EBM: Fünf Änderungen NACHRICHTEN KBV und Kassen ziehen überwiegend positive Zwischenbilanz
Nach Auffassung der Kassenärzt- lichen Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen wird die Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) ihre Ziele erreichen.,
Bei einer ersten Analyse der Ab- rechnungsergebnisse aus dem Startquar- tal des neuen EBM, dem vierten Quartal 1987, zogen Kassen und KBV eine über- wiegend positive Zwischenbilanz. Dies gelte vor allem für die gemeinsame Ab- sicht, zu einer besseren Bewertung der zuwendungsintensiven ärztlichen Lei- stungen zu gelangen.
Allerdings stimmten die KBV und die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen ebenso darin überein, daß eine abschließende Bewertung der EBM-Reform zum gegenwärtigen Zeit- punkt noch nicht möglich sei. Um zu endgültigen Aussagen zu kommen, müß- ten die Abrechnungsergebnisse der wei- teren Quartale innerhalb der Erpro- bungsphase abgewartet und sorgfältig ausgewertet werden.
Gleichwohl haben die Vertragspart- ner die Notwendigkeit gesehen, in An- lehnung an die Beschlüsse der Vertreter- versammlung der KBV im Mai 1988 eini- ge Korrekturen am EBM vorzunehmen.
Damit soll schon jetzt erkennbaren Fehl- entwicklungen entgegengewirkt werden.
Nach intensiven Beratungen einigten sich die Vertreter der KBV und der Kas- sen auf fünf Änderungen, die zum 1. Ok- tober dieses Jahres in Kraft treten sollen.
Danach können künftig medizinisch notwendige Beratungen und gegebenen- falls Untersuchungen nach den Num- mern 1 bis 6 im Zusammenhang mit be- stimmten kardiologischen, endoskopi- schen und radiologischen Auftragslei- stungen berechnet werden. Diese Neue- rung wird in erster Linie für konventio- nell tätige Radiologen und in speziellen Bereichen tätige Internisten von Bedeu- tung sein.
Davon unberührt bleibt die Mög- lichkeit, bei allen übrigen Auftragslei- stungen die Nummern 1 bis 3 dann zu be- rechnen, wenn sich aus besonderen Um- ständen oder besonderen Schwierig-
keiten der Durchführung die Notwendig- keit einer Beratung unmittelbar durch den ausführenden Arzt ergibt.
Außerdem werden folgende Lei- stungen höher bewertet:
• Nummer 5071 (Kontrastuntersu- chung des oberen Verdauungstrakts) von 1000 auf 1050 Punkte,
• Nummer 5075 (Dickdarm im Doppelkontrast) von 1400 auf 1500 Punkte,
• Nummer 5160 (Durchleuchtung) von 230 auf 280 Punkte.
Mit diesen Neufestsetzungen sollen zuwendungsintensive Leistungen aus dem Bereich der konventionellen Radio-
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logie angemessener als bisher bewertet werden.
Schließlich sollen die Leistungen nach den Nummern 840 und 841 (Erhe- bung der biographischen Anamnese und des vollständigen psychiatrischen Status bei einem Kind oder Jugendlichen) wie- der nebeneinander berechnungsfähig sein.
Zu einer differenzierten Bewertung der Nummer 61 konnten sich die Ver- tragspartner indes noch nicht entschlie- ßen, da für eine abschließende Korrek- tur des Leistungsinhalts dieser Nummer die Analyse weiterer Abrechnungsquar- tale unabdingbar sei.
Ziel dieser weiteren Analysen sei es zudem nach wie vor, betonten KBV und Kassen, eine gemeinsam anerkannte Grundlage über die Auswirkungen der EBM-Reform zu schaffen, um wieder zu einer echten Einzelleistungsvergütung zurückzukommen
Die jetzt beschlossenen Änderungen werden in der nächsten Ausgabe des DEUTSCHEN ÄRZTEBLATTES un- ter Bekanntgaben im Wortlauf veröf- fentlicht werden. JM/KBV
Medizin-Studium nicht mehr nur für
„Super-Schüler"
DORTMUND. Zum Wintersemester 1988/89 sind Studienplätze in den medizi- nischen Fächern nicht nur für
„Genies", sondern auch für
„Normal-Abiturienten" er- reichbar. Das ergibt sich aus einer Übersicht über die Aus- wahlgrenzen, die die Zentral- stelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund veröffentlicht hat.
Ursachen für diese Entwick- lung seien die zurückgehen- den Bewerberzahlen und das seit zwei Jahren praktizierte Auswahlverfahren, teilte die ZVS mit.
Um über das Ergebnis des obligatorischen Tests zuge- lassen zu werden, benötigten Bewerber im Fach Human- medizin zum Wintersemester 1988/89 ein Testergebnis von 106 Punkten. Bei den voraus- gegangenen Tests waren noch 108 und 113 Punkte er- forderlich gewesen. Im Test kann man zwischen 70 und 130 Punkte erreichen. Auch in der Kombinationsquote aus Abiturnote und Tester- gebnis, über die 45 Prozent der Studienplätze vergeben werden, war diesmal die Zu- lassung auch ohne Spitzenlei- stung möglich. So genügten noch bei einer Abitur-Durch- schnittsnote von 2,5 je nach Bundesland 108 bis 118 Punkte im Test, um zugelas- sen zu werden. Für die 20 Prozent der Bewerber, die nach Wartezeit zugelassen wurden, reichten diesmal fünf Wartesemester aus, ge- genüber sechs und acht in den Vorjahren.
Von den rund 15 300 Be- werbern für die Medizin — rund tausend weniger als im Vorjahr — haben bis jetzt 6700 den Zulassungsbescheid bekommen. Hinzukommen dürften rund 800 Studienbe- werber, die noch durch ein Auswahlgespräch zugelassen werden. OD Dt. Ärztebl. 85, Heft 38, 22. September 1988 (21) A-2569