Der rückläufige Trend bei den Arbeits- und Wegeunfällen in der gewerblichen Wirtschaft hat sich im Jahr 2004 fortgesetzt.
Dies zeigen die vom Hauptver- band der gewerblichen Berufs- genossenschaften (HVBG) er- mittelten vorläufigen Zahlen zu den Arbeits- und Wegeunfällen in 2004. Die Berufsgenossen- schaften sind als Träger der ge- setzlichen Unfallversicherung für die Prävention, Rehabilitati- on und Entschädigung von Ar- beitsunfällen und Berufskrank- heiten verantwortlich.
2004 gab es 847 461 melde- pflichtige Arbeitsunfälle (–2,7 Prozent). Bei den Wegeunfällen zeigt sich der Rückgang noch deutlicher: Ihre Zahl belief sich auf 151 278 (–4,4 Prozent). Bei den Arbeitsunfällen sind im Bergbau, in der Baubranche und im Wirtschaftszweig Holz
die stärksten Rückgänge zu ver- zeichnen. „In einzelnen Berei- chen, wie zum Beispiel dem Bau, sind die Beschäftigtenzah- len massiv gesunken, was sich bemerkbar macht“, erläuterte Dr. Joachim Breuer, Haupt- geschäftsführer des HVBG.
„Dennoch stieg die Gesamtbe- schäftigungszahl um 0,4 Pro- zent an, was eigentlich auch mehr Arbeitsunfälle bedeuten müsste. Dass dies nicht so ist, ist zu einem großen Teil auch den Präventionsaktivitäten der Un- ternehmer und ihrer Berufsge- nossenschaften zu verdanken.“
Kein anderer Sozialversiche- rer wendet nach HVBG-An- gaben einen höheren Anteil seiner Gesamtausgaben für Prävention auf als die Berufs- genossenschaften. Breuer: „En- gagement und Mitteleinsatz in der Prävention zahlen sich aus –
die langjährige Beitragsstabi- lität im Bereich der Unfallversi- cherung ist nur ein Zeichen dafür. Entsprechend begrüßen wir jede Initiative zur Stärkung der Prävention. Allerdings darf die Politik Aktivitäten im Er- gebnis nicht verkomplizieren und erschweren. Diese Gefahr
besteht leider durch das geplan- te Präventionsgesetz in seiner jetzigen Form.“ Der HVBG ha- be eine Stellungnahme abgege- ben, in der auf mögliche Un- klarheiten und Missverständ- nisse im Zusammenhang mit dem Präventionsgesetz hinge-
wiesen werde. JF
Wechsel
Auf lückenlosen Schutz achten
Unabhängig davon, welche Versicherung man wechseln will: Auf den ununterbrochenen Versicherungsschutz sollte immer geachtet werden. Wenn nichts anderes geregelt ist, gilt § 7 Versicherungs- vertragsgesetz (VVG). Dort heißt es, dass Versicherungsschutz ab 12 Uhr mittags des Vertragsbeginns besteht. Der Versicherungs- schutz endet bei etwa einjähriger Laufzeit auch wieder um 12 Uhr mittags.Wer also seinem Vorversicherer etwa zum Ende eines Jah- res (31. Dezember) kündigt und neuen Versicherungsschutz ab 1.
Januar vereinbart, ohne eine Uhrzeit festzusetzen, riskiert eine Lücke im Versicherungsschutz von 24 Stunden, weil der neue Ver- trag erst mittags 12 Uhr beginnen würde.
Tipp: Bereits bei der Kündigung des Altvertrages sollte dar- auf geachtet werden, dass erst keine Lücken im Versicherungs-
schutz entstehen können. rco
Berufsgenossenschaften
Weniger Unfälle als im Vorjahr
Versicherungen