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Archiv "Freier Wille: Kategorienfehler" (03.06.2005)

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Krankenhäusern ist sicher nicht zu hoch. Bereits vor zwei Jahren sorgte eine Publi- kation unseres Instituts (In- ternist 2003; 44: 889) für Aufsehen, wonach eine Zahl dieser Größenordnung allein durch vermeidbare Fehler bei der Arzneimitteltherapie auf internistischen Stationen ver- ursacht wird. Größtes Pro- blem ist das immer noch fehlende Problembewusst- sein. Wenn die Ärzteschaft nicht realitätstaugliche Lö- sungsstrategien entwickelt, ist zu befürchten, dass, wie so oft, fachfremde Bürokraten und Profiteure einen Tum- melplatz finden – zum Nach- teil von Patienten und Ärzten.

Priv.-Doz. Dr. med. Dirk O.

Stichtenoth,Institut für Klinische Pharmakologie, Medizinische Hochschule Hannover, Carl-Neuberg-Straße 1, 30625 Hannover

Antidiskriminierung

Zu dem Kommentar „Antidiskrimi- nierungsgesetz: Gut gemeint“ von Heinz Stüwe in Heft 11/2005:

Zur Erinnerung!

Mit Inbrunst und Eifer bastelt die derzeitige deutsche Regie- rung an einem Gesetz, wonach niemand wegen Rasse,Alter, Hautfarbe, Geschlecht, Religi- on,Weltanschauung, sexueller Präferenz, Hobby und Haus- tieren diskriminiert werden darf. Die Konstrukteure sind gut beraten, eine Öffnungsklau- sel ins Diskriminationsverbot einzufügen, soll nicht das Bun- desverfassungsgericht nachträglich ins Unrecht ge- setzt werden. Zur Erinnerung:

Das BVerfG hatte im März 1998 im Zusammenhang mit der Ablehnung der Klage zwei- er Kassenärzte gegen Seehofers

Zwangspensionierungsgesetz von 1993, gültig ab 1. 1. 1999 und rückwirkend vor 1993 (sic!), argumentiert, dass von älteren, nicht mehr voll leistungsfähigen Vertragsärzten eine Gefähr- dung der Gesundheit der GKV- Versicherten ausgehe, die es einzudämmen gelte. Damit hat- ten die Richter jenseits ihrer ei- gentlichen Aufgabe, nämlich das Seehofer-Gesetz auf Ver- fassungsmäßigkeit zu prüfen, ungefragt, eigeninitiativ und nachträglich neue Gründe für dessen Rechtfertigung erfun- den, die der Gesetzgeber gar nicht im Sinn gehabt hatte. Ins Antidiskriminierungsgesetz muss also geschrieben werden:

Ausnahme – Ärzte (selbstver- ständlich beiderlei Geschlechts) ab 68 Jahre dürfen wegen ihres Alters als gemeingefährlich dis- kriminiert werden.

Dr. med. Eberhard W. Grundmann, Hauptstraße 8, 93133 Burglengenfeld

Freier Wille

Zu dem „Seite eins“-Beitrag

„Unter Neuronenfeuer“ von Norbert Jachertz in Heft 13/2005:

Kategorienfehler

Ärzte (oder nur das DÄ?) scheinen die Frage nach dem Leib-Seele-Problem nun für immer als Leib-Antwort gelöst zu haben. Freier Wille – nur ein Spiel der Neuronen. Dabei bleibt diese These, auf diesen Leitartikel angewandt, selbst- widersprüchlich. Der Leitarti- kel ist dann auch nur das Spiel der Neuronen des Verfassers und in seiner Aussagekraft be- liebig. Seit Kant wird diese Verwirrung als Kategorienfeh- ler bezeichnet. Der wechseln- de Zellulosegehalt im Papier des DÄ steht nicht für dessen Wahrheitsgehalt, die Tiefe der Farbschichten und die Spek-

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 22⏐⏐3. Juni 2005 AA1581

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tralanalyse von Picassos Guer- nica sagen nichts über den mo- ralischen oder ästhetischen Wert des Bildes aus, und Frei- heit, Schuld und Verantwor- tung gehören einer anderen Kategorie als die materiellen Grundlagen derselben an. Der Vorwurf, dass Ärzte nur Leib- Ärzte sind und sich vor der Seele, vor dem freien Willen ihrer Patienten fürchten, wird durch diesen Leib-Artikel un- terstützt und entspricht dem gleichen Kategorienfehler. Ich kenne durchaus auch andere Vertreter Ihres Berufsstandes.

Dr. rer. nat. Dipl.-Psych. Holger Richter,St.-Marien-Krankenhaus Dresden, Selliner Straße 29, 01109 Dresden

Frei wovon eigentlich?

Wenn wir von „freiem Willen“

sprechen, sollten wir nicht erst

einmal fragen: „frei wovon ei- gentlich“? Wenn jemand von sich, seinem „Ich“ spricht, meint er damit im Allgemei- nen sein „ganzes Ich“, Leib und Seele, was immer er unter Letzterer verstehen mag.

Wenn ein Mensch bei vollem Bewusstsein überlegte Ent- scheidungen trifft, wirkt die- ses ganze Ich mit. Von solchen vollbewussten Entscheidun- gen, die ein Mensch auch in Frage und Antwort und vor seinem Gewissen verantwor- tet, soll hier die Rede sein, nicht etwa von Entscheidun- gen (und Taten) unter einge- schränktem Bewusstsein, für die ja auch das juristische

„vermindert zurechnungs- fähig“ gilt. Alles, was sich aber in unserem bewussten Den- ken abspielt, sind auch neuro- nale Vorgänge, die wir gleich- zeitig als unser Ich registrie- ren. Wenn man nun die Frage

stellt, ob ein Mensch frei da- von, also frei von seinem eige- nen Ich entscheiden könne, hieße das ja im Grunde, dass er fremdbestimmt sei. Das wä- re das Gegenteil dessen, was wir unter freiem Willen ver- stehen wollen. Wenn wir so in angestrebter wissenschaftli- cher Betrachtung unser sub- jektives Ich zum Objekt machen, ist also große Vorsicht gebo- ten, dass wir nicht auf logische Zirkelschlüsse und Spiegel- fechterei hereinfallen. Ich kann mich nicht vor den Spie- gel stellen und sagen: „Nicht ich bin schuld, sondern das dort, mein Spiegelbild!“ PS:

Für diejenigen, die glauben, dass seelische Vorgänge (teil- weise) sich im Immateriellen abspielen, gilt übrigens diesel- be Logik. Auch diese Vorgän- ge müssten letztlich ihre Aus- wirkungen im „neuronalen Ich“ finden und seiner be-

wussten, verantwortlichen Kontrolle unterliegen, wenn sie nicht als Fremdeinfluss gelten sollen.

Dr. med. Hermann Schoell, Schwalbenweg 16, 74564 Crailsheim

Das Gehirn ist nur ein Computer

Wie ich in mehreren Büchern eingehend erläutert habe, ist das Gehirn nur auch eine Art enorm komplexer Computer infolge komplizierter Ver- knüpfung von im Grunde ziemlich einfachen Bestand- teilen und Funktionen. Den Ablauf einiger seiner giganti- schen Leistungen können wir zwar heute mithilfe moderner Technik immer besser sichtbar machen. Doch im Ergebnis können wir damit allenfalls nur genauer beschreiben, wo etwas abläuft, wenn etwas pas-

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siert. Wir erkennen so, welche Hirnteile bei bestimmten Lei- stungen beteiligt sind. Was je- doch genau dahinter steckt, wo oder gar warum was tatsächlich entsteht, was zu un- serem Willen, zu Bewusstsein oder unserem Ich führt, ent- zieht sich unserer Kenntnis dagegen in Wirklichkeit völlig!

Deshalb uns diesen Willen oder unser Ich-Bewusstsein abzusprechen, ist schlichtweg naiv. Daraus resultierende ge- sellschaftspolitische Folgen, wie z. B. der Versuch, die Schuldfähigkeit eines Men- schen infrage zu stellen, sind dagegen ein Skandal.

Prof. Dr. med. Walter van Laack, Mühlenstraße 41–47, 52134 Herzogenrath

„Andere“ Famulatur

Zu dem Beitrag „Kardiovaskuläres Praktikum: Die ‚andere‘ Famulatur“

von Christian Fleischhauer in Heft 14/2005:

Schritt in die richtige Richtung

Diese „andere Famulatur“ ist nicht nur bemerkenswert, weil sie Studenten eine Aus- bildung am Patienten, abge- stimmt mit theoretischen In- halten, bietet, und das unter einem interdisziplinären An- satz der Herz-, Gefäß- und Kreislaufmedizin. Viel wichti- ger ist der anscheinend damit verbundene Paradigmenwan- del, weg von den bisher übli- chen reaktiven Maßnahmen, wie der Anwerbung von Me- dizinern aus den GUS-Staa- ten, hin zu pro aktiver Perso- nalentwicklung in Kranken- häusern. Dieser Schritt geht in die richtige Richtung, be- deutet er doch eine Wert- schätzung zukünftiger Medi- ziner – deren Fehlen in fast allen großen Untersuchungen der letzten Jahre immer wie- der genannt wird. Fast typisch erscheint allerdings, dass dies zuerst in privatwirtschaftlich geführten Krankenhausunter- nehmen erkannt und umge- setzt wird. Dort werden an- scheinend der Wert der zukünftigen Ärzte und deren ökonomische Bedeutung für

den Erfolg eines Kranken- hauses richtig eingeschätzt . . . Dr. med. Andreas Fiehn MBA, Klinikum Kassel GmbH,

Mönchebergstraße 41–43, 34125 Kassel

Diabetes mellitus

Zu dem Beitrag „Blutzuckerkontrolle fördert Kognition“ von Brigitte Rich- ter in Heft 14/2005:

Überschrift nicht eindeutig

Kontrolle hat im allgemeinen (deutschen) Sprachgebrauch die Bedeutung von Überwa- chung, Nachprüfung, Aufsicht.

Unter Blutzuckerkontrolle versteht man in der medizini- schen Alltagssprache eine ein- zelne Blutzuckerbestimmung oder die Erstellung von Blut- zuckerprofilen auf einer Zeit- achse. Die Überschrift des oben genannten Berichtes sagt aus, dass die bloße diagnosti- sche Überprüfung eines bio- chemischen Parameters als vorbeugende Maßnahme zur Förderung der Kognition empfehlenswert sei. Überset- zung wissenschaftlicher Er- gebnisse aus dem Englischen ist nicht immer einfach. Das englische Control kann man nicht so simpel als Kontrolle eindeutschen. Gewiss, aus dem Zusammenhang wird klar, dass mit Blutzuckerkontrolle eine an Blutzuckerwerten ge- messene im Umgangsdeutsch so genannte gute Einstellung des Kohlehydratstoffwechsels gemeint ist. Publizistische Richtlinien für Überschriften fordern, dass diese möglichst präzisen Bezug zum Inhalt, auch eines kurzen Referates, haben sollten. Mangels psych- iatrischer Kompetenz oder eingeschränkter Erkenntnis- fähigkeit können wir nicht be- urteilen, ob Kognition korrekt übersetzt ist als nosologisch bündelnder Oberbegriff von Demenz und Alzheimer- Krankheit. Aber wer wird die Bedeutung von Überschriften schon so genau nehmen?

Dr. med. Wally Hagen, Dr. med. Horst Hagen, Nordmeerstraße 13, 23570 Lübeck-Travemünde

Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 22⏐⏐3. Juni 2005 AA1583

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