• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "„Abwicklung“ der Reichsärztekammer" (31.10.1974)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "„Abwicklung“ der Reichsärztekammer" (31.10.1974)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Arzthonorare

sonst so verpönten „kapitalisti- schen" Betriebswirtschaft an.

Nicht zuletzt sei nochmals an die Aftersvorsorge der Ärzte erinnert.

Wenn die Ärzte sich äquivalent den Beamtenpensionen oder wie die der Gewerkschaftsfunktionäre oder Krankenkassendirektoren eine Al- tersvorsorge aufbauen würden, also etwa 70 Prozent ihres Einkom- mensniveaus nach dem 65. Le- bensjahr beziehen wollten, ent- sprechend ihrem Einkommen, das sie sich im Schnitt ihres Arbeitsle- bens erarbeitet haben, dann müß- ten sie mindestens 50 Prozent des gesamten Einkommens dafür aus- geben. Ganz abgesehen davon, daß die Inflation einen großen Teil von dem Ersparten wegfrißt. Hinge- gen beziehen Beamte, Angestellte, Arbeiter, Kassendirektoren eine dy- namische Altersversorgung.

So betrachtet, stehen viele Ärzte nicht nur per se unter dem Ein- kommen der hohen Gewerk- schaftsfunktionäre, höheren Beam- ten, sondern auch unter dem so mancher Krankenkassendirekto- ren, die oft genug weder ein Stu- dium noch eine annähernd so lan- ge Ausbildung wie ein Arzt oder gar Facharzt hinter sich bringen mußten. Die Höhe der Verantwor- tung, die beruflichen Gefahren und Lasten (Infektion, Nachtdienste, oft unregelmäßiger Tag-Nacht-Rhyth- mus) können nur mit wenigen Be- rufen verglichen werden.

Einen sehr lesenswerten Artikel, der besonders auch den Gewerk- schaftern und Krankenkassenfunk- tionären empfohlen werden kann, bringt „Der niedergelassene Arzt"

in Heft 15/1974 auf Seite 46 ff.:

„Reichen die Arzteinkommen zur Sicherung des Lebensstandards im Alter?" (Autor Dr. Hanns Meenzen).

Wenn man alle Fakten berücksich- tigt (1. Nicht der Umsatz, sondern das Einkommen sind zu berück- sichtigen; 2. eine dem Beamten, dem Gewerkschafter, dem Arbeiter äquivalente Altersversorgung ent- sprechend seinem Verdienst zu si- chern), so bedingt das eine ganz

erhebliche Erniedrigung des Arzt- einkommens, andernfalls müßte man ja weit über das 65. Lebens- jahr hinaus den Arztberuf ausüben, wozu in der Tat die Mehrzahl der Ärzte und andere Freiberufler ge- zwungen sind.

Die Ärzte verdienen im Schnitt erst mit 28 bis 32 Jahren so viel, daß sie eine Familie unterhalten können.

Wer diese Fakten sachlich berück- sichtigt, kann nicht von einem überhöhten Arzteinkommen spre- chen, im Gegenteil, die Gebühren für ärztliche Leistungen sind im Hinblick auf die gewerkschaftli- chen Lohnforderungen viel zu nied- rig.

3. Im Gegensatz zu den meisten Arbeitern leisten die Ärzte weit mehr Wochenstunden, und um nicht plötzlich ganz ohne Mittel zu sein, müssen sie bis ins hohe Alter berufstätig bleiben (Haus- und Grundbesitz, Aktien, Geld u. ä. sind seit langem keine Renditebringer mehr!).

Dr. Dr. med. Werner Freytag Facharzt für Mund- und Kieferchirurgie

34 Göttingen

Leonard-Nelson-Straße 20

ZITAT

Machtwort gesprochen

„In wenigen Jahren wird der öffentliche Gesundheitsdienst mangels Funktionsfähigkeit zusammenbrechen. Das ist kei- ne Behauptung von mir, son- dern es ist praktisch ein Be- schluß des Deutschen Ärzte- tages" (Dr. Karl-Friedrich Ma- suhr, Berlin, im Norddeut- schen Rundfunk am 22. Au- gust 1974)/

GESETZE + VERORDNUNGEN

„Abwicklung"

der Reichsärztekammer

Gesetz zur Abwicklung der Reichs- ärztekammer (Reichsärztekammer- Abwicklungsgesetz) vom 9. Okto- ber 1973

Nach Kriegsende ist es uneinheit- lich beurteilt worden, ob die Reichsärztekammer als nationalso- zialistische Einrichtung im Sinne der Bestimmungen des Alliierten Kontrollrats aufgelöst sei oder nicht. Für die aus verschiedenen Gründen dringend erforderlich ge- wordene vermögensrechtliche Ab- wicklung war es jedoch erforder- lich, eine eindeutige gesetzliche Regelung über die Auflösung der Reichsärztekammer zu treffen.

Ebenso mußte endgültig geregelt werden, wie und auf wen die Ver- sorgungslast für die ehemaligen Dienstangehörigen der Reichsärz- tekammer zu verteilen ist, die An- sprüche auf Versorgung nach dem sogenannten 131 er Gesetz haben.

Diese abschließenden Regelungen enthält das mit Datum vom 9. Okto- ber 1973 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 82 vom 12. Oktober 1973 auf Seiten 1449 f. verkündete Reichs-

ärztekammer-Abwicklungsgesetz, das am 1. Dezember 1973 in Kraft getreten ist. Die in § 5 des Geset- zes enthaltene Versorgungsrege- lung ist rückwirkend in Kraft ge- setzt worden, und zwar zu den glei- chen Zeitpunkten, zu denen das Gesetz zur Regelung der Rechts- verhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Per- sonen (G 131) im Bundesgebiet be- ziehungsweise in Berlin und im Saarland in Kraft getreten ist.

Zum Abwickler ist gemäß Bekannt- machung des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit vom 13. Dezember 1973 im Bundes- anzeiger Nr. 239 vom 21. Dezember 1973, Seite 9, die Lastenaus- gleichsbank (Bank für Vertriebene und Geschädigte) mit dem Sitz in Bonn-Bad Godesberg, Lessingstra-

ße

4,

bestellt. WV

3188

Heft 44 vom 31. Oktober 1974 DEUTSCHES ARZTEBLATT

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Für den Allgemein- arzt, so folgt aus der ZI-Studie, so- weit Sewering sie referierte, habe es sich im Grunde also kaum ge- lohnt, eine allgemeinmedizinische Weiterbildung

Nach einer Informationsveranstaltung für junge Ärzte in Österreich haben sich über 50 Mediziner für eine konkrete Tätigkeit in Sachsen beworben.. Damit ist aus Sicht der

Der Schauspieler hält es aber auch unter Zeitdruck immer für eine Frage der Energie des Patienten, sein Recht auf In- formation einzufordern.. Und für eine Frage

Mit der eigenen Er- fahrung jedoch hatte die Entschei- dung, defensiv zu behandeln oder nicht, nichts zu tun: Ärzte, die bereits Drohungen erfahren hatten, verhiel- ten

Friedemann Petschelt kann zum Frühjahrssymposium des Landesverbandes Bayern in Regensburg mehr als 250 Teil- nehmer begrüßen.

Die Ziele, welche sich die Informatiker des Zentralin- stituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI), Köln, ge- stellt hatten, orientierten sich streng am Praxisalltag: Aus-

S ie soll Informationen und Daten zusammen- tragen, die Basis für qualifizierte Entschei- dungen in der Drogenpolitik sind.. Nach Er- kenntnissen der EBDD scheint die Prävalenz

Unter Berücksichtigung aller Meldestellen gaben 141 Ärzte der Zu- fallsstichprobe (61,3 Prozent) an, in ihrem Berufsleben bereits mindestens eine UAW gemeldet zu haben, davon