Mit einem Plus von 2,6 Pro- zent je Versicherten vermeldet die private Krankenversiche- rung (PKV) für das Jahr 1999 den niedrigsten Ausgaben-/Er- stattungsanstieg der 90er-Jahre.
Die Leistungen erhöhten sich um vier Prozent auf rund 24,4 Milliarden DM.
Ende 1999 waren in der PKV 7,356 Millionen Personen voll- kostenversichert. Der Nettozu- gang lag mit 149 800 Perso- nen im Vorjahrestrend (1998:
140 700 Personen). 6,416 Millio- nen der vollkostenversicherten Personen hatten eine Versiche- rung für Wahlleistungen im Ein- oder Zweibettzimmer und/oder Chefarztbehandlung im Kran- kenhaus abgeschlossen. Rund 7,5 Millionen in der Gesetzlichen
Krankenversicherung Versicher- te hatten eine private Zusatzver- sicherung abgeschlossen. In der ambulanten Zusatzversicherung wurden 4,36 Millionen Personen registriert, dies sind 163 500 Per- sonen weniger als im Jahr 1998.
Der Bestand in der Kranken- tagegeldversicherung erhöhte sich um 92 100 auf 2,375 Millio- nen Personen. Eine Auslands- reisekrankenversicherung un- terhielten im vergangenen Jahr rund 21,6 Millionen Personen;
dies sind 1,47 Millionen Perso- nen weniger als ein Jahr davor.
Die Beitragseinnahmen in der privaten Krankenversiche- rung beliefen sich auf rund 35 Milliarden DM, in der privaten Pflegeversicherung lagen sie bei 3,84 Milliarden DM.
Unterschiedlich war die Aus- gabenentwicklung in den ein- zelnen Sektoren: Mit zehn Prozent legten die Ausgaben/
Erstattungsleistungen für Arz- nei- und Verbandmittel ebenso überdurchschnittlich zu wie die Ausgaben für Heil- und Hilfs- mittel (+5,5 Prozent). Eben- so über der durchschnittlichen Ausgabensteigerungsrate lagen die „Wahlleistung Unterbrin-
gung“ mit +2,9 Prozent und die „Wahlleistung Chefarzt“
mit +2,7 Prozent. Unterdurch- schnittlich stiegen die ambulan- ten Arztkosten mit 2,5 Prozent und die Ausgaben für Kran- kenhäuser insgesamt: +1,5 Pro- zent. Wie in den Vorjahren nahmen die Erstattungsleistun- gen für Zahnbehandlung und Zahnersatz ab, und zwar um 0,7
Prozent. HC
Ehrlich bleiben
Es muss nicht immer böser Wille sein, wenn beim Aufnahme- antrag zur privaten Krankenversicherung Vorerkrankungen vergessen werden. Bricht dann eine solche Erkrankung kurze Zeit nach dem Zustandekommen des Versicherungsschutzes wieder aus, kann es für den Kunden teuer werden. Im Zweifel steht sogar der gesamte Vertrag auf dem Spiel.
Grundsätzlich müssen dem Versicherer alle Erkrankungen sowie alle ambulanten oder stationären Behandlungen der letz- ten fünf Jahre vor Antragstellung benannt werden. Dies gilt auch für Erkrankungen oder Schwangerschaften, die kurz nach der Unterschrift unter den Antrag eintreten. Unterlässt der Versicherte diese Angaben – aus welchen Gründen auch immer –, darf der Versicherer die Leistung verweigern oder sogar den
Vertrag rückwirkend kündigen. rco
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