themas nur schrittweise bewältigt werden, was in Bezug auf die Umsetzung eine lang- fristige Perspektive erforderlich macht.

Es wurde deutlich, dass in der chemischen Industrie diesbezüg-

lich schon eine jahrzehntelange Erfahrung vorhanden ist, die auf bereits gewachsene und gut funktionierende Strukturen ver- weisen kann. Im öffentlichen Dienst müssen diese erst noch auf- gebaut werden. Jedoch wurde ebenso klar, dass Fragen der psychischen Belastun- gen ein in allen Branchen auftretendes Problem darstellen, dem sich die Unfallversicherungsträger

in den nächsten Jahren verstärkt stellen müssen.

III. Politischer Ausblick

Im letzten Themenblock wurde dann der Blick von den betrieblichen Umsetzungsmöglichkeiten hin zu politischen Entwicklungen gewandt. Hier berichtete Dr. Helmut Deden vom Ministerium für Wirtschaft und Arbeit des Landes NRW von der aktuellen Diskussion zur Umsetzung des staatlichen Überwa- chungs- und Beratungsauftrages in Unternehmen sowie der Debatte in der politischen Landschaft über Deregulierung, Büro- kratieabbau und Übertragung staatlicher bzw. öffentlich-recht- licher Aufgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf private Anbieter. Anschließend präsentierte Manfred Rentrop vom Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften – HVBG – den Zuhörern neue innovative Schritte aus dem Be- reich der gewerblichen Berufsgenossen-schaften und zwar das

„Bonus-system“/„Prämiensystem“ am Beispiel der Projekte der Fleischerei-BG und der BG für Gesund-heitsdienst und Wohlfahrtspflege. § 162 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches – SGB VII – eröffnet den UV-Trägern grundsätzlich die Möglichkeit Prämien zu gewähren. Erste Auswertungen der Projektphase bzw. Pilotierungsphase zeigen, dass in beiden Bereichen ein großes Interesse seitens der versicherten Unternehmen an einer Teilnahme am Prämienmodell besteht, und insbesondere im Fleischereihandwerk sind bereits positive Effekte im Hinblick auf die Prävention zu erkennen.

Falls Sie nicht die Möglichkeit hatten, an der Veranstaltung teil- zunehmen, sich aber für die Referate interessieren, können Sie diese auf unserer Homepage unter www.rguvv.de abrufen.

Dr. Monika Broy

Abteilungsleiterin der Prävention beim Rheinischen GUVV

Corinna Wiegratz

Psychologin beim Rheinischen GUVV

1 4 F a c h t a g u n g· K o m m u n a l e r A r b e i t s s c h u t z · 1 / 2 0 0 5

(15)

Röteln, Masern, Windpockenund Keuchhustensind keine Seltenheit in Kindertageseinrichtungen. Man nennt sie auch Kinderkrankheiten. Bei erneuter Infektion mit Windpockenviren oder Reaktivierung von im Körper „schlafenden“ Viren kann es zur Gürtelrose kommen. Bei Keuchhusten besteht nach einer Erkrankung ein lang dauernder, aber nicht lebenslanger Schutz.

Sind Masern und Röteln einmal durchlebt, besteht zeitlebens Immunschutz gegen diese Viren bzw. Bakterien.

Wie sieht es aber mit dem Immunschutz für Erzieherinnen und Erzieher aus, die diese Krankheiten nicht in der Kindheit durch- lebt haben? Und welche Pflichten hat der Arbeitgeber im Arbeits- und Gesundheitsschutz gegenüber den Beschäftigten

Immunschutz

für Beschäftigte

in Kindertagesstätten

in der vorschulischen Kindererziehung? Diese Fragen wurden in der jetzt geänderten Biostoffverordnung durch den Gesetzgeber geregelt.

Der Arbeitgeber hat für das Personal in der vorschulischen Kinderbetreuung nun verpflichtend arbeitsmedizinische Vor- sorgeuntersuchungen zu den genannten Kinderkrankheiten durchführen zu lassen. Diese erfolgen vorrangig durch den Be- triebsarzt. Sollten Erzieherinnen und Erzieher nicht ausreichend gegen diese Krankheiten immunisiert sein, hat der Arbeitgeber für ausreichenden Immunschutz zu sorgen.

In Kindertageseinrichtungen können Erzieherinnen und Erzieher mit Stuhl oder aber mit erregerhaltigen oder kontaminierten Gegenständen und Materialien in Kontakt kommen.

Grundsätzlich sind in Betreuungseinrichtungen als infektiöse Hepatitisform insbesondere die Hepatitis A und B vorherr- schend. Hepatitis A wird durch Schmierinfektion über Stuhl und Hepatitis B insbesondere durch Blut übertragen.

Sind die Beschäftigten von den genannten Expositionsbedin- gungen betroffen, hat der Arbeitgeber auch hier Vorsorgeunter- suchungen und den entsprechenden Immunschutz anzubieten.

Zur Abschätzung einer Gefährdung durch Biostoffe (Krankheits- erreger) muss der Arbeitgeber von sich aus die Gefährdung seiner Beschäftigten beurteilen.

Boris Fardel

Aufsichtsperson beim Rheinischen GUVV

K o m m u n a l e r A r b e i t s s c h u t z · 1 / 2 0 0 5 · P f l i c h t e n d e s A r b e i t g e b e r s 1 5

Quelle: Biostoffverordnung, als download zu finden unter:

www.bmwa.bund.de/Navigation/Arbeit/Arbeitsschutz/

gesetze-zum-arbeitsschutz.html)

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Von A bis Z …

Was sind die vorrangigen Aufgaben der ge- setzlichen Unfallversicherungs(UV)-Träger?

Der Gesundheitsschutz und die Prävention am Arbeitsplatz und in der Schule einerseits, die medizinische und berufliche Rehabilitation sowie Entschädigung der Versicherten anderer- seits. Die Mittel hierfür werden allerdings nicht ausschließlich aus Beiträgen der den UV-Trägern zugehörenden Unternehmen bestritten. Ein Teil der Einnahmen resultiert auch aus der Verfolgung von so genannten Regressansprüchen. Mit dem Regress (Rück- griff) hat der Rheinische GUVV in den vergange- nen fünf Jahren immerhin rund sieben Prozent seiner Aufwendungen für Heilbehandlung, Berufshilfe, Verletztengelder, Renten und sonstige Barleistungen refinanziert.

1 6 S e r i e v o n A - Z· K o m m u n a l e r A r b e i t s s c h u t z · 1 / 2 0 0 5

Das aktuelle Stichwort zur

gesetzlichen Unfallversicherung

> Regress

Keine Entlastung – keine Bereicherung

Hintergrund des gesetzlichen Auftrags an die UV-Träger, Regressansprüche zu verfolgen, ist das Verursachungsprinzip:

Wer für den Arbeits- oder Wegeunfall eines Versicherten zivil- rechtlich verantwortlich ist, soll nicht durch den Umstand ent- lastet werden, dass der Versicherte vom zuständigen UV-Träger all die Leistungen erhält, die zur Beseitigung oder Verminde- rung der Schadensfolgen erforderlich sind. Auf der anderen Seite soll der Versicherte nicht durch ein Nebeneinander von sozialrechtlichen und zivilrechtlichen Ansprüchen „bereichert“

werden. Deshalb geht im Regelfall der zivilrechtliche Ersatz- anspruch des Versicherten gegen den Schädiger bereits im Unfallzeitpunkt nach § 116 SGB X auf den UV-Träger insoweit über, als dieser den Versicherten nach dem Leistungskatalog des SGB VII zu entschädigen hat. Bezüglich der Schadens- positionen, die der UV-Träger nicht abdeckt (also insbesondere Schmerzensgeld und – in der Regel – Sachschäden), bleibt dem Versicherten der zivilrechtliche Anspruch dagegen grundsätzlich erhalten.

Beispiel aus der Praxis

Der Versicherte G. befindet sich mit seinem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit. An einer Kreuzung nimmt ihm der Pkw-Fahrer S. die Vorfahrt. Herr G. erleidet eine Unterschenkelfraktur und diverse Prellungen, sein Fahrrad wird beschädigt. Der zuständi- ge UV-Träger erkennt den Unfall als Wegeunfall an. Er leistet nach den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend den Unfall- folgen Heilbehandlung, Verletztengeld im Anschluss an die Ent- geltfortzahlung für den Zeitraum der weiteren Arbeitsunfähig- keit und schließlich noch für acht Monate eine Verletztenrente

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nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent.

Während der Dauer des Rentenbezugs ist Herr G. bereits wieder ohne Verdiensteinbuße an seinem bisherigen Arbeitsplatz tätig.

Der UV-Träger kann beim Schädiger S. bzw. bei dessen Kfz-Haft- pflichtversicherung die Behandlungskosten sowie das Verletz- tengeld regressieren. Die Verletztenrente dagegen kann der UV-Träger nicht ersetzt verlangen, da Herr G. während des Rentenbezugs keinen Verdienstschaden hatte, sodass die Rente nicht „übergangsfähig“ ist. Die Ansprüche auf Schmer- zensgeld und Sachschadensersatz (Reparaturkosten für das Fahrrad) verbleiben bei Herrn G.

Mitverschulden des Geschädigten

Anders als bei den Sozialleistungsansprüchen spielt im Zivil- recht die Mitverantwortlichkeit des Geschädigten eine entschei- dende Rolle. Hat also Herr G. in dem Ausgangsfall seinerseits gegen Regeln der Straßenverkehrsordnung verstoßen (z.B.

Rad fahren ohne Licht oder auf der „falschen“ Straßenseite), so ist auch der Ersatzanspruch, der auf den UV-Träger übergeht, unter Abwägung der beiderseitigen Verursachungsbeiträge nur im Rahmen der festzulegenden Haftungsquote begründet.

Der Schädiger soll durch die Einschaltung der gesetzlichen UV-Träger zwar nicht entlastet, aber auch nicht schlechter gestellt werden, als er ohne deren vorrangige Leistungspflicht stünde.

Haftungsprivileg

Eine besondere Fallkonstellation stellt der Regress gegen den Unternehmer und die im selben Betrieb tätigen Personen dar.

So bestehen zwischen Versicherten desselben Betriebs unter- einander sowie im Verhältnis zu ihrem Arbeitsgeber im Fall der schuldhaften Verursachung eines Arbeitsunfalls zivilrechtliche Ansprüche nur insoweit, als der Unfall vorsätzlich oder auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz herbeigeführt worden ist. Ansonsten sind die Schadensersatzansprüche (einschließ- lich Schmerzensgeld) aufgrund der Ablösung der Unternehmer- haftung und im Interesse des Betriebsfriedens ausgeschlossen, sodass auch auf den UV-Träger keine Ansprüche übergehen können. Gleichwohl soll dieses Haftungsprivileg das oben genannte Verursachungsprinzip – schon im Interesse eines sorgsamen Umgangs mit der Arbeitssicherheit – nicht aus den Angeln heben. Deshalb räumt das Gesetz dem UV-Träger auch gegen den privilegierten Schädiger einen eigenständigen Ersatzanspruch bezüglich der erbrachten Sozialleistungen für den Fall ein, dass der Schädiger vorsätzlich oder zumindest grob fahrlässig (d.h. völlig unvernünftig bzw. unverantwortlich) gehandelt hat. Dies wird von der Rechtsprechung grundsätzlich dann bejaht, wenn der Arbeitsunfall auf Alkoholisierung des Schädigers zurückzuführen ist. In der täglichen Verwaltungs- praxis sind solche Fallkonstellationen allerdings eher die Ausnahme.

Im Interesse einer Verringerung der Beitragslast seiner Mit- gliedsunternehmen wird auch der Rheinische GUVV weiterhin Regressansprüche konsequent verfolgen.

Michael von Farkas

Leiter des Geschäftsbereichs Rehabilitation/ Entschädigung beim Bayerischen GUVV

S e r i e v o n A - Z 1 7

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Kommunale Entsorgungsunternehmen im Rheinland befinden sich derzeit wie fast alle deutschen Unternehmen dieser Branche im verschärften Wettbewerb mit europäischen und inländischen Anbietern. Dies zwingt die kommunalen Unternehmen dazu, ihre Kosten weiter zu optimieren.

Die Auswirkungen sind in fast allen Betrieben in Form von Leistungsverdichtung und Normerhöhung, Personalreduzierung, ständigen Restrukturierungsprozessen, neuen Arbeitszeitmodellen, Abbau von Sozialleistungen und veränderten Tarifleistungen für neue Beschäftigte spürbar. Diese gegenwärti- gen Veränderungen in der Entsorgungsbranche führen auch zu veränderten gesundheitlichen Belastungen.

Neue sollen den Arbeits-

bei Entsorgungs

Belastungsfaktoren im Entsorgungsbereich

>hohe physische Belastungen

>Zeitdruck

>Leistungsverdichtung

>Personalabbau

>Unterbesetzung der Touren

>Defizite in der Personalführung

>hohe Belastung durch biologische Arbeitsstoffe

>hohe Belastung durch Umwelteinflüsse

>unzureichende Kommunikation und Information

>geringe Aufstiegsmöglichkeiten

>Konflikte mit Bürgern

1 8 V e r E n a· K o m m u n a l e r A r b e i t s s c h u t z · 1 / 2 0 0 5

Abb. 1: Belastungsfaktoren im Entsorgungsbereich

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K o m m u n a l e r A r b e i t s s c h u t z · 1 / 2 0 0 5 · V e r E n a 1 9

Nach wie vor – trotz technischer Erleichterungen der Arbeit – sind die meisten Tätigkeiten in den Bereichen der Abfallwirt- schaft, Straßenreinigung sowie in Kanal- und Klärbetrieben durch hohe physische Belastungen und Belastungen durch Umwelteinflüsse und biologische Arbeitsstoffe gekennzeichnet.

In zunehmenden Maße ist aber auch ein Ansteigen der psycho- sozialen Belastungen bedingt durch Zeitdruck, durch Unter- besetzung der Touren, Defizite in der Personalführung und Konflikten mit Bürgern festzustellen (siehe Abb. 1).

Was ist VerEna?

Die oben skizzierten Entwicklungen veranlasste den Bundes- verband der Unfallkassen (BUK) 1998 sich mit dem Modell- projekt VerEna„Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheits- gefahren in der Entsorgungsbranche“ im Schwerpunktprogramm

„Bekämpfung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) zu betei- ligen. Mit diesem Projekt sollten u.a. weitgehende Erkenntnisse über Zusammenhänge zwischen arbeitsbedingten Belastungen und Beanspruchungen sowie gesundheitliche Auswirkungen bei Beschäftigten in kommunalen Entsorgungsunternehmen gewon- nen werden.

Koordiniert wurde das Vorhaben VerEnavom Bundesverband der Unfallkassen (BUK) in Zusammenarbeit mit neun Unfall- versicherungsträgern (UVT). Insgesamt beteiligten sich an die- sem Projekt bundesweit 21 kommunale Entsorgungsunter- nehmen und mehrere Krankenkassen. Der damit entstandene Kooperationsverbund stellt gegenwärtig das größte branchen- spezifische Präventionsnetzwerk für Betriebe der öffentlichen Hand dar.

Wer nahm an VerEna teil?

Seit dem Jahr 2000 beteiligen sich vier Mitgliedsbetriebe aus dem Bereich des Rheinischen Gemeindeunfallversicherungs- verbandes (GUVV) an diesem Projekt: der Aachener Stadt- betrieb, die Wirtschaftsbetriebe Duisburg, die Mühlheimer

Entsorgungsgesellschaft mbH und die Stadtentwässerung Neuss. Somit wurden rund 1.600 Beschäftigte aus den Entsor- gungsbereichen Abfallwirtschaft, Straßenreinigung sowie Kanal- und Klärbetriebe in die Projektarbeit einbezogen.

Die fachliche Betreuung der Mitglieder vor Ort erfolgte durch die Präventionsabteilung des Rheinischen GUVV.

Warum nahmen die Unternehmen an VerEna teil?

Die Motivation zur Projektteilnahme war bei den Mitglieds- unternehmen vielfältig: von den Möglichkeiten der Erarbeitung detaillierter Betriebsstrukturen, der Bewertung von tätigkeits- spezifischen Belastungen und daraus abgeleiteten Verbesse- rungsmaßnahmen, über den Benchmarking-Gedanken bis hin zum gemeinsamen Erfahrungsaustausch der Betriebe.

Was hat das Projekt VerEna bei den Entsorgungsunternehmen verändert?

Repräsentative Bestandsaufnahme

Ein Schwerpunkt des Projektes bestand zunächst darin, arbeits- bedingte Gesundheitsgefahren an den wesentlichen Arbeits- plätzen der Abfallwirtschaft, der Straßenreinigung und dem Ab- wasserbereich zu ermitteln. Diese können mögliche Ursachen für gesundheitliche Beeinträchtigungen der Beschäftigten und damit für den Krankenstand in den Unternehmen sein. Die re- präsentativen Bestandsaufnahmen auf der Basis von umfangrei- chen Beschäftigtenbefragungen, Interviews mit betrieblichen Experten und Arbeitsplatzbegehungen bilden Ansatzpunkte für notwendige Präventionsmaßnahmen in den Betrieben.

Organisationsstrukturen

und Gesundheitsschutz

betrieben verbessern

(20)

Die Ergebnisse der umfassenden Untersuchung zeigen, dass die Tätigkeiten der Ent- sorgungsbranche trotz technischer Innovationen und arbeitssicherheitstechnischen Verbesserungen der letzen Jahre nach wie vor von hohen physischen Mehrfachbelas- tungen geprägt sind. Diese Belastungen zeigen sich an den geäußerten umfangreichen gesundheitlichen Beschwerden (siehe Abb. 2).

Abb. 2: Gesundheitliche Beschwerden bei Entsorgungstätigkeiten (Angaben in %)

Neben den hohen physischen Belastungen nehmen die psychischen Belastungen als Folge gestiegenen Leistungsdruckes, zunehmender sozialer Konflikte und organisato- rischer Mängel sowie rücksichtsloseren Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer nach- weislich zu. Dieser gesundheitsbeeinträchtigende Einfluss der psychosozialen Merkmale dokumentiert sich in den Untersuchungsergebnissen durch eine hohe Unzufriedenheit der Beschäftigten mit den betrieblichen Rahmenbedingungen (Aufstiegsmöglichkeiten, Personalführung, Entlohnung etc.) und zum Teil gravierenden Mängeln in der Arbeits- organisation und im sozialen Klima (Abb. 3).

Abb. 3: Psychische Belastungsfaktoren (Angaben in %)

2 0 V e r E n a· K o m m u n a l e r A r b e i t s s c h u t z · 1 / 2 0 0 5

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K o m m u n a l e r A r b e i t s s c h u t z · 1 / 2 0 0 5 · V e r E n a 2 1

Arbeits- und Gesundheitsgefahren und Themen des betrieb- lichen Gesundheitsmanagements wahrgenommen und aktiv unterstützt. Dadurch wurden den beteiligten Unternehmen Werkzeuge zur Verfügung gestellt, mit denen die Umsetzung betrieblicher Maßnahmen nicht nur unter wirtschaftlichen Aspekten erfolgt, sondern eine gesunde Lebensweise und Arbeitsgestaltung unter Beteiligung aller Mitarbeiter gefördert wird.

Handlungsleitfaden für die Präventionsarbeit

Die umfangreiche Datenanalyse der ersten Projektphase und die Präventionsarbeit in den Betrieben bildeten die Basis der erarbeiteten Handlungsempfehlungen für die Entsorgungs- bereiche. Für verschiedene Themenbereiche, z.B. Arbeitsorga- nisation, Personalführung, Kommunikation, Arbeits- und Ge- sundheitsschutz und ältere Arbeitnehmer, wurden detaillierte Maßnahmenvorschläge und Empfehlungen erarbeitet. Sie stützen sich im Wesentlichen auf Anregungen und Gestaltungs- richtlinien von Beschäftigten und den Mitgliedern der betrieb- lichen Steuerkreise der an VerEnabeteiligten Unternehmen, den UV-Trägern und den Krankenkassen. Der vorliegende

„Handlungsleitfaden für das betriebliche Gesundheitsmanage- ment in Entsorgungsunternehmen“ kann über die Homepage des Rheinischen GUVV unter www.rguvv.deunter dem Menü- punkt Service, Publikationenangeschaut werden. Weitere Informationen zu diesem Thema sind unter www.dienst- leistungsentsorgung-kommunal.denachzulesen.

Wie geht es weiter?

Bis Ende 2005 wird das Modellprojekt VerEnain den vier Entsorgungsunter- nehmen fortgesetzt. Die Schwerpunkte liegen auf der Umsetzung von Maßnah- men, der Weiterentwicklung des betrieb- lichen Gesundheitsmanagements sowie der Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Vertretern der Krankenkassen und Unfallversicherungsträgern. Ziel der Anstrengungen ist es, die Unternehmen zu motivieren, selbstständig die Präven- tionsarbeit in den betrieblichen Steuer- kreisen und Gesundheitszirkeln fortzu- setzen, um einen betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz mitarbeiterorien- tiert auf hohem Niveau zu gewährleisten.

Manfred Grandek

Aufsichtsperson beim Rheinischen GUVV

Katrin Päßler

Aufsichtsperson i.V. beim Rheinischen GUVV Abb. 4: Themen eines Gesundheitszirkels

Neue Organisationsformen durch Steuerkreise und Gesundheitszirkel

Durch VerEnawurden die Unternehmen auf den unterschied- lichsten Betriebsebenen für arbeitsbedingte Gesundheitsgefah- ren und entsprechende gesetzliche Anforderungen sensibilisiert.

Die Beschäftigten wurden aktiv an den Verbesserungsprozessen beteiligt. Zur Planung und Durchführung von Präventionsmaß- nahmen sind in den Unternehmen regelmäßige Steuerkreise mit betrieblichen und überbetrieblichen Experten gegründet worden.

Aus den betrieblichen Steuerkreisen heraus wurden Qualitäts- bzw. Gesundheitszirkel gebildet, als ein Weg zur Förderung der Eigeninitiative der Mitarbeiter. Diese Zirkel bestehen in der Regel aus einer Gruppe von vier bis acht Beschäftigten, die auf freiwilliger Basis teilnehmen, ihre Themen selbst wählen und sich regelmäßig während der Arbeitszeit treffen. Mit anderen Worten: Die Beschäftigten bringen ihre Erfahrungen am Arbeits- platz in diese Gruppen ein, um Verbesserungen der Arbeitspro- zesse vorzuschlagen – ganz nach dem Motto: Probleme werden dort am besten erkannt und gelöst, wo sie entstehen. In diesen Qualitäts- und Gesundheitszirkeln wurden die Ergebnisse der Bestandsaufnahme von VerEnamit den Beschäftigten diskutiert.

Daraus ließen sich Ideen für die Bereiche der Abfallwirtschaft sowie der Abwasser- und Kanalbetriebe ableiten, die dann in konkrete Maßnahmen für die tägliche Praxis umgesetzt wurden.

In der Abb. 4 sind diskutierte Themen eines Gesundheitszirkels exemplarisch dargestellt.

Durch die betrieblichen Steuerkreise und Gesundheitszirkel haben die Führungskräfte erstmalig bewusst die Prävention von

(22)

In der Klinik einer Kleinstadt schlug im Herbst 2001 die

Behandlung eines Patienten mit Antibiotika nicht an. Bei dem Patienten bestätigte sich der Verdacht auf eine Infektion mit dem Multi-Resistenten-Staphylokokkus-Aureus-Erreger (MRSA).

Sofort wurde von allen Personen, die mit diesem Patienten Kontakt hatten, ein Abstrich der Nasenschleimhaut genommen, auch vom Krankenpfleger Stefan H. (Name von der Redaktion geändert). Die Untersuchungen ergaben, dass Stefan H.s Nasen- und Rachenraum von MRSA-Bakterien befallen war.

Krankheitssymptome zeigten sich jedoch nicht.

Wenn Arbeit krank macht

Berufskrankheit und

berufliche Rehabilitation

in der gesetzlichen Unfallversicherung

2 2 B e r u f l i c h e R e h a b i l i t a t i o n· K o m m u n a l e r A r b e i t s s c h u t z · 1 / 2 0 0 5

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K o m m u n a l e r A r b e i t s s c h u t z · 1 / 2 0 0 5 · B e r u f l i c h e R e h a b i l i t a t i o n 2 3

Seine Schleimhäute waren nicht infiziert, sondern lediglich von den Erregern besiedelt. In den nächsten Wochen und Monaten wurden mehrmals Abstriche genommen und Stefan H. mit diversen Antibiotika behandelt. Die Ergebnisse waren mehr- heitlich weiterhin positiv, auch wenn zwischenzeitlich keine MRSA-Erreger nachzuweisen waren. Doch genau dieses Phänomen ist das eigentliche Problem bei der Behandlung des MRSA-Erregers. Eine MRSA-Infektion äußert sich meist durch einen entzündeten Eiterherd, der auf einige Antibiotika nicht anspricht.

Nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts wird sich die Zahl der mit MRSA infizierten Personen in den nächsten Jahren deut- lich erhöhen, weil es zu einer überhöhten Anwendung von Anti- biotika in Krankenhäusern kommt. Daraus entwickeln sich wie- derum resistente Bakterienstämme. Trifft dies zu, müssen sich die Unfallversicherungsträger künftig auf höhere Zahlen von Versicherten einstellen, die mit MRSA infiziert oder von ihnen besiedelt sind.

Stefan H. bestand darauf, dass der Rheinische GUVV über seine MRSA-Besiedlung informiert wurde. Und dies erwies sich im Verlauf seiner Erkrankung als richtig. Der Verband leitete ein Feststellungsverfahren einer möglichen Berufserkrankung ein mit dem Ergebnis, dass sich Stefan H. infolge seiner Tätigkeit als Krankenpfleger eine Besiedlung durch MRSA-Bakterien zu- gezogen hat. Somit konnte einerseits eine Berufserkrankung und zum anderen ihre Folgen, Depressionen und Panikattacken, anerkannt werden.

Ursache für Stefan H.s psychische Störungen war u.a. der schleppende Gesundheitsverlauf. Da er durch seine Erkrankung oft arbeitsunfähig war, verschlechterte sich das Verhältnis zu seinen Kollegen immer mehr. Seine Arbeitsausfälle verursach- ten eine zunehmende Mehrarbeit für seine Kollegen. Ihr aufstei- gender Missmut gegenüber Stefan H. vermehrte sich auch durch ihre Angst, von ihm mit MRSA infiziert zu werden. Stefan H.s innerer Druck wuchs dadurch, dass er jeden Tag damit rech- nete, einen mit MRSA-infizierten Patienten versorgen zu müs- sen. An einem Tag kam es unweigerlich zu einer solchen Situation: Er meinte seine Brust zöge sich zusammen, ein Kloß stecke in seinem Hals. Er zog sich in den Aufenthaltsraum zu- rück, um sich zu beruhigen. In diesem Zustand konnte er sich nicht um den Patienten kümmern. Ein anderer Krankenpfleger musste diesen Patienten versorgen. Diese Panikattacke wieder- holte sich in den nächsten Wochen mehrmals. Auch eine Um- besetzung in andere Abteilungen innerhalb des Krankenhauses half nicht weiter. Als Krankenpfleger konnte Stefan H. nicht mehr eingesetzt werden. Sogar sein privater Lebensbereich blieb durch die Erkrankung nicht unbelastet.

In dieser Situation bot ihm die Rehabilitations-Beraterin für Berufserkrankungen des Rheinischen GUVV ein Gespräch mit Beteiligung des Arbeitgebers an. Dieses Gespräch sollte klären, welche beruflichen Möglichkeiten er innerhalb seines bisherigen Beschäftigungsverhältnisses hat und in welchem Umfang ihn der Verband unterstützen kann. Darüber hinaus absolvierte Stefan H. eine Arbeitserprobung im Berufsförderungswerk Michaelshoven erfolgreich. Sie erwies seine Eignung für eine Umschulung zum Kaufmann im Gesundheitswesen.

Im April 2004 kam es in der Klinik zu einem Treffen, an dem der Versicherte, Vertreter der Personalabteilung, der Betriebsrats- vorsitzende und der Verwaltungsdirektor der Klinik sowie die Rehabilitations-Beraterin des Verbandes teilnahmen. In diesem Gespräch einigten sich die Beteiligten darauf, dass Stefan H.

eine zweijährige Umschulung zum Kaufmann im Gesundheits- wesen absolvieren soll. Der Arbeitgeber sagte eine Weiter- beschäftigung nach einem erfolgreichen Abschluss der Um- schulung zu, der Verband bestätigte seine laufenden Geld- leistungen an den Versicherten, die zur Sicherstellung des Lebensunterhalts und der Rehabilitationsmaßnahme dienen.

Da im Krankenhaus aus verschiedenen Gründen eine zwei- jährige Umschulung nicht möglich war, vermittelte die Reha- bilitations-Beraterin des Verbandes einen Platz im Berufs- förderungswerk Michaelshoven. Dort sind die Lehrprogramme so zugeschnitten, dass die Lerninhalte der eigentlich dreijähri- gen Ausbildung vollständig in die zwei Jahre dauernde Um- schulung integriert sind.

Seit Mitte Januar nimmt Stefan H. an dieser Maßnahme teil.

Dort fühlt er sich sehr wohl, ist mit der Einrichtung äußerst zufrieden und schafft das geforderte Lernpensum gut. Die Stabilität seiner Psyche ist die Folge dieser sicheren, auf ihn positiv wirkenden Verhältnisse. Er wird die Umschulung voraus- sichtlich Anfang 2007 abschließen. Die Stellenzusage seines Arbeitgebers und die finanzielle sowie persönlich beratende Unterstützung des Rheinischen GUVV vor und während der Umschulung lassen Stefan H. wieder zuversichtlicher in die Zukunft blicken.

Joachim Marek

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