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Archiv "SUIZID: Freier Wille" (13.10.1977)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

Briefe an die Redaktion

an repräsentativen Patientengrup- pen mit vergleichbaren Indikationen zu erstellen, desgleichen natürlich auch den Erfolg von Gesundheitser- ziehung in ausgesuchten Kurorten zu berichten? Nur so würde doch der Ärzteschaft eine Entscheidungs- hilfe bei der Indikationsstellung für bestimmte Kurorte geleistet, und nur so ließe sich über einen Effektivitäts- vergleich auch eine Effizienzverbes- serung erwarten. .. .

Dr. med. Th. Kleinschmidt Herderstraße 1

8170 Bad Tölz

KOSTEN DES RAUCHENS

Zu dem in Heft 4/1977 veröffentlichten Schaubild mit dem Titel: „Raucher zah- len mehr für den Fiskus".

Folgekosten beachten

... Diese Grafik gibt ein falsches Bild. Sie stellt einseitig nur die Steuereinnahmen durch Rauchen in den Vordergrund, ohne die Folgeko- sten überhaupt zu erwähnen. In ih- rer offiziellen Stellungnahme „Aus- wirkungen des Zigarettenrauchens"

hat die Bundesregierung diese Fol- gekosten zusammengestellt: „Für das Bruttosozialprodukt ergibt sich aus alldem ein jährlicher Verlust in der Größenordnung von 15-20 Mil- liarden DM. Die zusätzlichen Ausfall- tage durch raucherbedingte Krank- heiten machen etwa 1/6 des gesam- ten Krankenstandes aus, das sind 1 v. H. des Bruttosozialprodukts, also rd. 8,3 Milliarden DM. Durch Über- sterblichkeit und Frühinvalidität er- geben sich weitere Milliardenbeträ- ge. Wie bereits erwähnt, sterben von 100 000 30jährigen Männern bis zum 60. Lebensjahr 20 000 Raucher mehr als Nichtraucher. Allein diese Über- sterblichkeit der Raucher bringt ei- nen so hohen Verlust an produkti- ven Lebensjahren mit sich, daß die Wahrscheinlichkeit dafür, daß die Einbußen am Bruttosozialprodukt noch weit größer sind, sehr hoch anzusetzen ist. Im Durchschnitt er- rechnet sich ein Pro-Kopf-Anteil am Bruttosozialprodukt für 1971 von

mehr als 30 000 DM pro Jahr. Je 100 000 Frühsterbefälle oder Früh- renten ist ein jährlicher Verlust von 3 Milliarden zu veranschlagen. Bei mindestens 140 000 Frühsterbefäl- len und wahrscheinlich 100 000 Frührenten jährlich, die auf das Konto Rauchen gehen, liegt die Ge- samtausfallssumme möglicherweise um ein Mehrfaches höher, als hier angenommen worden ist." Die zu- grunde gelegten Zahlen vorzeitiger Sterblichkeit von Rauchern fanden durch die jüngste 20-Jahres-Studie an britischen Ärzten (Doll und Peto) eine eindrucksvolle Bestätigung.

Danach starb jeder zweite rauchen- de britische Arzt vor Erreichen des 70. Lebensjahres vorzeitig durch Rauchen. Mit weit über 30 Milliarden DM sind demnach die Folgekosten des Rauchens weitaus höher als die Einnahmen der Tabaksteuer.

Prof. Dr. med. Ferdinand Schmidt Forschungsstelle für

präventive Onkologie Maybachstraße 14-16 6800 Mannheim 1

SUIZID

Der folgende Brief wurde angeregt durch die Beiträge „Psychiatrische Fachkran- kenhäuser oder Psychiatrische Abteilun- gen an Allgemeinkrankenhäusern?" (in Heft 53/1976 sowie „Selbstmordverhü- tung — eine ärztliche Aufgabe" (Heft 6/

1977)

Freier Wille

Im ersteren aus Hessen kommenden Aufsatz heißt es, daß „ein weiter sui- zidaler Patient heute in einer ge- schlossenen Station eines psychia- trischen Krankenhauses versorgt werden muß ... In der Regel ist er nicht bereit, einer solchen Verle- gung in eine geschlossene psychia- trische Klinik zuzustimmen. So wer- den Zwangsmaßnahmen erforder- lich". Dem [zweiten] Berliner Bericht entnehme ich: „In den letzten 20 Jahren wurden über 6000 Suizidge- fährdete (davon ein Drittel nach ei- nem Selbstmordversuch) ambulant behandelt, mehr als die Hälfte mit den unentbehrlichen antidepressi-

ven Medikamenten in hoher Dosierung... Überall gibt es ein Heer von Lebensmüden und Verzweifelten . .. Bei solchen Gele- genheiten sind wir dann froh, wenn wir einen Kollegen in der Nähe wis- sen, der mit der nötigen Fachkunde und der menschlichen Anteilnahme sich dieser Patienten annimmt. Ein Netz solcher Arztpraxen schwebt uns als Ziel vor . " Diesen Berliner Bestrebungen gehört meine ganze Sympathie. Zum hessischen, auf das

„HFEG" gestützte Verfahren der Zwangseinweisung nun die Frage, ob dies hessische Landesgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Diese Frage deshalb, weil, wie der bekannte Jurist Gerhard Simon in seiner Monographie „Die Suicidtat", Verlag C. H. Beck, 1976, ausführt, juristisch das Recht jedes Men- schen, die Dauer seines Lebens selbst zu bestimmen, wenn er will, zu verkürzen, nirgends in Zweifel gezogen wird, die Suizidtat dement- sprechend auf der ganzen Welt straffrei, somit keine „Straftat" ist, es eine „Garantenpflicht" gegen- über dem Suizidalen nicht gibt, in einer pluralistischen Gesellschaft die Suizidtat auch nicht als „sitten- widrig" gewertet werden kann, der Suizid kein „Unglücksfall" ist.

Der Präsident der Ärztekammern, Sewering, hat auf einer im Juni 1975 in München abgehaltenen Tagung zum Problem wie folgt Stellung ge- nommen: Der Arzt müsse bei einem Selbstmordversuch das gleiche Recht haben wie bei einem Patien- ten, der eine Operation verweigere.

Hier wie dort handle es sich um ei- nen Eingriff, der von der Zustim- mung des Patienten abhängig zu machen sei. Nur wenn die freie Wil- lensentscheidung auszuschließen sei, dürfe der Arzt nach den Grund- sätzen der Geschäftsführung, ohne Auftrag tätig werden. Auch dieser Stellungnahme gehört meine ganze Sympathie.

Dr. med. B. Kattentidt Florentinerstraße 20 7000 Stuttgart 71

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

2472 Heft 41 vom 13. Oktober 1977

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