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Epidemiologische Untersuchungen zur Nutzbarkeit von Schlachthofbefunden als tierbezogene Tierschutzindikatoren für die Beurteilung der Qualität der Tierhaltung und der Tierbetreuung von Schweinemastbeständen

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Academic year: 2022

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Epidemiologische Untersuchungen zur Nutzbarkeit von Schlachthofbefunden als tierbezogene Tierschutzindikatoren

für die Beurteilung der Qualität der Tierhaltung und der Tierbetreuung von Schweinemastbeständen

INAUGURAL – DISSERTATION zur Erlangung des Grades einer Doktorin der Veterinärmedizin

- Doctor medicinae veterinariae - ( Dr. med. vet. )

vorgelegt von

Christina Dudik ( geb. Willberg ) Oberstadion

(2)

Wissenschaftliche Betreuung: Herr Prof. Dr. Thomas Blaha

Außenstelle für Epidemiologie, Bakum

Herr Prof. Dr. Thomas Richter

Hochschule für Wirtschaft und Umwelt, Nürtingen - Geislingen

1. Gutachter: Herr Prof. Dr. Thomas Blaha

2. Gutachter: Herr Prof. Dr. Günter Klein

Tag der mündlichen Prüfung: 12.05.2015

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ... 1

2 Literatur ... 3

2.1 Beurteilung von Betrieben anhand von tierbezogenen und technischen Indikatoren... 3

2.1.1 Tierbezogene Indikatoren ... 3

2.1.2 Technische Indikatoren ... 4

2.2 Tierschutz, Tiergerechtheit und Tierwohl ... 5

2.2.1 Tierschutz ... 5

2.2.2 Rechtliche Grundlagen zum Tierschutz ... 6

2.2.3 Tierwohl / animal welfare ... 8

2.2.4 Tiergerechtheit ... 11

2.3 Haltungssysteme in der Schweinemast als krankheitsauslösender Faktor ... 13

2.3.1 Haltungssystem „Warmstall“ ... 14

2.3.2 Haltungssystem „Kaltstall“ oder „Außenklimastall“ ... 15

2.3.3 Lüftungs- und Heizungssysteme ... 16

2.3.4 Fütterungs- und Tränketechnik ... 19

2.4 Beurteilung der Tiergesundheit ... 20

2.4.1 Verfahren zur Messung der Tiergesundheit ... 21

2.4.2 Untersuchungen im Betrieb ... 21

2.4.3 Untersuchungen am Schlachthof ... 31

2.5 Schlachttier- und Fleischuntersuchung ... 40

2.5.1 Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung ... 40

2.5.2 Das „EU- Hygienepaket“ ... 41

(6)

2.5.4 Die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 ... 42

2.5.5 Die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 ... 42

2.5.6 Die Verordnung (EG) Nr. 854/2004 ... 43

2.5.7 Risikoorientierte Fleischuntersuchung ... 44

3 Tiere, Material und Methoden ... 47

3.1 Untersuchungsaufbau ... 47

3.2 Beurteilung der Betriebe ... 48

3.2.1 Zusammenstellung des Betriebsspiegels ... 48

3.2.2 Zusammenstellung des Stallspiegels ... 48

3.2.3 Beschreibung der Scoring-Systeme ... 49

3.3 Ausgewählte Betriebe ... 60

3.3.1 Betriebsformen ... 60

3.3.2 Herkunft der Masttiere ... 61

3.3.3 Betriebsübersicht ... 61

3.4 Beschreibung des Vergleiches der „besten“ mit den „schlechtesten“ Betrieben ... 61

3.5 Vergleich der Untersuchungsergebnisse mit den Punkten der Organbefundungen am Schlachthof durch PILL (2014) ... 62

3.6 Datenerfassung und Datenanalyse ... 62

4 Ergebnisse ... 63

4.1 Einzelne Betriebsergebnisse ... 63

4.1.1 Ergebnisse Betrieb W ... 63

4.1.2 Ergebnisse Betrieb R ... 68

4.1.3 Ergebnisse Betrieb X ... 72

4.1.4 Ergebnisse Betrieb G ... 77

4.1.5 Ergebnisse Betrieb L ... 82

(7)

4.1.6 Ergebnisse Betrieb A ... 87

4.1.7 Ergebnisse Betrieb N ... 92

4.1.8 Ergebnisse Betrieb K ... 97

4.1.9 Ergebnisse Betrieb Y ... 101

4.1.10 Ergebnisse Betrieb E ... 106

4.1.11 Ergebnisse Betrieb U ... 111

4.1.12 Ergebnisse Betrieb D ... 116

4.1.13 Ergebnisse Betrieb H ... 121

4.1.14 Ergebnisse Betrieb C ... 126

4.1.15 Ergebnisse Betrieb J ... 131

4.1.16 Ergebnisse Betrieb B ... 136

4.1.17 Ergebnisse Betrieb S ... 141

4.1.18 Ergebnisse Betrieb Q ... 146

4.1.19 Ergebnisse Betrieb T ... 151

4.1.20 Ergebnisse Betrieb V ... 155

4.1.21 Ergebnisse Betrieb F ... 160

4.1.22 Ergebnisse Betrieb P ... 165

4.1.23 Ergebnisse Betrieb I ... 170

4.1.24 Ergebnisse Betrieb O ... 175

4.1.25 Ergebnisse Betrieb M ... 180

4.2 Die Klinikscore-Punkteverteilung der beiden Besuche ... 185

4.2.1 Summe der Klinikscores je Betrieb ... 187

4.3 Ergebnisse der Ammoniakbewertung beider Besuche ... 189

4.3.1 Grafische Darstellung der Ammoniak- Punkteverteilung ... 189

4.3.2 Durchschnittlicher Ammoniakgehalt je Betrieb ... 190

(8)

4.3.3 Vergleich zwischen dem „Klinikscore“ und dem „Ammoniakgehalt“

in der Stallluft ... 191

4.4 Ergebnisse des Hustenindex beider Besuche ... 192

4.4.1 Grafische Darstellung der Hustenindex- Punkteverteilung ... 192

4.4.2 Durchschnittlicher Hustenindex je Betrieb ... 193

4.4.3 Vergleich zwischen dem „Klinikscore“ und dem „Hustenindex“ ... 194

4.5 Ergebnisse des Niesindex beider Besuche ... 195

4.5.1 Grafische Darstellung der Niesindex- Punkteverteilung ... 195

4.5.2 Durchschnittlicher Niesindex je Betrieb ... 196

4.5.3 Vergleich zwischen dem „Klinikscore“ und dem „Niesindex“ ... 197

4.6 Ergebnisse der Impfprophylaxe ... 198

4.6.1 Grafische Darstellung der Immunoprophylaktischen Maßnahmen ... 199

4.6.2 Grafische Darstellung der verwendeten Impfstoffe ... 199

4.7 Zusammenhänge zwischen dem Klinikscore und den weiteren Parametern ... 202

4.7.1 Vergleich zwischen dem „Klinikscore“ und dem „Durchführen einer Einstallmetaphylaxe“ ... 202

4.7.2 Vergleich zwischen dem „Klinikscore“ und der „Mortalitätsrate“ ... 202

4.7.3 Vergleich zwischen dem „Klinikscore“ und den „täglichen Zunahmen“ ... 202

4.7.4 Vergleich zwischen dem „Klinikscore“ und der „SEUROP- Klassifizierung“ ... 203

4.7.5 Vergleich zwischen dem „Klinikscore“ und den „Pill-Punkten“ (PILL 2014) ... 203

4.7.6 Vergleich zwischen dem „Klinikscore“ und der „Lungenbonitur Pill“ (PILL 2014) ... 203

4.7.7 Vergleich zwischen dem „Ammoniakgehalt“ und der „Lungenbonitur Pill“ (PILL 2014) ... 203

(9)

4.7.8 Vergleich zwischen dem „Klinikscore“ und der „Gesamtpunktzahl“ ... 204

4.7.9 Vergleich zwischen dem „Klinikscore“ und „weiteren Aspekten“ ... 204

4.7.10 Vergleich zwischen den Betrieben mit der höchsten und den Betrieben mit der niedrigsten Punktzahl beim Klinikscore ... 205

5 Diskussion ... 229

5.1 Ausgewählte Betriebe ... 229

5.2 Der Klinikscore ... 230

5.3 Der Ammoniakgehalt in der Stallluft ... 231

5.4 Verwendung des Hustenindex ... 232

5.5 Verwendung des Niesindex ... 234

5.6 Der Tierbehandlungsindex (TBI) ... 234

5.7 Die Mortalitätsrate... 235

5.8 Die täglichen Zunahmen ... 236

5.9 Die SEUROP-Klassifizierung ... 237

5.10 Die Gesamtpunktzahl ... 237

5.11 Vergleich mit den Ergebnissen der Dissertation PILL (2014) ... 238

5.12 Vergleich der Betriebe, die beim Klinikscore am besten abgeschnitten haben mit denen, die am schlechtesten abgeschnitten haben ... 239

5.13 Schlussfolgerung... 240

6 Zusammenfassung ... 243

7 Summary ... 245

8 Literaturverzeichnis ... 247

9 Anhang ... 258

9.1 Beurteilungsbogen Stallspiegel ... 258

(10)

9.3 Ergebnisse Klinikscore einzelne Betriebe ... 264

9.4 Tabellenanhang ... 294

9.5 Abbildungsverzeichnis ... 306

10 Danksagung ... 308

(11)

Abkürzungsverzeichnis

Abs. Absatz

APP Actinobacillus pleuropneumoniae Außentemp. Außentemperaturen

bzw. Beziehungsweise

ca. Circa

d.h. das heißt

EG Europäische Gemeinschaft

et al. et alii (latein), und andere (deutsch)

etc. et cetera

EU Europäische Union

E. coli Escherichia coli

GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts

gef. gefüllt

ggf. gegebenenfalls ggrd. geringgradig

HACCP Hazard Analysis and Critical Control Point

hgrd. hochgradig

(12)

max. maximal mgrd. mittelgradig

Nr. Nummer

o.b.B. ohne besonderen Befund

OIE The World Organisation For Animal Health

P. Punkte

Pkt. Punkte

PIA Porcine Intestinale Adenomatose

PRRS Porcines Reproduktives und Respiratorisches Syndrom QS Qualitätssicherung

TBI Tierbehandlungsindex TGI Tiergerechtheitsindex TierSchG Tierschutzgesetz

TierSchNutztV Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

tlw. teilweise

TTI Tiergesundheits-/Tierschutzindex

u.a. unter anderem

VO Verordnung

z.B. zum Beispiel

(13)

1 Einleitung

In den letzten Jahren hat die fachliche Diskussion Fahrt aufgenommen, zusätzlich zu den technischen Parametern der Tierschutznutztierhaltungsverordnung tierbezogene Kriterien zur Beurteilung der Tierschutzkonformität von Tierhaltungen heranzuziehen (BLAHA und RICHTER 2011). Insbesondere wird der Zusammenhang zwischen den Befunderhebungen am Schlachthof, den Daten aus den Tierbeständen und der Tiergesundheit in den Beständen diskutiert. Sowohl BLAHA (2014) als auch RICHTER und STEIDL (2014) sind sich einig, dass die Mortalitätsrate und die Menge an angewandten Antibiotika je Tier wichtige Indikatoren für die Tiergesundheit in einem Bestand sind. Als wertvollste Merkmale für die gesundheitliche Einschätzung und die Bestimmung der Betreuungsqualität eines Schweinebetriebes werden von den oben genannten Autoren die Befunderhebungen bei der Schlachttier- und Fleischuntersuchung genannt.

Im novellierten § 11 des Tierschutzgesetzes (ANONYM 2006) werden in Abs. 1 Nr. 8 betriebliche Eigenkontrollen gefordert um sicherzustellen, dass den Tieren, wie in § 2 des Tierschutzgesetzes vorgeschrieben, ein tierfreundliches Leben ermöglicht wird.

Anhand tierbezogener Merkmale soll der Landwirt die tierschutzgerechte Haltung seiner Tiere gewährleisten. Diese Eigenkontrollen können leider weder die fehlende amtliche Erlaubniserteilung für die gewerbliche Haltung landwirtschaftlich genutzter Tiere (ANONYM 2006) ersetzen, noch ist überhaupt festgelegt, wie diese Eigenkontrollen im Detail auszusehen haben.

Laut BLAHA (2014) ist es notwendig, diese Kontrollen so in die Praxis umzusetzen, dass die Tiere davon profitieren können. Wichtig ist hierbei, dass die innerbetrieblichen Werte mit vorgegebenen „Mindestanforderungen und Grenzwerten“ und den Werten anderer, ähnlich strukturierter Betriebe verglichen werden sollen. Ziel der betrieblichen Eigenkontrollen soll nicht sein, die Landwirte an den Pranger zu stellen und Missstände aufzudecken; vielmehr geht es darum, dass der Landwirt selbst seinen Bestand täglich nach bestem fachlichen Wissen

(14)

Ergebnisse anhand der vergleichenden Werte kritisch hinterfragt (BLAHA 2014). Es ist nicht nur im Sinne der Konsumenten, Fleisch von gesunden, tierfreundlich gehaltenen Schweinen zu kaufen; vielmehr liegt es im Interesse des Ferkelerzeugers und Schweinemästers, einen gesunden Tierbestand zu besitzen. Krankheiten, hohe Todesraten und eine schlechte Futterverwertung sind für den Mäster aus ökonomischer Sicht nur schwer zu tragen. Ebenso sind die Arbeitsqualität und die Motivation in Betrieben mit einer guten Tiergesundheit deutlich höher als in krankheitsbehafteten Betrieben. Die Tierhaltung und die Qualität der Tierbetreuung spielen in diesem Zusammenhang eine bedeutende Rolle. Gestresste Tiere, die aufgrund des Haltungssystems mit Schmerzen zu kämpfen haben, erkranken schneller und weisen schlechtere Mastleistungen auf. Dies spiegelt sich schlussendlich in der Qualität des Fleisches wieder.

In einer vorangegangenen Dissertation (PILL 2014), bei der Lungen von Mastschweinen am Schlachthof untersucht und befundet wurden, wurde festgestellt, dass ca. 90% der Schweine krankhafte Veränderungen an den Lungen aufwiesen;

bei ca. 25% dieser Schweine war hierbei mehr als 30% des Lungengewebes verändert.

Ziel der vorliegenden Dissertation ist es herauszufinden, ob es Zusammenhänge zwischen der Tiergesundheit in einem Schweinemastbetrieb und Parametern der Haltung und des Managements sowie den Organ- und Schlachtkörperbefunden am Schlachthof von vorausgehenden Mastdurchgängen gibt.

(15)

2 Literatur

2.1 Beurteilung von Betrieben anhand von tierbezogenen und technischen Indikatoren

2.1.1 Tierbezogene Indikatoren

Tierbezogene Kriterien können Aufschluss über die Gesundheit und das Verhalten von Tieren in einem Bestand geben.

SUNDRUM (1998) sowie VON BORELL und SCHÄFFER (2008) zählen zu den tierbezogenen Kriterien

- pathologische Indikatoren (Mortalität) - Erkrankungen (Morbidität)

- Verletzungen (Technopathien)

- physiologische Indikatoren (biochemische, biophysiologische,

endokrinologische Parameter und Produktionsleistungen) - ethologische Indikatoren (Tierverhalten)

MASON und MENDEL (1993) sind der Ansicht, dass es nicht leicht ist, ein Haltungssystem anhand von tierbezogenen Kriterien zu beurteilen. Gründe dafür sind u.a. die Vielzahl an Bewertungssystemen, die sich nicht immer miteinander vergleichen lassen, sowie die Individualität der Tiere (z.B. Alter, Gesundheitszustand, psychische Verfassung). Die Aussagekraft tierbezogener Indikatoren kann aufgrund fehlender Spezifität eingeschränkt sein (MASON und MENDEL 1993). So können Tiere auf einen bestimmten Reiz sowohl positiv als auch negativ reagieren. BLAHA (2011) hält die tierbezogene Tierschutzbewertung für dringend notwendig, um die tatsächliche Tierschutzkonformität eines Betriebes beurteilen zu können. Er merkt an, dass eine reine Betrachtung des Haltungssystems, ohne die Tiergesundheit und das Tierverhalten mit einzubeziehen, falsche Ergebnisse über den tatsächlichen Tierschutzzustand eines Betriebes liefern kann.

(16)

2.1.2 Technische Indikatoren

Bisher wurde der Tierschutz in Betrieben hauptsächlich mittels der technischen Indikatoren gemessen. Die Tiergesundheit und Tierschutzkonformität eines Betriebes wurde demnach vorrangig anhand von Haltungssystemen (u.a. bautechnische und stallklimatische Faktoren) gemessen (BLAHA 2011).

SUNDRUM (1998) ist der Auffassung, dass diese Kriterien besser zu erfassen und zu vergleichen sind als die tierbezogenen Indikatoren.

Für die Erfassung und Auswertung dieser technischen Kriterien findet man in der Literatur Index- und Punktesysteme (BARTUSSEK 1992 u. 1995; SUNDRUM et al.

1994). Diese Checklisten ermöglichen einen objektiven Vergleich und sorgen dafür, dass alle wichtigen Punkte erfasst werden (UNSELM 2002).

Um die Tiergerechtheit eines Haltungssystems festzustellen, ist es wichtig, sowohl die tierbezogenen, als auch die technischen Indikatoren mit einzubeziehen (UNSELM 2002). Es ist demnach fehlerhaft, ein Haltungssystem für gut zu befinden, nur weil die technischen Kriterien optimal erfüllt sind. Es könnte gleichzeitig sein, dass ein Großteil der Tiere Verhaltensanomalien aufweist. Ebenso weiß man inzwischen, dass der Tierhalter und die Betreuung der Tiere einen erheblichen Einfluss auf das Wohlergehen der Tiere haben. So kann ein sehr guter, motivierter Tierhalter technisch nicht optimale Haltungsbedingungen kompensieren (BLAHA 2011; UNSELM 2002). Dieser Meinung schließt sich SUNDRUM (2002) an. Er wirft ein, dass es „zahlreiche Einflussfaktoren“ sind, die auf ein Tier einwirken und deshalb nicht nur das Haltungssystem, sondern auch weitere Aspekte wie die Fütterung und das Management betrachtet werden müssen, um die tiergerechte Haltung eines Betriebes festzustellen.

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2.2 Tierschutz, Tiergerechtheit und Tierwohl

2.2.1 Tierschutz

Innerhalb der letzten Jahrzehnte unterlagen die Tierhaltung und der Tierschutz einem großen Wandel. In der früheren kleinbäuerlichen Tierhaltung war die Mensch- Tier- Beziehung laut PRANGE (2004) deutlich enger. Jedes Tier wurde mit Namen angesprochen, und es war außer Frage, dass die Tiere, die sich gut fortpflanzten und auch anderweitig gute Leistungen erbrachten, gesunde Tiere waren. BLAHA und RICHTER (2011) hinterfragen jedoch, ob die vielerseits von Kritikern der heutigen Tierhaltung geforderte Rückkehr zu diesen Kleinbetrieben überhaupt Sinn macht. Sie betonen, dass gerne übersehen wird, dass es damals auch tierschutzrechtlich ernst zu nehmende Probleme gab wie z.B. die Anbindehaltung von Kühen und die Haltung von Schweinen in kleinen, verdreckten, schlecht belüfteten Verschlägen.

Heute geht der Trend in der Nutztierhaltung zu größeren, intensiv gehaltenen Tiergruppen. Dies kann sowohl wirtschaftliche als auch tierschutzrechtliche Vorteile bringen. Es sollte das Lebensmittel Fleisch weiterhin für alle Menschen erschwinglich sein (PRANGE 2004; BLAHA und RICHTER 2011), und bei einer modernen, dem Tier zugewandten Haltungsform kann auch das Tier an sich davon profitieren (BLAHA und RICHTER 2011).

Die Gesellschaft legt heutzutage vermehrt Wert auf den Schutz von Tieren, was laut PRANGE (2004) auch durch die zunehmende Heimtierhaltung und die damit verbundene emotionale Nähe zwischen Mensch und Tier zustande kommt. Dies spiegelt sich des Weiteren in der Tatsache wider, dass der Tierschutz im Jahre 2002 in das Grundgesetz aufgenommen wurde. Eine EUROBAROMETER UMFRAGE (2007) ergab, dass der Tierschutz zwar von den meisten EU- Bürgern als eine sehr wichtige Angelegenheit gesehen wird; ein Großteil der Befragten gab jedoch an, sich nur schlecht mit den Haltungsbedingungen von Nutztieren auszukennen und gerne besser darüber informiert sein zu wollen.

(18)

Im Übrigen ist die Gesellschaft, was die Fleischqualität angeht, aufgrund der in den Medien präsenten Tierseuchen wie BSE und MKS insgesamt sehr skeptisch geworden. Ihr Bild einer idyllischen Landwirtschaft wurde zerstört; gleichzeitig wurde den Verbrauchern ihr Unwissen über die tatsächlichen Abläufe in der Tierproduktion erst erschreckend bewusst gemacht. Die daraus resultierende Frustration hat eine Kluft zwischen Erzeuger und Verbraucher geschaffen, die vielfach durch Vorurteile geprägt ist. Um diese wieder zu schließen, müssen sich sowohl die Erzeuger als auch die Verbraucher darum bemühen, eine wahrheitsgetreue Sicht auf den Ablauf der Fleischproduktion von der Haltung der Tiere im Stall bis zu deren Verkauf im Laden zu bekommen (SUNDRUM 2002). Das Thema „Kosten“ spielt hier eine herausragende Rolle. Ein Teil der Konsumenten fordert eine tiergerechtere Haltung, sieht jedoch das „Recht auf billiges Fleisch als Grundrecht“ an. Die Landwirte sind nur dann im Stande, eine tiergerechtere Haltung sicherzustellen, wenn sie für diese auch dementsprechend entlohnt werden (SUNDRUM 2002). Der Autor ist der Ansicht, dass es höchste Zeit für einen Bewusstseinswandel aller Beteiligten ist.

2.2.2 Rechtliche Grundlagen zum Tierschutz 2.2.2.1 Das Tierschutzgesetz

Die Basis des in Deutschland geltenden Rechtes bildet das Tierschutzgesetz. Es wurde zu dem Zweck erlassen, „aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“ (ANONYM 2006).

Kernaussagen des 1. und 2. Paragraphen sind, dass niemand Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Schmerzen, Leiden und Schäden sind biologische tierbezogene Kriterien. In § 2a wird das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ermächtigt,

„durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates“ weitere Vorschriften zu erlassen. Diese sollen „Anforderungen an die Haltung sowie Ziele, Mittel und Methoden bei der Ausbildung, der Erziehung oder dem Training“ und Anforderungen an die Kennzeichnung und den Transport von Tieren beinhalten.

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Ebenso werden über die Verbote in § 3, die Tötung von Wirbeltieren in § 4 und § 4a, die Regelung über Eingriffe und Amputationen am Tier in den §§ 5 und 6, die Zucht, das Halten von und Handeln mit Tieren in den §§ 11,11a, 11b und 11c, und die Überwachung und Reglementierung in den §§ 16 und 16a geregelt. Laut RENNER (2006) betreffen diese Aspekte direkt die landwirtschaftliche Tierhaltung.

2.2.2.2 Die Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung

Die Verordnung „zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung“ (Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung) vom 25. Oktober 2001 (ANONYM 2001) beschäftigt sich mit konkreten Vorschriften zur Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere.

Der § 3 beschreibt „allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen“, wohingegen es in Abschnitt 5 (§§ 21-30) im speziellen um die Haltung von Schweinen geht. Hier sind für jede Altersgruppe genaue Vorschriften bezüglich Stallgröße, Bodenbeschaffenheit, maximale Schadgaskonzentrationen etc. geregelt.

Laut den allgemeinen Anforderungen müssen Schweine so gehalten werden, dass einzeln gehaltene Schweine Sichtkontakt zu anderen Schweinen haben. Sie müssen ohne Probleme liegen, aufstehen, sich hinlegen und eine natürliche Körperhaltung einnehmen können. Jedes Schwein muss ungehindert Zugang zu gesundheitlich unbedenklichem Beschäftigungsmaterial, das es untersuchen und bewegen kann und das vom Schwein veränderbar ist, sowie zu Wasser in genügender Menge und Qualität haben.

Die TierSchNutztV (ANONYM 2001) beschreibt ganz überwiegend technische Kriterien.

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2.2.3 Tierwohl / animal welfare

Unter Tierwohl wird verstanden, dass den Tieren nicht nur unnötige Schmerzen und Leiden erspart werden, sondern vielmehr, dass ihr körperlicher und geistiger Zustand sowie die Fähigkeit, ihre natürlichen Bedürfnisse auszuleben, berücksichtigt und beachtet werden (SAMBRAUS 1978; BOUSFIELD and BROWN 2010). TROXLER (2012) merkt an, dass die Haltung von Nutztieren häufig nicht an die natürlichen Bedürfnisse der Tiere bezüglich „Haltung, Fütterung und Unterbringung“, sondern vielmehr an die menschlichen Bedürfnisse angepasst ist. Dadurch kommt es laut TROXLER (2012) zu einer Minderung des Wohlbefindens, was sich in folgenden Feststellungen wiederspiegelt:

- Haltungsbedingte Schäden am Tier sowie verhaltensgestörte Tiere; eine erhöhte Krankheitsanfälligkeit, bedingt durch Stress, wenn z.B. Tiere aus unterschiedlicher Herkunft zusammen gehalten werden.

- Die stark technisierten Haltungsverfahren bieten den Tieren oft eine reizarme Umwelt. Ebenso verringert sich durch die wachsenden Betriebsgrößen die Dauer der Tierbeobachtung, und die Beziehung zwischen Mensch und Tier wird zunehmend anonymer.

- Durch die erhöhten Leistungsanforderungen sind die Tiere in ihrer Anpassungsfähigkeit häufig überfordert.

Die OIE (The World Organisation For Animal Health) definiert „animal welfare“

folgendermaßen: „Animal welfare“ beschreibt, wie ein Tier mit den Bedingungen zurechtkommt, in denen es lebt. Ein Tier befindet sich in einem guten Wohlseins- Zustand, wenn es gesund, zufrieden, gut genährt, sicher und in der Lage ist, angeborene Verhaltensmuster auszuleben. Demgegenüber sollte es nicht an unangenehmen Zuständen wie Schmerzen, Angst oder Stress leiden müssen.

Ein gutes Tierwohl erfordert die Prävention oder gegebenenfalls tierärztliche Behandlung von Krankheiten. Ebenso sollten die Tiere angemessen untergebracht, gemanagt, sowie human gehandhabt und geschlachtet werden.

Tierwohl bezieht sich auf den Zustand des Tieres. Die Behandlung, die ein Tier

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erhält, ist durch Bedingungen wie Tierpflege, Tierzucht und humane Behandlung abgedeckt (OIE 2008). FRASER et al. (1997) empfehlen, dass ethische Bedenken über die Lebensqualität von Tieren anhand von 3 Problemklassen besser erfasst werden können. Diese können auftreten, wenn die Anpassung der Tiere nicht vollständig auf die Anforderungen ihrer derzeitigen Umwelt eingestellt ist (FRASER et al. 1997):

1. Wenn Tiere Anpassungen besitzen, die in ihrer neuen Umwelt keine bedeutende Funktion aufweisen, dann können unangenehme subjektive Erfahrungen entstehen, die nicht unbedingt von einer Störung der biologischen Funktion begleitet werden.

2. Wenn die Umwelt Anforderungen an das Tier stellt, an die das Tier nicht entsprechend angepasst ist, dann können Funktionsstörungen auftreten, die nicht unbedingt durch subjektive Empfindungen begleitet werden müssen.

3. Wenn Tiere gut an die Anforderungen ihrer Umwelt angepasst sind, können trotzdem Probleme entstehen, wenn sich die Anpassungen als unzureichend erweisen.

Die Autoren (FRASER et al. 1997) sind der Ansicht, dass alle 3 Aspekte Gründe sind, sich aus ethischer Sicht Sorgen über die Lebensqualität von Tieren zu machen und dass sie zusammen die Hauptangelegenheit der Tierschutz- Wissenschaft definieren.

2.2.3.1 Die 5 Freiheiten

1965 wurde von der britischen Regierung der nach dem 1. Vorsitzenden benannte

„Brambell Report“ veröffentlicht. In diesem Bericht werden „Freiheiten“ beschrieben, über die Nutztiere verfügen sollten (FARM ANIMAL WELFARE COUNCIL 2009). Zu diesen „Freiheiten“ gehören die Möglichkeiten für die Tiere, „aufzustehen, sich hinzulegen, sich zu drehen, sich selbst zu pflegen und ihre Gliedmaßen auszustrecken“. Auf der Grundlage dieses Berichtes wurde von der britischen

(22)

im Jahre 1979 zum „Farm Animal Welfare Council“ wurde. 1997 wurden die oben genannten Freiheiten von dem „Farm Animal Welfare Council“ folgendermaßen weiterentwickelt (FARM ANIMAL WELFARE COUNCIL 2009):

1. Frei sein von Hunger und Durst (durch Zugang zu frischem Trinkwasser und gesunder Nahrung).

2. Frei sein von Unbehagen (Erschaffen eines angemessenen Lebensumfeldes).

3. Frei sein von Schmerzen, Verletzungen und Krankheiten (Vorbeugen bzw.

schnelle Diagnose und Behandlung).

4. Frei sein zum Ausleben normaler Verhaltensweisen (ausreichendes Platzangebot, angemessene Funktionsbereiche und sozialer Kontakt zu Artgenossen).

5. Frei sein von Angst und Leiden (Gewährleisten von Bedingungen und Behandlungen, die geistiges Leiden vermeiden).

Der FARM ANIMAL WELFARE COUNCIL (2009) ist der Ansicht, dass jedes Nutztier das Recht hat, ein lebenswertes Leben zu führen.

2.2.3.1 Initiative zum Tierwohl

Für die Initiative zum Tierwohl, die 2015 startet, haben sich „Unternehmen und Verbände aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel“

vereint mit dem Ziel der „Förderung einer tiergerechteren und nachhaltigeren Fleischerzeugung“. Dafür haben die Initiatoren ein Programm auf die Beine gestellt, das alle Produktionsstufen mit einbezieht und dem Tierhalter klare Anforderungen aufweist (ANONYM 2014).

Zu den Grundanforderungen gehören:

- Erfüllen von Basiskriterien für Tierhaltung, Hygiene und Tiergesundheit (festgelegt im QS – Leitfaden Landwirtschaft Schweinehaltung)

- Teilnahme am Antibiotikamonitoringprogramm (Anforderungen im QS – Leitfaden Antibiotikamonitoring Schwein)

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- Teilnahme am indexierten Schlachtbefunddatenprogramm (sobald fertiggestellt; aktuell Rückmeldung der erhobenen Befunddaten an den Landwirt)

- Stallklimacheck (einmal jährlich durch externe Fachexperten durchzuführen) - Tränkewassercheck (einmal pro Jahr durch externen Probenehmer)

- Tageslicht (in jedem Abteil muss die Möglichkeit für Tageslichteinfall gegeben sein)

Des Weiteren sind unter Punkt 2 Wahlpflichtkriterien und Wahlanforderungen wie z.B. ein gewisser Prozentsatz mehr Platzangebot, ständiger Zugang zu Raufutter, zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial etc. definiert. Das langfristige Ziel dieser Initiative ist es, einen Tierwohlindex zu kreieren, um das Wohlbefinden der Tiere zu erhöhen (ANONYM 2014).

2.2.4 Tiergerechtheit

SUNDRUM (1998) hält Haltungsbedingungen für tiergerecht, wenn diese den Tieren insoweit Rechnung tragen, als dass weder „die körperlichen Funktionen beeinträchtigt“ noch „die Anpassungsfähigkeit überfordert und essentielle Verhaltensmuster so eingeschränkt oder verändert werden, dass dadurch Schmerzen, Leiden oder Schäden am Tier entstehen“. KNIERIM (2002) definiert den Begriff Tiergerechtheit als „Wahrscheinlichkeit bzw. Risiko, inwieweit sich unter bestimmten Umweltbedingungen Tiere wohl befinden oder Schmerzen, Leiden oder Schäden erfahren“ bzw. als „Maß, mit dem bestimmte Umweltbedingungen dem Tier die Voraussetzung zur Vermeidung von Schmerzen, Leiden und Schäden sowie zur Sicherung des Wohlbefindens bieten“.

Für die Bewertung von Haltungssystemen bezüglich ihrer Tiergerechtheit wurden folgende Tiergerechtheitsindices erstellt:

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1. Der Tiergerechtheitsindex für Mastschweine (TGI 35L/ 1995- Mastschweine) Dieser von BARTUSSEK (1995) entwickelte Tiergerechtheitsindex dient hauptsächlich dazu, die Tiergerechtheit eines Haltungssystemes einzuschätzen und mit anderen vergleichbar zu machen. Anhand eines Punktesystems werden die 5 Bereiche „Bewegungsmöglichkeit, Sozialkontakt, Bodenbeschaffenheit, Klima und Betreuungsintensität“ bewertet.

2. Der Tiergerechtheitsindex (TGI) 200/1994

Dieser Index, der 1994 von SUNDRUM, ANDERSON und POSTLER veröffentlicht wurde, soll als Hilfestellung dienen, um Betriebe auf tierschutzrelevante Probleme aufmerksam zu machen. Anhand eines Punktesystemes werden sowohl das Haltungssystem als auch die Tierhygiene und die Betreuungsintensität der Landwirte bewertet.

3. VON BORELL und SCHÄFFER (2008) beschreiben die Beurteilung von Schweinebetrieben bezüglich ihres Tierschutzes und der Tiergesundheit anhand von kritischen Kontrollpunkten. Hierbei werden vorrangig „die bauliche Ausstattung, das Stallklima, das Management und die Tierhygiene sowie die Tiergesundheit“ bewertet. Dieses Verfahren zielt im Vergleich zu den oben genannten TGIs auch auf die direkte Gesundheit der Tiere ab.

BLAHA (2011) betont, dass die bisherigen Verfahren zur Einschätzung des Tierschutzes in einem Betrieb hauptsächlich auf die Beurteilung der Technik der Haltungssysteme angelegt sind. Der Autor ist der Ansicht, dass tierbezogene Tierschutzkriterien nötig sind, um Betriebe auf ihre Tierschutzkonformität zu überprüfen. Als geeignete Indikatoren nennt BLAHA (2011) z.B. „die Mortalitätsraten, die Organbefunde der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen sowie den Tierbehandlungsindex (TBI) nach Blaha“. Die reine Beurteilung des Haltungssystems hält BLAHA (2011) für unzureichend, da die Betreuungsintensität des Menschen eine herausragende Rolle für das Wohlergehen der Tiere spielt.

(25)

2.3 Haltungssysteme in der Schweinemast als krankheitsauslösender Faktor

Die Umstrukturierung in der Nutztierhaltung, bezogen auf die Schweinemast, von kleinen familiär geführten bäuerlichen Betrieben hin zu großen Schweinemastbetrieben mit intensiver Haltung führt in der heutigen Zeit immer wieder zu kontroversen Diskussionen. So wird der Begriff „Massentierhaltung“

meistens in einem Atemzug mit schlechter Tierhaltung und einem geringen Platzangebot genannt (KAYSER, SCHLIEKER und SPILLER 2012). Mehrere Autoren (LIEBERKNECHT 2014; RICHTER und KARRER 2006; BLAHA und RICHTER 2011) sind sich jedoch einig, dass es nicht nur auf die Bestandsgröße ankommt, sondern vielmehr auf die Führung des jeweiligen Betriebes. So kann laut der Autoren auch in großen, intensiv gehaltenen Betrieben durch gutes Management und einer dem Tier zugewandten Haltung gut für das Wohlergehen der Tiere gesorgt werden. HÖRNING et al. (1999) halten dagegen, dass die heutige Intensivhaltung mit deutlich erhöhtem Krankheitspotential und höheren Verlusten einhergeht.

PRANGE (2004) ist ebenfalls der Meinung, dass momentan eine „Grenzsituation“

bezüglich der Größe und Konzentrierung der Betriebe besteht und die Tiere dadurch krankheitsanfälliger sind als früher.

Die rechtlichen Grundlagen und Anforderungen an das Halten von Mastschweinen in Deutschland finden sich im Tierschutzgesetz, in der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung und in der Schweinehaltungshygieneverordnung. Diese Gesetze und Verordnungen sichern zwar die Minimalbedürfnisse der Tiere, verhindern aber nicht das Auftreten von haltungsassoziierten Erkrankungen wie Gelenks- und Atemwegserkrankungen, Kannibalismus und stressbedingtes Herz- Kreislaufversagen.

Laut RICHTER und KARRER (2006) steht das Tier selbst als wichtigster Indikator für die Eignung eines Haltungsverfahrens. Sie merken an, dass kein Haltungsverfahren so gut sein kann, dass es davor gefeit ist, tierschutzwidrige Situationen

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engagierter Tierhalter seine Tiere auch in einer nicht optimalen Umgebung so managen kann, dass sie ein passables Leben führen können.

2.3.1 Haltungssystem „Warmstall“

HOY (2013) erkennt in der Entwicklung der Haltungsverfahren in der Schweinemast aktuell zwei bevorzugte Aufstallungsformen: Meist genutzt ist der sogenannte

„Warmstall“ und an zweiter Stelle der „Kaltstall“, nach RICHTER und KARRER (2006) besser benannt als „Außenklimastall“, da es den Großteil des Jahres über in diesen Ställen ebenfalls warm und der Begriff „Kaltstall“ demnach nicht immer zutreffend ist.

Der „Warmstall“ mit vollperforiertem Boden bietet Platz für größere Gruppen. Durch die erhöhte Tierzahl haben die Schweine relativ mehr Platz und dadurch entsteht in der Regel gleichzeitig eine Strukturierung des Abteils in einen Kot-, Liege- und Fressbereich (HOY 2004; HOY 2013). In Kombination mit einer guten Lüftung und Reinigung und Desinfektion ist der Arbeitsaufwand bei diesem System gering, die Hygiene hingegen sehr hoch (HOY 2004; HOY 2013).

Als präferierter Boden wird in Deutschland meist ein Vollspaltenboden eingesetzt (71%) (HOY 2013). Alternativ nennt HOY (2013) den Teilspaltenboden mit und ohne Einstreu, die Dänische Aufstallung sowie den Tiefstreustall. Derselbe Autor hielt die Verteilung 2004 zugunsten des Teilspaltenbodens ohne Einstreu etwas anders als 2013 angegeben. Demnach verwenden 40% der Schweinemäster einen Vollspaltenboden, 31% greifen auf den Teilspaltenboden ohne Einstreu zurück. Die restlichen Prozente sind auf die anderen Aufstallungsformen verteilt. BUSCH (2006) befindet den Vollspaltenboden aus hygienischer Sicht als den Besten, da die Art des Entmistens von der jeweiligen Bodenbeschaffenheit abhängt und die Tiere in Buchten mit Vollspaltenböden sofort nach Absetzen des Kot oder Harns von ihren Exkrementen getrennt werden. HOY (2013) findet ebenfalls, dass der Vollspaltenboden die Alternative der Wahl ist. In DLG-Betrieben lagen die Tierverluste bei Teilspaltenböden höher (3,2%) als bei Vollspaltenböden (2,7%), und

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niederländische Untersuchungen ergaben, dass Teilspaltenböden auch bei sonst optimalen Bedingungen nicht sauber gehalten werden können. Dies wiederum führt zu Deformationen der Klauen sowie einer erhöhten Verletzungsgefahr aufgrund eines rutschigen Bodens (HOY 2013). Eine Studie zur „Tiergerechtheit der intensiven Schweinehaltung“ kommt im Gegensatz dazu jedoch zu dem Ergebnis, dass die Tiere bei Voll- oder Teilspaltenböden deutlich häufiger Verletzung erleiden müssen als bei eingestreuten Haltungssystemen (DEUTSCHER TIERSCHUTZBUND e.V.

2014). Die Tiere in einstreulosen Haltungssystemen leiden laut der oben genannten Studie zudem häufiger an Verhaltensanomalien und Magengeschwüren. BLAHA und RICHTER (2011) merken an, dass Vollspaltenböden selbst bei bestem Management nicht „tierfreundlich genutzt werden können“.

2.3.2 Haltungssystem „Kaltstall“ oder „Außenklimastall“

Vorteile dieses Haltungssystems sind die niedrigen Baukosten (unter 200€ je Mastplatz), der niedrige Energieaufwand und die ordentliche Lungengesundheit der Tiere (HOY 2004). Als Nachteile nennt HOY (2004) den hohen Arbeitsaufwand für das Entmisten der Stallungen sowie vermehrten parasitären Befall der Tiere. 2013 beschreibt HOY die Ersparnis durch die Baukosten als gering. Auftretende Kosten wie z.B. für die Genehmigung dieses Haltungsverfahrens mit Güllekanälen führen letztendlich zu einem Kostenanstieg, der dem für Warmställe gleichzusetzen ist.

Laut BUSCH (2006) lag die Idee der Haltung von Schweinen in Außenklimaställen sowohl in der Senkung der Baukosten als auch in der Erschaffung einer reizvolleren Umwelt für die Tiere. Derselbe Autor unterteilt den Außenklimastall in einen

„Einklimastall“, bei dem die Decke und drei Wände wärmegedämmt und eine Seite offen ist und einen „Zweiklimastall“, in dem ein zusätzlicher Liegebereich vorhanden ist, in dem die Temperatur, wie beim Nürtinger System, höher ist als im restlichen Stallbereich.

Als Bodenfläche kommen alle Varianten vor, die es in Warmklimaställen gibt, mit

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Generell muss in Außenklimaställen darauf geachtet werden, dass die Tiere trotz extremer Witterung keine größeren Einschränkungen, wie z.B. eingefrorenes Trinkwasser, in Kauf nehmen müssen (BUSCH 2006).

HOY (2013) und BUSCH (2006) sind sich einig, dass Außenklimaställe zwar einen Vorteil für die tiergerechte Haltung von Schweinen bieten können; umwelttechnisch ist mit der Haltung auf Tiefstreu v.a. im Sommer mit Nachteilen wie einer erhöhten Ammoniakkonzentration zu rechnen.

2.3.3 Lüftungs- und Heizungssysteme

Eine gute Luftqualität und eine adäquate Temperatur sind wichtige Faktoren für die Tiergesundheit in einem Stall (KERSSENS 2015). So haben auch BACHMANN et al.

(2007) negative Zusammenhänge zwischen den Schadgasen in der Stallluft und den Leistungen der Tiere festgestellt, wie z.B. eine positive Korrelation zwischen dem Ammoniakgehalt in der Luft und der Höhe der Tierverluste. Laut KERSSENS (2015) bestehen die Ziele von Heizen und Lüften darin, im Sommer die Hitze aus dem Stallbereich abzuführen und den Tieren kühle Luft zuzuführen; im Winter hingegen geht es darum, die Temperatur im Stallbereich konstant zu halten und den entstehenden Wasserdampf abzuleiten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist laut KERSSENS (2015), die Schadgaskonzentrationen so gering wie möglich zu halten.

In der Tierschutznutztierverordnung (ANONYM 2001) sind für die Schadgaskonzentrationen folgende Grenzwerte vorgeschrieben:

- Ammoniak: max. 20 ppm - Kohlendioxid: max. 3000 ppm - Schwefelwasserstoff: max. 5 ppm

PRANGE (2004) hat eine „Übersicht zu den Lüftungssystemen“ tabellarisch zusammengefügt.

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Tabelle 1: "Übersicht zu den Lüftungssystemen in der Schweinehaltung" (PRANGE 2004)

Verfahren Zuluft Abluft Bemerkung

1. freie Lüftung

- Trauf-, Wandschlitze

- Monoschacht (5m Höhe, teuer) - mehrere

Schächte (mit Drosselklappen)

- keine Thermik bei hohen Außentemp.

→dann zu geringer Luftwechsel 2. Mechanische Lüftung

(alle größeren Ställe) - Wand-,

Deckenöffnungen - Kanäle, Schlitz-, Lochplatten

- geregelte Ventilatoren - über- oder unterflur

- keine

unkontrollierte Luftzufuhr, z.B.

über außen offene Güllekanäle

2.1 Abluftsysteme Elemente Funktion Bemerkungen

a) Oberflurentlüftung

- Ventilator im Abluftkamin, Anzahl der Raumgröße und Leistung angepasst

- Unterdruck und Förderleistung auf Stalltemperatur bezogen

- Regelmäßige Reinigung der Schächte und Ventilatoren

b) Unterflurentlüftung

- Unterbodenkante und höchster Güllestand ≥50cm

- Luft absaugen über Zentralgang und Abluftkamin mit Ventilator

- beste

Luftqualität, doch teures System

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2.2 Zuluftsysteme Elemente Funktion Bemerkungen a) Strahllüftung

- Öffnungen dicht unterhalb Decke

- hohe Luft- geschwindigkeit am Einlass:1-4 m/s

- bei geringer Luftgeschwindigkeit Zug durch fallende Kaltluft

b) Verdrängungs-

lüftungen - Luftzuführungs-

kanal mit Lochplatten (max. 15m Länge) - Porendecke (mind.

50% der Fläche)

- gleichmäßiger Lufteinstrom - Druckraum mind. 50cm Höhe, Lufteintritt max. 2 m/s

- kein Rückstrom bei der Reinigung, da dann Verstopfen der Poren

Kombination von a) und b)

- Kanäle mit Poren und Seitenventil

- Ventile im Winter

geschlossen = b)

- bei hohen Temp. Ventile offen = a)

- gute Anpassung an Außentemp.

c) Stallganglüftung

- Öffnung im unteren Türbereich

(Luftgeschwindigkeit ca. 2,5 m/s im Sommer max.

Stalllänge 12m)

- Luftwalze erreicht die Buchten über Wände, die zum Gang dicht sind

- sehr preiswertes System

- für kleine Abferkel- und Aufzuchtställe

KERSSENS (2015) ist der Auffassung, dass die meisten Fehler in der Praxis darin bestehen, dass das Heizungssystem nicht optimal an das Zuluftsystem angepasst ist. Er unterscheidet zwischen zwei Systemen, dem gasbetriebenen System und dem

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Warmwasser- System. Der Vorteil der gasbetriebenen Systeme liegt in den „hohen Wirkungsgraden“ und den niedrigen „Investitionskosten“, Nachteil dieses Systems ist die direkte Verbrennung von Sauerstoff und die Entstehung von CO2 in den Abteilen (KERSSENS 2015). Die Empfehlung laut KERSSENS (2015) sollte deshalb zu indirekten Warmwasser-Systemen oder gasbetriebenen Systemen gehen, bei denen der Energieträger außerhalb des Stalles verbrannt wird.

PRANGE (2004) unterscheidet 3 Systeme, eine Raumheizung, eine Zonenheizung, oder die Kombination dieser beiden Systeme. Die Raumheizung wird von PRANGE (2004) wie bei KERSSENS (2015) in die Warmwasser- bzw. Warmluftheizung und die Direktverbrennung untergliedert. Die Zonenheizung ist nur für das Erwärmen bestimmter Stallbereiche geeignet. Eine Kombinationsheizung wird hauptsächlich im Abferkelstall verwendet, da hier ein unterschiedlicher Temperaturbedarf zwischen Ferkel und Muttersau besteht (PRANGE 2004).

Auch wenn es im deutschen Sommer im Vergleich zu anderen Ländern nur wenige Tage gibt, an denen es extrem heiß ist, ist es in Schweinemastbeständen laut TierSchNutztV (ANONYM 2001) vorgeschrieben, ein eingebautes System zur Verringerung der Wärmebelastung der Tiere zur Verfügung zu haben. Denn wenn die thermoneutrale Zone der Tiere überschritten wird, leiden sowohl die Tiere als auch deren Mastleistungen darunter (KERSSENS 2015). PRANGE (2004) nennt hier zwei Kühlverfahren, zum einen den Erdwärmetauscher und zum anderen die Verdunstungskühlung. Bei dem Erdwärmetauscher wird die Luft über im Boden verlegte Rohre vorgekühlt; bei der Verdunstungskühlung wird Wasserdampf in die trockene Stallluft aufgenommen und die Temperatur dadurch um 2-4 °C gesenkt.

2.3.4 Fütterungs- und Tränketechnik

Bei der Fütterungstechnik wird generell zwischen Breifutterautomaten, Trockenfutterautomaten und Flüssigfütterung unterschieden, wobei Trockenfutterautomaten aufgrund der relativ hohen Futterverluste und der

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BUSCH 2006). Laut HOY (2004) zeigten Untersuchungen, dass die täglichen Zunahmen bei Breifutterautomaten besser sind als bei der Flüssigfütterung. Bei der Flüssigfütterung wiederum waren die Zunahmen bei einer sensorgesteuerten Fütterung besser als bei der Fütterung am Quertrog (HOY 2013). Je nach Betrieb muss entschieden werden, welches Fütterungssystem am besten geeignet ist. Dabei kommt es auf mehrere Faktoren wie z.B. die Gruppengröße und das Tier-Fressplatz- Verhältnis an. In der Vormast wird häufig ad libitum gefüttert, in der Endmast wird die Futtermenge hingegen oftmals rationiert, damit die Tiere nicht verfetten (HOY 2013).

Als Tränkevorrichtungen werden heute häufig Nippeltränken verwendet.

Schalentränken verdrecken durch Ausscheidungen der Tiere schnell (HOY 2013).

BOSSOW (1998) ist jedoch der Ansicht, dass eine Wasserschale als Tränkevorrichtung tierfreundlicher ist als Nippeltränken, da Schweine zu den Saugtrinkern gehören, d.h. sie nehmen Flüssigkeit am liebsten durch Saugen aus einer stehenden Wassermenge auf (BRIEDERMANN 1990, zitiert aus BOSSOW 1998). Laut Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung (ANONYM 2001) müssen die Tiere jederzeit Zugang zu ausreichend Wasser in guter Qualität haben.

Haltungs- und Lüftungssysteme sowie Futter- und Tränkevorrichtungen zählen ebenfalls zu den technischen Indikatoren und dienen dazu, die Gesundheit eines Tierbestandes zu erfassen.

2.4 Beurteilung der Tiergesundheit

In der Schweinemast ist das Thema Tiergesundheit aus zweierlei Sicht sehr bedeutend. Zunächst einmal ist es aus ethischer Sicht wichtig, den Schweinen ein passables Leben zu gewährleisten und ihre arttypischen Bedürfnisse zumindest teilweise zu decken. Auf der anderen Seite können „qualitativ hochwertige Lebensmittel“ nur aus gesunden Tierbeständen entstehen (PRANGE 2004). Um die Tiergesundheit in einem Betrieb messbar und mit anderen Betrieben vergleichbar zu machen, gibt es in der Literatur mehrere Untersuchungen, die sich mit diesem

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Thema beschäftigen (BÖCKEL 2008; SOMMER 2009; DICKHAUS 2010; BOLANZ und GOTTSCHALK 2011; RIEPERS 2013).

2.4.1 Verfahren zur Messung der Tiergesundheit

Die Einschätzung der Tiergesundheit stellt alle beteiligten Parteien vor eine schwierige Aufgabe. BLAHA und MEEMKEN (2009) sind der Ansicht, dass die Tiergesundheit ein „quantitatives Phänomen“ ist; Tiere können nämlich klinisch gesund erscheinen, weil sie es tatsächlich sind oder weil der Landwirt sie mit Medikamenten behandelt hat. Tiere, die ohne Medikamenteneinsatz klinisch gesund erscheinen, sind jedoch gesünder als Tiere, die durch einen hohen Medikamenteneinsatz gesund wirken. Die Autoren (BLAHA und MEEMKEN 2009) erläutern, dass eine Einzeltierdiagnostik wenig aussagekräftig ist, wenn man die Tiergesundheit auf Bestandsebene vergleichen möchte. Um diesen Vergleich vornehmen zu können, empfehlen die Autoren, sowohl Untersuchungen am Schlachthof (z.B. Organveränderungen) als auch im Bestand (z.B. Mortalität, TBI, Mastdauer) durchzuführen.

2.4.2 Untersuchungen im Betrieb 2.4.2.1 Der Klinikscore

Ein praktikabler Klinikscore wurde von WILMS-SCHULZE KUMP (2010) entwickelt und dient der Erfassung wichtiger Atemwegserkrankungen. Je nach Ausprägung eines Merkmals wird eine Punktzahl von null bis drei Punkten vergeben; hierdurch werden die Tiere in klinisch auffällige oder klinisch unauffällige Tiere eingestuft.

Die einzelnen Bewertungskriterien sind folgender Tabelle zu entnehmen.

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Tabelle 2: Klinischer Untersuchungsbogen von WILMS-SCHULZE KUMP (2010)

Ernährungs- zustand

Rückenlinie Haarkleid Füllung Tarsalgelenk

ZNS Temperatur

gut gerade o.b.B. keine unauffällig o.b.B.

mäßig kyphotisch mittel ggrd. gef. Kopfschief- haltung

39,7

schlecht dicht mgrd. gef. Seitenlage 40,2

hgrd. gef.

In der Arbeit von WILMS-SCHULZE KUMP (2010) konnte kein deutlicher Zusammenhang zwischen einem erhöhtem Klinikscore und einem vermehrten Auftreten von Atemwegserkrankungen festgestellt werden.

BOLANZ und GOTTSCHALK (2011) haben für ihre Untersuchungen den Klinikscore von WILMS-SCHULZE KUMP (2010) modifiziert und um einige Kriterien erweitert. Zu den Kriterien von BOLANZ und GOTTSCHALK (2011) gehören Kümmern, Augenausfluss, Konjunktivitis, Nasenausfluss, Niesen, abdominal forcierte Atmung, kyphotische Rückenlinie, umfangsvermehrte Gelenke, verändertes Haarkleid, Ohrrandnekrosen, Schwanznekrosen, zentralnervöse Störungen, Kotfarbe:

zementfarben, Kotkonsistenz: mit Gewebebeimengungen, Kotkonsistenz: mit Durchfall, Liegeverhalten: Haufenbildung und Liegeverhalten: Bauchlage. Die Punkteverteilung von null bis drei wurde beibehalten, wobei für eine nicht vorhandene Ausprägung eines Merkmals 0 Punkte vergeben wurden. War das Merkmal bei 1-10% der Tiere vorhanden, bekam der Betrieb 1 Punkt, bei einer Ausprägung von 11-30% 2 Punkte, und wenn das Merkmal bei mehr als 30% der Tiere festzustellen war, wurden dem Betrieb 3 Punkte angerechnet.

(35)

In der Arbeit von BOLANZ und GOTTSCHALK (2011) konnte ebenfalls kein signifikanter Zusammenhang zwischen der Punktzahl des Klinikscores und den Ergebnissen der Lungenbonitur hergestellt werden.

2.4.2.2 Der Ammoniakgehalt in der Stallluft

Es sind oft nicht nur bakterielle oder virale Erreger, die zu dem Auftreten von Atemwegserkrankungen führen. Häufig haben andere Auslöser wie z.B. Stress oder ein erhöhter Gehalt an Schadgasen, v.a. Ammoniak, zumindest einen anteiligen Einfluss auf die Entstehung einer Atemwegsproblematik (KERSSENS 2015). Durch einen erhöhten Ammoniakwert kann es zu einer Schädigung der Zilien kommen, und dadurch ist eine optimale Abwehr von Infektionserregern nicht mehr gegeben (HEINRITZI 2006). Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (ANONYM 2001) schreibt daher für Ammoniak einen Grenzwert von max. 20ppm vor.

BOLANZ und GOTTSCHALK (2011) beurteilten in ihrer Arbeit den Ammoniakgehalt in der Stallluft sensorisch. So kam folgende Unterteilung zustande.

- Ammoniak nicht wahrnehmbar

- Ammoniak kaum/ schwach wahrnehmbar - Ammoniak wahrnehmbar (Nase reizend)

- Ammoniak stark wahrnehmbar (Augen reizend)

Die oben genannten Autoren kamen in ihrer Arbeit zu dem Schluss, dass sich Zusammenhänge zwischen den Ergebnissen der Lungenbonitur und den Ammoniakwerten herstellen lassen. So war der Ammoniakgehalt in den Betrieben mit einem schlechten Lungenergebnis deutlich höher als in den Betrieben mit einem guten Lungenergebnis. Ebenso konnte eine Signifikanz zwischen dem Hustenindex und dem Ammoniakgehalt festgestellt werden. In den Betrieben, in denen häufig Hustenanfälle auftraten, war der Ammoniakgehalt in der Stallluft ebenfalls deutlich erhöht.

Ammoniak entsteht durch bakterielle und enzymatische Zersetzung stickstoffhaltiger

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hauptsächliche Quelle für den Stickstoff ist zwar der Harn, die Bakterien benötigen jedoch zusätzliche „Baustoffe“, um existieren zu können. Diese holen sie sich aus dem Kot (RICHTER et al. 2013). Eine Möglichkeit um den Ammoniakgehalt in der Stallluft so gering wie möglich zu halten, sehen RICHTER et al. (2013) darin, den Harn und den Kot zu trennen. Hierfür wurden im Mastschweinestall der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen einige Umbaumaßnahmen vorgenommen, so dass im Endeffekt der Harn direkt über eine Harnrinne mit Siphon abfließt und der Kot separat abgeschoben wird. Damit soll der Kontakt zwischen Harn und Kot weitestgehend verhindert werden. Die Ammoniakkonzentrationen konnten durch den Einbau dieser Harnrinne mit Siphon und der Schieberentmistung deutlich gesenkt werden (RICHTER et al. 2013).

2.4.2.3 Der Hustenindex

WILMS-SCHULZE KUMP (2010) verwendet den Hustenindex in seiner Arbeit um herauszufinden, ob es einen Zusammenhang zwischen der Anzahl der Hustenanfälle und der Lungengesundheit in Mastbetrieben gibt. Hierzu wurden die Tiere zu Beginn des Stallbesuches aufgetrieben und anschließend 10 Minuten lang in Bewegung gehalten und dabei die Hustenanfälle gezählt. Die Anzahl der Hustenanfälle wurde auf 100 Tiere hochgerechnet, um die Betriebe besser miteinander vergleichen zu können.

In der Arbeit von WILMS-SCHULZE KUMP (2010) konnten Zusammenhänge zwischen einem hohen Hustenindex und einem vermehrten Auftreten von Pleuritiden festgestellt werden. Der Vergleich zwischen dem Hustenindex und dem Lungenscore brachte hingegen keine signifikanten Ergebnisse.

BOLANZ und GOTTSCHALK (2011) verwenden für ihre Untersuchungen denselben Hustenindex wie WILMS-SCHULZE KUMP (2010). Sie kommen im Gegensatz zu WILMS-SCHULZE KUMP (2010) jedoch zu dem Ergebnis, dass es deutliche Zusammenhänge zwischen dem Hustenindex und den Lungenveränderungen am Schlachthof gibt. So haben die Betriebe, bei denen ein hoher Hustenindex

(37)

festgestellt wurde, signifikant schlechtere Lungenergebnisse zu verzeichnen als die Betriebe mit einem niedrigen Hustenindex.

2.4.2.4 Der Niesindex

Niesen ist ein Reflex der Atmungsmuskulatur, der durch die Reizung der Nasenschleimhaut verursacht wird. Bei jungen Tieren kann häufiges Niesen ein erstes Krankheitsanzeichen sein (IBEN 2004).

In der Arbeit von BOLANZ und GOTTSCHALK (2011) wird die Anzahl der Niesanfälle in den Klinikscore mit aufgenommen. Hier wird eine unterschiedliche Anzahl an Punkten vergeben. Wenn während der Untersuchung kein Tier niest, werden dem Betrieb 0 Punkte gutgeschrieben, niesen 1-10% der Tiere, erhält der Betrieb 1 Punkt, sind es 11-30% der Tiere, bekommt der Betrieb 2 Punkte. Wenn über 30% der Tiere niesen, wird der Betrieb mit 3 Punkten belastet. Eine niedrige Gesamtpunktzahl des Klinikscores deutet auf eine gute Tiergesundheit im Bestand hin. Die Autoren haben die Niesanfälle jedoch nicht separat mit anderen Merkmalen verglichen.

2.4.2.5 Der Tierbehandlungsindex (TBI)

„Der Tierbehandlungsindex gibt die durchschnittliche Anzahl von Tagen an, die jedes Tier eines Bestandes bzw. einer Mastgruppe mit einer antimikrobiellen Substanz versorgt wurde“ (BLAHA et al. 2006). Laut BLAHA et al. (2006) waren Tiere, die öfters antibiotische Behandlungen benötigten, weniger gesund als die Tiere, die während der Mast ohne oder nur mit wenig Antibiotikagabe auskamen. Dieselben Autoren kommen zu dem Schluss, dass der Tierbehandlungsindex ein geeignetes Mittel ist, um die Tiergesundheit in einem Bestand zu bestimmen.

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Anzahl antibiotisch behandelter Tiere x Anzahl der Behandlungstage TBI= --- Anzahl der Tiere in der Gruppe

Abbildung 1: Berechnung des Tierbehandlungsindex (TBI), (BLAHA et al. 2006)

BÖCKEL (2008) und DICKHAUS (2010) kommen zu dem Ergebnis, dass der Tierbehandlungsindex nur in Kombination mit anderen Parametern, wie der Mortalitätsrate und den Organbefunden am Schlachthof zuverlässig ist, um die Tiergesundheit in einem Bestand zu beurteilen. Dieser Meinung sind auch BLAHA und MEEMKEN (2009), die zusätzlich zu den oben genannten Kriterien auch noch die Mastdauer als wichtigen Parameter hinzufügen.

2.4.2.6 Die Mortalitätsrate

Die Mortalität beschreibt die Anzahl der während der Mast verendeten oder euthanasierten Tiere einer Schlachtpartie. Da diese Verluste genau ermittelt werden können, stellen sie laut PRANGE (2004) ein geeignetes Mittel dar, um die Tiergesundheit in einem Bestand zu objektivieren. Blaha erwähnt ebenfalls mehrfach, dass die Tierverluste in Zusammenhang mit weiteren Indikatoren wie dem Antibiotikaeinsatz je Tier und den Befundungen am Schlachthof zu den wichtigsten Daten zählen, um die Tiergesundheit in einem Bestand realistisch einschätzen zu können (MEEMKEN und BLAHA 2008; BLAHA und MEEMKEN 2009; BLAHA 2011;

BLAHA 2014). Derselben Auffassung wie BLAHA (2014) sind ALT et al. (2010). Sie sehen ebenfalls die Mortalitätsrate in Verbindung mit weiteren Kriterien als einen zuverlässigen Indikator, um die Tiergesundheit in einem Bestand zu objektivieren.

Hierzu haben ALT et al. (2010) ein Ampelsystem entwickelt, welches aus den Parametern „Verluste“, „TBI“, „Tageszunahmen“, „hochgradig lahme Tiere“,

„Kannibalismus“ und den am Schlachthof durch „Leberverwürfe“ und „hochgradige Pneumonien“ erhobenen Befundungen besteht. Somit kann laut ALT et al. (2010) auf

(39)

die Betriebe, bei denen die Werte hauptsächlich im roten Ampelbereich liegen, ein verstärktes Augenmerk gelegt werden.

Laut SCHRUFF (2004) ist die Mortalitätsrate der einzige Parameter, der zuverlässig auf die Tiergesundheit eines Bestandes schließen lässt. Er teilt die Mortalität anhand eines Ampelsystems in 3 Kategorien ein. Eine grüne Ampel bedeutet weniger als 2%

Verluste. Ist die Ampel gelb, hat der Betrieb in dieser Mastgruppe 2-5% Verluste und bei einer roten Ampel über 5% Verluste zu verzeichnen.

In der Arbeit von DICKHAUS (2010) wird die Aussage von SCHRUFF (2004) untermauert. So zeigen sich in dieser Arbeit deutliche Zusammenhänge zwischen der klinischen Gesundheit eines Bestandes und dessen Mortalitätsrate.

BÖCKEL (2008) empfand die genaue Erfassung der Mortalitätsrate als problematisch, zumindest in den Betrieben, in denen sie sich auf die Aussagen der Landwirte verlassen musste.

2.4.2.7 Die täglichen Zunahmen

Die täglichen Zunahmen gehören zu den Produktionsleistungsdaten eines Mastbetriebes und liegen laut PRANGE (2004) bei „800-850 g Masttageszunahmen, bei weniger als 3 kg Futtereinsatz je kg Zuwachs und bei 56% wertvollen Fleischanteilen des Schlachtkörpers.“

Hohe Mastleistungen können nur von Tieren erbracht werden, die durch optimales Management in den vorangegangenen Haltungsabschnitten gefördert werden und bereits ein hohes Geburtsgewicht besitzen (PRANGE 2004).

Laut WÄHNER (2013) wird der Masterfolg durch mehrere Faktoren wie z.B. die Wachstumsintensität während der Mastperiode, den Futteraufwand je kg Lebendmassezunahme und den Anteil an Muskel- und Fettgewebe beeinflusst. Der oben genannte Autor ist der Meinung, dass hohe Tageszunahmen mit einer erhöhten Bildung von Fettgewebe einhergehen. Er bringt ebenfalls ein, dass „die

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vor allem vom Mastanfangsgewicht und dem Alter bzw. Gewicht am Ende der Mast“

beeinflusst werden.

In der Untersuchung von BOLANZ und GOTTSCHALK (2011) kann kein signifikanter Zusammenhang zwischen den täglichen Zunahmen und der Lungengesundheit der Mastschweine festgestellt werden.

RIEPERS (2013) konnte ebenfalls keinen klaren Zusammenhang zwischen dem Tiergesundheits- / Tierschutzindex und den täglichen Zunahmen ausmachen.

2.4.2.8 Der Herden-Gesundheits-Score (HGS)

Der Herden-Gesundheits-Score wurde von DICKHAUS (2010) entwickelt und getestet. Er besteht aus folgenden Punkten und reiht sich ein in die Versuche, die Tiergesundheit messbar zu machen.

1. Mortalität

2. Häufigkeit pathologisch-anatomischer Organveränderungen früherer Lieferungen

3. Tier-Behandlungs-Index (TBI) 4. Mastdauer

Die Mortalität einer Mastgruppe beschreibt den prozentualen Anteil an verendeten oder euthanasierten Tieren einer Schlachtpartie. Pathologisch-anatomische Veränderungen am Schlachthof wie multiple Abszesse und Organveränderungen wie Pneumonien, Pleuritiden und Pericarditiden können am Schlachthof direkt erfasst werden (BLAHA und MEEMKEN 2009) und sind somit ein wichtiges Aussagekriterium über die Tiergesundheit in einem Bestand (BLAHA 2014).

Laut MEEMKEN et al. (2009) kann anhand einer kurzen Mastdauer darauf geschlossen werden, dass die Tiere durch ihren guten Gesundheitsstatus bessere tägliche Zunahmen hatten und dadurch das Schlachtgewicht schneller erreicht wurde. Somit eignet sich dieses Kriterium ebenfalls zur Bestimmung des Gesundheitsstatus eines Tierbestandes.

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Jeder Komponente des Herden-Gesundheits-Scores können Punkte zwischen 0 und 3 zugewiesen werden, so dass der HGS insgesamt Scorewerte von 0 bis 12 Punkte annehmen kann. Ein niedriger HGS-Wert steht demnach für eine gute, ein hoher HGS-Wert für eine schlechte Tiergesundheit (DICKHAUS 2010).

In der Arbeit von DICKHAUS (2010) stellte sich heraus, dass der HGS ein geeignetes Mittel ist, um die Tiergesundheit in einem Bestand zu bestimmen. Die bei der Schlachtung festgestellten pathologisch-anatomischen Veränderungen wiesen den größten Zusammenhang zu der tatsächlichen Tiergesundheit eines Bestandes auf, auch die Mortalität war ein guter Parameter, um die Tiergesundheit in einem Betrieb zu beurteilen. Ebenso erwiesen sich die Betriebe mit einem hohen TBI als solche mit einer schlechten Tiergesundheit. Lediglich die Mastdauer konnte nicht in Zusammenhang mit dem Gesundheitsstatus der Mastgruppe gebracht werden.

2.4.2.9 Der Tiergesundheits-/Tierschutzindex (TTI)

In der Arbeit von RIEPERS (2013) wurde ein Tiergesundheits-/ Tierschutzindex entwickelt, um die „Tiergesundheit und das Tierwohl von Tieren in Schweinemastbeständen“ beurteilen zu können. Auf der Grundlage des

„Bewertungsschlüssels für die Nutzung der Organveränderungshäufigkeit pro Bestand als Indikator der Bestandsgesundheit“ (BLAHA 1994) wurden die mittel- bis hochgradigen Veränderungen am Brustfell und an der Lunge sowie Pericarditiden, tierschutzrelevante Befunde der Schlachttieruntersuchung und Teilschäden erfasst und bewertet. Die Brustfell-, Lungen- und Herzbeutelveränderungen wurden mit einer Punktzahl von 0-3, die Teilschäden und die Erhebungen aus der Schlachttieruntersuchung mit 0-6 Punkten bewertet. Ein Betrieb konnte zwischen 0 und 21 Gesamtpunkte erhalten, wobei eine niedrige Punktzahl für wenige Veränderungen bei der Schlachttieruntersuchung, eine hohe hingegen für deutliche Befunde bei der Schlachttieruntersuchung steht. Anschließend wurden die Betriebe in 4 Kategorien unterteilt, wobei die Werte so gewählt wurden, dass die 15% mit der

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niedrigsten Punktzahl in die erste Kategorie und die 15% mit dem höchsten Befundaufkommen in die vierte Kategorie eingeteilt wurden.

Tabelle 3: Index zur Einschätzung der Tiergesundheit und des Tierschutzstatus nach RIEPERS (2013)

Punktevergabe Schlachttieruntersuchung und Teilschäden

Kriterium 0 Punkte 2 Punkte 4 Punkte 6 Punkte

Schlachttieruntersuchung ≤ 0,6% >0,6-0,9% >0,9-1,6% >1,6%

Teilschäden ≤ 0,3% >0,3-0,6% >0,6-1,0% >1,0%

Punktevergabe Organbefunde

Kriterium 0 Punkte 1 Punkt 2 Punkte 3 Punkte

Brustfellveränderungen ≤ 1,0% >1,0-3,0% >3,0-7,0% >7,0%

Lungenveränderungen ≤ 0,8% >0,8-1,8% >1,8-4,3% >4,3%

Herzbeutelveränderungen ≤0,6% >0,6-1,3% >1,3-2,6% >2,6%

In der Untersuchung von RIEPERS (2013) ergaben sich folgende Befundhäufigkeiten: 4,3% der untersuchten Tiere wiesen „mittel bis hochgradige Veränderungen der Pleura“, 2,74% „mittel- bis hochgradige Veränderungen der Lunge“ und 1,57% „Veränderungen am Herzbeutel“ auf. Für 6,35% der Tiere wurden Veränderungen an der Leber, bedingt durch Endoparasiten, registriert.

Zusätzlich wurde über 12 Monate eine „erweiterte Erfassung der Teilschäden durch das amtliche Beschaupersonal“ durchgeführt. Die hierbei erfassten Befunde wie

„Abszesse“(0,72%), „Gelenkerkrankungen“(0,38%) und „Hautveränderungen“(0,32%)

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