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Archiv "Bayern: Mehr (Medizin-) Studienplätze" (12.09.1974)

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Die Information:

Bericht und Meinung

AUS DEN BUNDESLÄNDERN

BADEN-WÜRTTEMBERG

Parkerleichterung für Ärzte

Nach einem Erlaß des Innenmini- steriums sind den Ärzten in Baden- Württemberg bestimmte Vorrechte im Straßenverkehr und beim Par- ken eingeräumt worden. Die Stra- ßenverkehrsbehörden sollen in Zu- kunft Ärzten ohne eigenen Park- platz in der Nähe ihrer Praxis da- bei behilflich sein, sich auf privaten oder öffentlichen Grundstücken Parkraum zu beschaffen. Dazu wurde erläuternd erklärt, daß das baden-württembergische Innenmi- nisterium die neue niedersächsi- sche Regelung, wonach Ärzten vor der Praxis auf öffentlichen Straßen ein besonderer Parkplatz zur Ver- fügung gestellt werden kann, für rechtswidrig hält.

Im Straßenverkehr dürfen Ärzte bei Notfallfahrten ein Schild mit der Aufschrift „Arzt — Notfalleinsatz"

an ihrem Wagen anbringen. Die Berechtigung dazu muß nach An- hörung der Ärztekammer im Fahr- zeugschein eingetragen werden.

Ferner gibt die Ärztekammer Schil- der aus mit der Aufschrift „Arzt, dringender Krankenbesuch". Mit diesem Schild können Ärzte ihr Fahrzeug in Park- und Halteverbo- ten abstellen, wenn es zur Rettung eines Menschenlebens notwendig ist. gb

BERLIN

Änderung

des Notfalldienstes

Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin hat einen eigenen Fahrzeug- park mit achtzehn Wagen und ein- undzwanzig Fahrern eingerichtet, um die zum Bereitschaftsdienst eingeteilten Ärzte jeweils zu den Patienten zu bringen. Bisher waren die Bereitschaftsärzte von Funkta- xis befördert worden. Dieses Sy- stem hat sich jedoch nach Ansicht der KV nicht bewährt. Außerdem

erhofft sich die KV durch das neue System Einsparungen von minde- stens 150 000 DM jährlich. Das bis- herige Funktaxisystem kostete 1,5 Millionen DM im Jahr.

Die neuen Fahrzeuge tragen die Aufschrift „Ärztlicher Notfalldienst KV Berlin Tel. 31 03 21", ferner auf dem Dach eine Leuchtschrift „Arzt- Notfalleinsatz". Für den Notfallein- satz werden in Berlin in Zukunft spezielle Notfallscheine ausge- stellt, die den Patienten von der Pflicht befreien, sich nachträglich einen Kranken- oder Überweisungs- schein zu beschaffen. zel

BAYERN

Mehr (Medizin-) Studienplätze

Nach Mitteilung des , Kultusmini- sters Dr. Hans Maier an den Land- tag hat das Kultusministerium für das Studienjahr 1974/75 die Zahl der Studienanfänger für Medizin an der Universität Erlangen/Nürnberg auf 315 und an der Universität Re- gensburg auf 150 erhöht. Damit wurden zusammen 85 neue Anfän- gerplätze für Medizinstudenten ge- schaffen. gb

SAARLAND

Weitere Fördermittel für die Krankenhäuser

Nach Mitteilung des Ministers für Familie, Gesundheit und Sozialord- nung, Frau Rita Waschbüsch, sind die Fördermittel zur Wiederbe- schaffung kurzfristiger Anlagegüter mit drei bis 15 Jahren Nutzungsdau- er für das laufende Jahr berechnet und den Krankenhausträgern zuge- sagt worden. Sie belaufen sich auf insgesamt 13,4 Millionen DM. Da- mit wird die Wiederbeschaffung von Anlagegütern mit einer Nut- zungsdauer von zwischen drei und fünfzehn Jahren abgegolten. gb

HESSEN

Erstes Ärztehaus der KV eingeweiht

In Neu-Anspach im Taunus ist das erste von insgesamt zehn von der Kassenärztlichen Vereinigung Hes- sen geplanten Ärztehäusern fertig- gestellt worden. Mit diesen Ärzte- häusern will die KV über die zu diesem Zweck gegründete „Ärzte- haus Hessen GmbH" die ambulan- te kassenärztliche Versorgung in Gebieten mit geringer Arztdichte verbessern. Die Firma verfügt über ein Kapital von mehr als 6 Millio- nen DM, die ausschließlich aus Mitteln der KV stammen.

Das Ärztehaus Neu-Anspach wurde in 6 Monaten in Montagebauweise errichtet. In ihm werden in Zukunft tätig sein:

> ein Arzt für Allgemeinmedizin mit 7 Praxis- und Warteräumen;

> ein Zahnarzt mit 4 Praxis- und Warteräumen;

• ein Gynäkologe, ein HNO-Fach- arzt sowie ein Augenarzt oder Hautarzt mit Zweigpraxen.

Ferner sind Räume vorhanden für ein Gemeinschaftslabor, EKG-Un- tersuchungen und physikalisch-me- dizinische Behandlungen.

Die Planung erfolgte nach einem.

von der „Deutschen Ärztehaus Be- ratungs-GmbH" entwickelten Sy- stem, das jederzeit eine Erwei- terung des Hauses ermöglicht. Im Bedarfsfall kann ohne Beeinträchti- gung der Arbeit ein Erweiterungs- bau bis zur gleichen Größe und Ausstattung angegliedert werden.

Ferner ist es möglich, jederzeit die Raumaufteilung nach Bedarf zu än- dern.

Bei der Einweihung erklärte der Er- ste Vorsitzende der Kassenärztli- chen Vereinigung Hessen, Dr. med.

Gerhard Löwenstein, dieses erste Ärztehaus sei ein Modell für einen neuen Weg, die ambulante ärztli- che Versorgung quantitativ und qualitativ sicherzustellen. Hierzu dienten unter anderem die Zweig- sprechstunden von Fachärzten aus

2624 Heft 37 vom 12. September 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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Die Information:

Bericht und Meinung

AUS DER DDR

nahegelegenen Kreisstädten sowie die Bildung einer Apparategemein- schaft für Diagnostik und Therapie, an der auch niedergelassene Ärzte der Umgebung teilnehmen können.

Man habe bei der Planung und dem Bau dieses Ärztehauses be- reits viele Erfahrungen gesammelt, die weiteren Projekten dieser Art zugute kommen werden.

Im Herbst dieses Jahres wird in Brachttal bei Wächtersbach das zweite Ärztehaus der KV Hessen betriebsbereit sein. KV-H

HAMBURG

Tätigkeitsbericht der Ärztekammer

Die Gesamtzahl der Ärzte und Me- dizinalassistenten in Hamburg hat sich 1973 um etwa 100 auf 5685 er- höht. Davon waren 2676 in einem Arbeitnehmerverhältnis und 2110 als Selbständige in eigenen Praxen tätig. Bei den niedergelassenen Ärzten gab es 967 Allgemeinärzte und 1143 Fachärzte. Diese Anga- ben enthält der Tätigkeitsbericht der Ärztekammer Hamburg, den der Geschäftsführende Arzt Dr. W.

Ahrens der Allgemeinen Ärztever- sammlung vorlegte.

Über die Sicherstellung der ambu- lanten kassenärztlichen Versor- gung heißt es in dem Tätigkeitsbe- richt, daß in Großstädten die Ver- hältnisse anders liegen als in Flä- chenstaaten. Nur in manchen Stadtrandgebieten klagten Patien- ten über weite Wege zum Arzt.

Weiter heißt es, Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung stell- ten immer wieder fest, daß Kran- kenhausärzte vor ihrer Niederlas- sung nur unzureichend die Frage prüfen, wo sie am meisten benötigt werden und dementsprechend mit einer raschen Entwicklung ihrer Praxis rechnen können. Kammer und KV bemühen sich deswegen, angestellte Ärzte über alle prakti- schen Fragen der Niederlassung soweit wie möglich zu beraten.

Bis Anfang 1974 hatten sich in Hamburg 168 Allgemeinärzte bereit- erklärt, auf Grund einer ihnen durch die Ärztekammer erteilten Berechtigung zukünftige Allgemein- ärzte für mindestens 3 Monate in ihrer Praxis weiterzubilden. Die Gesundheitsbehörde will sich be- mühen, in den Krankenanstalten eine ausreichende Zahl von Wech- selassistentenstellen für die klini- sche Weiterbildung zum Arzt für Allgemeinmedizin einzurichten.

Angesichts früherer Erfahrungen seit der Währungsreform haben, wie die Ärztekammer berichtet, die ärztlichen Körperschaften bei den Behörden darauf gedrängt, bei der Errichtung von Neubausiedlungen rechtzeitig für eine ausreichende ärztliche Betreuung der Einwohner zu sorgen. Dies bewährt sich jetzt bei der Planung des Stadtteils Bill- werder-Allermöhe, der mit 70 000 Einwohnern das größte geschlos- sene Bauvorhaben in der Bundes- republik darstellt. Kammer und KV haben bereits begonnen, mit der Baubehörde, der Gesundheitsbe- hörde und den großen Siedlungs- gesellschaften die Errichtung von ärztlichen Zentren und Einzelpra- xen zu planen.

Ausführlich behandelt der Tätig- keitsbericht die Probleme, die mit der Refor,m des § 218 StGB zusam- menhängen. Die Hamburger Gut- achterstelle für Schwangerschafts- unterbrechungen hatte im Be- richtsjahr 2477 Anträge auf Schwangerschaftsabbruch zu prü- fen, 234 mehr als im Vorjahr. Da- von wurden 96 Prozent befürwortet, 3 Prozent wurden von den Antrag- stellerinnen wieder zurückgezogen, und in den restlichen Fällen lag nach den Feststellungen der Gut- achter eine gesetzliche Indikation nicht vor.

Die Ärztekammer weist darauf hin, daß eine Änderung des § 218 für die Kammer auch einen positiven Effekt hätte: Sie brauchte dann nicht mehr die bestehende Gutach- terstelle zu unterhalten, deren Ko- sten mit wenigen Ausnahmen von ihr selbst aufzubringen waren. ÄK-H

Arztpraxen

werden unentgeltlich eingerichtet

Für

die Verwirklichung des Haus- arztprinzips sind nach den Berich- ten im SED-Zentralorgan „Neues Deutschland" („ND") vom 14. Juli 1974 in Weira, Krölpa und Knau im Kreis Pößneck im Rahmen des

„Mach mit!"-Wettbewerbs in frei- willigen, unentgeltlichen Arbeits- einsätzen „moderne staatliche Arztpraxen" entstanden. Außerdem erhielten sieben Gemeinden „Ge- meindeschwesternstationen". Die Zeitung dazu: „Für weitere 4000 Bürger entfallen dadurch zeitrau- bende Wege in Polikliniken in an- deren Orten."

Dem Bericht zufolge werden in zahlreichen Städten und Gemein- den Gesundheits- und Sozialein- richtungen im Rahmen des „Mach mit!"-Wettbewerbs „erweitert, er- neuert oder instandgesetzt".

Der nach dem Muster der unent- geltlichen „Aufbaustunden" auf In- itiative des „Nationalrates der Na- tionalen Front und des Gesund- heitsministeriums der DDR" orga- nisierte Wettbewerb übt auf die Be- wohner der DDR einen indirekten Druck zur Ableistung unentgeltli- cher Arbeit nach Feierabend aus.

Mit dieser Methode sind nach dem Bericht von „Neues Deutschland"

„z. B. im Bezirk Gera im ersten Halbjahr 649 Räume in Einrichtun- gen des Gesundheitswesens reno- viert worden."

Den erzwungenen Feierabend- und Wochenendschichten liegen zu- meist Vereinbarungen der Räte der Kreise und Bezirke mit Volkseige- nen Betrieben (VEB), Landwirt- schaftlichen Produktionsgenossen- schaften (LPG) und Volkseigenen Gütern (VEG) zugrunde. Die Be- schäftigten der VEB, LPG und VEG, insbesondere Handwerker und Fachleute, werden vor allem zur Einrichtung bzw. Renovierung von Arztpraxen, Behandlungsräu- men und Schwesternstationen her-- angezogen. zel

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 37

vom 12. September 1974 2625

Referenzen

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